DRM schützt vorm Benutzen

Digital Rights Management (DRM) wird von digitalen Content-Anbietern noch immer gerne als Schutz gegen Piraterie angewendet. Dies stellen drei Ökonomen der Rice und der Duke Universität in Frage. Mit ihrer Spieletheorieforschung zeigen Sie einmal auf, dass die Beschränkungen durch DRM illegale Handlungen sogar provozieren können. In vielen Fällen ist es durch die technischen Beschränkungen schon illegal, soetwas wie das Erstellen einer Backup-Kopie heruntergeladener Musik zu erstellen. Wenn dazu noch Nachteile in der Nutzung entstehen, z.B. bei der Installation und dem Spielerlebnis von Games, kann dies die Konsumenten direkt in die Piraterie treiben.

Das besagte Paper trägt den Titel “Music Downloads and the Flip Side of Digital Rights Management Protection“. Darin kommen die drei Wissenschaftler zur Erkenntnis, dass unter gewissen Bedingen der Verzicht auf DRM-Restriktionen sogar zu einer Zunahme des Verkaufs legaler Downloads führen kann. Dies geht aber mit der Abnahme von Verkäufen der traditionellen CDs, aber auch der Piraterie einher. Damit widerspricht der Einsatz von DRM dem eigentlichen Ziel, Piraterie zu verhindern.

Nach einem auf der Spieltheorie beruhenden Test und den daran anschließenden Berechnungen, kommen die drei Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass durch die Einführung DRM-freier Musik ein stärkerer Wettbewerb zwischen traditionellen Formaten und legalen Downloads entstehe und dies zum Sinken der Preise der CD und später der Downloads führen würde. Die sinkenden Downloadpreise würden wiederum einige “Verbraucher” dazu bringen, vom Diebstahl abzurücken und Downloads legal zu erwerben, womit die Piraterie sinken würde. Aber ein gleiches Ergebnis würde sich ergeben, wenn Downloads mit DRM keine Nachteile gegenüber den DRM-freien hätten.

Die Vorteile für die Käufer überwiegen. Käufer traditineller CDs kaufen billiger, Konsumenten legaler Downloads erhalten die bessere Qualität der DRM-Freien Alben und jene, die Musik stehlen kommen einfacher an ihre Musik, wenn diese generell DRM-frei ist. Letzteres ist sicherlich kein Argument für die Hersteller und Verkäufer, aber zeigt, dass alle Konsumenten des Musikmarktes davon profitieren.

Im Bereich der Musik setzen die große Labels wie EMI, Universal, Warner und auch Apple inzwischen auf DRM-freie Musik (mal abgesehen von forensischen DRM-Maßnahmen wie digitalen Wasserzeichen). Andere Anbieter digitaler Inhalte sind noch nicht bereit, ihre Konsumenten darin zu unterstützen, auf gestohlene Inhalte zu verzichten.

Widerwillig beginnt die Spieleindustrie unter bestimmten Bedingungen auf zu restriktive DRM-Maßnahmen zu verzichten und dem Beispiel der Musikindustrie zu folgen. Z.B. hat EA das Installationslimit für das Spiel “Spore” angehoben, denn gerade viele Gamer sehen in DRM ein großes Problem. Dank DRM wird es immer schwieriger, sich einfach nur hinzusetzen und zu spielen.

“Game publishers of all stripes are getting greedy, and putting out games that are rushed, buggy, deliberately incomplete, and addled by bone-headed DRM schemes that serve mainly to frustrate legit players.”

Dem Paper der drei Wissenschaftler zufolge ermutigen die sehr starken Beschränkungen durch DRM im Originalspiel von Spore tausende Spieler geradezu, sich eine illegale Kopie zu besorgen.

Durch DRM kann der legale Kauf eines Produkts sehr schnell zu einer Selbstbestrafung werden, denn der Kaufende gibt noch Geld dafür aus, dass er sein Produkt nur eingeschränkt nutzen kann. Hätte er dieses illegal irgendwo herunter geladen, ginge er zwar ein kalkulierbares Risiko ein, erwischt und bestraft zu werden, aber dies ist für eine vollständig nutzbare Version nur ein geringer Preis. Diese Studie hat viele interessante Aspekte, die auch im Verlagswesen einige Punkte zum Nachdenken bieten, wenn es um den Schutz der Inhalte geht. Manche Entscheidungen der Verlage gegen DRM wirken halbherzig.

Quellen:
Removal of restrictions can decrease music piracy, Presseerklärung, Rice University
Lasar, Mathew: A game we all win: Dumping DRM can increase sales while reducing piracy, ars technica

Verleger kehren DRM nicht wirklich den Rücken

DRM von Adobe wird laut Johannes Haupt von Lesen.net bei 3/4 aller Großverlage eingesetzt, d.h. DRM ist ein Thema in Verlagen. Dass es in der Branche eine kleine Diskussionen zu diesem Thema gibt, zeigt sich nur mittelbar, so z.B. in der Meldung, dass der Campus-Verlag einen DRM-Verzicht verkündete.

Der Campus-Verlag erklärte, auf “harte” Digital Rights Management-Maßnahmen (DRE) verzichten zu wollen und dafür ein neues, digitales Wasserzeichen (Social DRM) von HGV einzusetzen, um so den Schutz der Urheberrechte bei seinen PDF-Büchern sicherzustellen.

Geworben wird mit der Unabhängigkeit von verwendeten Lesegeräten und den dadurch fehlenden technischen Hürden. Wissen muss der Käufer, dass beim Download ein individuelles Wasserzeichen erzeugt wird, welches eindeutig dem Käufer des PDFs zugeordnet wird. Dabei werden sichtbar und unsichtbar die PDF-Version des E-Books mit der Transaktionsnummer Ihrer Bestellung mehrfach markiert. So lassen sich zwar Kopien weitergeben, aber sie lassen sich immer zum Käufer des Ursprungdokuments zurückverfolgen, sollten illegale Kopien auftauchen.
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"The eBook User’s Bill of Rights" – Deutsche Übertragung

Die deutsche Übertragung “eBook User’s Bill of Rights” basiert auf dem Text der Librarian In Black Sarah Houghton-Jan.

Die “eBook User’s Bill of Rights” ist ein Statement zu den Grundfreiheiten, die jedem E-Book-Nutzer garantiert werden sollten.
Jeder E-Book-Nutzer sollte folgende Rechte besitzen:

  • das Recht, E-Books mit Lizenzen zu nutzen, die den Zugang über proprietäre Beschränkungen setzen
  • das Recht, E-Books auf jeder technologischen Plattform nutzen zu können, inklusive der Hard- und Software, welche die Nutzer dafür auswählen
  • das Recht, die Texte zu annotieren, Passagen zu zitieren, zu drucken und Inhalte des E-Books im Rahmen des Urheberrechts (und Fair Use) zu teilen/ zu verleihen
  • das Recht, dass der Erschöpfungsgrundsatz auch auf den digitalen Inhalt übertragen wird, so dass es dem E-Book-Besitzer erlaubt ist, das E-Book dauerhaft zu speichern, archivieren, zu teilen/verleihen und das erworbene E-Book wieder zu verkaufen

Ich glaube an den freien Markt für Informationen und Ideen.

Ich glaube, dass Autoren, Schriftsteller und Verleger gedeihen können, wenn ihre Arbeit in der breiten Palette an Medien verbreitet wird. Ich glaube, dass Autoren, Schriftsteller und Verleger florieren, wenn sie ihren Lesern den größtmöglichen Freiraum geben, Zugang zu ihren Werken zu erhalten und ihn mit anderen Lesern zu teilen. Dies hilft für diese Inhalte neue Zielgruppen und Märkte zu finden. Ich glaube, dass die Käufer eines E-Books das Recht des Erschöpfungsgrundsatzes genießen sollten, da E-Books Teil des größeren Eckpfeilers der Alphabetisierung, Erziehung und des Zugangs zur Information sind.

Digital Rights Management (DRM), wirkt wie der Zoll als ein Mechanismus, den freien Austausch von Ideen, Literatur und Information einzuschränken. Ebenso bedeuten die aktuellen Lizenzbestimmungen, dass der Leser niemals die vollständige Kontrolle über ihr eigenes, persönliches Lesematerial besitzen. Dies sind keine akzeptablen Bedingungen für E-Books.

Ich bin eine Leserin. Als Kunde bin ich berechtigt, mit Respekt und nicht als potentieller Krimineller behandelt zu werden. Als Verbraucher bin ich berechtigt, meine eigenen Entscheidungen zu treffen über das E-Book, welches ich kaufe oder leihe.

Ich bin besorgt über die Zukunft des Zugangs zu Literatur und Information in E-Books. Ich bitte Leser, Autoren, Verleger, Verkäufer, Bibliothekare, Software-Entwickler und Gerätehersteller, diese Rechte der E-Book-Nutzer zu unterstützen.

Diese Recht sind Eure. Nun ist es an Euch, Stellung zu beziehen. Helft, diese Inhalte zu verbreiten. Kopiert diesen ganzen Beitrag, fügt eure eigenen Kommentare hinzu, stellt es neu zusammen und verteilt es an andere. Bloggt, zwitschert es (#ebookrights), facebookt und emailt es und klebt es an Litfasssäulen, Telefonmasten und Schwarze Bretter.

Der Text steht in der englischen Fassung unter einer CC0-Lizenz, d.h. der ursprüngliche Autor verzichtet auf das Copyright und alle damit verbundenen Rechte an diesem Text. Diese Lizenz ist nach dem deutschen Urheberrecht nicht möglich, trotzdem darf jeder diese deutsche Übertragung der “eBook User’s Bill of Rights” auch ohne Namensnennung nutzen.

Text in engl. zu finden (auch) hier:
Houghton-Jan, Sarah: The eBook User’s Bill of Rights, The Librarian in Black
Newman, Bobbi L.: The eBook User’s Bill of Rights #hcod #ebookrights, Librarian by Day
Woodworth, Andy: The eBook User’s Bill of Rights, Agnostic, Maybe

Siehe zu diesem Thema auch:

Cane, Mike: The eBook Buyer’s Bill of Rights, in Mike Cane’s iPad Test, 04.08.2010

Ein deutliches Signal gegen Digital Rights Management (DRM)?

“100 französiche Verlagen sagen NEIN zu DRM” – was für ein Signal. Über 100 französische Verlage hören einfach auf, DRM zu nutzen. Diese Verlage vertreiben derzeit 21.478 der erhältlichen E-Books, was etwa die Hälfte aller französischen E-Books ausmacht. Klingt super. Ist Augenwischerei. Sie verzichten einzig auf den harten, restriktiven Kopierschutz (Digital Rights Enforcement, DRE). Nur 7.823 Bücher werden komplett ohne jeglichen DRM-Schutz verkauft. Für die anderen 13655 E-Books verwenden die Verleger trotztdem weiterhin Wasserzeichen und andere “social” DRM-Maßnahmen, wodurch sie aber die Nutzung ihrer E-Books auf Geräten, die mit Adobe funktionieren oder auf Kindle-Readern erschweren. (Hier an dieser Stelle ist mir leider ein Verständnisfehler unterlaufen. Bitte lesen Sie dazu auch den zweiten Kommentar.)

Auf jeden Fall bemerkenswert ist die Aktion jedoch, weil sich die Verlage auf einen gemeinsamen Nenner geeinigt haben und so den Marktführern im DRE-E-Book-Geschäft den passiven Kampf ansagen. Es ist aber auch ein Werben um das Vertrauen der Nutzer. Und viele Verlage haben bisher kein DRE eingesetzt oder scheuten bisher die Kosten dafür.

Dennoch wäre es wünschenswert, wenn auch deutsche Verleger ein deutliches Signal gegen die DRE-Bevormundung setzen würden. Für viele Käufer von E-Books wäre dies ähnlich wie bei der Musik ein postives, vertrauenserweckendes Werbesignal

Quelle:
DRM: 100 éditeurs disent non, Aldus-depius 2006, 16.02.2011 (mit Auflistung der Verlage)
Hoffelder, Nate: 100 French Publishers Say No To DRM, ebook newser, 18.02.2011

Google Editions coming soon

Das iPad hat eingeschlagen wie eine Bombe und Apple-Jünger gieren nach Inhalten. Der Kindle ist eine weitere Erfolgsgeschichte. Apple, Amazon, aber wo ist der Internetgigant Google? Verschläft er hier einen Markt? – Nein, ist wohl die richtige Antwort, aber unklar ist, wie Google seine Konkurrenten bei ihrer Markteroberung stören möchte. So will Google mit seinem “Cloud Bookstore” – besser bekannt als Google Editions irgendwann in diesem Sommer über vier Millionen Bücher verfügbar machen. Was jedoch ist über Google Editions bekannt. Das ist nicht viel.

Google Editions sollte Ende Juni bis Juli starten, wie das Wallstreet Journal berichtet. Bisher hat man von Editions noch nicht viel gehört.

Vermutlich wird Google Editions erstmal mit den Büchern starten, die freiwillig von den Verlegern bereitgestellt wurden. Das betrifft eine Größenordnung zwischen 400.000 und 600.000 Bücher für den Start. Das ist mehr als Apple derzeit in seinem gesamten iBookstore hat. Es könnten mehr sein, doch das Googlebooks-Settlement (GBS) ist bis jetzt nicht zustande gekommen. Daher können die durch Google eingescannten Bücher (Google Books), die noch immer durch das Urhberrecht geschützt sind, nicht mit angeboten werden. Google hat zudem nicht geplant, die gemeinfreien Bücher zu verkaufen, aber selbst wenn das Unternehmen dieses noch nicht angekündigt hat, so darf erwartet werden, dass diese dennoch für Leser über Editions bezogen werden können.

Google unterstützt eher das Lesen der Bücher im Browser als mit einem bestimmten Programm oder Lesegerät. Eventuell werden Programme erstellt, die das Lesen auf bestimmten Geräten, z.B. dem iPad, verbessern, aber spezifische Pläne wurden bisher dazu nicht veröffentlicht. Notwendig wird vor allem ein Internetzugang sein (always on). Unklar ist, welche Voraussetzungen die Browerser mitbringen müssen und ob auch gerätespezifische Broswer, z. B. die des Kindles Editions unterstützt werden.

Bei Google Editions werden fast alle U.S.-Verleger (über 20.000) zu finden sein nach Angaben von Google, denn bisher hat kein Verlag seine Teilnahme bestätigt. Da jedoch alle Verlage versuchen, möglichst eine weite Verbreitung ihrer Vertriebskanäle zu haben, werden auch die meisten großen Verlage sehr schnell bei Google Editions zu finden sein, wenn die Zeit reif ist. Aber gerade kleine unabhängige Verlage setzen auf Editions.

Editions is planned in such a way that book retailers, including independent booksellers, can use Editions to sell books from their own websites and keep most of the revenue.

Entscheidend für die Verleger wird wohl auch die Formatfrage sein. Vermutlich wird kein Verlag seine urheberrechtlich geschützten Bücher ohne DRM-Schutz verkaufen. Bisher gab es keine Ankündigung, dass Editions den EPUB-Standard unterstützen wird. In einem Interview im Maiy bestätigte ein Google-Manager, dass die herunterladbaren Bücher mit Adobe ACS4 DRM arbeiten werden, welches PDF und EPUB unterstützt. Auf eine EPUB-Unterstützung kann man daher nur spekulieren. Google selbst empfiehlt aus Usability-Gründen einen Verzicht auf DRM. Den Verlagen steht es frei festzulegen, wieviel Text ein Nutzer kopieren, einfügen oder drucken darf. Als Standard empfiehlt Editions bis zu 20 Prozent des Inhaltes verteilt über einen Zeitraum von 60 Tagen freizugeben. Zwar soll auch das gesamte Buch ausgedruckt werden können, jedoch macht man es den Nutzer nicht zu einfach. Mit jedem Druckauftrag lassen sich maximal 20 Seiten ausdrucken.

Die Kosten für Editions sollen über Werbung finanziert werden. Bis jetzt ist auch wenig zu den Preisen durchgedrungen (Geheimhaltung). Verschiedene Quellen berichteten, dass die Verleger eigene Preise bestimmen dürfen. Andere Quellen berichten, dass Google Verlegern ihnen 63% beim Direktverkauf an den Kunden auszahlt und 45 Prozent an jene, die über Wiederverkäufer vertrieben werden. Nur ein kleiner Prozentsatz geht dabei an Google. Denkbar wären aber auch Standardpreise für alle Bücher eines Verlages.

Multimedia-E-Books werden durch Google Editions derzeit nicht unterstützt werden und außerdem ist unklar, ob Links direkt angeklickt und weitergeleitet werden. Die Möglichkeit eines Book-on-Demand-Services durch Google kann im Rahmen der Editions nicht ausgeschlossen werden. Die wird jedoch vom Verlag und vom jeweiligen Buch abhängen. Es gibt auch Gerüchte über einen Google-eigenen Tablet PC, das gPad. Sie sind in verschiedenen Artikeln geschürt werden. Dabei ist unbekannt, ob Google dort auf das neue Chrome OS oder auf Android setzt.

Quellen:
Freese, Eric: Google Editions: What We Know (and Don’t Know), Digital Book World
Weitere Details zu “Google Editions”, Börsenblatt.net, 21.12.2009

Onleihe – und jährlich grüßt das DRMurmeltier…

Wenn man dem Auftreten des Web-Dienstleisters DiViBib als Anbieter der Onleihe und der Verbreitung seines Angebotes bei Öffentlichen Bibliotheken glaubt, ist ein Überleben der Bibliotheken in einer digitalen Welt nur so möglich. Ben Schwan schreibt beim Blog der Heise Technology Review über die Onleihe, bei der die teilnehmenden Bibliotheken nun einen Teil ihrer Bestände gleich in digitaler Form online anbieten können.

Genauer betrachtet ist das Bild, welches Herr Schwan zurecht zeichnet ernüchternd. Ja, immer mehr Medien liegen digital vor und auch E-Books und E-Book-Lesegeräte erobern einen Markt. Natürlich ist es sinnvoll – nein, es ist notwendig -, dass Bibliotheken hier ein Angebot machen. Bei der Onleihe wird hier ein virtueller Gegenstand ausgeliehen, der dann für eine bestimmte Zeit (Stunden, Wochen) genutzt werden darf. Gegebenenfalls kann man diese Fristen auch verlängern. Das ist analog das gleiche Prinzip wie in der realen Welt und der einzige, mir erschließbare Vorteil liegt darin, dass ich dafür mein Sofa nicht mehr verlassen muss.

Bis jetzt nutzen das Onleihe-System über 130 Bibliotheken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Auch der Verband öffentlicher Bibliotheken Berlins (VÖBB) hält derzeit knapp 15.000 Medien in dieser Form (VoeBB24) für die Ausleihe und Nutzung bereit. Voraussetzung für die Ausleihe ist der ganz normale Bibliotheksausweis. E-Books, Hörspiele, Filme, Videos und auch E-Paper können dann bequem digital entliehen werden. Gerade die E-Paper wie “Spiegel”, “FAZ”, “Süddeutsche Zeitung” oder das “Manager Magazin” werden sehr gerne genutzt, aber insgesamt ist das Angebot noch nicht zufriedenstellend:

Das Angebot reicht von eher unbekannteren Sachbüchern bis hin zu einigen Bestsellern.

Das Formatproblem konnte seit der Einführung der Onleihe nicht gelöst werden. Ton- und Filmdateien sind durch einen digitalen Kopierschutz (Digital Rights Enforcement) geschützt, welches dafür sorgt, dass Dateien nur mit dem Windows Media Player 11 abgespielt werden können, d.h. dessen Kopierschutz funktioniert zur Zeit nur unter Windows. Besitzer anderer Betriebssysteme sind daher von der Nutzung des Onleihe-Angebots ausgeschlossen. Bei tragbaren Abspielgeräten und Handys, auf die man während der Leihfrist die Medien übertragen kann, müssen ebenfalls mit Windows Media 11 oder mit Windows Mobile arbeiten. Apple-Jünger sehen hier alt aus.

Das Problem ist seit Jahren bekannt, aber es besteht seitens des Anbieters scheinbar / ganz offensichtlich kein Interesse, andere Lösungen zu finden und man richtet sich in den bestehenden Lösungen ein. Die Möglichkeit, überhaupt Zugang zu Informationen zu erhalten, wird dabei den Einschränkungen durch DRM übergeordnet. Bibliotheken akzeptieren diese Einschränkungen mit Hinweis auf die große Verbreitung des Microsoft Betriebssystems und halten somit an einem althergebrachten Geschäftsmodell (1:1 Zugang zu einem Medien) weiterhin fest, anstatt nach tragbaren Online-Lösungen zu suchen. Auf Dauer ist dies so nicht akzeptabel.

Mehr dazu:
Onleihe – eine neue Dienstleistung zahlreicher Bibliotheken, Bibliotheksportal, 11.02.2010
Fenn, Jürgen: Ernüchternde Erfahrungen mit der Onleihe, Schneeschmelze, 25.11.2009
Böhner, Dörte: Onleihe verschärft das Zugangsproblem, 06.10.2009
Hauschke, Christian: Onleihe – Kosten und Nutzen, Infobib, 14.01.2008
Sladek, Reiner: Onleihe nur für Microsoft-User, Telepolis, 03.09.2007

DRM für E-Books – Risiken und Nebenwirkungen des elektronischen Lesens

Unser Alltag wird zunehmend von Digitalen Gütern beherrscht, die uns zumeist per Download erreichen, wozu eben auch Software, Musikdateien und E-Books gehören. Doch man muss sich an der Stelle bewusst machen, dass man mit dem Download in der Regel auch einen Vertrag abschließt. Häufig jedoch sind die Regeln, die durch die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) der Inhalte-Anbieter aufgestellt werden, anders als die gewohnten für materielle Ware. iRights.info versucht die Online-Nutzer solcher Medien über die Veränderungen in Sachen Recht auf allgemeinverständliche Art zu informieren. Aber auch der kreative Prozess und seine rechtlichen Aspekte werden beachtet, u.a. im von Matthias Spielkamp und seinen Kollegen herausgegebenen P-/E-Book “Urheberrecht im Alltag: Kopieren, bearbeiten, selber machen” (2008), das ist persönlich auch heute noch als Einstieg in die Materie nur empfehlen kann.
E-Book-News hat mit Matthias Spielkamp über Kopierschutz und Digital Rights Management (DRM) in bezug auf das Lesen elektronischer Bücher.

Kopierschutz, DRM und Wasserzeichen

Interview mit Matthias Steinkamp, Teil 1 des Video bei YouTube
Kopierschutz selbst ist ein rotes Tuch bei den Lesern. Eigentlich müsste jeder Autor, der auf Kopierschutz setzt fürchten, dass ihm seine Leser das negativ auslegen. So gesehen haben in den seltensten Fällen die Autoren ein Interesse an
einem technischen Kopierschutz, sondern es sind die Firmen. Der Autor möchte seine Rechte durchsetzen, aber dies in dem bereits bestehenden rechtlichen Rahmen. Meist sind sie jedoch an ihre Verträge gebunden. Dabei Die Verlage gehen mit dem Einsatz von DRM viel weiter als Kopierschutz. Sie können sehr viel detaillierter Rechte abbilden. So kann heute bereits festgelegt werden, auf welchen Geräten die Dateien genutzt und wie oft sie kopiert werden dürfen. Dabei hebeln sie unter Umständen auch bestehende Gesetzesausnahmen aus. So können auch gemeinfreie Texte, die als E-Book angeboten werden, plötzlich nicht mehr ausgedruckt werden. Das Ganze wird technisch unterbunden und gehen eindeutig zu weit. Hier melden sich auch immer wieder Verbraucherschützer zu Wort. “Ausnahmen” wie die Möglichkeit, Auszüge im Rahmen der urheberrechtlichen Schranken zu kopieren, technisch umzusetzen, ist zum Teil jedoch noch gar nicht möglich.

Außerdem ist es technisch betrachtet nahezu unmöglich, mit DRM eine 100prozentige Kontrolle zu erlangen, aber die Nutzbarkeit wird erschwert. Für 90 Prozent wird ein Umgehen des DRM-Schutzes unmöglich sein, aber es wird immer Leute geben, die sich einen Sport daraus machen werden, diesen Schutz zu knacken und dafür ein Programm zu erstellen, welches es anderen, weniger technisch versierten Menschen einfach macht, eine Kontrolle über die Dateien wiederzuerlangen.

Das Digitale Wasserzeichen ist vielleicht eine Alternative, aber bei E-Books kennt Spielkamp noch keine prominenten Beispiele, wenn es sich bei Hörbüchern aber auch bereits bewährt hat. Er hat Zweifel an einem wirklichen Erfolg, aber erkennt auch den Vorteil an, dass das Wasserzeichen dem Digital Rights Enforcement (hartes DRM) insoweit überlegen ist, dass keine Geräte-/Plattformabhängigkeit geschaffen wird. Die Wasserzeichen ermöglichen dabei zwar ein Zurückverfolgen der Dateien zum Besitzer, aber dann folgen Beweisschwierigkeiten. Kann man dem Besitzer nachweisen, dass er persönlich bewußt oder stark fahrlässig gehandelt hat, so dass die Dateien in einer Tauschbörse auftauchen konnten. Man kann sicherlich den schwachen Punkt finden, aber man kann ihm eine rechtliches Vergehen damit noch nicht nachweisen. Was passiert mit der Nachweispflicht, wenn die Dateien mit einem mobilien Endgerät verloren gehen und dann in einer Tauschbörse auftauchen? Hier fehlen Erfahrungswerte und Rechtssicherheit.

Umgehen eines technischen Kopierschutzes, Beschränkung der Nutzungsdauer, Erschöpfungsgrundsatz

Interview mit Matthias Steinkamp, Teil 2 des Video bei YouTube
Alles was technisch getan wird, um Dateien urheberrechtlich zu schützen, darf auch für den privaten Gebrauch nicht umgangen werden. Dies ist urheberrechtlich verboten. Ein wirksamer technischer Kopierschutz darf nicht durch irgendein anderes Programm umgangen werden. Bei Musik-CDs ist das häufig ohne große Probleme möglich. Ich lege die CD ein, starte beispielsweise den MediaPlayer und wandle die Dateien der CD in MP3s um, ohne dabei etwas vom Kopierschutz zu merken. In diesem Fall ist der “Kopierschutz” technisch wirksam. Bei einem E-Book wird das momentan eher unwahrscheinlich sein, d.h. ich werde dafür ein spezielles Programm benötigen. Dies bedeutet wiederum, dass der technische Kopierschutz wirksam ist und somit nicht umgangen werden darf.

Es werden wohl zunehmend Angebote auf den Markt kommen, bei denen die Nutzungsdauer beschränkt wird. Wenn E-Books dabei für den gleichen Preis wie ein gedrucktes Buch verkauft werden, wird wohl kein Gericht der Welt eine solche Beschränkung als rechtmäßig ansehen. Problematisch wird es in dem Augenblick, wenn die Nutzungsdauer nach 5 Jahren, 10 Jahren, 30 Jahren endet (wenn technisch gesehen das Format noch funktioniert), muss man sich oder die verklagte Firma erstmal an die entsprechenden Geschäftsbedingungen von damals erinnern und in der heute sehr schnelllebigen Zeit existiert die Firma unter Umständen gar nicht mehr. Auch hier sind noch Unmengen ungelöster rechtlicher Probleme zu bewältigen.

Auch der Weiterverkauf von E-Books ist ein Problem. Unter den Bedingungen der Lizenzierung ist ein Weiterverkauf des E-Books nicht erlaubt. Der Erschöpfungsgrundsatz, der im Urheberrecht verankert ist und der besagt, dass ein Verlag bestimmen kann, dass sein Buch nicht weiter vervielfältigt werden darf, aber er darf nicht verbieten, dass das Buch weiterverkauft, verschenkt oder zerstört wird. Für digitale Bücher ist dies nicht gegeben. Hier fällt hoffentlich bald eine rechtliche Entscheidung.

Stellen sie sich vor, sie kaufen sich eine Bibliothek aus E-Books zusammen, die ist dann vielleicht mehrere tausend Euro wert. Und die dürfen Sie nicht verkaufen? Also noch nicht mal zum Zeitwert, noch nicht mal für einen Euro, den man auf dem Flohmarkt dafür bekommen würde? Das ist eigentlich schwer vorstellbar.

Dieser Erschöpfungsgrundsatz ist noch nichtmal für Dateien auf gekauften Datenträgern geklärt. Der Streit um den Verkauf von Gebrauchtspielen läuft auch bereits seit Jahren. Für Dateien, die rein immateriell erworben wurden, wird eine Entscheidung wohl noch viel schwerer fallen.

Was bleibt: Es gibt viel rechtliche Unsicherheit, weil uns rechtliche und technische Erfahrungenswerte fehlen. Als Nutzer kann man sich nur vorsichtig bewegen, gegen ungerechtfertigte (technische) Einschränkungen klagen oder wenn möglich, ganz auf den Erwerb drm-geschützter Daten verzichten.

Quelle:
Warner, Ansgar: “Urheber wollen niemanden verprellen”: irights-Experte Matthias Spielkamp im Gespräch über DRM&Kopierschutz, e-book-news.de

Schützen vorm Benutzen

Auf der Fortbildungsveranstaltung des VDB-Landesverbands Bayern “An den Schnittstellen von Bestandsentwicklung und Fachereferat: Bestandsaufbau im digitalen Zeitalter”, welche am 06.10.2009 an der Unibibliothek Augsburg stattfand, fiel ein Satz. Frau Dr. Ulrike Rothe von der UB Heidelberg meinte in Zusammenhang mit den Erfahrungen der UB zu E-Books:

“Die Erfahrung zeigt zum einem, dass eine bedarfsgerechte Auswahl schwer ist, zum anderen ‘schützen’ DRM-Maßnahmen das E-Book oft vor Benutzung.”

Diesen Satz habe ich gerade heute in den neuen VDB-Mitteilungen 2010/1 auf S. 20 gelesen und das erinnerte mich dann an einen aktuellen Artikel in der TAZ. Dort geht es nicht um E-Books aber um PC-Spiele, ein Angebot, welches gerade öffentliche Bibliotheken besonders attraktiv für eine Benutzergruppe macht, die sonst in Bibliotheken kaum zu finden ist – nämlich Jungen von 10, 12 Jahren aufwärts.

Der Hersteller Ubisoft möchte, dass seine bekannten Spielereihen wie “Die Siedler” oder “Assassin’s Creed” nur noch dann spielbar sind, wenn der Nutzer einen permanenten Internet-Zugang besitzt. Mit dieser neuen Kopierschutzstrategie sollen Raubkopien in Zukunft besser verhindert werden. Um das Spiel nutzen zu können, muss es mit einem eigenen Zugang individualisiert werden. In unregelmäßigen Abständen wird dann dieser individualisierte Zugang überprüft werden. Pech, wer im Zug oder Flugzeug spielen wollte.

Sollte zwischendurch der Netzzugang unterbrochen werden, wird auch das Spiel beendet und der Betroffene muss seine Spielesession am letzten Speicherpunkt erneut starten. Zwar kann nun das Spiel komplett auf die Festplatte kopiert und die DVDs entnommen werden, aber wer will schon ständig am Gängelband hängen?

Ubisofts Konkurrent Electronic Arts hatte ebenfalls einen Aktivierungszwang im Netz zu etablieren versucht, war aber gescheitert. Ubisoft verschärft diesen Kopierschutzmechanismus deutlich und dürfte auf einen ebenso harten Widerstand treffen.

Besonders umstritten ist die Koppelung des Spiels an einen personalisierten Online-Zugang. Damit wird ein Weiterverkauf des Games samt Datenträger unmöglich gemacht, denn diese hätten keine Möglichkeit, das Spiel zu aktivieren. Sehr wahrscheinlich will Ubisoft so auch dem regen Handel mit Gebrauchtspielen unterbinden, zumal bisherige Versuche regelmäßig nicht zu gewünschten Erfolgen führten.

Über eine dritte Absicht, die dahinter stecken könnte, berichtete die TAZ nicht. Der Weg von einer Spiele-DVD hin zu einem Online-Spiel wird erheblich verkürzt. Derjenige, der ein Online-Spiel möchte, sucht sich auch die entsprechenden Angebote heraus. Mit dieser Möglichkeit wird eine neue Nische für Online-Spiele gewonnen. Serverkosten für die Rechenkapazitäten werden auf den Spieler abgewälzt, aber die Kontrolle über das Spiel bleibt vermutlich genauso hoch wie bei gehosteten Spielen.

Diese Zugangsbindung schließt letztendlich Sozialschwächere aus. Konnten diese bisher die Spiele zumindest für einige Zeit aus der Bibliothek entleihen, entfällt nun diese Möglichkeit, denn so ein Bibliotheksangebot richtet sich an viele und nicht nur einen. Ähnlich wie das DRM bei E-Books wird so eine Benutzung erschwert und der Schutz des Spiels erweist sich als ein Schutz vor der Benutzung.

Quellen:
Schwan, Ben: Rabiater Kopierschutz via TAZ.de

Dr. Stumpf, Gerhard: An den Schinttstellen von Bestandsentwicklung und Fachreferat: Bestandsaufbau im digitalen Zeitalter, VDB-Mitteilungen 2010/1, S. 18-20

[Kurz] Ende der Quälerei für den Dokumentenlieferdienst der TIB Hannover

Endlich haben die Verleger Einsicht gezeigt und verzichten beim elektronischen Versand von Zeitschriftenartikeln aus lizenzierten Verlagsangeboten auf den für die Nutzer sehr unkompfortablen DRM-Schutz. Somit kann die TIB bei der Auslieferung digitaler Artikelkopien aus einer ganzen Reihe von lizenzierten Zeitschriften auf das komplizierte und schlecht funktionierende Digital Rights Management verzichten und die bestellten Zeitschriftenartikel endlich wieder ohne die umständlichen DRM-Nutzungsbedindungen direkt an die angegebene Bestell-E-Mailadresse liefern.

Dies ist das Ergebnis der erfolgreichen Verhandlungen der TIB und ihrer Partner vielen Verlagen. Von welchen Verlagen Sie wieder drm-freie Dokumente erhalten, können Sie auf der TIB-Übersichtsseite für Lieferungen ohne DRM-Schutz herausfinden.

Die TIB garantiert auch weiterhin eine rechtlich einwandfreie Volltextlieferung über GetInfo www.getinfo.de.– dem Fachportal für Technik und Naturwissenschaften –

Quelle:
Änderung bei elektronischer Volltextlieferung – Verleger verzichten auf DRM, Mitteilung der TIB-Hannover

Ist DRM eine Stolperfalle oder eine Chance?

Der Beitrag Digital Rights Management — A Wrinkle or An Opportunity von Kassia Krozser hat mich dazu bewegt, mal wieder meine Gedanken, Ideen in einer recht unsortierten Art und Weise niederzuschreiben. Vielleicht lässt sich ja die ein oder andere Diskussion damit beginnen.

Wann immer ich von Digital Rights Management (DRM) spreche, höre ich nur Negatives. Behinderung der Benutzbarkeit, Problem für die Langzeitarchivierung, Gängelung des mündigen Nutzer… Geprägt durch die Musikindustrie hat DRM seinen negativen Ruf weg. Ist es nun nicht an der Zeit, einen Schritt zurück zu gehen und noch einmal einen Blick auf das Für und Wider zu werfen, da nun erste Erkenntnisse vorliegen?

Heute bereits absehbar ist, das die digitalle Verwaltung von Rechten eine zunehmende Rolle spielen werden, besonders in Bezug auf neue Geschäftsmodelle der Verlage. Die heute rudimentären und groben DRM-Systeme müssen weiterentwickelt werden. Die Verlagsbranche muss sich daher sehr genau überlegen, welche Produkte sie anbieten möchten und welche Rechte Nutzer benötigen und welche Rechte für zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten Sinn machen könnten, d.h. sie müssen ihre Produkte und deren Nutzung in Rechte einpacken. Dabei sind Rechte nicht unbedingt aus juristischer Sicht gemeint, sondern z.B. das Recht eine Datei aufzurufen, anzeigen zu lassen, zwischenzuspeichern (auch wenn diese Rechte sich letztendlich immer auf eine juristisch formulierbare Rechte zurückführen lassen). Cleveres DRM beachtet dies. DRM muss nun den Spagat schaffen, die einzelnen Rechte (Regeln und Vorschriften) so zu gestalten, dass sie kundenfreundlich sind und die (digitalen) Verlagsprodukte kommerziell verwertbar zu machen.

Hier liegt aber auch gleichzeitig das Problem. Wenn alles kommerziell abgerechnet wird, was durch DRM abrechenbar wird, bleibt der Konsument auf der Strecke und wird zur Melkkuh. Davor haben die Verbraucher natürlich zurecht Angst.

Ein anderes Problem ist das fehlende Verstehen, wie DRM-Systeme und verschiedene DRM-Schemen funktionieren. Man kann mit systembedingten Unzulänglichkeiten besser umgehen, wenn man versteht, worauf sie beruhen und welche Alternativen gegeneinander abgewägt werden. Die Verlage und auch der Einzelhandel müssen hier das Gespräch suchen. Noch ist der Markt für digitale Verlagsangebote noch nicht so unüberschaulich, dass man hier nicht auf einen Nenner kommen könnte. Fachleute mögen mich an dieser Stelle korrigieren, aber Wettbewerb wird nur funktionieren, wenn man sich auf offene Standards einigt. Mit Gesprächen außerhalb der Enge der Verlagswelt signalisiert man außerdem den guten Willen.

Natürlich muss deutlich werden, warum DRM für Verlage und ihre Angebote notwendig ist. Allerdings ist es keine Lösung zu sagen, wenn wir kein DRM verwenden, fällt der Himmel auf die Erde und unser ganzes System bricht zusammen. Dann hat das System ein Problem und DRM wird es nicht retten. Das heißt, das Festhalten althergebrachter Bedingungen (z.B. 1:1-Angebote = 1 Lizenz für 1 Nutzung, Verschlechterung der Qualität der Kopie, bspw. durch Einbringung von Tattoos) wird den Möglichkeiten der Digitalisierung aber auch der flexiblen Rechtegestaltung durch DRM nicht gerecht. Beide Seiten wollen gewinnen oder zumindest gefühlt der Gewinner sein.

Levi Montgomery merkt im zweiten Kommentar an:

The physical nature of paper and ink make the book its own DRM, if you will.

Stimmt, das kann man so sehen. Ein begrenzender Faktor ist hier der Generationenverlust. Doch müssen wir an dieser Stelle stehenbleiben? Wohin wollen wir?

Eine Frage, die sicherlich auch gestellt werden sollte: Muss jede Handlung kontrolliert werden? Traditionell endet die Kontrolle von Autoren und Verlegern mit dem rechtsgültigen Verkauf des Buches (Erschöpfungsgrundsatz). Im digitalen Umfeld ist dies anders. Daher ist hier sicherlich eine gesetzliche Lösung notwendig, um den Otto-Normal-Konsumenten zu schützen. Nicht alles, was technisch abrechen- und kontrollierbar wäre an Rechten, sollte auch durch entsprechende DRM-Anbieter im Sinne eines fairen Handelns kontrolliert werden. Momentan muss der Kunde lernen, dass die digitalen Medien, die er erwirbt, nicht ihm gehören, sondern er nur verschiedene Rechte erworben hat. Er muss von geliebten Kulturtechniken Abschied nehmen, wie dem Verleihen an Freunde oder auch das Verschenken. Häufig ist nur über umständliche Wege möglich (Gutscheine, Lizenz auf Zeit, etc.). Eigentum scheint in der digitalen Welt immer bei den Verlagen zu bleiben, nicht jedoch bei demjenigen, der dafür löhnt. DRM manifestiert dies, denn es ermöglicht dem Eigentümer eine dauerhafte Kontrolle und bestehende Beispiele zeigen, wenn es dem Anbieter genug ist, schaltet er den Server ab und der Käufer bleibt auf unbrauchbaren Dateien sitzen.

E-Books werden den Markt verändern, sie werden unsere Wahrnehmung von Rechten nachhaltig beeinflussen – die Musikindustrie hat dies ja bereits bewiesen. Bei mir war ausschlaggebend, dass die MP3-Alben wesentlich preiswerter und sofort zu haben sind. Ich habe jetzt Interesse daran und zwei Minuten später habe ich das Ganze. Es fördert die Ungeduld und die kriegen Bibliotheken zu spüren. Hier besteht die Nachfrage nach E-Books und anderen elektronischen Medien mit einem Zugang von Zuhause aus.

Die neuen Möglichkeiten müssen von den Verlegern/Autoren wahrgenommen werden für ihre Geschäftsmodelle. Wird DRM nur eingesetzt, um alte Regeln festzuhalten – um “business as usal” zu machen, werden die Konsumenten selbst aktiv. Neue Mitspieler werden den Markt aufmischen. Es wird neue Herausforderungen für die Etablierten geben. Dass Bewegung in den Markt kommt, lässt sich bereits beobachten.

Porting the “book” mentality to digital limits the imagination.

Als 1998 das DMCA (Digital Millenium Copyright Act) beschlossen wurde, war man gerade am Anfang einer Phase, wo die ganze Welt begann online zu gehen und der Begriff eCommerce geprägt wurde. Man wollte den elektronischen Handel unterstützen, doch der Verbraucher blieb damals weitesgehend unbeachtet. Auch konnte damals die rapide Veränderung des Verbraucherverhaltens, der technische Fortschritt und der Zugang zu Medien nicht richtig abgeschätzt werden. Dieses Gesetz beeinflusste auch maßgeblich die europäische Gesetzgebung. Im Ergebnis werden durch dieses Gesetz in den USA und durch die vom DMCA beeinflussten Gesetze in Europa mehr Menschen kriminalisiert, als es sein sollten. Ein Volk von Piraten…

In manchen Fällen achtet DRM nicht auf das reale Verhalten von Nutzern, wodurch diese entweder in Konflikte geraten, die vermieden werden könnten, wenn das DRM ihm Rechnung tragen würde. Teure Rechtsanwälte und Prozesse ließen sich so vermeiden. Auch das deutsche Urheberrechtsgesetz mit dem Schutz technischer Schutzmaßnahmen trägt nicht zum Schutz der Verbraucher vor ungerechtfertigten Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken bei. Das Urheberrecht versucht einen Ausgleich zu schaffen zwischen berechtigten Interessen der Verleger und denen der Konsumenten. Das neue Leistungsschutzrecht für Verleger wird ein weiteres Mal die Grenzen zu Ungunsten der Nutzer verschieben.

Die Verlage haben Spielräume. Sie müssen nicht jede Nutzung kontrollieren wollen. Das Beispiel der Musikindustrie, die zunehmend auf forensische Methoden des DRM (z.B. Wasserzeichen) zurückgreifen, um Urheberrechtsverletzungen nachweisen zu können, zeigen, dass es nicht notwendig ist, jeden seiner Kunden zu kriminialisieren. Das Verlagswesen sollte daher diesem Beispiel folgen und nicht die millionenschweren Fehler der Musikgiganten wiederholen, die auf teure, aber nur nach der Holzhammermethode funktionierenden Sicherungsmethoden gesetzt haben. Damit rufen sie nur Widerstand und die Piraten auf den Plan.

Die Verleger werden gerade mit einer großen Herausforderung konfrontiert: Medien werden zunehmend digital konsumiert. Die Konsumenten haben verschiedene digitale Transformationen der Medien schon mitgemacht: Spiele, Musik, Nachrichten,Filme und nun auch Bücher. Sie reagieren sehr feinfühlig auf die neuen Herausforderungen.

Konsumenten verstehen, dass sich der Begriff “Eigentum” auch mit der Transformation der Medien verändert (und bestimmte Leute verstehen auch den Wert physischer Bücher besser). Die Konsumenten werden auch mit der Vergänglichkeit digitaler Werke klarkommen (Verlust beim Wechsel der Geräte, Versionswechsel, Einstellen von DRM-Services, etc.). Bis zu einem bestimmten Punkt werden sie auch akzeptieren, dass die Rechteinhaber den Zugang kontrollieren möchten, aber dann müssen letztere auch offen klarmachen, was man mit dem digitalen Medium machen kann und was nicht. Zusätzlich muss sich dies im Preis deutlich niederschlagen. Wenn ich beispielsweise ein Buch nur auf einem bestimmten Gerät lesen kann, dann darf es bei Weitem nicht so viel kosten wie ein Buch, welches ich erwerbe und danach der Kontrolle des Rechteinhabers ganz entziehe,weil nun ich das Eigentum daran besitze.

Ein weiteres Problem: Wer sich nicht intensiver mit dem Problem DRM auseinandersetzt, kann derzeit den Eindruck gewinnen, dass die Verleger glauben, mit DRM ein Allheilmittel für alle möglichen Probleme gefunden zu haben (Zugang, Nutzung, Nutzungskontrolle und Abrechnung).

It seemed like DRM was the only logical solution to a problem not clearly defined. At no point, did the idea of consumer use of digital media should be considered and accommodated. It makes no sense to sell a product people simply cannot use.

Das Problem ist: Jede Diskussion über DRM, die nicht die Wünsche der potentiellen Käufer mit einbezieht, kann nicht gewinnen. Die Konsumenten abzuschrecken kostet Entwicklungsgebühren für ein DRMS, welches abgelehnt wird. Die Wahre bleibt liegen und so entstehen weitere Verluste. Noch befinden sich Verlage ganz am Anfang einer Entwicklung. Jetzt ist genau die richtige Zeit, um das Gespräch zu suchen. Noch kann man eine Verhärtung der Fronten vermeiden. DRM scheitert nicht an der fehlenden Aktzeptanz nach Einführung, sondern an fehlendem Austauch aller betroffenen Parteien im Vorfeld.

The challenge is listening to what the other side says.

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