Trauer und Nachlassverwaltung in der digitalen Welt

[…] „Wenn ick ma tot bin schick ick aus mein kleenet Grab
mein’ letzten Willen und wat ick zu vermachen hab:“[…] Friedrich Holländer

Nach dem 1929 von Holländer entstandenen Text ist es definitiv im Grab zu spät sich um seinen (digitalen) Nachlass zu kümmern. Verbraucherschützer raten dazu seinen digitalen Nachlass möglichst frühzeitig zu regeln. Noch ist dieses Thema juristisch noch wenig erschlossen. Denn was geschieht mit den Daten aus sozialen Netzwerken, Emailaccounts und vom Online-Shopping usw., wenn der User stirbt? Hierzu gibt es die sogenannte #machsgut-Kampagne, die auf diese Thematik aufmerksam machen will. Diese ging Ende Oktober 2014 auf Initiative der Verbraucherzentrale an den Start. Sie verweist daruf, dass fast alle drei Minuten ein Facebook-User stirbt. Ziel ist es, dass dieses Thema durch die (noch lebenden) User mehr an Aufmerksamkeit bekommt als bisher:

Viele Menschen denken bei Nachlass an Schmuck, Geld oder Immobilien. Im digitalen Zeitalter stellen sich aber neue Nachlassfragen. Es ist an der Zeit, den digitalen Nachlass aus seinem Nischendasein rauszuführen.“ Michaela Zinke

Auf einer ZDF-Webseite wird vor kommerziellen Nachlassverwaltern gewarnt, auch die Telekom plant unter dem Namen „Digiment“ einen solchen Dienst. Zinke, die Verbraucherschützerin warnt aber vor diesen kommerziellen Anbietern, da nun plötzlich eine Firma Passwörter des Verstorbenen erhält. Sie rät zu Passwortmanagern, welche die Verwaltung von Passwörtern erleichtern. Weiter FAQs zu diesem Thema finden sich auf der ZDF-Heute-Seite: http://www.heute.de/letzter-wille-im-netz-wie-man-seinen-digitalen-nachlass-regelt-36006890.html

Weitere Informationen gibt es auf den österreichischen Webseiten Saferinternet.at und der Internet Service Providers Austria (ISPA). Dort wird in einer Broschüre zur Vorsorge geraten:

Hilfreich wäre etwa, eine möglichst vollständige Liste aller Online-Mitgliedschaften und Profile zu erstellen. In dieser Liste sollten auch Nicknames, Zugangsdaten sowie Passwörter verzeichnet sein. Die Liste sollte regelmäßig aktualisiert werden. Da diese Liste der Schlüssel zur privaten Onlineaktivität ist, sollte sie sicher und sorgsam verwahrt werden. Sie kann in Form einer physischen Liste an einem den Hinterbliebenen bekannten und zugänglichen Ort (z. B. Safe, Dokumentenmappe) oder im Rahmen eines Testaments beim Notar hinterlegt werden.[…] Ebenfalls zu empfehlen ist, den gewünschten Umgang mit Benutzerkonten und Daten schriftlich festzuhalten. So kann etwa niedergeschrieben werden, welche privaten Daten und Einträge (z. B. E-Mails, Fotoalben) nach dem Tod im Internet weiterhinzugänglich sein bzw. welche Daten gelöscht werden sollen. In diesem Schriftstück sollte auch festgelegt werden, wer im Todesfall Zugriff auf diese sensiblen und persönlichen Daten erhält.“

Wenn (öffentliche) Bibliotheken schon Informations- und Medienkompetenz für Alt und Jung vermitteln, wäre die Vermittlung des Wissens über die Regelung des digitalen Nachlasses nicht auch ein Teil dessen, was im Rahmen von Datensicherheit und des Umgangs mit dem Internet und sozialen Netzwerken eine Rolle spielt?

Eine weitere Möglichkeit der Aufbewahrung des Gedenkens ist die über QR-Codes auf Grabsteinen. Ist das der Friedhof 2.0 bzw. der Grabstein 2.0? QR-Codes auf Grabsteinen führen Trauernde zu Fotos und Videos der Toten im Internet. In dem folgenden Video wird sowohl auf den digitalen Nachlass im Netz, als auch auf QR-Codes auf Grabsteinen aufmerksam gemacht.

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Suche zu kompliziert

Alles neu, lautet momentan das Motto bei E-Bay, neues Design, neue Funktionalitäten und eben auch eine neue Suchfunktion. Gerne wollte man etwas für die Nutzer machen. Zu Beginn der Suche wird dieser nicht mit zu viel „Suchfunktionalität“ erschreckt, sondern kann ganz „google-like“ sein Objekt der Kaufbegierde in das Texteingabefeld auf der Startseite eingeben. Das schöne ist, Ebay macht auch gleich Vorschläge, was „gemeint“ sein könnte, so dass man manchmal auch die lästige Tipparbeit nicht bis zum Schluss durchziehen muss.
Als nächstes wird die Ergebnisseite geladen und gleich auf der linken Seite verschiedenste Verfeinerungsmöglichkeiten der Suche angebote, bei der je nach Kategorie unterschiedliche Eingrenzungskriterien erlaubt sind. Das gab es eigentlich auch schon früher, doch ist es inzwischen etwas unübersichtlicher geworden.

Was eigentlich als Hilfe für die Nutzer gedacht war, entpuppt sich als zweischneidiges Schwert.
Eigentlich hätte alles so einfach sein können.

Als Käufer bei eBay-Käufer kann detailliert suchen und die Ergebnisse finden, die zur Anfrage passen. Die Kriterien zur Verfeinerung der Suche helfen, diese schrittweise immer mehr zu konkretisieren. Erst werden Grobkategorien angezeigt, z.B.:

Eine Suche nach „teddy“ blendet Kategoriebäume für Spielzeuge, Sammeln, Baby, Möbel, Antiquitäten und vieles mehr ein. Unterhalb dieser Grobkategorisierung befinden sich weitere Unterteilungen, die die Suche auf Unterkategorien einschränken können.

Wer dafür aber den IE 7, d.h. den Internet Explorer Version 7.x nutzt, sollte Wartezeit einplanen. Da wirkt Ebay plötzlich sehr langsam. Da hat man wohl nicht an die große Gemeinde der Microsoft-Jünger gedacht, die vom Firefox noch nie etwas gehört haben.
Negativ ist auch die ständige Scrollerei. Um beispielsweise einzustellen, dass man bei über dreihundert relevant wirkenden Treffern – ich hatte keine Lust alle zu durchsuchen – nur die Auktionen weiter zu verfolgen, muss man bis fast ans Ende der Seite gehen. Das kostet unangenehm viel Zeit.

An ihre Grenzen stößt die Suche auch bei relativ neuen Produkten wie zum Beispiel Nikons D700. Im Kategorienbaum links ist noch gar kein entsprechendes Modell gelistet, während durchaus eine Reihe dieser Kameras mit der Volltextsuche gefunden werden. Verlässt sich ein Käufer allzu sehr auf die Baumstruktur, entgehen ihm womöglich bereits eingestellte Angebote.

Nun, in einigen Dingen bin ich auch froh, dass ich meine alten Suchanfragen gespeichert habe, in der Hoffnung, ich finde sie dann auch noch wieder im ebenfalls neu designten „Mein ebay“…

Quelle:
eBays neue Suchfunktion bereitet Freude und Ärger:x: via golem.de

Urheberrecht: Jagd auf Minderjährige

Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Internet lädt und verkauft, muss mit harten Strafen rechnen. Immer mehr Fälle von Filesharing werden vor Gericht gebracht und betroffen sind dabei vor allem junge Leute. Die Musikindustrie macht dabei nicht mal mehr halt vor Minderjährigen. Und die Kosten für einen Urheberrechtsverstoß summieren sich schnell auf einige tausend Euro.

Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße im Internet, wie eine erst kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamburg vom 13. September 2006 ergeben hat. In diesem Fall war eine 15-Jährige, die über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft hatte, vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt worden. Es entspreche „allgemeiner Kenntnis – auch einer 15-Jährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist“, entschieden die Richter.

Eine ähnliche Entscheidung hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Notwendig für einen Urheberrechtsverstoß ist kein schuldhaftes Handeln, sondern die Feststellung des Verstoßes, ausgenommen bei Schadensersatzforderungen, wo ein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden muss. Das Mädchen habe mit dem Verkauf der Bilder bei Ebay einen erheblichen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, der nun geahndet wurde. MitGerichts- und Anwaltskosten dürfte das Verfahren das Mädchen 3000,- Euro gekostet haben.

Hier eröffnet sich natürlich ein lukrativer Markt für Anwälte.

Obwohl Urteile wie das oben genannte unter den Jugendlichen die Runde machen, habe sich das Bewusstsein, beim Download urheberrechts-geschützter Inhalte Unrecht zu begehen, noch nicht durchgesetzt. Spezielle Kanzleien – auch in Deutschland – haben sich allerdings längst auf das Aufspüren von Urheberrechtsverstößen spezialisiert. Zum Teil bedienen sie sich dabei der Unterstützung von IT-Experten, die etwa die Identität möglicher Straftäter enthüllen können. Die Anwälte machen dabei Streitwerte im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich geltend, aus denen sich die Gebühren für die Kanzleien berechnen. […]Ohne die Einschaltung eines Gerichts seien pro Abmahnung so Einnahmen von über 2.000 Euro möglich.

Wer schützt an dieser Stelle eigentlich unbedarfte Jugendliche vor den Anwalthaien? Ist es bei Jugendlichen in diesem Bereich nicht häufig schon mit einer Emahnung von einer offiziellen Seite getan? Es nützt nichts, diese jungen Leute für ihr Leben lang zu verunsichern. Wichtiger ist frühzeitiges Beibringen von Informationskompetenz. Neben einer sicheren Handhabung der Technik, des Netzes und deren Möglichkeiten, werden sie für erlaubte und unerlaubte Handlungen frühzeitig sensibilisiert. Erst dann kann man trotz der aktuellen Diskussion davon ausgehen, dass so viel Wissen zum allgemeinen Kenntnisstand auch einer 15jährigen gehört. Beim momentanen Stand der Regelung wird hier eher den Abmahnern Haus und Hof geöffnet. Verängstigte Jugendliche werden eine weitere Auseinandersetzung mit dem richtigen Umgang mit Medien vermeiden und das kann keiner wollen.

Quelle:
Brien, Jörn: Urheberrecht: Musikindustrie droht Minderjährigen mit hohen Geldstrafen auf medienhandbuch.de