Die IFLA ist besorgt über ACTA

Gestern fand im Europäischen Parlament ein Anhörung für Interessenvertreter statt. Stuart Hamilton, der “IFLA-Director of Policy & Advocacy” brachte seine Besorgnis gegenüber der Verabschiedung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zum Ausdruck. Viele Bibliotheken sind ebenso in Sorge über die intransparenten ACTA-Verhandlungen, die eine Gefahr für das Gleichgewicht zu Copyright-Fragen darstellen. Die Ziele und Methoden von ACTA stehen im Widerspruch zum Bekenntnis der Bibliothekscommunity einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten zu garantieren. Derzeit wird die Entscheidung über die endgültige Abstimmung zu ACTA im Juli diesen Jahres erwartet. Im Folgenden eine Video-Nachricht von Stuart Hamilton an die IFLA-Community:

ACTA: Concerns of IFLA from IFLA HQ on Vimeo.

“IFLA is gravely concerned by the extreme secrecy surrounding the ACTA negotiations, the potentially chilling effects of targeting intermediaries, and the continuing focus on enforcement at the expense of flexibility”, he said. “We have made far less progress in creating flexibility in copyright – particularly in the digital age. ACTA compounds the problem by limiting flexibility going forward – at this point we have no ideas what technologies are going to emerge in the next decade and ACTA will lock us into an approach that is not suitable for now, let alone the future.”

ACTA-Infografik: Werden und Vergehen?

ACTA, das umstrittene Anti-Piraterieabkommen, wurde bereits von vielen EU-Staaten unterzeichnet. Bevor es in Kraft treten kann, ist die Zustimmung des EU-Parlaments nötig. Unsere Infografik erklärt den komplizierten Verhandlungs- und Ratifikationsprozess. Eine Zeitleiste zeigt die wichtigsten Etappen der vergangenen Jahre.
Die EU-Kommission will ACTA an den Europäischen Gerichtshof verweisen, um zu prüfen, ob der Vertrag EU-Recht verletzt. Der britische Sozialdemokrat David Martin, der als Berichterstatter die ACTA-Debatte im Handelsausschuss des EU-Parlaments leitet, will ebenfalls den EU-Gerichtshof anrufen. Doch anstatt sich der Anfrage der EU-Kommission anzuschließen, fordert Martin eine eigenständige Anfrage des EU-Parlaments. Da die Richter sich nicht allgemein zu ACTA äußern, sondern immer unter Bezug auf eine spezifische Fragestellung, könnte die Formulierung der Fragen die Entscheidung der Richter für oder gegen ACTA beeinflussen. Nachdem nun Dörte kürzlich ein Video von Explainity postete und wir beide in den Wochen seit Ende Januar immer wieder Videos und Infos zu ACTA veröffentlichten, soll diesmal eine Infografik des Europäischen Parlaments zeigen, wie der Umsetzungsprozess begann und wie er womöglich am Ende torpediert werden könnte.

 

Eine Infografik und ein Video gegen ACTA

Die IFLA hatte 2010 eine Stellungnahme zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA veröffentlicht. Damals wurde von der IFLA die geringe Transparenz der Verhandlungen kritisiert. Verlage versuchten mit Hilfe eines internationalen Handelsabkommens die Urheberrechtsfragen in den beteiligten Ländern zu umgehen. Wie sieht die aktuelle Situation aus? Gibt es eigentlich Stellungnahmen deutscher Bibliotheksverbände zu ACTA? Existiert eine Debatte in den betreffenden Kommissionen? Gehen bei ACTA ernsthafte Gefahren für die Bibliothekslandschaft hierzulande aus? Mich würde das sehr interessieren, welche konkreten Konsequenzen dies auf einzelne Bibliotheken hätte. Heute wurde das umstrittene Gesetz von einer Delegation der EU unterzeichnet. Netzpolitik berichtete ebenso darüber und hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben:

Noch besteht Hoffnung, denn das EU-Parlament und die nationalen Parlamente können das ACTA-Abkommen noch ablehnen. Der Digitale Gesellschaft e.V. ruft zusammen mit seinen europäischen Partnern dazu auf, EU-Abgeordnete an ihre Verantwortung zu erinnern, sich für unsere Bürgerrechte und den europäischen Binnenmarkt einzusetzen und mit “Nein” zu stimmen.”

Empfehlenwert ist die Kampagne des Vereins Digitale Gesellschaft e.V.. Sie richtet sich gegen das ACTA-Abkommen. Ziel ist es EU-Abgeordnete zu telefonisch zu kontaktieren z.B. Kader Arif (PS) aus Frankreich. – wie das geht und was zu beachten ist, zeigt der folgende Link: http://digitalegesellschaft.de/2011/11/mitmachen-stoppt-acta

 

 

Weiterlesen

Europeana – Inhalte werden gebraucht

Die erste Lektion, die ich gelernt habe, als es 2000 darum ging, meine erste Homepage zu gestalten, war: Bring Inhalte auf deine Seite. Wenn du nix zu sagen hast, dann lass es. Niemand interessiert sich für deine Lebensgeschichte und deine liebe Katze, wenn du nicht Inhalte auf deiner Seite hast. Deshalb war es für mich auch wenig verwunderlich, dass die Europeana ziemlich erfolglos geblieben ist. Schon der Start lief ja alles andere als reibungslos, aber zumindest blieb der Name in der Erinnerung. Doch als dann alles lief, fehlten Inhalte, die von Otto-Normalbürger in einer digitalen Bibliothek schon mal so erwartet werden – Volltexte, Bilder, Tondateien und eher weniger irgendwelche Nachweise.

Derzeit enthält die Europeana 4,6 Millionen digitalisierte Werke, darunter Bücher, Zeitungen, Filme und Fernsehsendungen, aber auch Gemälde, Fotos und Karten sowie Musik, auf die jedoch nicht von jedem Land aus zugegriffen werden kann. Bis Ende des Jahres sollen 10 Millionen Werke sein und 2015 erwartet man eine Bibliothek mit 15 Millionen digitalen Medien. Doch bis dahin ist noch viel zu tun.
Weiterlesen

Neue Schutzdauer beschlossen

Schaffen Tote neue Werke? Diese Frage haben sich die Verantwortlichen nicht gestell und haben der Forderung nach 95 Jahren Schutzfrist nachgegeben. Der Vorstoß der EU wurde damit begründet, dass Musiker genauso gut geschützt sein sollen wie Autoren.

In der Presseerklärung:engl: des Rechtsausschusses des EU-Parlaments heißt es:

Copyright term for music recordings must be extended from 50 years to 95 years, says legislation approved on Thursday by the Legal Affairs Committee.

Increasing the term of copyright protection would ensure that performers and producers continue to receive royalties for 95 years from the first publication or performance of their song, according to a Commission proposal backed by the committee.

Die Empfehlung des Rechtsaussschusses gehen noch weiter:

The committee also asked the Commission to launch an impact assessment of the situation in the European audiovisual sector by January 2010, with a view to deciding whether a similar copyright extension would benefit the audiovisual world.

Zwar soll diese Regelung in drei Jahren nach Inkrafttreten und dann alle vier Jahre daraufhin überprüft werden, ob sie eine Verbesserung der Lage der Künstler bewirkt, aber auf den Schaden, den sie im allgemeinen der Kunstszene zufügt, wird dabei wohl nicht geachtet.
Wie soll Kreativität und Vielfalt im Vordergrund stehen, wenn dahinter ein Wust an Rechten steht, die kaum noch zu überblicken sind?

Matthias Spielkamp meint dazu:

Da darf man gespannt sein, mit welchen windigen Studien die Kommission dann auftrumpfen wird. Wahrscheinlich werden auch die, sollten sie negativ ausfallen, wieder ignoriert oder, wenn sie positiv ausfallen, unter Verschluss gehalten, damit sie nicht unabhängig überprüft werden können. Anschließend können sich dann Politiker auf Diskussionsveranstaltungen darüber auslassen, wie schlimm es doch ist, dass die “Menschen draußen im Lande so politikverdrossen” sind. Und täglich grüßt das Murmeltier?

Quelle:
De Girolamo, Federico: Music copyright to be extended to 95 years:engl: , Presseerklärung, Europäisches Paralment
Spielkamp, Matthias: Rechtsausschuss des Europaparlaments spricht sich für Verlängerung der Schutzdauer auf Musikwerke aus via Immateriblog.de

IPRED2 ist durch

Das EU-Parlament hat sich heute in erster Lesung mit der Mehrheit für die EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) entschieden. Die Proteste im Umfeld haben jedoch erreicht, dass der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt wurde.

Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen.

In den Positivkatalog der von den Strafrechtsmaßnahmen erfassten geistigen Eigentumsrechte ist neben dem klassischen Urheberrecht auch der Schutz von Datenbanken, Halbleitertopographien, Markenrechten- und Geschmacksmusterrechten, geographischen Herkunftsbezeichnungen und Firmennamen eingeschlossen, jedoch nicht wie bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) die Patente.

Allerdings wurde auch sofort wieder Kritik an dem Beschluss laut.

“In der vorliegenden Form nach wie vor eine Katastrophe” ist das Gesetz nach Ansicht von Julian Finn vom Netzwerk Freies Wissen /Fairsharing Network:engl: .“Begriffe wie ‘Piraterie’ und ‘gewerbliche Nutzung’ sind nach wie vor nicht ausreichend definiert,” kritisierte Finn.

Quelle:
EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein via heise online

Proteste gegen gegen EU-Richtlinie zum geistigen Eigentum weiter nötig

Heute traf sich das EU-Parlament zu Beratung der Frage zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte:engl: . Diese Vorbereitung dient der Abstimmung über den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf “COM(2005)276 final” (Proposal for a European Parliament and Council Directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights:engl: ), die am 25. April 2007 stattfinden soll.

Gerechtfertigt wird dieser Richtlinienentwurf neben dem Kampf gegen Priatierie und Organisiertes Verbrechen, dem Schutz der Verbraucher vor gefälschten Produkten auch mit der Notwendigkeit der Harmonisierung von nationalen Strafrechtsvorschriften auf Artikel 17 (2) der EU-Grundrechtecharta, der den Schutz des geistigen Eigentums zum Inhalt hat.

Würde die Richtlinie in der vorliegenden Fassung, die bereits mehrfach stark in die Kritik gekommen ist, verabschiedet, wären bisher im privaten Rahmen verankerte Rechte, wie die Privatkopie, ein Verbrechen.

Darüber hinaus ist in Artikel 3 des Richtlinien-Entwurfs vorgesehen, “den Versuch, die Beihilfe, die Aufforderung oder Verleitung zu solchen Verletzungshandlungen” unter Strafe zu stellen.

Das Abgrenzungskriterium zu nicht strafwürdigen Handlungen, sprich die Formulierung “in gewerbsmäßigem Umfang” (“on a commercial scale”), ist so schwammig, dass es hier nicht mehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankäme, um eine Verletzung des Urheberrechts zur Straftat werden zu lassen.

Kritiker wie der britische Wissenschaftler Ross Anderson weisen darauf
hin
:engl: , dass durch solche vagen Formulierungen der Wettbewerb geschädigt, das Wirtschaftswachstum behindert und der Zensur Vorschub geleistet werden wird.

Was kann man gegen diese EU-Richtlinie machen?
Die EFF Europe ruft mit dem Motto “Copy Crime” zu Protestaktionen in letzter Minute auf.
Die Bürger Europas sollen sich dabei an ihre Abgeordneten im EU-Parlament:engl: wenden und diese auffordern, dem Richtlinien-Entwurf eine Abfuhr zu erteilen. Eine weitere Möglichkeit, Stellung zu beziehen, soll eine Online-Petition:engl: bieten, mit dem Ziel den
Protest wirksam zu kanalisieren.

Ein Bündnis aus dem Förderverein für eine freie Informationelle Infrastruktur (FFII), der EFF, dem Europäischen Verbraucherverband und dem Europäischen Bibliothekenverband hat konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des Richtlinien-Entwurfs unterbreitet. Die Vorschläge können auf der Copy-Crime-Website:engl: eingesehen werden können.

Quelle:
Gehring, Robert A.: EU-Parlament: Tauschbörsen-Nutzern drohen Haftstrafen via golem.de