Begründung des Urteils vom LG Berlin zu MyProf.de

Endlich ist die Urteilsbegründung zum Urteil des Berliner Landgerichtes vom 31. Mai 2007 (Az. 27 S 2/07) in Sachen des Bewertunsforums Mein Prof.de da.

Die Annahme einer (generellen) Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge – unabhängig der Kenntnis konkreter rechtswidriger Beiträge Dritter – scheidet für den Betreiber eines Onlineportals aus.

Grund ist, dass man eine Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge für den Betreiber eines Onlineportals nicht annehmen kann, da diese wegen der großen Menge an Beiträgen praktisch nicht durchführbar wäre. Eine Prüfungspflicht allerdings bestände in dem Fall, dass der Betreiber auf einen Verstoß hingewiesen wird.

Eine Revision wurde vom Gericht abgelehnt, da es sich mit diesem Urteil im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung sieht.

Quellen:
Heidrich, Joerg: LG Berlin: Keine Überwachungspflichten für Forenbetreiber via heise online
LG Berlin, Urteil vom 31.05.2007 – Az. 27 S 2/07 via Medien, Internet und Recht

Chaos im Forenrecht – Wer haftet wann?

Das Bewertungsforum MeinProf.de hat sich in zweiter Instanz in Sachen Forenhaftung beim Berliner Landgericht durchgesetzt. Anders als das Hamburger Landgericht mit seinem Urteil vom 27. April 2007 entschied das Gericht hier, dass die Betreiber Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen müssen und nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet sind.

Auf MeinProf.de wurde ein Professor einer brandenburgischen Fachhochschule von Studenten im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als “Psychopath” und “echt das Letzte” bezeichnet. Obwohl die beanstandeten Bewertungen umgehend nach Kenntnisnahme entfernt wurden, forderte der Professor den Betreiber zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. In dieser wurden für jede weitere unzulässige Äußerung 3.000 Euro von MeinProf.de verlangt.

Das Gericht gelangte am 31.05.2007 zu der Auffassung, dass eine pauschale Unterlassungserklärung nicht eingesetzt werden könne, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Dies ist auch nicht der Sinn einer solchen Bewertungsplattform, wo kritische Äußerungen eher erwünscht sind.

Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab-Prüfungspflicht zugemutet werden.

Quelle:
MeinProf.de setzt sich in Sachen Forenhaftung durch via golem.de