Bundesrat gegen Open Access

Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Plenarsitzung für Zurückhaltung gegenüber freien Publikationsmodellen in der Wissenschaft ausgesprochen. Es wurde einfach die Empfehlung des Ausschusses des Gremiums unverändert abgesegnet.

Das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” hatte den Bundesrat am gestrigen Donnerstag noch aufgefordert, weiterhin die wissenschaftliche Informationsversorgung als öffentliche Aufgabe anzusehen und nicht der Verlagswirtschaft zu überlassen. Gemäß dem Open-Access-Prinzip solle die Nutzung wissenschaftlichen Wissens für alle frei beziehungsweise kostenlos sein.

Grund für diese sehr konservative Haltung ist die Tatsache, das OA dieser Ansatz “in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums” stehe und die Verwertungsrechte der Verlage gefährden könne. Sehr problematisch finde ich die Vorstellung, die durch die Länderchefs in Bezug auf die Finanzierung von Wissenschaft vertreten wird.

Die von der Kommission in Aussicht gestellte Ko-Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen werfe auch die Frage auf, “inwieweit die wissenschaftliche Informationsversorgung eine öffentliche Aufgabe ist”.
Das Aktionsbündnis hatte die Länderpolitiker darauf hingewiesen, dass sich die freie Nutzung wissenschaftlichen Wissens nicht mit dem Urheberrecht beiße. Nur die Übertragung der Rechte an die private Verwertung solle eingeschränkt werden. Auch sei die Annahme falsch, dass die Qualitätssicherung wissenschaftlicher Publikationen überwiegend von Verlagen wahrgenommen werde. Wissenschaftliche Kreativität und Motivation hänge in der Wissenschaft auch nicht von der materiellen Entlohnung ab.

Kostenlos ist Open Access nicht zu verwirklichen, aber es wäre volkswirtschaftlich von größerem Nutzen. Von den hohen Einnahmen der großen, ausländischen Wissenschaftsverlage hat Deutschland nichts.

Quelle:
Bundesrat für umfassendere Volkszählung und gegen Open Access via heise online

Die Kurzsichtigkeit in diesem Fall war ja bereits nach den Entwicklungen beim Urheberrecht vorauszusehen. Hier hat die Verwertungsindustrie ihre Lobbyarbeit wieder “gut positioniert”. Der volkswirtschaftliche Schaden ist nur eine potentielle Größe, die momentan nicht fassbar und daher nicht berechenbar ist. Den Schaden bezahlen vermutlich erst nachfolgende (Wissenschaftler-)Generationen. Mögliche Verluste bei den Verlagen sind genauso hypothetisch wie die hohen, vermeintlichen Verlustsummen bei den Vertretern der Unterhaltungsindustrie, werden momentaner aber ernster genommen, als die Zukunft der Wissenschaft mit ihren potentiellen Gewinnen.