Die große Freiheit – oder doch lieber Überwachungsstaat?

Der Tagesspiegel berichtet über eine Anpassung des Grundrechtskatalogs an die moderne Kommunikationsgesellschaft. Dazu wollen Politiker den Grundrechtekatalog (Art. 1-19) modernisieren und ein neues Grundrecht für die Freiheit im Internet einführen.
Das Grundgesetz nennt bis jetzt die Informations-, die Versammlungs-, die Vereinigungsfreiheit, das Postgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung als geschützte Räume gegen staatliche Eingriffe.
Die SPD hat dabei andere Ziele im Auge als die CDU (wen wundert’s?).

Während die SPD allerdings die Freiheitsrechte zum Ausgangspunkt nimmt, kommt die Union von der entgegengesetzten Seite: „Unser Ansatzpunkt ist die aktuelle Frage der Online-Durchsuchung“, sagt Göbel. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht – wie bei der Online- Durchsuchung – muss zunächst definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt.

Beide Parteien zeigen sich dabei sehr optimistisch.

„Bis zum Ende der Legislaturperiode“, hofft SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz, könnte ein Gesetzentwurf stehen. Diesen Zeitraum setzt auch der CDU-Innenexperte Ralf Göbel an.

Warten wir es ab, ob sie merken, dass dies auch unausweichliche Folgen fürs Urheberrecht haben wird.

Quellen:
Junge, Barbara: Freiheit im Internet als Grundrecht auf Tagesspiegel
Neues Freiheitsrecht “Internet” soll ins Grundgesetz : Freiheit oder Überwachungsrecht? via Golem.de

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