Keine Jahresgebühren mehr in der Stadtbibliothek Nürnberg ab 2013

Die Stadtbibliothek Nürnberg machte nun vor ihrer und nun nach ihrer Eröffnung im neuen Gebäude zum zweiten Mal Schlagzeilen, nachdem es bereits die “Leiht-uns-leer-Aktion” mit dem Flashmob-Aufruf via Bayern1 in den Bayerischen Rundfunk schaffte: “Leiht uns arm …”, bittet die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg, “… damit wir weniger zum Umziehen haben.”

Am 25. Oktober 2012 wurde die neu “Stadtbibliothek Zentrum” eröffnet. Mit dem Neubau wurden die Zentralbibliothek, die Bibliothek Egidienplatz und die Musikbibliothek zusammengefasst. Hier der Link zur neuen Webseite: www.stadtbibliothek.nuernberg.de

Ab Januar 2013 wird die Ausleihe für alle Medien kostenfrei sein und es wird keine Jahresgebühr mehr geben. Das klingt zunächst Mal erstaunlich und revolutionär für eine große Stadtbibliothek in Deutschland, die zudem zu den ältesten kommunalen Bibliotheken Deutschlands zählt . In Zukunft werden sich die Nutzer und Nutzerinnen genau überlegen, wieviel sie ausleihen und wie lange, denn es gibt stattdessen bald eine sogenannte Verlängerungsgebühr.

Folgende Vorteile ergeben sie laut Stadtbibliothek in Zukunft für die KundInnen:

“1. Mediennutzung in der Bibliothek und Medienentleihung sind kostenlos.
2. Leihfristverlängerung für Kindermedien ist auch weiterhin kostenfrei.
3. Sie zahlen nur für Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen.
4. Sie können steuern, ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen.
5. Für Sie Interessante Medien sind schneller wieder verfügbar.
6. Die neuen Gebühren sind fair, weil sie nicht zu umgehen sind und damit
7. Missbrauch zu Lasten der Allgemeinheit ausgeschlossen ist.”

Das folgende Video geht kurz auf die Eröffnung der Bibliothek nach dreijähriger Bauphase ein.

So ist die Stabi: Ein Film als atmosphärische Parabel auf Wohl und Nutzen der Bibliothek

Jeder Mensch braucht eine Heimat, eine Heimat, die Boden, Arbeit, Freude, Erholung, geistigen Fassungsraum zu einem natürlichen, wohlgeordneten Ganzen, zu einem eigenen Kosmos zusammenschließt. Die beste Definition von Heimat, das ist eine Bibliothek“. Elias Canetti

Würde man das Wort Heimat mit Zuhause ersetzen, würde das die im folgenden Video gezeigte Atmosphäre widerspiegeln.  Auf dem Weblog der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg ist zu lesen, was dieser kurze Imagefilm zeigen will:

“Der Film zeigt, warum sich Menschen in der Stabi wie zuhause fühlen. Dass uns jeden Tag so Viele besuchen und sich offenbar hier wohl fühlen, liegt aber nicht nur an den Räumlichkeiten, sondern am Angebot, das wir bereit halten. Einen lebendigen Eindruck davon, was es an Veranstaltungen, Büchern, Zeitschriften und zahlreichen elektronischen Angeboten in der Stabi zu entdecken gibt, vermittelt unsere Website.”

Letztes Jahr im Juli während Campus Open Air an der Universität der Bibliothek waren die Kontrollen am Eingang etwas strenger. Es wäre durchaus begrüßenswert, wenn es mehr Schließfächer gäbe. Ab Herbst 2012 sollen in Hamburg die Studiengebühren abgeschafft werden. Wer dann noch in Bayern oder Niedersachsen studiert, ist selbst schuld und sollte an die Stabi Hamburg kommen, denn dort lässt es sich auch kostengünstig wohnen.

 

Der Kurzfilm "Man with no Library Card"

Der folgende Film gewann 2009 auf dem Kurzfilmwettbewerb der MELSA zwei Preise (den “Audience Choice Award” und für die beste Story). Regie führte Jonathan Craig, der auch die Gitarre spielte. Die Namen der Darsteller lauten Taylor Gruye (“Der Mann ohne Bibliothekskarte”) und Preston Palmer (“Kartenspieler”).

Ein Imagevideo der Linen Hall Library in Belfast (Nordirland)

Die Linen Hall Library gibt es seit 1788. Sie ist somit die älteste Bibliothek in Belfast und berühmt für ihre historischen und politischen Bestände. Darüber hinaus verfügt sie über einen Spezialbestand zu Irland.

[Zitat] Unkommentiert – 2011

“The greedy ghost understands profit all right. But that’s all he understands. What he doesn’t understand is enterprises that don’t make a profit, because they’re not set up to do that but to do something different. He doesn’t understand libraries at all, for instance. That branch – how much money did it make last year? Why aren’t you charging higher fines? Why don’t you charge for library cards? Why don’t you charge for every catalogue search? Reserving books – you should charge a lot more for that. Those bookshelves over there – what’s on them? Philosophy? And how many people looked at them last week? Three? Empty those shelves and fill them up with celebrity memoirs. That’s all the greedy ghost thinks libraries are for…I still remember the first library ticket I ever had. It must have been about 1957. My mother took me to the public library just off Battersea Park Road and enrolled me. I was thrilled. All those books, and I was allowed to borrow whichever I wanted! And I remember some of the first books I borrowed and fell in love with: the Moomin books by Tove Jansson; a French novel for children called A Hundred Million Francs; why did I like that? Why did I read it over and over again, and borrow it many times? I don’t know. But what a gift to give a child, this chance to discover that you can love a book and the characters in it, you can become their friend and share their adventures in your own imagination. And the secrecy of it! The blessed privacy! No-one else can get in the way, no-one else can invade it, no-one else even knows what’s going on in that wonderful space that opens up between the reader and the book. That open democratic space full of thrills, full of excitement and fear, full of astonishment, where your own emotions and ideas are given back to you clarified, magnified, purified, valued. You’re a citizen of that great democratic space that opens up between you and the book. And the body that gave it to you is the public library. Can I possibly convey the magnitude of that gift?”

Philip Pullman aus “Leave the libraries alone. You don’t understand their value.”

Geldschneiderei oder notwendig? – Gebühren für Bestseller-Entleihungen

Wer heute schnell über eine Bibliothek in Deutschland einen Bestseller ausleihen möchte, sieht sich häufig mit einem gebührenpflichtigen Bestseller-Service konfrontiert. Diese Entwicklung ist schon seit einigen Jahren in vielen öffentlichen Bibliotheken in Deutschland zu sehen. Der Service richtet sich an alle, die es besonders eilig haben, einen Bestseller zu lesen. Für Musik-CDS, Filme, DVDs gibt es dieses Angebot auch. Dabei können die Bibliotheksbenutzer gegen eine zusätzliche Gebühr von 2-3 Euros diese Medien ohne Vormerkung und Wartezeit entleihen. Dieser Service ist dabei nicht ganz unumstritten.

Wie funktioniert das. Unmittelbar nach Erscheinen der Bestsellerlisten von Wochenmagazinen wie Spiegel und Focus oder überregionalen Tageszeitungen, wird eine ganze Exemplaranzal der Bestsellertitel erworben und eingearbeitet, um sie möglichst schnell für den Service zur Verfügung stellen zu können. Monika Ziller, Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands und Direktorin der Stadtbibliothek Heilbronn sieht in den Bestseller-Services eine wichtige Ergänzung des Angebots öffentlicher Bibliotheken, da die Medien auf diesen Listen in Bibliotheken auch sehr stark nachgefragt werden. Im Rahmen eines solchen Services ließe sich diese Nachfrage schneller und umfassender bedienen. Auch die Stadtbibliotheken und Köln und Würzburg haben positive Erfahrungen damit gemacht, zumal durch diesen Bestseller-Servie der Bestand um viel gefragte Titel erweitert werden könnte.

Ganz unproblematisch sind aber die hohen Gebühren nicht, wenn es um die Frage der Informationsfreiheit geht. So sieht der Arbeitskreis kritischer BibliothekarInnen “Akribie” zum einen eine unhinterfragte Unterstützung des Bestseller-Wesens, kritisiert aber auch die hohen Gebühren, die bei diesem Angebot erhoben werden.

„Gebühren für die Berechtigung zur Medienausleihe oder sogar für den Zutritt zu Bibliotheksbeständen stehen generell in einem Spannungsverhältnis zu dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Informationsfreiheit“, erklärt Frauke Mahrt-Thomsen von Akribie. „Und ab einer gewissen Höhe sind sie nicht mehr mit diesem Grundrecht vereinbar.“

Stadtbibliotheken wie z.B. in Würzburg entschärfen dieses Argument dadurch, dass man die Bestseller-Titel auch im “normalen” Bestand anbietet, wo jedoch häufig lange Wartzeiten und Vormerkungen in Kauf genommen werden müssten, nach dem Motto: ‘Wer nicht zahlen will, der muss halt warten.”

Doch nicht nur die Informationsfreiheit ist ein Kritikpunkt. Durch das Erheben von Gebühren auf die “Vermietung” (Ausleihe) einzelner Medien, sei laud Mahrt-Thomsen aus die Grenze des den Bibliotheken von den Urhebern zugebilligten und durch die Bibliothekstantieme abgegoltenen Verleihprivilegs überschritten. 1

„Sie gehen damit vom kostenlosen Verleihen zum mit Gebühren belegten Vermieten über, und das ist sowohl nach deutschem Urheberrecht wie nach EU-Public Lending Right nicht erlaubnisfrei und kann als Wechsel zu einer wirtschaftlichen Aktivität gewertet werden.“

Dies wird durch ein Rechtsgutachten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels von 2005 bestätigt, das im Bestseller-Service eher ein Vermieten als ein Verleihen sieht.

Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass die Bibliotheken Erwerbszwecke verfolgen (…). Die für eine einschlägige Vermietung erforderlichen Nutzungsrechte haben die Bibliotheken nicht erworben. Infolgedessen begehen sie Urheberrechtsverletzungen, wenn die bisherige Praxis zur Überlassung von Bestsellern fortgeführt wird.

Bisher hat man jedoch wohl auf eine gerichtliche Überprüfung dieser Position verzichtet, da bisher keine wirtschaftlichen Folgen für Verlage und Buchhandel durch den Bestseller-Service in öffentlichen Bibliotheken bemerkt wurde. Häufig sind Bibliothekskunden auch Buchhandelskunden und erwerben in vielen Fällen das Buch letztendlich doch, z.B. als Geschenk.

Der Bibliotheksverband vertritt eine andere Meinung, da durch den Bestseller-Service keine Gewinne erwirtschaftet werden und das Angebot sich lediglich selbst trägt, könne man nur von einem Verleihen von Medien sprechen. Hermann Rösch, Mitglied des Ausschusses für den freien Zugang zu Informationen und Meinungsfreiheit im Weltverband der Bibliotheken, sieht im Bestseller-Service eine akzeptable Praxis. Allerdings gilt dies nur unter der Bedingung, dass die Bestsellerbücher auch ganz regulär in der Bibliothek vorhanden und zu den gleichen Bedingungen wie andere Bücher ausgeliehen werden können. Dieses sich selbst finanzierende Angebot hat aber auch Vorteile sowohl für den Bibliotheksnutzer als auch für die Bibliotheken.

„Sie können so eine zusätzliche kundenorientierte Dienstleistung anbieten sowie auf akute und aktuelle Nachfrage flexibel reagieren. Nutzungssteigerung und Imagegewinn sind also die zu erwartenden Effekte – und die sind für Bibliotheken wichtiger denn je.“

Quelle:
Giersberg, Dagmar: Bestseller-Service in Bibliotheken: Service oder Kommerz?, Goethe-Institut e. V.

  1. Mehr Informationen: „Bestsellerservice“ in bundesdeutschen Bibliotheken, Stellungnahme von Akribie (Arbeitskreis Kritischer BibliothekarInnen), 12.12.2010 []

Virtueller Behördengang in der Schweiz

In Deutschland laufen die Vorbereitungen für eine Online-Meldebehörde. In der Schweiz ist man da schon einen Schritt weiter und beginnt die virtuelle Behörde zu testen. Ab dem kommenden Donnerstag wird das erstemal die digitale Signatur in einer breiten Öffentlichkeit getestet.

Wer innerhalb Zürichs oder St. Gallen umzieht oder den Wohnort zwischen den Kantonen St. Gallen und Zürich wechselt, kann bald die wichtigsten nötigen Behördengänge über das Internet erledigen. Grundlage ist die digitale Signatur des neuen gesetzlich zugelassenen digitalen Postzertifikats, das am 4. April Premiere hatte und auf einer Public Key Infrastruktur (PKI) basiert. Die Zertifikate werden im Auftrag der Schweizerischen Post von ihrer Tochtergesellschaft, der von ZertEs anerkannten Certification Authority (CA) SwissSign AG ausgestellt, signiert und verwaltet.

Angewendet werden kann die digitale Signatur mit dem Postzertifikat etwa auf Dokumente, die bisher aus rechtlichen Gründen per Einschreiben verschickt werden mussten. Die digitale Signatur von “IncaMail” ermöglicht, dass Dokumente beim Datenaustausch zuverlässig aus- und zugewiesen werden können.

Die Nutzung des Services kostet erst einmal. Nach der Anmeldung im sogenannten Postidentverfahren bekommt der Interessiert für 90 Franken (55 Euro) ein Starter-Kit, das eine Installations-CD, eine Chipkarte mit dem elektronischen Schlüssel, ein USB-Lesegerät, ein Passwortblatt und eine CD mit der Applikation für den elektronischen Versand enthält. Für eine Dauerhafte Nutzung werden jährlich Gebühren zwischen 30 Franken (18 Euro) und 90 Franken erhoben.

Ausführlicher dazu:
Schweiz testet virtuellen Behördengang mittels digitaler Signatur via heise online