Freie Lizenzen gestärkt

Es ist eine Urheberrechtsverletzung, wenn gegen die Bedingungen freier Lizenzen verstoßen wird. Dies entschied der „IP“-Gerichtshof, d.h. United States Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC). Dieser Gerichtshof ist die US-Bundesinstanz in Fragen des geistigen Eigentums.
Der Rechtsprofessor und Gründer der Non-Profit-Organisation Creative Commons:engl: Lawrence Lessig schreibt in seinem Blog:engl:

I am very proud to report today that the Court of Appeals for the Federal Circuit (THE „IP“ court in the US) has upheld a free (ok, they call them „open source“) copyright license, explicitly pointing to the work of Creative Commons and others.

Lessig schätzt dies als eine entscheidende Stärkung freier Software-Lizenzen wie die GNU General Public License (GPL) oder CC ein.

In non-technical terms, the Court has held that free licenses such as the CC licenses set conditions (rather than covenants) on the use of copyrighted work. When you violate the condition, the license disappears, meaning you’re simply a copyright infringer.

Das Urteil des CAFC bezieht sich auf den Rechtsstreit zwischen dem kalifornischen Prof. R. Jacobsen und dem Unternehmen von Matthew Katzer. Der Professor hatte ein Freies Programm zur Steuerung von Modelleisenbahnen mit der offenen „Artistic License“ veröffentlicht. Dessen Quellcode nutzte Katzer ohne die erforderliche Nennung Jacobsens kommerziell.

Ein Bezirksgericht hatte darin nur einen Vertragsbruch geortet und gegen Jacobsen geurteilt. Die Bundesinstanz hat diese Entscheidung aber aufgehoben, denn sie sieht im Verstoß gegen die Anforderungen einer freien Lizenz sehr wohl eine Copyright-Verletzung. Frei verfügbar gemachte Software kann also entsprechend rechtlich geschützt werden.

DAas CAFC erwähnt in der Urteilsbegründung auch ausdrücklich die Verwendung von CC-Lizenzen der GPL bei Linux. Creative Commons beurteilt dies wie folgt:

The Court held that free licenses such as the CC licenses set conditions (rather than covenants) on the use of copyrighted work. As a result, licensors using public licenses are able to seek injunctive relief for alleged copyright infringement, rather than being limited to traditional contract remedies.

Deutschlands Gerichte hätten in diesem Fall wohl vermutlich ähnlich geurteilt, da speziell die GPL bereits mehrfach durch Gerichtsurteile gestärkt worden ist.

  • Mai 2004, Landgericht München: in seiner Urteilsbegründung Wertung die Missachtung von GPL-Bedingungen durch einen Beklagten als Urheberrechtsverletzung
  • September 2006, Landgericht Frankfurt am Main: Bestätigung der Gültigkeit der GPL in Deutschland
  • 2007, Landgericht München: Urteil gegen den VoIP-Anbieter Skype aufgrund eines GPL-Verstoßes

Quellen:
huge and important news: free licenses upheld:engl: Blog von Lawrence Lessig
Rowe, Brian: THE “IP” Court Supports Enforceability of CC Licenses:engl: Meldung bei Creative Commons.org
US-Urteil stärkt Open-Source-Lizenen bei derStandard.at

LGPLv3 – zweiter Entwurf

Kurze Zeit nach der Vorstellung des Entwurfes der dritten Version der GPL stellt die Free Software Foundation (FSF:engl: ) eine neue Fassung:engl: der LGPL (GNU Lesser General Public License) zur Diskussion. Die Lizenz wurde ursprünglich speziell für den Einsatz von Bibliotheken entwickelt und soll in Version 3 GPL um zusätzliche Regelungen erweitert werden.

Quelle:
Zweiter Entwurf der LGPLv3 via heise online

GNU-Licence – Klappe, die Dritte

Die Free Software Foundation (FSF) hat den dritten Entwurf:engl: für die neue Version der GNU General Public License (GPL) vorgelegt.
Ziel ist es, den Einsatz von restriktiven Softwarepatenten und DRM zu verhindern, um weiterhin einen freien Nutzen von Information und Software zu ermöglichen.
Der dritte Entwurf steht ab sofort für zwei Monate zur öffentlichen Diskussion. Gleichzeitig will man die Debatte aber auch nutzen, um Missverständnisse auszuräumen.

Quelle: Diedrich, Oliver: GPLv3 zum Dritten auf heise open