Aus aktuellem Anlass: Der offene Umgang mit sexueller Identität am Beispiel der Stadtbibliothek in Salt Lake City

“The greatest disservice you can do a people, is to pretend they don’t exist.”

Jacqueline Goldthorp

Nachdem ich im letzten Jahr in einer Stadtbibliothek Zeuge einer rassistischen Beleidigung gegenüber zwei kopftuchtragenden Schülerinnen wurde, bin ich der festen Überzeugung, dass öffentliche Bibliotheken, die ja ebenso Teil des öffentlichen Raumes sind wie ein Marktplatz oder ein Stadtpark, nicht per se diskriminierungsfreie Orte sind, nur weil es dort mehr belesenere Menschen gibt als beispielsweise in Fußballstadien. In Großbritannien gab es hierzu schon Mystery-Shopping-Aktionen durch NutzerInnen  mit schwarzer Hautfarbe. Die Ergebnisse bzw. Reaktionen von seitens der BibliothekarInnen und NutzerInnen waren besonders dort von Mißtrauen und gewissen Ängsten vor dem vermeintlich Fremden geprägt, wo die sogenannten “Mehrheitsgesellschaft” aus Ur-Briten bestand, die ja bekanntlich der Gruppe der WASP (White Anglo-Saxon Protestants) zuzurechnen sind. Wie sollen BibliothekarInnen reagieren, wenn sie Zeuge rassistischer Äußerungen von seitens der NutzerInnen gegenüber anderen NutzerInnen werden? Welche öffentlichen Bibliotheken haben bei Nutzerbefragungen darauf geachtet, ob sie Fragen verwendeten, die Aufschluss darüber geben, ob KundInnen oder NutzerInnen jemals in ihrer Einrichtung diskriminiert wurden oder Zeuge von diskriminierenden Handlungen und Aussagen wurden? Kundenorientierung ist das eine, aber was fühlt ein “Kunde”, der in ebendieser Einrichtung schon einmal rassistisch beleidigt wurde? Wird er diese Einrichtung wieder gerne aufsuchen oder sie in Zukunft eher meiden? Ist nicht davon auszugehen, dass er wieder auf ähnliche Menschentypen trifft? Gibt es hierfür bereits Erfahrungen und Hinweise, die anderen hilfreich sein können, wenn sie mit dieser Problematik konfrontiert werden? Der Code of Ethics und Benutzerordnungen diverser Bibliotheken geben darüber noch keine Auskunft. Es gibt noch zu wenig Schutz für Menschen, die beim Besuch einer Bibliothek derartig angegangen werden.  Wenn ich von Diskriminierung schreibe, dann meine ich auch Homophobie. Bis dato gibt es trotz zahlreicher Initiativen unterschiedlicher politischer Parteien und Interessenverbände keinen Antidiskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Identität. Seit einigen Jahren gibt es an vielen Türen öffentlicher Einrichtungen (auch auf Bibliothekstüren) Aufkleber, die auf das Aussteigerprogramm für Neonazis Exit hinweisen, aber es gibt noch kaum oder zu wenig Hinweise für Menschen, die diskriminiert und rassistisch beleidigt werden. Eigentlich wären öffentliche Bibliotheken ideale Orte, um dieses Thema stärker auf die Agenda zu bringen und nicht nur einfach Infomaterial auszulegen.  Anläßlich des Internationalen Tags gegen Homophobie ist das nun folgende Video meines Erachtens ein mutiges und aussergewöhnliches Beispiel dafür, wie MitarbeiterInnen einer Bibliothek offen zu ihrer sexuellen Identität stehen und darüber berichten, wie schwer es in der Kindheit war von anderen gedemütigt zu werden und wie sie es schafften heute zu ihrer sexuellen Identität zu stehen.  Für viele mag das sicher eine Mutmachervideo sein und Utah zählt mit Sicherheit nicht zu den liberalsten US-Bundesstaaten. Es kommen auch MitarbeiterInnen zu Wort, die nicht der LGBT-Community angehören. Bereits am 23. Mai 2010 hatte ich über den Blogeintrag “Représentations de l’homosexualité dans les bibliothèques municipales françaises” und Beispiele aus Großbritannien, als auch aus Schweden darüber berichtet und hätte mich damals auf eine Debatte zu diesem Thema gefreut. Neben dem Zentralrat der Muslime in Deutschland setzen sich unterschiedliche Parteien in Deutschland dafür ein, dass im Grundgesetzartikel 3 neben dem Verbot der Diskriminierung aufgrund der Merkmale Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen sowie Behinderung, das Merkmal “sexuelle Identität” hinzugefügt werden.

Anmerkungen zur Zielgruppenorientierung für die LGBT-Community und die Rolle der Öffentlichen Bibliotheken mit besonderer Berücksichtigung der Situation in Frankreich

The purpose of our public libraries is to serve the public. It is time to realise that the public is more diverse than the white, Christian, heterosexual man. Library and information science have a responsibility to proceed in this area, acknowledge the problem and bring LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual, Transsexual) into their field of research. (Anna Johansson in Libreas 01/2008)

In ihrem Artikel machte Johansson deutlich, dass in Schwedens öffentlichen Bibliotheken die heterosexuelle Norm aufrechterhalten wird, indem durch verschiedenen Standards (u.a. Klassifikationen), das Auffinden und das  Sichtbarmachen von Literatur für die LGBT-Community erschwert wird. Wie ist das eigentlich hierzulande? Natürlich ist es begrüßenswert, dass Libreas  diesen Artikel der schwedischen Bibliothekswissenschaftlerin veröffentlichte, aber warum gab es in den letzten 10 Jahren kaum deutschsprachige BibliothekarInnen, welche diese Aspekte in Form von Artikeln und Vorträgen auf die Agenda brachten? Oder irre ich mich? Ist bei uns alles in Ordnung? Sollte man sich in Zeiten finanzieller Krisen in den Kommunen und anderswo nicht mit wichtigeren Themen beschäftigen?

Durch Zufall wurde ich vor kurzem auf einen Blogeintrag eines französischen Bibliothekars aus Lyon aufmerksam, der sich pünktlich zum “Journée internationale de lutte contre l’homophobie et la transphobie“, also zum  “Internationalen Tag gegen Homophobie und Hassgewalt” am 17. Mai, mit dem Thema befasste und genauer analysierte, inwieweit Homosexualität überhaupt in den Öffentlichen Bibliotheken Frankreichs thematisiert wird. Volker Beck meinte am 16.05. 2010, dass der Hass auf Lesben und Schwule  international und in Deutschland nicht überwunden ist und eine Aufnahme des Antidiskriminierungsschutzes auf Grund der Sexuellen Identität ein Zeichen setzen würde,  Lesben und Schwule als  integraler Bestandteil unserer Gesellschaft zu betrachten. Seit dem letzten Bundestagswahlkampf findet sich für die Aufnahme der “Sexuellen Identät” ins Grundgesetz als Teil des Diskriminierungsverbots im Artikel 3 zunehmend mehr Unterstützung aus mehreren Parteien (SPD, Grüne, Die Linke und ganz wenige Anhänger der CDU und der FDP). Am 21.04. gab es zu dem Gesetzesentwurf eine öffentliche Anhörung im Bundestag und momentan wird der Gesetzesentwurf hierzu noch geprüft. Dieses Thema hat nun wieder an Aktualität gewonnen und der Blogeintrag des französischen Bibliothekars veranlasste mich nun über dieses Thema zu schreiben

Einer Annäherung an die Thematik, bedarf ein Eingehen auf die Reflexionen des Bloggers. Ich kenne immer noch keine Stadt(teil)bibliothek, welche sich dieser Thematik eingehend annimmt. Außerdem bin ich – obwohl Bibliothekar – auf diesem Gebiet kein “Experte”, da dieses Thema im Studium und in der beruflichen Praxis bisher (noch) nicht auf der Agenda stand. Bislang sind mir nur die  von Prof. Dr. Rösch (FH Köln) betreuten Arbeiten von Frau Jakobs aus dem Jahr 2000 (“Homosexuelle als Benutzergruppe – Forderungen an die Bibliothek. Eine Untersuchung zu den Herausforderungen, die eine homosexuelle Benutzergruppe an Öffentliche Bibliotheken stellt” und “Literaturbedürfnisse von Homosexuellen – Forderungen an die Bibliothek“) und der  Aufsatz “THE “INVISIBLES”: Lesbian Women as Library Users” von Heike Seidel aus der Zeitschrift Progressive Librarians bekannt. Darin greift sie eine Diskussion auf, die 1995 unter anderem auch in BuB geführt wurde und nach der Diplomarbeit von Warnke “Eingrenzen statt ausgrenzen”. Doch (wie) wurden diese Arbeiten bis heute in der Fachwelt rezipiert?

Auf dem BOBCATSSS-Symposium 2007 wurde zur Zielgruppenarbeit für die LGBT- Community dieses Thema in Form einer Poster Session von Tiger Swan präsentiert: “Marketing for Inclusion: Reaching the Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender (LGBT) Communities”

Zurzeit sind mir nur Bibliotheken in Großbritannien und den USA bekannt, welche eine gezielte Inklusionspolitik dieser Gruppe betreiben. In deutschen Bibliotheken fand ich bislang nur kostenlose Zeitschriften wie etwa die Siegessäule und Broschüren zum Thema der sexueller Aufklärung.  Doch es gibt zahlreiche Initiativen und Organisationen, welche als beratend für Bibliotheken tätig werden könnten bzw. es schon sind. Über Facebook wurde ich auf www.gayboooks.de und www.lesbianbooks.de aufmerksam, welche durchaus Anregungen in Form von Newslettern und Empfehlungen böten.

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Die große Freiheit – oder doch lieber Überwachungsstaat?

Der Tagesspiegel berichtet über eine Anpassung des Grundrechtskatalogs an die moderne Kommunikationsgesellschaft. Dazu wollen Politiker den Grundrechtekatalog (Art. 1-19) modernisieren und ein neues Grundrecht für die Freiheit im Internet einführen.
Das Grundgesetz nennt bis jetzt die Informations-, die Versammlungs-, die Vereinigungsfreiheit, das Postgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung als geschützte Räume gegen staatliche Eingriffe.
Die SPD hat dabei andere Ziele im Auge als die CDU (wen wundert’s?).

Während die SPD allerdings die Freiheitsrechte zum Ausgangspunkt nimmt, kommt die Union von der entgegengesetzten Seite: „Unser Ansatzpunkt ist die aktuelle Frage der Online-Durchsuchung“, sagt Göbel. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht – wie bei der Online- Durchsuchung – muss zunächst definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt.

Beide Parteien zeigen sich dabei sehr optimistisch.

„Bis zum Ende der Legislaturperiode“, hofft SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz, könnte ein Gesetzentwurf stehen. Diesen Zeitraum setzt auch der CDU-Innenexperte Ralf Göbel an.

Warten wir es ab, ob sie merken, dass dies auch unausweichliche Folgen fürs Urheberrecht haben wird.

Quellen:
Junge, Barbara: Freiheit im Internet als Grundrecht auf Tagesspiegel
Neues Freiheitsrecht “Internet” soll ins Grundgesetz : Freiheit oder Überwachungsrecht? via Golem.de