Soziale Arbeit mit Wohnungslosen in der Denver Central Public Library

Auf dem Bibliothekartag in Hannover wollte ich etwas zum Thema (Soziale) Arbeit mit Wohnungslosen in Öffentlichen Bibliotheken sagen. Der fand ja bekanntlich nicht statt aufgrund der allzu bekannten Gründe. Die Anmeldefrist für den virtuellen Bibliothekartag #vBIB20 verpasste ich leider:

“Im Oktober 2017 veröffentlichte die IFLA Section Library Services to People with Special Needs ihre Guidelines für die Bibliotheksarbeit mit Menschen, die dauerhaft oder temporär wohnungslos sind. Welche Forderungen lassen sich daraus für Bibliotheken im deutschsprachigen Raum umsetzen? Welche Konsequenzen können nationale Bibliotheksverbände daraus ableiten? Großstadtbibliotheken in Zürich, Wien, Paris und in einigen Städten in Deutschlands gehen sehr unterschiedlich mit wohnungslosen Menschen in ihren Einrichtungen um. Bibliotheken in den USA und Kanada haben beispielsweise “fachfremde” Mitarbeiter/-innen eingestellt, die als Streetworker bzw. Sozialarbeiter/-innen dieser eher unbeliebten Nutzer*innengruppe helfen. […]

 

Zuächst etwas Allgemeines zu den beiden Fachtermini Obdachlose und Wohnungslose. Wohnungslos sind ist in Deutschland Menschen, die keinen mietvertraglichen abgesicherte Wohnraum besitzen oder Wohneigentum haben.

Als obdachlos gelten Menschen, die oftmals auch mit Absicht auf der Straße leben, weil sie es in einer beengten Notunterkunft oder Wohnungslosenpension nicht aushalten können oder wollen. Als Oberbegriff habe ich zur Vereinfachung den Begriff Wohnungslose gewählt. Es ist im öffentlichen Raum, in Bibliotheken nicht immer klar und deutlich erkennbar, ob Mensch nun wohnungslos oder obdachlos ist. Ein Obdachloser kann am selben Tag noch zum Wohnungslosen werden, wenn die Entscheidung getroffen wird in eine Notunterkunft zu ziehen oder eine Einweisung vom Wohnungsamt vorliegt in eine Pension oder einen Beherbergungsbetrieb (wie es beispielsweise in München heißt) ziehen zu können. Bibliothekar*innen oder auch andere Menschen können nicht sofort erkennen, manche Obdachlose wollen sich auch nicht outen. Der im Vortrag verwendete Begriff “obdachlos” sollte drastischer vor Augen führen, um welche Gruppe es geht. Korrekterweise hätte man schreiben sollen Wohnungslose/Obdachlose, was die Lesbarkeit eher erschwert hätte.

Im Gegensatz zu den USA sind die Kommunen hierzulande besser aufgestellt, was die Unterbringung von Obdachlosen angeht. Kommunen sind in Deutschland verpflichtet Obdachlose eine Unterbringung nach Ordnungsrecht anzubieten, auch wenn dies nicht immer pflichtbewusst getan wird. Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe haben des Öfteren bereits angemahnt, dass viele Kommunen dieser Pflicht nur unzureichend nachkommen. Viele Notunterkünfte erfüllen nicht die Standards, was Menschenwürde, Privatsphäre oder Hygenie betrifft. Diese Unterkünften werden ja auch selten bis nie kontrolliert bzw. nachgeprüft, wie bei den Lebensmittel- oder Fleischkontrolleuren, die auch nicht so zahlreich in Deutschland sind, wie sich das manch einer/manch eine wünscht. Es ist also absolut nachvollziehbar, weshalb ein obdachloser Mensch sich für das Leben auf der Straße entscheidet, weshalb er dies sogar präferiert, anstatt in eine Notunterkunft, einen Wohnungslosenpension oder einen Beherbergungsbetrieb zu ziehen. Housing First, wie es in Skandinavien, in Provinzen/Städten Kanadas, Städten in den den USA und in noch sehr wenigen Städten in Deutschland praktiziert wird, würde die Zahl der Obdachlosen, aber auch die Zahl der Wohnungslosen reduzieren. Deshalb darf es manche Bibliothek nicht weiter (ver)wundern, wenn Obdachlose diese als Aufenthaltsort nutzen. Vielleicht ist das sogar ein Anzeichen, wenn recht viele Obdachlose die Bibliothek nutzen, dass die jeweilige Kommune keine guten/menschenwürdigen Notunterkünfte zur Verfügung stellt und die Wohnungslosenhilfe auf Sparflamme gehalten wird. Es gibt ja sogar schon Notunterkünfte mit WLAN-Zugang für die Bewohner*innen oder anderen zeitgemäßen Standards. Diese sind aber eine große Ausnahme in Deutschland.

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BibApp – die Navigation durch die Bibliothek

Die folgende BibApp ist Ergebnis einer Seminararbeit im Kurs “Usability Engineering” im Wintersemester 2011/12 an der Universität Konstanz. Die Entwickler hierzu sind Sebastian Beisch, Steffen Maurer und Oke Tennie. Die Musik in den folgenden Videos stammt von Sean Dorff.

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Bibliotheksservice – Hilfestellung rund ums Urheberrecht

Bibliotheken sind in Zeiten der Fotokopierer und Digitalisierungsmöglichkeiten bzw. der digital vorhandenen Daten zunehmend mit Urheberrechtsfragen konfrontiert. Dies fängt bereits in der eigenen Arbeit an, z.B. im Bereich der Fernleihe oder wenn es darum geht digitale Daten zur Verfügung zu stellen als Semesterapparat oder als Datenbankangebot. Aber auch unsere Nutzer wie Lehrende, Forschende, Studierende und Beschäftigte von Hochschulen werden bei ihrer Arbeit ständig mit urheberrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Als Stichworte seien hier das Kopieren, Scannen von Artikeln einer Zeitschrift, Verwendung von Materialien in Vorlesungen oder das Zitieren fremder Quellen genannt. Häufig fehlt ein Bewusstsein, doch selbst wenn es eines gibt, so fehlt oft der passende Ansprechpartner.

Doch das soll sich an Universitätsbibliotheken änderen.

In der Arbeitsgruppe der Ruhr-Universität Bochum (RUB) haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den zentralen Einrichtungen Datenschutz, Justiziariat, Stabsstelle IT-Sicherheit, Stabsstelle eLearning und der Universitätsbibliothek zusammengefunden. Erweitert wurde die Arbeitsgruppe Urheberrecht der RUB im letzten Jahr um Kolleginnen und Kollegen von der Universität Duisburg-Essen und der Technischen Universität Dortmund. Die Arbeitsgruppe arbeitet nun hochschulübergreifend. Rechtlich beraten wird die Arbeitsgruppe neben dem Justiziariat der RUB auch von Professor Karl Riesenhuber von der Juristischen Fakultät der RUB.

Die AG Urheberrecht stellt auf ihren Internetseiten Informationen zum gelten Recht zur Verfügung, hilft aber auch mit Tipps zum Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material im Hochschulbetrieb weiter.

Auf dieses neue Angebot an der Universitätsbibliothek in Dortmund machte heute das UB-Blog aufmerksam. Ein hervorragendes Angebot, das mir in seiner Beschreibung aus einem anderen, DFG-geförderten Projekt bekannt vorkam.
IUWIS schreibt auf seinen Internetseiten:

Das Projekt IUWIS (Infrastruktur Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft) will Wissenschaftlern, Studenten, Lehrern und allen anderen, die in Wissenschaft und Bildung tätig sind, eine Handreichung bieten, um sich im komplexen Themengebiet Urheberrecht zurecht zu finden.

Leider sind die Angebote dieses Projektes jedoch weniger handlungs- und nutzerorientiert als die der AG Urheberrecht. Mehr oder minder scheint man eine Literatursammlung aufzubauen, jedoch fehlen konkrete, aufbereitete Hilfestellungen für die Zielgruppe. Dass Blog und seine Veröffentlichungen bieten keine Handreichung bei Urheberrechtsfragen. Damit würde ich sagen, hat man das eigene Ziel weit verfehlt.

Quelle:
Hilfestellung rund um das Urheberrecht, UB-Blog

Wie verhalte ich mich urheberrechtskonform?

Die Schweiz gibt ihren Bürgern in Form eines Ratgebers zu dieser Frage einen hilfreichen Leitfaden an die Hand.
Auf der Website der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist die “Handlungshilfe” mit dem Titel CDs brennen und Tauschbörsen veröffentlicht und berücksichtigt nach Angaben der Verfasser den aktuellen technischen Stand und die geltende Rechtslage in der Schweiz. Änderungen des Urheberrechtsgesetzes werden derzeit parlamentarisch beraten und sollen ggf. im vorgelegten Ratgeber durch eine Neufassung ebenfalls berücksichtigt werden.

Privatkopien sind und bleiben in der Schweiz derzeit und zukünftig möglich. Auch das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen ist erlaubt.

Ausdrücklich wird im Ratgeber darauf hingewiesen, dass normale Brennprogramme nicht in der Lage sind, einen Kopierschutz zu umgehen. Die SKS hat aber eine Lösung parat: “Hierfür gibt es Programme, welche die Kopiersperre umgehen. Sobald die Kopiersperre umgangen ist, können Sie mit demselben Programm oder einem anderen Brennprogramm eine Kopie Ihrer CD oder Ihrer DVD erstellen. Die gebrannte CD oder DVD ist dann nicht mehr mit einer Kopiersperre versehen.”

Der Ratgeber weist deutlich darauf hin, dass Programme zur Konvertierung von Formaten dazu dienen, die Interoperabilität zwischen unterschiedlichen technischen Systemen zu ermöglichen.

Die Juristen der Stiftung gehen daher davon aus, “dass das Garantieren der Interoperabilität Vorrang vor dem Verbot der Kopiersperrenumgehung hat”.

Die in dem Ratgeber erwähnten Tipps und Tricks gelten nur im Rahmen des liberalen Urheberrechts der Schweiz, nicht ausnahmslos in Deutschland, dessen Urheberrecht wesentlich restriktiver ist.

Quelle:
Schweizer Ratgeber zur Privatkopie und Tauschbörsen auf golem.de