Nun kommt es doch ans Licht: Augenwischerei

Nun ist doch raus. iTunes ist noch immer nicht DRM-frei, sondern setzt auf Wasserzeichen. Okay, es erzwingt nichts, es ist passives DRM, welches die Nutzungsbedingungen nicht einschränkt, aber auch diese Technologie zählt zu den DRM-Technologien.

Auch Universal verkauft seine Musik mit Wasserzeichen als DRM-frei. Wie Wasserzeichen enthalten entgegen Apple :engl: keine persönlichen Informationen und sollen rein statistischen Zwecken dienen. Warum dann der Aufwand, mag sich so mancher fragen. Ganz einfach: Damit wird Zahlenmaterial für die Notwendigkeit von DRM gesammelt. Wer weiß, wie oft unberechtigte Downloads in Tauschbörsen auftaucht, kann eben auch besser gegen Privatkopie und kleinere Freiheiten vorgehen. Damit wird das an Argumenten belegt, was bis jetzt einfach mal so verlautbart worden ist. Wohl kaum werden sich Universal & Co hinterher hinstellen und sagen: Tut uns Leid, hier in Deutschland ist das Ausmaß der Piraterie gar nicht so groß, wie wir immer gedacht haben. Wir verkaufen unsere Musik nur noch DRM-frei.

Quelle:
Mit Wasserzeichen statt mit DRM gegen Raubkopien medien-gerecht

Kommentar: Augenwischerei bei Apple iTunes

Zur Zeit regen sich die Nutzer von Apple iTunes DRM-freier Musik darüber auf, dass die Daten personalisiert werden. Da hätte man sich vielleicht vorher auch mal kundig machen sollen.

DRM-frei heißt bei Apple eben nur: Wir verzichten auf aktive DRM. Von einem Verzicht auf den Einsatz passiver DRM-Aspekte war in keinster Weise die Rede.
DRM lässt sich nun mal in aktive und passive Technologiebereiche trennen. Zu den aktiven gehören Kopierschutzsperren, die Bindung an spezielle Hardware- und Software-Player. Zu den passiven Bereichen gehören Brandings und Wasserzeichen, in denen beispielsweise auch persönliche Daten in die Musikdatei codiert werden. Auch in Metadaten können persönliche Daten festgehalten werden.

Wer gedacht hat, jetzt wieder mit alten Verhaltensweisen weitermachen zu können, Musik nun wieder tauschen zu können per P2P, sollte schnell wieder Abstand davon nehmen. Er kann seine Dateien unbegrenzt kopieren, auf andere Geräte übertragen, Privatkopien auf CD brennen, aber überall wird nachvollziehbar sein, wer die Datei erworben hat und wer sie in “falschen” Umlauf gebracht hat.

Apple kann mit Hilfe spezieller Suchmaschinen diese Dateien im P2P-Universum finden und sie zurückverfolgen. Daraus läßt sich dann auch entsprechende Schadensersatzansprüche ableiten. Also: Vorsicht, DRM funktioniert auch auf passive Art. Technisch geschützt sind die Dateien auch so.

[Kurz] Podcast zu einer Musik-Welt ohne DRM

Yasmin Kötter spricht über den DRM-Verzicht bei EMI mit Gerd Fuchs vom Bundesverband Digitale Wirtschaft über DRM, Nutzerfreundlichkeit und Zukunftsperspektiven. Gesprochen wird dabei über Formate, was mit DRM-freier Musik möglich ist. Genannt werden Interessen der Kunden, von Apple iTunes und Musicload, aber auch der Künstler.
In einer umfangreichen Form werden aktuelle Entwicklungen gut verständlich besprochen.

Kötter, Yasmin: Podcast: Eine Musik-Welt ohne DRM?:x: via Netwelt.de

Kein Mietabo für Musik

“Nein”, hat er Jobs nicht nur zu DRM gesagt, sondern auch zum Mietabo. Die Gründe für diese Absage sind allerdings einleuchtend. Die Nutzer möchten ihre Musik besitzen und nicht mieten. Dass sich daher das Interesse an Subskriptionsmodellen sehr in Grenzen hält, erscheint logisch. Gewachsene Besitz- und Eigentumsvorstellungen lassen sich nicht von Heute auf Morgen verändern. Ein Verkaufskonzept à la eMusic:engl: klingt da erfolgsversprechender. Hier können die Kunden für einen monatlichen Betrag eine bestimmte Anzahl von Titeln erwerben und behalten.

Ein weiterer Grund für dieses “Nein” ist die Tatsache, dass für solche Modelle zwingend DRM eingesetzt werden muss. Dies widerspricht deutlich der Politik von Herrn Jobs. Allerdings ließe sich dann hier anmerken, dass die Wahl, in dieser Form DRM zu akzeptieren, deutlich beim Kunden läge. Verträge müssten allerdings kundenfreundlich und leicht verständlich formuliert werden.

Quelle:
Jobs sagt “No” zum Mietabo für Musik, via Musikwoche.de bei Mediabiz.de

Schweizer Verbraucherschützer sehen den Informationsnutzer

Der schweizer Musikindustrieverband IFPI wurde in einem heute veröffentlichten offenen Brief von der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) aufgefordert, von ihren Forderungen bezüglich der Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) umgehend abzulassen. Danach verlangt die IFPI Schweiz vom Nationalrat technische Schutzmaßnahmen Heilmittel gegen die sinkenden CD-Umsätze im Gesetz zu verankern. In der bis jetzt einschlägig geltenden Bestimmung des URG ist noch nicht verboten, dass ein Musikfan diese technische Kopiersperre umgehen darf, wenn er damit lediglich eine Kopie für den Eigenbedarf anfertigt. Sollte der Antrag im Nationalrat scheitern, fordert die SKS die IFPI Schweiz auf, darauf zu drängen, dass jegliche Software, die Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) umgeht, im neuen URG verboten wird.
Befürchtet wird, das dass die Revision des Urheberrechtsgesetzes die Balance zugunsten der milliardenschweren Unterhaltungsindustrie verschiebt.
Anders als in Deutschland sieht man jedoch ein, dass dem Konsumentennicht zugemutet werden soll, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen, d.h. das Herunterladen von Musik oder Filmen zum persönlichen Gebrauch bleibt auch nach Revision des URG uneingeschränkt zulässig.

Nach den Entscheidungen von Apple iTunes und anderen Musikanbietern, DRM abzuschaffen, würde die Schweiz, sollten die Änderungen so ins Gesetz eingehen, die Entwicklungen an sich zu Ungunsten ihrer Bürger verschlafen. DRM als reiner Kopierschutz hat in keinster Weise in einem Gesetz manifestiert zu werden. Modeerscheinungen einer sich erst findenden neuen Informationsform haben in einem Gesetz nichts verloren, wenn auch klar sein sollte, dass das Urheberrechtsgesetz sich den neuen Anforderungen im Sinne von Rechtsschutz, Interessensballance und Rechtssicherheit zu stellen hat.

Quelle:
Sperlich, Tom: Schweizer Verbraucherschützer fordern Musikindustrie zur Umkehr auf via heise online

Nachschlag: Bye, bye DRM!

Auf der gestern einberufenen Pressekonferenz in London hat EMI das Ende von DRM eingeläutet, zumindest für ihr Premiumangebot von 1,29 € pro Song ab Mai.

EMI, bisher in Sachen Kopierschutz und Piraterie-Bekämpfung eine feste Stimme im Chor der Big Four, der vier großen Musikkonzerne, weicht von der bisher eisern verfolgten Linie ab und will das digitale EMI-Repertoire online künftig ohne digitale Kopierschutztechniken verkaufen.

Und zuerst werden diese kopierschutzfreien Stücke bei Apple erhältlich sein. Ob dies ausreicht, die EU zu überzeugen ist fraglich.

Die EU-Kommission hat gegen große europäische Online-Musikhändler ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Betroffen sind Apple, EMI, Sony BMG, die Universal Music Group und Warner Music.

Quellen:
Online-Musik: Die digitale Mauer fällt bei EMI und Apple via heise online
EMI takes locks off music tracks:engl: BBC News
EU-Kommission durchleuchtet Apple iTunes via silicon.de
Apple Unveils Higher Quality DRM-Free Music on the iTunes Store:engl: via apple.com

No DRM- Scheitern in Britannien

Bereits am Montag hat die Britische Regierung eine Petition zum Verbot von DRM abgelehnt.


“DRM überwacht nicht nur die Einhaltung von technischen Schutzmaßnahmen. Es gibt den Rechteinhabern auch noch nie da gewesene Auswahlmöglichkeiten, wie und zu welchem Preis ein Verbraucher digitale Medien kaufen und nutzen kann”, heißt es in einer Stellungnahme der Regierung. “Es ist klar, dass die Bedürfnisse und Rechte der Anwender beachtet werden müssen. Sie müssen darüber informiert werden, was genau sie kaufen, wie und wo sie das Produkt nutzen dürfen und welche Beschränkungen bestehen.”

In der Petition wird DRM-Systemen vorgeworfen, sie schränkten die Möglichkeiten der Verbraucher ein, auch konkurrierende Angebote zu nuten. Grund dafür ist die häufige Systemabhängigkeit wie beispielsweise bei FairPlay von Apples iTunes.

Mehr dazu: Graeme Wearden und Stefan Beiersmann: Britische Regierung lehnt DRM-Verbot ab auf ZDNet.de

Neuer Ärger wegen DRM

Es schalten sich jetzt neue Schiedsrichter in den Ärger um DRM ein. Wer gewinnt das Spiel?
Apple mit seiner Musikplattform iTunes muss mit Auseinandersetzungen mit der europäischen Gesetzgebung rechnen.

Grund ist das geschlossene Digital Rights Management (DRM) Fairplay, welches das Unternehmen einsetzt: Es ermöglicht derzeit nur, die gekaufte Musik auf den iPod-Musikspielern wiederzugeben, nicht aber auf den Geräten der Konkurrenz. Das Gleiche gilt auch für Microsofts Zune-Musikspieler, den es in Europa aber noch nicht gibt. 1
Nun, das ist eine etwas andere Ebene als die, auf der bis jetzt gespielt wurde. Die “Charta für Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt”2 der Verbraucherschutzverbände und des deutschen Bundesministeriums für Verbraucherschutz wartet auf Anwendung.

  1. Donath, Andreas: Wegen geschlossenem DRM droht Apple europäischer Ärger : FairPlay ist kein Fair Play, in Golem []
  2. 16.02.2007 Charta für Internet-Kunden in Warteschleife, auf Tariftip.de []