Besitz ist nicht gleich Eigentum

Es ist ein schöner Beitrag von Constanze Kurz, der da im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen zu lesen war. Aufhänger war der in der Netztwelt stark berichetete Fall der Nutzerin, deren Amazon-Account geschlossen wurde1 und die dann nicht mehr auf ihre E-Books zugreifen konnte, auch wenn sich Amazon durch das durchweg negative Medienecho gezwungen sah, den Account wieder zu öffnen.

Kurz beschreibt sehr gut diesen Vorgang und wichtig finde ich auch die klar beschriebene Erkenntnis, dass aus den “hässlichen Details im Kleingedruckten der Nutzungsverträge” – die meiner Meinung nach, kein Otto-Normal-Verbraucher versteht – hervorgeht, dass der “Käufer” nur ein Nutzungsrecht erwirbt, jedoch i.d.R. “kein Eigentum im herkömmlichen Sinne”. Juhu, jemand hat es verstanden und bringt das nun gut verständlich in die Masse der papierlesenden Menschheit, die das Eigentum an der Zeitung erworben hat.

Ach, hätte ich doch den Beitrag jetzt nach den äußerst wahren Bemerkungen zum Problem der fehlenden Erreichbarkeit von Menschen in diesem System beendet, denn nun schafft es Kurz ihre anfänglich juristisch richtigen Bemerkungen genau ins Gegenteil zu verdrehen.

Kurz schreibt:
“Viel wichtiger jedoch ist die grundsätzliche Frage nach dem Besitz digitaler Werke. Nicht nur der amerikanische Anbieter Amazon, auch die deutsche Verlaugsbranche verkauft elektronische Bücher vorzugsweise in einer Form, die es dem Kunden stark erschwert, eigene Sicherheitskopien beispielsweise als Vorsorge für Festplattenausfälle anzufertigen oder das gekaufte Werk auf ein anderes Lesegerät zu transferieren.”

Ich habe mal die Punkte in diesem Absatz hervorgehoben, auf die ich jetzt wegen ihrer Falschheit oder falsch damit verbundenen Annahmen eingehen werde.

Wie Kurz anfangs richtig schrieb, erwirbt der Nutzer eben kein Eigentum an der digitalen Datei, sondern nur eine Lizenz, mit der er die in seinem Besitz befindlichen Daten nutzen darf. Wichtig sich zu merken ist also, dass man nur den Besitz und die Erlaubnis zur Nutzung der Daten erwirbt, jedoch die Daten selbst bzw. deren Datei nicht ins eigene Eigentum übergehen, d.h. die Daten gehen nicht in mein Eigentum über (böse juristische Feinheit, die aber bei Lizenzen immer gilt).

Wenn die Dinge nicht mein Eigentum sind, dann sind Sie noch immer im Eigentum dessen, der mir deren Besitz überlassen hat und damit kann er die Grenzen festlegen, sofern sie moralisch okay sind, was mit diesen Daten gemacht werden darf und was ist. So ist es ja auch mit der von mir gemieteten Wohnung, in der ich nicht einfach Wände wegreißen, deren Grenzen (z.B. durch Anbau eines Balkons) ich nicht verändern, die ich nicht anderen dauerhaft überlassen und die ich nicht plötzlich für Erwerbszwecke nutzen darf, ohne vorher Rücksprache mit meinem Vermieter (Eigentümer der Wohnung) gehalten zu haben.

Man erwirbt zudem nur eine Lizenz zur Nutzung und kauft nicht das Werk. In dieser Lizenz ist genau festgelegt, was man darf und was nicht. Anders als mit meinem Eigentum, kann ich also mit den lizentzierten Büchern nur in dem Rahmen umgehen, die durch den Lizenzgeber (i.d.R. der Rechteigentümer) erlaubt ist. Das bedeutet, dass er auch Sicherheitskopien untersagen kann, die eigentlich im Rahmen des Urheberrechts erlaubt sind. Hier gilt nämlich ein zivilrechtlicher Vertrag, den Sie akzeptieren, sobald sie das Recht zur Nutzung durch eine Lizenz erwerben. Die meisten Anbieter haben erkannt, dass die Einschränkung auf ein Gerät nicht sinnvoll ist und erlauben das Transferieren der Daten auf mehrere. Hinzu kommt, dass dabei auch häufig Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird – auf den Servern des entsprechenden Anbieters – auf dem diese als Sicherheitskopie gespeichert werden können.

Zurecht fordert Kurz ein Ende des Rechtezwangsmanagement (hartes DRM, Digital Rights Enforcement), mit dem die Buchbranche die gleichen Fehler wiederholt, wie sie der Musikindustrie teuer zu stehen gekommen ist. Sie treiben ihre eigenen (potentiellen) Käufer in die Illegalität, kriminalisieren sie bereits dann, wenn sie für die Nutzung Geld zahlen und eigentlich darauf achten, dass sie digitale Bücher legal nutzen. Die Anghängigkeit von Geräten, Software und einem Anbieter wird dafür sorgen, dass sich die Nutzer Alternativen suchen. Außerdem erschweren die Anbieter auf diese Weise die Archivierung und den zurecht dauerhaft geforderten Zugang zu den derzeit zeitlich uneingeschränkt lizenzierten Werken. Dort ist zudem vieles ungeklärt, wenn es z.B. um die Aktualisierung auf neue Auflagen bei Wissenschaftsbüchern oder dem beibehalten alter Auflagen von Büchern für die Bearbeitung von Editionen etc. geht.

Kundenrechte müssen stärker eingefordert und unterstützt werden. Bibliotheken sind hier gefordert. Sie müssen stärker an die Öffentlichkeit treten. Dass das Thema dort aber nur langsam und unsortiert ankommt, ließ sich in den Diskussionen der letzten Zeit wahrnehmen. Angebote wie die Onleihe oder von Ciando werden häufig unkritisch trotz hartem DRM ins Portfolio übernommen, damit man gerade als Öffentliche Bibliothek sich überhaupt den Button “E-Book-Bestand” anheften kann. Aber auch aufgeklärte Nutzer müssen Druck ausüben, damit sich etwas bewegt.

FAZ-Feuilleton:
Kurz, Constanze, Aus dem Maschinenraum: Die Flüchtigkeit digitaler Besitztümer, FAZ

  1. Eine kleine Auswahl an Berichten:
    Herb, Ulrich: DRM, Amazon, E-Books & Lizenzen: Ein Lehrstück, Scinotopica
    Beuth, Patrick: Lesen verboten, Zeit online
    King, Mark: Amazon wipes customer’s Kindle and deletes account with no explanation, The Guardian
    Bekkelund, Martin: Outlawed by Amazon DRM, Martin Bekkelund
    Cory Doctrow: Kindle user claims Amazon deleted whole library without explanation, BoingBoing.net
    Rest, Jonas: Amazon löscht Bibliothek – und schweigt, Frankfurter Rundschau
    Phipps, Simon: Rights? You have no right to your eBooks., Computerworld.uk
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Whispercast Synchronisation und Amazons Geschäftsmodell

Das ist wirklich ein smartes Geschäftsmodell von Amazon. Für Schulen und Firmen bietet Amazon nun mit Whispercast die Möglichkeit, auch private Geräte mit entsprechend von den Einrichtungen gekauften Inhalten zu synchronisieren. Gerade bei jungen Kindern ist das eine tolle Idee. Sie lernen von Anfang an ihrer Lesekarriere, den Kindle zu nutzen. So wird der Kindle zu ihrem gewohnten Lesegerät und Gewohnheiten lassen sich schlecht abgewöhnen.

Amazon is betting that Whispercast will be useful for businesses whose employers bring their own devices to work, a growing trend especially among younger, mobile workers. Getting more Kindles into schools, meanwhile will mean more teachers and students purchasing content from Amazon, whether that is textbooks or classic literature.

Durch die geschlossene Plattform werden die Nutzer dann auch gezwungen sein, ihre Bücher bei Amazon zu kaufen. Joe Wikert von TOC merkt dazu zurecht an:

But when you think about the long-term possibilities it’s clear Whispercast could help establish the Kindle platform as the content distribution pipeline for schools and businesses.

Clever! Aber ist es das, was wir wollen? Und wo bitte sind wirkliche Alternativen? Apple? Google? Wo sind entsprechende Angebote deutscher Plattformen?

Und können Bibliotheken davon profitieren? Ist es möglich, dass Sie über Amazon Bücher erwerben und diese dann mit Whispercast ihren Nutzern zur Verfügung stellen?

Quelle:
Amazon launches Whispercast service to help schools, workplaces manage Kindle devices, Washington Post
Wikert, Joe: Amazon’s Kindle Whispercast service, O’Reilly TOC

Ein Imagevideo der Riyad Nassar Bibliothek der Amerikanischen Universität im Libanon

“Book Places in the Digital Age” von Tony Sanfilippo

Carson Block: “The Great Library Swindle: Your Rights Are At Risk”

Der folgende Vortrag wurde am 17 Mai 2012 auf der Ignite in Fort Collins gehalten.

Quelle: Facebookfanseite “Libraries Are Essential” vom 23. Mai 2012

Overdue, Penguin und wie die Amazon E-Book-Leihe zum Problem wird

Juli letzten Jahres berichtete ich “Amazon wird zum e-Lehrbuch-Verleih“.

In den USA wirbelte nun eine damit verbundene Entscheidung der Verlagsgruppe Penguin, die Geschäftsbeziehung zu OverDrive zu beenden, viel Staub auf. Das bedeutet:

Penguin, which only offered backlist e-book titles for library lending, is terminating its contract with OverDrive, the library digital vendor, and starting February 10 will cease to offer any of its e-books or audiobooks to libraries. Penguin is negotiating a “continuance” agreement that will allow libraries that have already purchased Penguin e-books to continue to loan them.

Das verärgert nicht nur Bibliothekare und sondern auch Autoren der Publikumsverlagsgruppe. Vergangenen Freitag kündigte Penguin OverDrive an, keine E-Books für die bibliothekarische Ausleihe mehr zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung wurde den Kunden in einer E-Mail begründet.

Überraschung? Nein, denn bereits November letzten Jahres reduzierte Penguin seine Angebote für OverDrive auf E-Books und digitale Hörbücher aus der Backlist. Der Schritt wird unter anderem wie folgt begründet:

For Penguin, that issue was OverDrive’s relationship with Amazon. A 2011 arrangement made library lending possible on the Kindle. Publishers have objected to the library loans being executed through Amazon’s servers — imagine walking into your public library then finding yourself at the Target checkout counter.

Außerdem wurde es Bibliotheksbenutzern mit einem “Kindle” unmöglich gemacht, Bücher von Penguin über ihre Bibliothek auszuleihen. Ganz sieht es so aus, als ob hier Penguin ein Problem mit dem Konkurrenten Amazon auszufechten hat und man dies über die Macht der Bibliotheken und ihrer Zulieferer klären möchte.

Penguin besteht darauf, dass die E-Books aus Sicherheitsbedenken heraus nicht über WLAN auf den Kindle heruntergeladen werden darf. Die Nutzer müssen die Bücher über einen Computer und dann das USB-Kabel auf das entsprechende Kindle-Gerät herunterladen. OverDrive reagierte, aber:

In November, Overdrive briefly suspended Kindle lending for Penguin titles, then restored it on a temporary basis, “until the end of the year.”

Ganz möchte man bei Penguin auf den Bibliotheksdienstleister OverDrive, dessen enge Zusammenarbeit mit Amazon Kindle von Penguin als problematisch erachtet wird, nicht verzichten und verhandelt trotz gekündigtem Verlag weiter. OverDrive muss aber um den Verlagspartner kämpfen, denn die Verlagsgruppe Penguin spricht auch mit anderen Anbietern. Den Bibliotheksmarkt ganz zu verlassen, kommt nicht in Frage.

Vor einem Dreivierteljahr wurde die Kooperation von OverDrive und Amazon als ein wichtiger Schritt angesehen, wenn es um die Zugänglichmachung von E-Medien ging, denn

(…) seitdem können die Nutzer einer städtischen Bibliothek auch E-Books für den Kindle ausleihen. Nach Angaben von Amazon nehmen bereits mehr als 11.000 Bibliotheken in den USA an dem Programm teil.

Vorbehalte gegen dieses Angebot von Amazon im Speziellen und den Verleih von E-Books im Allgemeinen gibt es vor allem seitens der großen Publikumsverlage. So haben sich bereits Verlage wie Simon & Schuster und Macmillan von OverDrive verabschiedet, so dass ihre E-Books vorerst nicht in den amerikanischen Bibliotheken ausleihbar sind. Die Leser werden aufgerufen, sich mit ihrem Protest direkt an die Verlage zu wenden.

Dass die Bibliotheken über die Entscheidungen von Penguin und der anderen Verlage nicht froh sind, ist gut verständlich, da E-Books zunehmend nachgefragt werden und die Zahl der Aggregatoren, über die E-Books für die Bibliotheksausleihe bestellt werden können, nicht sonderlich hoch groß ist.

In den USA laufen entsprechende Verhandlungen auch direkt zwischen der ALA und den Verlegern, um Bibliotheken nicht von der E-Book-Welt abgeschnitten zu sehen.

While publishers and libraries share a common mission to bring authors and readers together, it is also clear that we have some goals that diverge. It is these differences that lead to varying views in the library and publishing worlds of business models and overall short- and long-term strategies.

Offensichtlich werden ensprechende Interessen z.B. bei Elsevier. Dies bring Verlage dazu, ihre Bibliotheksangebote (nachträglich) wieder einzuschränken. Vor wenigen Tagen zeigte Elsevier, dass in dieser Hinsicht bei E-Books noch viel Potential für Verlagseinnahmen liegt, welches man gerne selbst abschöpfen möchte. So versucht der wissenschaftliche Verlag Einnahmen über eine LehrbuchFlat für Studenten zu erzielen. Arm dran die Studierenden, die sich nicht für jeden Verlag eine entsprechende monatliche Flat leisten können.

Mehr dazu:

Pimp my Kindle…

Ich bin seit Mitte Dezember Kindle-Leser, d.h. ich habe mir endlich nach langem überlegen einen E-Book-Reader zugelegt. Dies ist insofern eine sinnvolle Anschaffung gewesen, weil ich mal wieder festgestellt habe – ein Jahr fest in der Wohnung macht drei Bücherkartons mehr (natürlich gefüllt mit Büchern) und das ist bei meinen häufigen Umzügen zunehmend ein Problem. Ausmisten geht zwar, habe ich auch immer gemacht, da meine Schwestern ebenfalls sehr lesewütig sind, aber gerade Serien behalte ich ganz gerne bis sie vollständig sind (man will ja auch mal was nachschlagen können).

Der E-Book-Reader hat den Vorteil: Ich spare ungemein Platz, leider gibt es mir aber auch keine Gelegenheit, die Sachen an meine Schwestern weiterzureichen, wenn ich mit dem Lesen fertig bin.

Dennoch gibt es noch einige weitere Vorteile, die der Kindle mit sich bringt.

Apps für Smartphone/Tablet/PC

Kindle-Lese-Apps
Amazon bietet die Möglichkeit, über ein kleines Zusatzprogramm (Kindle Lese-Apps) die Kindle-Bücher oder in der Amazon-Cloud gespeicherte Dokumente überall lesen zu können. Mit Geräten, die aufs Internet zugreifen können, kann ich dann entsprechend aus dem Archiv die E-Books/Dokumente herunterladen und den Lesestand auch synchronisieren.

Send to Kindle
Mit der kleinen Applikation “Send to Kindle” können Sie nach der Installation Textausschnitte oder Beiträge an den Kindle senden. Nachteil ist jedoch, dass man dafür mit Chrome sich durchs Netz bewegen muss. Der definitive Vorteil ist, dass man jedoch so verhindert, tausend Tabs offen bzw. hunderte von vergessenen Bookmarks irgendwo gespeichert zu haben. Und mit der ersten beschriebenen App kann ich über verschiedene Geräte auf diese Texte zugreifen.

Für Firefox gibt es mit einigen Haken und Ösen als AddOns “Kindle It und “Send to Reader“.

RSS-Feeds to Kindle
Der Google-Reader, in dem man seine ausgesuchten Blog- und Nachrichten-Feeds speichert lässt sich ebenfalls für den Kindle nutzbar machen.

Google-Reader
Vom Google-Reader aus kann man RSS-Feeds direkt an den Kindle3 senden.

Geht dies nicht, gibt es:
Greader2Kindle
Greader2kindle erlaubt es, die neusten ungelesenen Nachrichten für den Kindle zu hinterlegen und diese später dann offline zu lesen.

KindleFeeder und Instapaper
Der KindleFeeder ermöglicht es, direkt ausgewählte RSS-Feeds für den Kindle aufzubereiten.
Auch Instapaper hat eine Funktion, die das Lesen von Feeds auf dem Kindle ermöglicht.

Dateien ins Kindle-Format formatieren
Nun ist ein Problem beim Kindle, dass eigentlich nur Kindle-Books im eigenen Format wirklich gut lesbar dargestellt werden. Es gib diverse Programme, die drm-freie E-Books und PDFs ins Kindle-format (.mobi-basiert) umwandeln.

Erinnerungen
Manchmal gibt es E-Books erst etwas später als die gedruckte Ausgabe.

Mysteria
Mysteria wertet die Öffentliche Wunschliste bei Amazon aus und schickt Erinnerungen, wenn dann das gewünschte Buch als E-Book auftaucht.

Let me introduce you to Mysteria:

  • She’s your obsessive, obsequious librarian for all your digital stuff.
  • She’s all about what you like to read, watch, and listen to.
  • She’s smart, compulsive, thorough — and she wants to help you.
  • And she never misses a damn thing.

Kindle-Kalender
Der Kindle-Kalender oder Kindle-Wochenplaner ist ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung.

Quellen:
Matthes, Sebastian: Die besten Kindle-Tools, Ungedruckt (Wirtschaftswoche)
Top 50 Kindle Tools, Kindle 2 Sites, Kindle Review – Kindle Fire Review, Kindle 4 Review

Für Öffentliche Bibliotheken – keine Alternativen zur Onleihe

Die Zahl der Öffentlichen Bibliotheken, welche die Onleihe nutzen wächst und wächst. Hier ein paar Links zu Zeitungsbeiträgen der letzten Wochen:

Die Stadtbibliotheken Wernigerode und Ilsenburg freuen sich, wie derzeit viele andere Bibliotheken, über die Möglichkeit, ihren Nutzern die Onleihe anzubieten.

Noch immer gehen Öffentliche Bibliotheken sehr unkritisch (regider Kopierschutz, künstliche Verknappung von Information, althergebrachte und somit teure Geschäftsmodelle u.a.) mit den neuen Möglichkeiten der Online-E-Book-Leihangebote um, aber manchmal muss man ihnen wohl zugute halten, dass sie kaum keine Alternativen zur Onleihe haben. (Oder gibt es inzwischen Angebote von Verlagen, die speziell für öffentliche Bibliotheken geeignet sind und die nicht über die Onleihe bzw. in manchen Fällen Ciando abgewickelt werden?)

Da wird mit Dingen geworben, die dem Netzeinheimischen nachdenklich stimmen:

Und das Beste: “Das Zurückgeben kann gar nicht erst vergessen werden”, so Klaus Grünberg, Chef der Stadtbibliothek Wernigerode. “Denn nach 14 Tagen werden Bücher automatisch zurückgegeben, also ihre Daten zum Ende der festgelegten Ausleihfrist gelöscht.”

Aber so langsam möchte man bei Öffentlichen Bibliotheken von “Opfern” einer verfehlten Verlagspolitik sprechen. Hier bestehen immer noch Berührungsängste und so fehlen passende Geschäftsmodelle besonders für Bibliotheken. Dabei scheinen die Lösungen der Onleihe in Hinsicht auf das verwendete Digital Rights Management alles andere als sicher zu sein, glaubt man der Studie “Gutenberg 3.0 – Ebook-Piraterie in Deutschland“. Die technischen Schwierigkeiten, die immer wieder auftreten, sind das nächste Problem und werden häufig ebenfalls durch das restriktive DRM verursacht. Weitere Zugangsbeschränkungen zur Information gibt es auch durch die Plattformabhänigkeiten, welche durch das verwendete DRM-System entstehen, wenn auch die Onleihe-Formate inzwischen für einige E-Book-Reader (für Kindle-Leser heißt es: Draußen bleiben!) und einige Smartphones (Android, Apple) verwendet werden können.

Bei den Kosten, die für die Erstausstattung mit dem Angebot der Onleihe anfällt, ist es fraglich, ob es manchmal nicht sinnvoller ist, bei “herkömmlichen Medien” zu bleiben und vielleicht verstärkt auf kostenfreie Angebote im Netz hinzuweisen, um das Ziel, junge Leser zu den Bibliotheksangeboten zu locken, zu erreichen. Nicht immer zahlt sich die Investition aus, wie das Beispiel in Thüringen verdeutlicht.

Bei allem ist glaube unumstritten, wir brauchen eine bibliothekarische Plattform für den Zugang zu E-Books und E-Papern, aber strittig ist, ob wir eine Plattform für die Ausleihe digitaler Medien benötigen. Die Onleihe, die laut Mittrowann eine “weitgehende Alleinstellung” auf dem Markt besitzt, zeigt im Gegenzug auch, dass “eine klare Abhängigkeit vom Angebot der Verlage und ihrer Bereitschaft, diese an ein Ausleihmodell zu lizensieren” besteht. (vgl. Mittrowann, Andreas: Die Onleihe – eine Plattform zur Ausleihe digitaler Medien, Preprint der “Bibliothek Forschung und Praxis”, S. 8.) Die geforderte “ausdrückliche Befürwortung seitens der Bibliothekswelt ist so zweischneidig wie das Angebot der Onleihe selbst. Sicherlich benötigt die Onleihe und damit auch die Bibliotheken den Börsenverein als Befürworter auf ihrer Seite, um E-Medien-Angebote für Bibliotheken gängig zu machen, andererseits passiert durch die fehlende Konkurrenz und Monopolstellung der DIVIBIB wenig, was das Angebot für Bibliotheken und vor allem ihre Nutzer attraktiver macht.

PS: Auf den Beitrag von Mittrowann bin ich über das folgende Blogposting und die vielen dazugehörigen Kommentare aufmerksam geworden.
Plieninger, Jürgen: Kritisches/informatives zur Onleihe, netbib weblog, 07.01.2012
Schade nur, dass man, um es mal im “graf’schen Stil” zu sagen, meine Beiträge hier im Blog und bei Plan3t.info zur Diskussion Onleihe, DRM, Geschäftsmodell etc. so ziemlich ignoriert hat.

Onleihe-Diskussion in den Blogs (Auszug):
netbib weblog
Archivalia
Infobib
Freischwebende Aufmerksamkeit

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