So umgehen Sie das Kindle-DRM

Amazon schafft es mit immer neuen Angeboten, z.B. das E-Book zum Buch (kostengünstig, kostenfrei) oder die kostenfreien MP3s zur gekauften CD (Autorip), Kunden dauerhafter an sich zu binden. Das Kindle-DRM stört jedoch viele, weil es das Buch von einem bestimmten Lesegerät abhängig macht und somit den Nutzer auf einen bestimmten Anbieter festlegt. Das folgende Video, das Michael Schmalenstroer in seinem Blog vorstellt, zeigt eine Variante, wie man Kindle-DRM oder sicherlich auch das DRM der Onleihe oder andere ePub-E-Books ganz analog umgehen kann. Das Video zeigt auf sehr kreative Weise, wie man seine Privatkopie sichern kann. Umgesetzt wurde diese Variante des “Do-it-yourself Buchscanners” durch Peter Purgathofer, Professor für interaktive Systeme an der TU Wien.

DIY kindle scanner from peter purgathofer on Vimeo.

Im Ganzen ist dies nichts anderes als die Do-it-yourself-Scanner zum Einscannen ganzer Bücher.

Quellen:
Wie man E-Books mit Lego und Laptop von DRM befreit, iRights.info
Schmalenstroer, Michael: Wie man auf analoge Weise das Kindle DRM knackt, Schmalenstroer.net

Für Öffentliche Bibliotheken – keine Alternativen zur Onleihe

Die Zahl der Öffentlichen Bibliotheken, welche die Onleihe nutzen wächst und wächst. Hier ein paar Links zu Zeitungsbeiträgen der letzten Wochen:

Die Stadtbibliotheken Wernigerode und Ilsenburg freuen sich, wie derzeit viele andere Bibliotheken, über die Möglichkeit, ihren Nutzern die Onleihe anzubieten.

Noch immer gehen Öffentliche Bibliotheken sehr unkritisch (regider Kopierschutz, künstliche Verknappung von Information, althergebrachte und somit teure Geschäftsmodelle u.a.) mit den neuen Möglichkeiten der Online-E-Book-Leihangebote um, aber manchmal muss man ihnen wohl zugute halten, dass sie kaum keine Alternativen zur Onleihe haben. (Oder gibt es inzwischen Angebote von Verlagen, die speziell für öffentliche Bibliotheken geeignet sind und die nicht über die Onleihe bzw. in manchen Fällen Ciando abgewickelt werden?)

Da wird mit Dingen geworben, die dem Netzeinheimischen nachdenklich stimmen:

Und das Beste: “Das Zurückgeben kann gar nicht erst vergessen werden”, so Klaus Grünberg, Chef der Stadtbibliothek Wernigerode. “Denn nach 14 Tagen werden Bücher automatisch zurückgegeben, also ihre Daten zum Ende der festgelegten Ausleihfrist gelöscht.”

Aber so langsam möchte man bei Öffentlichen Bibliotheken von “Opfern” einer verfehlten Verlagspolitik sprechen. Hier bestehen immer noch Berührungsängste und so fehlen passende Geschäftsmodelle besonders für Bibliotheken. Dabei scheinen die Lösungen der Onleihe in Hinsicht auf das verwendete Digital Rights Management alles andere als sicher zu sein, glaubt man der Studie “Gutenberg 3.0 – Ebook-Piraterie in Deutschland“. Die technischen Schwierigkeiten, die immer wieder auftreten, sind das nächste Problem und werden häufig ebenfalls durch das restriktive DRM verursacht. Weitere Zugangsbeschränkungen zur Information gibt es auch durch die Plattformabhänigkeiten, welche durch das verwendete DRM-System entstehen, wenn auch die Onleihe-Formate inzwischen für einige E-Book-Reader (für Kindle-Leser heißt es: Draußen bleiben!) und einige Smartphones (Android, Apple) verwendet werden können.

Bei den Kosten, die für die Erstausstattung mit dem Angebot der Onleihe anfällt, ist es fraglich, ob es manchmal nicht sinnvoller ist, bei “herkömmlichen Medien” zu bleiben und vielleicht verstärkt auf kostenfreie Angebote im Netz hinzuweisen, um das Ziel, junge Leser zu den Bibliotheksangeboten zu locken, zu erreichen. Nicht immer zahlt sich die Investition aus, wie das Beispiel in Thüringen verdeutlicht.

Bei allem ist glaube unumstritten, wir brauchen eine bibliothekarische Plattform für den Zugang zu E-Books und E-Papern, aber strittig ist, ob wir eine Plattform für die Ausleihe digitaler Medien benötigen. Die Onleihe, die laut Mittrowann eine “weitgehende Alleinstellung” auf dem Markt besitzt, zeigt im Gegenzug auch, dass “eine klare Abhängigkeit vom Angebot der Verlage und ihrer Bereitschaft, diese an ein Ausleihmodell zu lizensieren” besteht. (vgl. Mittrowann, Andreas: Die Onleihe – eine Plattform zur Ausleihe digitaler Medien, Preprint der “Bibliothek Forschung und Praxis”, S. 8.) Die geforderte “ausdrückliche Befürwortung seitens der Bibliothekswelt ist so zweischneidig wie das Angebot der Onleihe selbst. Sicherlich benötigt die Onleihe und damit auch die Bibliotheken den Börsenverein als Befürworter auf ihrer Seite, um E-Medien-Angebote für Bibliotheken gängig zu machen, andererseits passiert durch die fehlende Konkurrenz und Monopolstellung der DIVIBIB wenig, was das Angebot für Bibliotheken und vor allem ihre Nutzer attraktiver macht.

PS: Auf den Beitrag von Mittrowann bin ich über das folgende Blogposting und die vielen dazugehörigen Kommentare aufmerksam geworden.
Plieninger, Jürgen: Kritisches/informatives zur Onleihe, netbib weblog, 07.01.2012
Schade nur, dass man, um es mal im “graf’schen Stil” zu sagen, meine Beiträge hier im Blog und bei Plan3t.info zur Diskussion Onleihe, DRM, Geschäftsmodell etc. so ziemlich ignoriert hat.

Onleihe-Diskussion in den Blogs (Auszug):
netbib weblog
Archivalia
Infobib
Freischwebende Aufmerksamkeit

DRM für E-Books – Risiken und Nebenwirkungen des elektronischen Lesens

Unser Alltag wird zunehmend von Digitalen Gütern beherrscht, die uns zumeist per Download erreichen, wozu eben auch Software, Musikdateien und E-Books gehören. Doch man muss sich an der Stelle bewusst machen, dass man mit dem Download in der Regel auch einen Vertrag abschließt. Häufig jedoch sind die Regeln, die durch die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) der Inhalte-Anbieter aufgestellt werden, anders als die gewohnten für materielle Ware. iRights.info versucht die Online-Nutzer solcher Medien über die Veränderungen in Sachen Recht auf allgemeinverständliche Art zu informieren. Aber auch der kreative Prozess und seine rechtlichen Aspekte werden beachtet, u.a. im von Matthias Spielkamp und seinen Kollegen herausgegebenen P-/E-Book “Urheberrecht im Alltag: Kopieren, bearbeiten, selber machen” (2008), das ist persönlich auch heute noch als Einstieg in die Materie nur empfehlen kann.
E-Book-News hat mit Matthias Spielkamp über Kopierschutz und Digital Rights Management (DRM) in bezug auf das Lesen elektronischer Bücher.

Kopierschutz, DRM und Wasserzeichen

Interview mit Matthias Steinkamp, Teil 1 des Video bei YouTube
Kopierschutz selbst ist ein rotes Tuch bei den Lesern. Eigentlich müsste jeder Autor, der auf Kopierschutz setzt fürchten, dass ihm seine Leser das negativ auslegen. So gesehen haben in den seltensten Fällen die Autoren ein Interesse an
einem technischen Kopierschutz, sondern es sind die Firmen. Der Autor möchte seine Rechte durchsetzen, aber dies in dem bereits bestehenden rechtlichen Rahmen. Meist sind sie jedoch an ihre Verträge gebunden. Dabei Die Verlage gehen mit dem Einsatz von DRM viel weiter als Kopierschutz. Sie können sehr viel detaillierter Rechte abbilden. So kann heute bereits festgelegt werden, auf welchen Geräten die Dateien genutzt und wie oft sie kopiert werden dürfen. Dabei hebeln sie unter Umständen auch bestehende Gesetzesausnahmen aus. So können auch gemeinfreie Texte, die als E-Book angeboten werden, plötzlich nicht mehr ausgedruckt werden. Das Ganze wird technisch unterbunden und gehen eindeutig zu weit. Hier melden sich auch immer wieder Verbraucherschützer zu Wort. “Ausnahmen” wie die Möglichkeit, Auszüge im Rahmen der urheberrechtlichen Schranken zu kopieren, technisch umzusetzen, ist zum Teil jedoch noch gar nicht möglich.

Außerdem ist es technisch betrachtet nahezu unmöglich, mit DRM eine 100prozentige Kontrolle zu erlangen, aber die Nutzbarkeit wird erschwert. Für 90 Prozent wird ein Umgehen des DRM-Schutzes unmöglich sein, aber es wird immer Leute geben, die sich einen Sport daraus machen werden, diesen Schutz zu knacken und dafür ein Programm zu erstellen, welches es anderen, weniger technisch versierten Menschen einfach macht, eine Kontrolle über die Dateien wiederzuerlangen.

Das Digitale Wasserzeichen ist vielleicht eine Alternative, aber bei E-Books kennt Spielkamp noch keine prominenten Beispiele, wenn es sich bei Hörbüchern aber auch bereits bewährt hat. Er hat Zweifel an einem wirklichen Erfolg, aber erkennt auch den Vorteil an, dass das Wasserzeichen dem Digital Rights Enforcement (hartes DRM) insoweit überlegen ist, dass keine Geräte-/Plattformabhängigkeit geschaffen wird. Die Wasserzeichen ermöglichen dabei zwar ein Zurückverfolgen der Dateien zum Besitzer, aber dann folgen Beweisschwierigkeiten. Kann man dem Besitzer nachweisen, dass er persönlich bewußt oder stark fahrlässig gehandelt hat, so dass die Dateien in einer Tauschbörse auftauchen konnten. Man kann sicherlich den schwachen Punkt finden, aber man kann ihm eine rechtliches Vergehen damit noch nicht nachweisen. Was passiert mit der Nachweispflicht, wenn die Dateien mit einem mobilien Endgerät verloren gehen und dann in einer Tauschbörse auftauchen? Hier fehlen Erfahrungswerte und Rechtssicherheit.

Umgehen eines technischen Kopierschutzes, Beschränkung der Nutzungsdauer, Erschöpfungsgrundsatz

Interview mit Matthias Steinkamp, Teil 2 des Video bei YouTube
Alles was technisch getan wird, um Dateien urheberrechtlich zu schützen, darf auch für den privaten Gebrauch nicht umgangen werden. Dies ist urheberrechtlich verboten. Ein wirksamer technischer Kopierschutz darf nicht durch irgendein anderes Programm umgangen werden. Bei Musik-CDs ist das häufig ohne große Probleme möglich. Ich lege die CD ein, starte beispielsweise den MediaPlayer und wandle die Dateien der CD in MP3s um, ohne dabei etwas vom Kopierschutz zu merken. In diesem Fall ist der “Kopierschutz” technisch wirksam. Bei einem E-Book wird das momentan eher unwahrscheinlich sein, d.h. ich werde dafür ein spezielles Programm benötigen. Dies bedeutet wiederum, dass der technische Kopierschutz wirksam ist und somit nicht umgangen werden darf.

Es werden wohl zunehmend Angebote auf den Markt kommen, bei denen die Nutzungsdauer beschränkt wird. Wenn E-Books dabei für den gleichen Preis wie ein gedrucktes Buch verkauft werden, wird wohl kein Gericht der Welt eine solche Beschränkung als rechtmäßig ansehen. Problematisch wird es in dem Augenblick, wenn die Nutzungsdauer nach 5 Jahren, 10 Jahren, 30 Jahren endet (wenn technisch gesehen das Format noch funktioniert), muss man sich oder die verklagte Firma erstmal an die entsprechenden Geschäftsbedingungen von damals erinnern und in der heute sehr schnelllebigen Zeit existiert die Firma unter Umständen gar nicht mehr. Auch hier sind noch Unmengen ungelöster rechtlicher Probleme zu bewältigen.

Auch der Weiterverkauf von E-Books ist ein Problem. Unter den Bedingungen der Lizenzierung ist ein Weiterverkauf des E-Books nicht erlaubt. Der Erschöpfungsgrundsatz, der im Urheberrecht verankert ist und der besagt, dass ein Verlag bestimmen kann, dass sein Buch nicht weiter vervielfältigt werden darf, aber er darf nicht verbieten, dass das Buch weiterverkauft, verschenkt oder zerstört wird. Für digitale Bücher ist dies nicht gegeben. Hier fällt hoffentlich bald eine rechtliche Entscheidung.

Stellen sie sich vor, sie kaufen sich eine Bibliothek aus E-Books zusammen, die ist dann vielleicht mehrere tausend Euro wert. Und die dürfen Sie nicht verkaufen? Also noch nicht mal zum Zeitwert, noch nicht mal für einen Euro, den man auf dem Flohmarkt dafür bekommen würde? Das ist eigentlich schwer vorstellbar.

Dieser Erschöpfungsgrundsatz ist noch nichtmal für Dateien auf gekauften Datenträgern geklärt. Der Streit um den Verkauf von Gebrauchtspielen läuft auch bereits seit Jahren. Für Dateien, die rein immateriell erworben wurden, wird eine Entscheidung wohl noch viel schwerer fallen.

Was bleibt: Es gibt viel rechtliche Unsicherheit, weil uns rechtliche und technische Erfahrungenswerte fehlen. Als Nutzer kann man sich nur vorsichtig bewegen, gegen ungerechtfertigte (technische) Einschränkungen klagen oder wenn möglich, ganz auf den Erwerb drm-geschützter Daten verzichten.

Quelle:
Warner, Ansgar: “Urheber wollen niemanden verprellen”: irights-Experte Matthias Spielkamp im Gespräch über DRM&Kopierschutz, e-book-news.de

Schützen vorm Benutzen

Auf der Fortbildungsveranstaltung des VDB-Landesverbands Bayern “An den Schnittstellen von Bestandsentwicklung und Fachereferat: Bestandsaufbau im digitalen Zeitalter”, welche am 06.10.2009 an der Unibibliothek Augsburg stattfand, fiel ein Satz. Frau Dr. Ulrike Rothe von der UB Heidelberg meinte in Zusammenhang mit den Erfahrungen der UB zu E-Books:

“Die Erfahrung zeigt zum einem, dass eine bedarfsgerechte Auswahl schwer ist, zum anderen ‘schützen’ DRM-Maßnahmen das E-Book oft vor Benutzung.”

Diesen Satz habe ich gerade heute in den neuen VDB-Mitteilungen 2010/1 auf S. 20 gelesen und das erinnerte mich dann an einen aktuellen Artikel in der TAZ. Dort geht es nicht um E-Books aber um PC-Spiele, ein Angebot, welches gerade öffentliche Bibliotheken besonders attraktiv für eine Benutzergruppe macht, die sonst in Bibliotheken kaum zu finden ist – nämlich Jungen von 10, 12 Jahren aufwärts.

Der Hersteller Ubisoft möchte, dass seine bekannten Spielereihen wie “Die Siedler” oder “Assassin’s Creed” nur noch dann spielbar sind, wenn der Nutzer einen permanenten Internet-Zugang besitzt. Mit dieser neuen Kopierschutzstrategie sollen Raubkopien in Zukunft besser verhindert werden. Um das Spiel nutzen zu können, muss es mit einem eigenen Zugang individualisiert werden. In unregelmäßigen Abständen wird dann dieser individualisierte Zugang überprüft werden. Pech, wer im Zug oder Flugzeug spielen wollte.

Sollte zwischendurch der Netzzugang unterbrochen werden, wird auch das Spiel beendet und der Betroffene muss seine Spielesession am letzten Speicherpunkt erneut starten. Zwar kann nun das Spiel komplett auf die Festplatte kopiert und die DVDs entnommen werden, aber wer will schon ständig am Gängelband hängen?

Ubisofts Konkurrent Electronic Arts hatte ebenfalls einen Aktivierungszwang im Netz zu etablieren versucht, war aber gescheitert. Ubisoft verschärft diesen Kopierschutzmechanismus deutlich und dürfte auf einen ebenso harten Widerstand treffen.

Besonders umstritten ist die Koppelung des Spiels an einen personalisierten Online-Zugang. Damit wird ein Weiterverkauf des Games samt Datenträger unmöglich gemacht, denn diese hätten keine Möglichkeit, das Spiel zu aktivieren. Sehr wahrscheinlich will Ubisoft so auch dem regen Handel mit Gebrauchtspielen unterbinden, zumal bisherige Versuche regelmäßig nicht zu gewünschten Erfolgen führten.

Über eine dritte Absicht, die dahinter stecken könnte, berichtete die TAZ nicht. Der Weg von einer Spiele-DVD hin zu einem Online-Spiel wird erheblich verkürzt. Derjenige, der ein Online-Spiel möchte, sucht sich auch die entsprechenden Angebote heraus. Mit dieser Möglichkeit wird eine neue Nische für Online-Spiele gewonnen. Serverkosten für die Rechenkapazitäten werden auf den Spieler abgewälzt, aber die Kontrolle über das Spiel bleibt vermutlich genauso hoch wie bei gehosteten Spielen.

Diese Zugangsbindung schließt letztendlich Sozialschwächere aus. Konnten diese bisher die Spiele zumindest für einige Zeit aus der Bibliothek entleihen, entfällt nun diese Möglichkeit, denn so ein Bibliotheksangebot richtet sich an viele und nicht nur einen. Ähnlich wie das DRM bei E-Books wird so eine Benutzung erschwert und der Schutz des Spiels erweist sich als ein Schutz vor der Benutzung.

Quellen:
Schwan, Ben: Rabiater Kopierschutz via TAZ.de

Dr. Stumpf, Gerhard: An den Schinttstellen von Bestandsentwicklung und Fachreferat: Bestandsaufbau im digitalen Zeitalter, VDB-Mitteilungen 2010/1, S. 18-20

Drüber gestolpert…

Habe meinen Urlaub ein enig dazu genutzt, im Web neue Blogs zu entdecken. Dabei bin ich bei Mockinbird über eine Frage gestolpert, die wohl nicht nur für juristische Zeitschriften gilt.

Die Blogautorin schreibt:

Heute gefühlt die halbe Bibliothek kopiert – ungefähr 400 bis 500 Seiten Zeitschriftenartikel. Und ich bin so ein Schwächling – am Schluss hatte ich ernsthaft Schmerzen in der Hand, weil ich die Bücher auf den Kopierer drücken musste.

Was genau bewegt eigentlich die Herausgeber von wissenschaftlichen Zeitschriften, diese in einem Format zu drucken, dass man sie genau gerade nicht auf ein DinA4-Blatt kopiert bekommt?

Stecken dahinter eventuell Interessen der Verleger, die so die Papierindustrie stärken wollen oder verhindern wollen, dass ihre Artikel kopiert werden? Sollen damit die Hürden für das Kopieren so hoch gelegt werden, dass man sich dreimal überlegt, einen Artikel zu kopieren?

DRM und Ubiquität

Ich liebe Fremdwörter, für die man erstmal im Lexikon nachschauen muss, was sie heißen und die aber plötzlich in aller Munde sind… Nun ist Ubiquität so ein Wort, das wie Open Access als Gegenstück zu DRM gewertet werden kann.

Ubiquität ist ein anderes Wort für Allgegenwart und verheißt in diesem Zusammenhang langfristig: eine Welt, in der mir mein Content überall zur Verfügung steht.

Während in Europa Bürokraten und Bosse darüber nachdenken, wie sie den Menschen die Lust am Zeitalter der digitalen Vollvernetzung durch restriktive Kopierschutzbestimmungen aber so richtig vergällen können, will Japans Innenministerium die Industrie zur Lockerung bestehender Fesseln zwingen. Ab nächsten Jahr wollen die Regulatoren Privatpersonen statt einer Kopie neun Kopien von auf Videorekorder-Festplatten gespeicherten Digital-TV-Inhalten erlauben:engl: , verriet die größte Tageszeitung des Landes Yomiuri.

Ideokatismus in Japan? 😉 Ein wenig schon, zeigt es doch, dass im Gegensatz zu Deutschland, begriffen worden ist, welche Macht vom Wissen für Jedermann ausgehen kann.

Japans Regierung geht es dabei natürlich nicht allein um das Kundenwohl. Sie will damit verhindern, dass der Kontrollwunsch der Inhalteproduzenten über ihre leicht kopierbaren digitalen Inhalte die Verwirklichung der amtlichen Vision ausbremst, Japan zur weltweit führenden ubiquitären Gesellschaft aufzurüsten.

Quellen:
Kölling, Martin: Kopierschutz light in: Technology Review Blog
Heller, Christian: DRM vs. Ubiquität auf furtur:plom
Kopierschutz light in Japan netzpolitik.org

[Kurz] In Finnland DVD-Kopiersperre unwirksam

Technische Schutzmaßnahmen müssen wirksam sein, um schützenswert zu sein. In Deutschland gelten sie häufig per se als wirksam. In Finnland hat nun ein Gericht entschieden, dass die Umgehung der DVD-Kopiersperre CSS (Content Scrambling System) nicht verboten sei.

Da der Kopierschutz bekanntermaßen unwirksam sei, falle er nicht mehr unter den Schutz des Gesetzes. Ende 2005 hatte eine Gruppe finnischer Computer-Aktivisten eine Website ins Netz gestellt, auf der sie Anleitungen zur Umgehung von CSS gaben. Dann meldeten sie auf einer Polizeistation, sie hätten damit “möglicherweise” das Urheberrecht verletzt. […]
Jetzt urteilte das Amtsgericht Helsinki, CSS könne nicht mehr als “wirksame” Kopiersperre betrachtet werden. Das Schutzsystem sei schon 1999 ausgehebelt worden, im Internet stehen mehrere Werkzeuge zur Entschlüsselung zum freien Download bereit. Es gebe sogar Betriebssysteme, bei denen ein Werkzeug zur CSS-Umgehung zum Lieferumfang gehöre.

Quelle: Finnisches Gericht hält DVD-Kopiersperre für “unwirksam” via heise online

DRM – Wahnsinn wird zur Methode

Das DRM dazu neigt, P2P-Modelle als mögliche neue Geschäftsmodelle zu unterbinden ist eigentlich offensichtlich. Allerdings jetzt entwickeln sich daraus Stilblüten, die schon fast am gesunden Menschenverstand zweifeln lassen. Das DMCA soll sich nun sogar gegen die Leute richten, die freiwillig (!) und aus besserer Einsicht auf den Bereich “technischer Kopierschutz” verzichten möchten.
Der aktuell wichtigste Exportartikel der USA, das Digital Millennium Copyright Act:engl: (DMCA) , eignet sich hervorragend zum Verdrängen neuer Geschäftsmodelle wie P2P. Nun soll er sogar dazu dienen, Kopierblocker-Software an Unternehmen zu verkaufen, die so etwas gar nicht haben wollen. Die US-Firma Media Rights Technologies:engl: (MRT) (bitte, der Haifisch zeigt schon in seinem Design die Zähne), will Apple, Microsoft, Adobe und Real Networks verklagen und zwingen, Kopierblocker-Software zu erwerben, obwohl sie die eigentlich gar nicht brauchen. Das hat Wahnsinn und Methode gleichzeitig.

Der Grund: MRT hat eine Software namens “X1 SeCure Recording Control”, die erfolgreich verhindert, dass Nutzer von Audio- und Video-Streams deren Inhalte rippen und speichern können. Nun haben sich aber gerade Apple, Microsoft, Adobe und Real Networks nicht bereit gefunden, diese Software zu kaufen. Diese vier Firmen beherrschen mit ihrer Mediaplayersoftware 98% des Marktes.

Daher seien Nutzer weiter in der Lage, gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und überhaupt das US-Urheberrecht zu verstossen, indem sie Privatkopien von Internet-Streams anfertigen. Daher erfüllten die vier Unternehmen die Voraussetzung des “Inducement”, also des Ermöglichens von Copyrightverletzungen (was schon Grokster und anderen zum Verhängnis wurde) und wurden per Abmahnung (“Cease and Desist letter”) aufgefordert, umgehend die MRT-Technik zu erwerben.

Nun, hier mag man von einem kleinen Haifisch ausgehen, der ein wenig unter Größenwahn leidet. Sollte dieses Beispiel jedoch Schule machen, kann man davon ausgehen, dass eine normale Wissenschaft, ein einfaches Nutzen von Information für private Zwecke immer schwieriger, vielleicht sogar tatsächlich unmöglich wird, da hier nicht mehr der gesunde Menschenverstand die Entscheidungen treffen würde.

Quellen:
Cohen, Peter iPod, iTunes cited in new legal filing against Apple:engl: auf Yahoo.com! News
Effenberger, Fritz: Das Copyright frisst seine Väter via Bootsektor

Kriminelle Verbraucher?

Die hier gemachten Überlegungen rechtlicher Art beziehen sich auf das US-Copyright.
Ein Gericht in Nordkarlifornien hat entschieden, dass es legal ist, im Rahmen der Verwerterlizenzen und den gesetzlichen Vorgaben private Kopien von DVDs zu machen.
Die DVD Copy Control Association hat damit ein Problem, zumal sie das Kopieren von DVDs ganz gerne vollständig untersagen möchte.

Copyright ist eine komplizierte Sache. Geschützt wird nur das, was der Autor, Verwerter, der Fotograf, ein Filmemacher oder Komponist geschaffen hat. Es beinhaltet dabei aber nicht die Ideen oder die faktischen Informationen, welche das Werk enthält.

Noch komplizierter wird es dann beim Fair Use. Viel hängt vom Zweck und der Beschaffenheit des genutzten Materials ab. Eine beschränkte Wiedergabe zum Zweck der Kritik, für Anmerkungen, die Nachrichten, Lehre und Forschung und den Unterricht hat diesen Spielraum. Das Nutzen dieser Materialien für den kommerziellen Gebrauch hingegen verstößt eindeutig gegen die Grenzen des Fair Use.

Der Audio Home Recording Act von 1992 erlaubt zwar das Mitschneiden von Radio- und Fernsehsendungen, sagt aber nichts über das Anfertigen von digitalen Aufnahmen aus, das Konvertieren von CDs und das Speichern in MP3-Playern. Apple iPod hätte trotz seiner legalen Downloadangebote für Geld (iTunes) Schwierigkeiten, wenn die Menschen nicht auch die Möglichkeit bekämen, ihre eigenen CDs zu konvertieren und auf ihren iPod überspielen könnten.

Genauso ist das bei DVDs. Die Nutzer möchten diese in andere Formate überführen, um sie auf anderen Abspielgeräten sehen und nutzen zu können.

Im Fall dieser Gerichtsentscheidung wurde klargestellt, dass DVDs im Rahmen von Fair Use nicht anders behandelt werden können als CDs und Musikstücke. Für die DVD-Verkäufer ist der Schutz schon wichtig und sie glauben, wenn sie ihren Nutzern das Leben schwer machen, würden sie ihren Erfolg erhöhen (z.B. mehr Verkäufe etc.).

Die Musikindustrie hat sich mit DRM auf CDs eher geschadet und überschlägt sich nun fast dabei, davon abzurücken. Eine ganze Reihe von Musikdownload-Anbietern wie eMusic, Audia Lunchbox und Anthology verzichten ganz auf DRM. Erwartet wird dadurch eine Zunahme bei den Verkäufen. Auch EMI versucht nun mit Songs ohne DRM die Verkaufszahlen durch Premium-Angebote zu steigern.

Recht spät haben die Verantwortlichen festgestellt, dass DRM nicht funktioniert. Die System sollten unauthorisiertes Kopieren verhindern, aber bis jetzt ist kein Kopierschutz entwickelt worden, der nicht gehackt worden ist. Das machte es aber auch schwierig, zahlende Kunden zu bekommen, wenn diese Systeme doch so gut wie keinen Effekt hatten und sich die Titel dann doch auch ohne diese Beschränkungen erwerben ließen.

Gerad gabe es wieder Meldungen, dass der Kopierschutz von HD-DVD und Blue ray geknackt ist.

Es wird auch weiterhin notwendig sein, Musik und Filme zu schützen, aber es gibt besser Methoden als die auf den Trägern implementierten aktiven DRM-Kopierschutzsysteme. Zu den besseren Möglichkeiten gehören “Fingerprints” und “Watermarks”, deren Vorteil es ist, dass sie das Kopieren nicht verhinden. Sie machen nur nachweisbar, wer gegen das Copyright verstoßen hat. Damit wird die Masse der gesetzestreuen Konsumenten nicht von vornherein kriminalisiert, sprich, ihr werden keine bösen Absichten unterstellt. Warum, so fragt der Autor des Artikels, hat man das nicht von Anfang an so gehandhabt?

Quelle:
Criminalising the consumer:engl: auf Economist.com

Schweizer Verbraucherschützer sehen den Informationsnutzer

Der schweizer Musikindustrieverband IFPI wurde in einem heute veröffentlichten offenen Brief von der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) aufgefordert, von ihren Forderungen bezüglich der Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) umgehend abzulassen. Danach verlangt die IFPI Schweiz vom Nationalrat technische Schutzmaßnahmen Heilmittel gegen die sinkenden CD-Umsätze im Gesetz zu verankern. In der bis jetzt einschlägig geltenden Bestimmung des URG ist noch nicht verboten, dass ein Musikfan diese technische Kopiersperre umgehen darf, wenn er damit lediglich eine Kopie für den Eigenbedarf anfertigt. Sollte der Antrag im Nationalrat scheitern, fordert die SKS die IFPI Schweiz auf, darauf zu drängen, dass jegliche Software, die Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) umgeht, im neuen URG verboten wird.
Befürchtet wird, das dass die Revision des Urheberrechtsgesetzes die Balance zugunsten der milliardenschweren Unterhaltungsindustrie verschiebt.
Anders als in Deutschland sieht man jedoch ein, dass dem Konsumentennicht zugemutet werden soll, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen, d.h. das Herunterladen von Musik oder Filmen zum persönlichen Gebrauch bleibt auch nach Revision des URG uneingeschränkt zulässig.

Nach den Entscheidungen von Apple iTunes und anderen Musikanbietern, DRM abzuschaffen, würde die Schweiz, sollten die Änderungen so ins Gesetz eingehen, die Entwicklungen an sich zu Ungunsten ihrer Bürger verschlafen. DRM als reiner Kopierschutz hat in keinster Weise in einem Gesetz manifestiert zu werden. Modeerscheinungen einer sich erst findenden neuen Informationsform haben in einem Gesetz nichts verloren, wenn auch klar sein sollte, dass das Urheberrechtsgesetz sich den neuen Anforderungen im Sinne von Rechtsschutz, Interessensballance und Rechtssicherheit zu stellen hat.

Quelle:
Sperlich, Tom: Schweizer Verbraucherschützer fordern Musikindustrie zur Umkehr auf via heise online

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