Korb 2 und Dokumentenlieferung

Der “Zweite Korb” der “Urhberrechtsreform” soll am Donnerstag mit heißen Nadeln gestrickt in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag gejagt werden. Wir winken durch, was durchgewunken werden kann, damit Minister, Frau Kanzlerin und Herr Bundespräsident ihre Unterschriften auf das glühende Papier setzen. Die Novelle soll nach ihrer Unterzeichnung noch in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 12. Juli 2007 veröffentlicht werden kann.

Voraussetzung dafür ist, dass der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung “unverändert oder unter Einbeziehung der Änderungsanträge” angenommen wird. In solchen Fällen kann die dritte Beratung unmittelbar danach beginnen. Aus Kreisen der Regierungsparteien war zu erfahren, dass die Novelle ohne größere Debatten “durchgewunken” werden soll und dass aus dem Bundesrat kein Einspruch zu erwarten sei.

Wie die Regelung nun im Detail genau aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Aber auf Grund der vorhergehenden Debatten bereitet sich der Bibliotheksfernleihdienst Subito zum 12. Juli darauf vor, seine Lieferungen per E-Mail einzustellen.

Quelle:
Bundesregierung will schnelle Verabschiedung der Urheberrechtsnovelle via heise online


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Privatkopie oder Technische Schutzmaßnahme? – DRM natürlich! So lautet die Antwort der großen Koalition.

Der Stellungskrieg von Industrie und den Vertretern von Verbrauchern und Nutzern im Urheberrechtskampf hat sich zugunsten der Industrie verschoben. Die Koalition folgt dabei dem Berliner Aufruf der Industrie.
Abgelehnt wird eine prinzipiell eingeräumte Möglichkeit zum privaten Kopieren gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Hingegen werden entscheidende Kriterien des Regierungspapiers zur Gerätepauschale fürs eingeschränkte private Kopieren gestrichen.

Das Kabinett hat bei der Festsetzung der Urheberrechtsabgabe vorgeschlagen, dass nur noch Geräte erfasst werden, die in “nennenswertem Umfang” für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem war eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vorgesehen.

Die Ergebnisse des Kompromissvorschlags von Schwarz-Rot:

  • Bagatellfälle werdenvon der Vergütungspflicht ausgenommen.
  • Ausgleichszahlung stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Gerätepreis
  • Kleine Korrekturen soll es auch bei den kaum weniger umkämpften Kopierregeln für die Wissenschaft und Bibliotheken (nicht zu verhehlen: hier haben sich wieder mal die Rechteinhaber durchgesetzt)

So ist bei der Erlaubnis zur Einrichtung elektronischer Leseplätze geplant, dass im Regelfall zur gleichen Zeit nur die Anzahl der im Bestand einer Einrichtung vorgehaltenen Werksexemplare zugänglich gemacht werden dürfen. Bei nicht näher definierten “Belastungsspitzen” sollen Bibliotheken von dieser Einschränkung, die der Bundesrat ins Spiel brachte, aber abweichen können.

Nicht aufgenommen wurden in den Kompromiss Anregungen der Länder, im neuen Urheberrecht” den Besonderheiten von ‘Open Access’- und ‘Open Source’-Verwertungsmodellen Rechnung” zu tragen.

Autoren sollten daher nach dem Ansinnen des Bundesrates etwa das Recht erhalten, den Inhalt eines Fachwerks im nicht-kommerziellen Umfeld und in einer gesonderten Formatierung nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung “anderweitig öffentlich zugänglich zu machen”. Fachinformationsanbieter wie subito sollen ferner auch gemäß Schwarz-Rot nur dann Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei senden dürfen, wenn die Verlage selbst kein eigenes Angebot machen.

Anfang Juli soll über die Änderungsanträge entschieden werden, so dass die Novelle und damit Korb2 noch vor der Sommerpause verabschiedet werden könnte.

Quelle:
Krempl, Stefan: Urheberrecht: DRM soll digitale Privatkopie weiter ausstechen via heise online