Das Gedächtnis der Nation: 100 Jahre Deutsche Nationalbibliothek

371 Regalkilometer und kein Ende. Seit 1912 sammeln die öffentlichen Bibliothekare in Leipzig, seit 1947 auch noch in Frankfurt am Main: alles, was in Deutscher Sprache erscheint, gedruckt und auf Platte, CD oder DVD. Eine Mammutaufgabe, die sich lohnt, wie Kulturstaatsminister Bernd Neumann betont.

Die Deutsche Nationalbiblitothek:
www.dnb.de/100jahre

Vor 100 Jahren wurde die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig gegründet

Es wurde ja dieses Jahr schon mit zwei Blogbeiträgen von Dörte an den 100. Geburtstag der Deutschen Nationalbibliothek erinnert. Aufgrund des heutigen geschichtsträchtigen Datums gratuliert bibliothekarisch.de der Nationalbibliothek pünktlich zum 100. Geburtstag. Am 3. Oktober 1912 gab der Börsenverein der deutschen Buchhändler die Gründung der Deutschen Bibliothek in Leipzig bekannt, Vorläufer der DNB, der größten Universalbibliothek Deutschlands.

Im folgenden Videoclip von dctp.tv spielt Helge Schneider Walter Wöhler von altem Schrot und Korn. Bilder kann er nicht leiden. Er wird hierbei interviewt von Alexander Kluge. Das Interview ist auf sehr humorvolle Weise gestaltet und nimmt die .

Alles neu im Oktober – Leipziger Stadtbibliothek

Die Leipziger müssen ab August für zwei Monate auf ihre Stadtbibliothek verzichten. Zumindest auf die Hauptbibliothek. Dann schließt die momentane Interimslösung ihre Türen und man zieht zurück ins renovierte Haus am Wilhelm-Leuschner Platz.

Dazu gibt es nun schon ein vorbereitendes Video.

Die feierliche Neueröffnung wird am 27. Oktober 2012 sein.

Der Kampf des Bürgervereins in Magdeburg-Salbke um den Erhalt der Freiluftbibliothek und des Ladenlesezeichens

“Die beiden Architekten Stefan Rettich und Bernd Hafermalz konnten namhafte Mitbewerber wie Herzog & de Meuron und Thomas Heatherwick’s aus dem Feld schlagen.Das preiswerte und flexible Museumskonzept beziehe die Magdeburger als intelligente und verantwortungsvolle Mitbürger ein, so die Jury in London. Denn die Freilichtbibliothek ist mehr als nur ein besonders geformtes Gebäude: Anwohner können ihr Bücher dort ins Regal stellen, andere sie vor Ort lesen. Mittlerweile beherbergt die Bibliothek 30.000 gespendete Bücher.”

Deutsche Welle

Gibt es eigentlich ein Haltbarkeitsdatum für Bibliotheken? Ähnlich wie bei den Bücherzellen und offenen Bücherschränken verhalten sich nicht immer alle MitbürgerInnen verantwortungsvoll und respektvoll gegenüber öffentlichen Gütern und an öffentlichen Orten. Bereits Anfang Juli berichtete die Magdeburger Volksstimme über den Salbker Bürgerverein und die Architekten, die einen offenen Brief an den Oberbürgermeister (OB) und die Stadtratsfraktionen schrieben und darin die ungenügende Hilfe und das fehlende Engagement der Stadt beklagen. Vandalismus und Zerstörungswut waren der Anlass:

“… Sie schauen seit Monaten tatenlos zu, wie eine kleine Gruppe von Chaoten den Verdienst der engagierten Bürger von Salbke in Trümmer legt. Wir haben Sie schon vor Monaten darüber in Kenntnis gesetzt, dass an den Wochenenden bis zu vierzig schwer alkoholisierte Jugendliche und Heranwachsende aus verschiedenen Stadtteilen den kleinen Leseplatz in eine No-Go-Area verwandeln, in die sich nicht einmal mehr die direkten Anwohner trauen, um die Störenfriede zur Ordnung zu rufen. Es wird randaliert, das Objekt wird demoliert, beschmiert, Bücher werden zerrissen und säckeweise Müll hinterlassen, die dann von den Bürgern entsorgt werden und nicht von Ihren Ämtern, die den Unterhalt des Objektes vertraglich zugesichert haben! – Es gleicht einer Farce, wenn Sie (der Oberbürgermeister d. Red.) in Ihrem Brief, datiert vom 10. Mai 2011 schreiben, ,ich (…) versichere Ihnen ein funktionierendes und gutes Zusammenspiel unserer Ämter und der Polizei.’ Auch heute, mehr als sechs Wochen nach dem Schreiben ist das Objekt unverändert in einem erbärmlichen Zustand. Dies liegt unter anderem auch an der mangelhaften Unterhaltung. Die Rasenpflege und die Leerung der Mülleimer erfolgt in einem Turnus, der bei weitem nicht der Nutzungsintensität des Objekts entspricht. All diese latenten und hausgemachten Faktoren der Verwahrlosung laden gewaltbereite Personen geradezu dazu ein, Vandalismus zu begehen.”

Seit dieser Zeit hatte der OB seinen zuständigen Beigeordneten “mit einer umfassenden Prüfung der Sachverhalte beauftragt”. Trotz meiner Recherchen habe ich keine adäquate Antwort von Seiten der Lokalpolitik auf diesen offenen Protestbrief finden können.  Weder die Magdeburger Volksstimme noch Engagierte auf der Webseite http://www.salbke-magdeburg.de berichteten über Ergebnisse eine Antwort des OB und dessen Beigeordneten, obwohl dies ja ursprünglich nur einige Tage dauern sollte. Doch warum lässt sich die Lokalpolitik solange Zeit? Spielt sie auf Zeit oder soll der Bürgerverein nun auch soziale Probleme lösen? Die Freiluftbibliothek in Magdeburg, die 325.000 € kostete, gewann mehrere Architekturpreise und wurde auf niederländischen, französisch-,  englischprachigen und weltweiten Webseiten lobend erwähnt. 2009 schrieb Dörte zur Eröffnung:

“Eine Mischung, die es in sich hat: ein Bürgerverein, eine ausgemusterte Kaufhausfassade und 20.000 Bücher. Das alles wird mit einem Modellvorhaben des Bundes gut gemischt und als Platz dient eine freie Fläche im Magdeburger Stadteil Salbke. Auf der Brache der früheren Ortsbibliotek wird eine Freiluftbibliothek mit Bühne von den Karo Architekten (Magdeburg) am 20.06.09 eröffnett. Sie soll als Begegnungszentrum für Jung und Alt dienen.”

Der am 1. Juli in der Magdeburger Volksstimme veröffentlichte Artikel “Lesezeichen: Salbker sehen sich im Kampf gegen Chaoten alleingelassen” erwähnte sogar, dass im Deutschen Architekturmuseum das “Salbker Lesezeichen” – sprich die Freiluftbibliothek –  sogar als bester öffentlicher Raum Europas gefeiert wird. Doch wie auf dem Foto zu sehen ist, fehlt nur noch, dass die Bibliothek von rebellierenden Jugendlichen wie 2007 im Pariser Vorort Villiers-le-Bel angezündet wird. Bislang gibt es an der Magdeburger Freiluftbibliothek immer wieder Graffiti-Schmierereien, zerkratzte Wände und Scheiben und auf dem Boden zerstreute Bücher zu besichtigen. Lobend wird im Artikel erwähnt, dass es auch Jugendliche gab, die im Mai bei der Beseitigung der Schäden mithalfen. Doch kann kulturelle Bildung in Form des Lesens von Büchern Jugendliche von Gewalt und Hass gegenüber Büchern und innovativen architektonischen Konzepten abhalten? Das Beispiel Magdeburg zeigt, dass Jugendliche, die wenig (berufliche) Perspektiven haben, sich an ihrer Umwelt in irgendeiner Weise rächen müssen oder es einfach wollen. An Wochenenden scheint dieses Gelände eher ein “No-Go-area” zu sein und der Mob ist da anscheinend ganz unter sich und kann tun und lassen, was ihm gefällt.  Der Verein reagierte nach diesen blindwütigen Zerstörungen: Er engagierte einen Sicherheitsdienst, der Jugendliche, welche dort an Wochenenden “abhängen” Platzverweise ausprach. Hinzu kamen Kontaktgespräche mit der zuständigen Polizei. Dies brachte aber nicht den erhofften Erfolg. Rainer Mann, ein Mitglied des Bürgervereins Salbke hob hervor, dass die Stadt Magdeburg Eigentümer des Grundstücks und der Bibliothek ist. Es sei Aufgabe der Stadt sich regelmäßig um die Entleerung der Mülltonnen, die Wiederherstellung der Bauteile und um die Reinigung der Außenflächen kümmern müsse.

Bisher ist die Freiluftbibliothek noch nicht als gesamtstädtische Bildungs- und Kultureinrichtung annerkannt. Dabei wisse doch jeder, dass die Hemmschwelle Dinge zu zerstören, an Orten sinkt, die stets unterhalten und gepflegt werden. Hinzu kommt, dass vor kurzem das Gebäude in der Straße Alt-Salbke 75, in dem die Bücherausleihe stattfindet und der Bürgerverein untergebracht ist, bald vom neuen Eigentümer übernommen werden. Dieser will den Verein mit seiner Buchausleihe nicht mehr dort unterbringen. Dennoch mache ich mir aufgrund des großen Leerstands an Läden kaum Sorgen, dass dieses Problem bald gelöst sein wird. Mehr Grund zur Sorge könnten den Vereinsangehörigen und NutzerInnen der Freiluft- und Bürgerbibliothek die Tatsache bereiten, dass die lokalen PolitikerInnen, die sich einst bei der Eröffnung noch das ehrenamtliche Bürgerengagement des Vereins und dessen Mitglieder lobten, nun aus dieser Verantwortung mehr und mehr heraushalten werden, wenn nicht ein größerer Protest in der Lage ist, das Freiluft- und das Ladenlesezeichen langfristig zu halten. Eine Konsequenz dieser Ungewissheit ist die Absage des im September geplanten Salbker Stadtteilfests, das der Bürgerverein jährlich ausrichtet. Sollten nicht bald neue Räumlichkeiten gefunden werden, müssen die Vereinsmitglieder die Bücher “einlagern”. Doch worum handelt es sich bei Fleisch, das (ein-)gelagert wird? Ja, um tote Tiere: Weiterlesen

[Veranstaltungshinweis] Leipziger Bibliothek zeigt Lesezeichen aus aller Welt

In der Leipziger Bibliothek Plagwitz in der Zschocherschen Straße können zur Zeit in einer Ausstellung „Lesezeichen aus aller Welt“ bewundert werden. Diese zeichnen sich durch eine Vielfalt von Farben, Formen und den Materialien aus. Es gibt Exponate aus Textilien mit persönlich gedachten Stickereien und Lesezeichen aus Metall mit interessanten Kunst-Motiven. Andere Lesezeichen bestehen aus unterschiedlichen Kunststoffen und natürlich gibt es viele aus Papier. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf Lesezeichen für Kinder mit Bastelanleitungen oder auch ein Lesezeichen-Puzzle, das aus mehreren Lesezeichen zusammengesetzt wird.

Zur Verfügung gestellt werden diese Exponate durch die private Sammlerin Rosemarie Abel aus Duisburg, die vor 25 Jahren begann, Lesezeichen statt Postkarten aus dem Urlaub als Erinnerungsstück mitzubringen. Auch eBay ermöglichte es ihr, ihre Sammlung zu erweiteren. Über dieses Internetauktionshaus erhielt sie Kontakt zu Sammlern aus vielen Ländern. Die ältesten Exemplare ihrer umfangreichen Sammlung sind inzwischen 140 Jahre alt.

Seit 2007 stellt Rosemarie Abel ihre Lesezeichen aus. Auf die Bibliothek Plagwitz als Ausstellungsort ist sie über das Internet aufmerksam geworden – in diesem Haus voller Bücher wollte sie Ihre Sammlung unbedingt präsentieren.

Kerstin Andruschow, welche die Ausstellung vor Ort betreut, begeistert sich für die Lesezeichen aus Belgien, die dort als Andenken verkauft und geklöppelten Lesezeichen nachempfunden werden. Aber auch die Metalllesezeichen gefallen ihr, da sie kunstvoll verarbeitet worden und eher ein ungewöhnliches Material sind.

Wenn Sie neugierig geworden sind, können Sie die Ausstellung während der Öffnungszeiten der Bibliothek (Mo, Di, Do, Fr: 10-18 Uhr, Mi: 13-18 Uhr) noch bis zum 31.März besuchen.

Quelle:
Bibliothek Plagwitz zeigt Lesezeichen aus aller Welt , Leipzig Fernsehen

[Nachtrag zum Bibliothekskongress 2010] Ulmer erklärt sein gerichtliches Vorgehen gegen Leseplatzangebote

Eigentlich sollte dieser Beitrag über den Vortrag von Herrn Ulmer auf dem Bibliothekskongress längst veröffentlicht sein. Aber er ist irgendwie untergegangen. Daher nehme ich die Anfrage von Kathrin als Anlass, ihn jetzt doch noch zu veröffentlichen.

Herr Matthias Ulmer hielt seinen Vortrag ohne Folien. Er machte deutlich, dass er die Gerichtsverfahren nicht aufrollen will und es ihm mit seiner Klage um eine Musterlösung ging. Er sei kein ideologischer Vertreter der Verlage, sondern er sähe sich als Rechteinhaber, der für so ein Musterverfahren den Kopf hinhält. Sein Ziel sei es, in die Diskussion einzutreten und um Verständnis für die Verlegerseite zu werben. Er könne viele Positionen nachvollziehen, aber häufig seien ihm gemachte Aussagen gerade seitens der Bibliotheken wenig produktiv. Er wolle nicht polemisieren sondern die Verlagssicht (er-)klären.

Als erstes definierte er dann die Aufgabe der Verlage / seines Verlages als Sicherstellung einer optimalen Nutzung von Lehrbüchern für Studierende. Prüfkriterien wären das geänderte Lern- und Leseverhalten der Zielgruppe. Für eine optimale Lösung bedürfe es technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Prüfungen. Dazu mussten als erster Schritt die rechtlichen Grundlagen mit den Autoren geklärt werden. Dies ist seiner Meinung nach ein Grund für die verspäteten elektronischen Angebote der Verlage.

Um den Studierenden gerecht zu werden, hat sich der der Ulmer-Verlag am UTB E-Book-Angebot beteiligt. Bei den Gesprächen zu diesem Angebot hätten 50% der Bibliotheken für eine Copy&Paste-Option ausgesprochen und 50% wären strikt dagegen gewesen – so in der Art: Um Gottes Willen, der Studierende lernt ja sonst nichts mehr. Da habe ich mich natürlich gefragt, was das für gefragte Bibliotheken waren…

Der Ausdruck von Seiten aus dem “utb-studi-e-book”-Angebot sei auch deshalb ein Problem, weil über die Ausdruckoption nicht sichergestellt werden kann, dass nur ein Papierausdruck und kein PDF erstellt wird. Ein weiteres Problem sind auch die Metadaten gewesen, um die Bücher automatisch in den Katalog übernehmen zu können. Das nächste ist der aufzubauende neue Workflow. Neben der Belastung der Mitarbeiter gibt es einen hohen Bedarf an Investitionen. Der kann jedoch noch nicht aus den Einnahmen der E-Books gedeckt werden. Nach Ulmers Angaben betrugen die Einnahmen aus dem E-Book-Verkauf für den Ulmer-Verlag nur 5000 Euro im Jahr 2009. Der Aktualisierungsaufwand für Produktionssoftware usw. ist außerdem wesentlich höher als bei gedruckten Büchern.

Damit nicht genug. Die nächste offene Frage betrifft Nutzungsstatistiken, die nicht nur wichtig sind, um herauszufinden, was benötigt wird, sondern die auch für eine angemessene Vergütung (Honorierung) der E-Books notwendig sind. Hauptproblem für den Verlag sind fehlende Erfahrungen und die daraus resultierenden unterschiedlichen Angebotsmodelle. Um Erfahrungen zu sammeln, führt Herr Ulmer derzeit einen Hybridtest durch, auch um die Chancen und Risiken der E-Books besser ausloten zu können

Der Ulmer-Verlag ist im E-Book-Geschäft seit drei Jahren dabei. Ulmer sieht, dass einige Verlage bereits tragbare Modelle besitzen. Denen will man es im Verlag gleichtun und etwas an Potential abjagen. Doch wichtig ist, dass das Hauptgeschäft – der Print-Bereich – darunter nicht leidet. Zurzeit sieht man, dass die Einnahmen im Bereich der Printprodukte sinken, aber noch kann man nach drei Jahren keine mittelfristigen Aussagen treffen. Es führt jedoch zu einer Verunsicherung, da die Einnahmen aus dem Printbereich stärker sinken als sie im E-Book-Bereich steigen. Dabei waren elektronische Produkte eigentlich als zusätzliche Einnahmequelle gedacht. Zumindest bedarf es eines Ausgleiches, der nicht da ist.

Wie ist jedoch nun die Haltung zur Schranke des § 52b UrhG? Erstmal ist diese demokratisch so gewollt und somit okay, aber Ulmer schränkte das auch gleich ein. Die Schranke ist okay, wenn sie vielleicht auch nicht gut ist. Die Anwendung ist gut, aber es geht um die Ausgestaltung der Umsetzung. Der Verlag hatte die betroffenen Autoren angeschrieben, als man auf das Angebot der TU Darmstadt aufmerksam wurde. Damals sprach man in diesen Briefen von einem “kriminellen Verhalten” der Bibliothek. Dies hatte zu starker Kritik geführt. Anders als im Fazit der UB der TU Darmstadt hat das Verfahren Ulmer vs. TU Darmstadt zu mehr Rechtssicherheit geführt und das Hauptsacheverfahren sei deshalb nicht notwendig. Man müsste sozusagen durch die Gegenseite dazu gezwungen werden.

Die Ziele des Gesetzgebers, die dem § 52b UrhG zugrunde liegen, sind auch aus Sicht der Verlage sinnvoll, aber nur wenn seitens der Verlage keine Angebote oder nur Angebote zu inakzeptablen Bedingungen gemacht werden. In der Leipziger Verständigung hatte man auch den Ausdruck und eine campusweite Nutzung vereinbart. Die Priorität sollte dabei auf Verlagsangeboten mit annehmbaren Konditionen liegen. Nach Ulmers Meinung leg(t)en die Bibliotheken diese Vereinbarung zu weit aus.

Er sprach auch kurz die Verhandlungen um eine angemessene Vergütungsabgabe an, die an die §§ 52a und 52b UrhG gekoppelt werden soll. Der bisherige Schiedsspruch für § 52a UrhG wurde abgelehnt und man erhofft sich, durch die Kopplung einen zusätzlichen Ausgleich zu schaffen. Der Verlag selbst würde eine privatwirtschaftliche Lösung einer pauschalisierten Vergütung durch die VG WORT vorziehen.

Ulmer sieht es als gemeinsame Aufgabe von Verlagen und Bibliotheken an, Studierenden den Zugang zur Information zu ermöglichen. Derzeit stände man am Anfang, zumal die neue Technik auch neue Vernetzungsmöglichkeiten ermöglicht. Das Angebot von komplexen Datenbanken, die im Rahmen schwieriger Nutzungsmöglichkeiten, einen Schutz vor Urheberrechtsverletzungen bieten, geht seiner Meinung nach nur in der Zusammenarbeit mit Verlagen. Neben der Schaffung des Zugangs ist auch die Qualitätssicherung der Lehrmittel eine Aufgabe der Verlage.

Die Bedeutung der Bibliotheken als Einnahmequelle für Verlage wird größer werden. Bisher waren Bibliotheken nicht von direktem Interesse, da diese die Medien über den Buchhandel erworben haben. Aber durch die Lizenzierung elektronischer Medien wird der Kontakt zueinander direkter werden. Bei der Frage des Zugangs sieht Ulmer ein Scheitern, denn der Zugang wurde nicht verbessert, weil man nicht auf Basis der Leipziger Verständigung weitergearbeitet hat. Seit dem Sündenfall “Download” bestand Ulmers Meinung nach keine Möglichkeit der Verständigung mehr.

Eine weitere Aufgabe sei die Finanzierung des Ganzen. Dies ist ein bildungspolitisches Thema. Sowohl bei der Qualitätssicherung, dem Zugang als auch bei der Finanzierung sei man derzeit gescheitert. Man hätte viele Chancen vertan. So hätte man beispielsweise die Bildungspolitik bei der Bundestagswahl gemeinsam wesentlich weiter nach oben puschen müssen. Die Politiker seien sogar froh, dass Bibliotheken und Verlage sich streiten. So hätte man bei den ständigen Kostendiskussionen derzeit keine schlagfertigen Gegner, wenn es um Kürzungspotentiale in diesem Bereich geht.

Aus Ulmers Sicht benötigen wir eine Einigung und einen Verzicht auf gegenseitige Brüskierung. Dies ist etwas schwer, da die unterschiedlichen Standpunkte der Parteien zum Dritten Korb als eine solche Brüskierung angesehen werden. Deswegen ist es dringend, dass man jetzt auf Ideologien verzichtet und dem Pragmatismus bei den Lösungen Vorrang einräumt.

Eine solche Forderung wirkt seltsam in einem doch immer wieder von Ideologien geprägten Vortrag, der an einigen Stellen an den Forderungen und Wünschen der Bibliotheksnutzer, denen die Bibliotheken verpflichtet sind, vorbeigeht. Eine erhoffte Erklärung des Kommunikationsverzichtes zwischen Bibliothek und Verlag, eine wirkliche Diskussionsbereitschaft und das damit verbundene Akzeptieren anderer Wünsche und Notwendigkeiten konnte ich in diesem Vortrag nicht finden.

[Update] Rechtschreib- und Grammatikkorrektur, 30.06.2010, 16.45 Uhr u. 01.07.2010, 17.00 Uhr

Der Bibliothekskongress 2010 in der Biblioblogosphäre [Update: 31.03.2010]

31.03.2010

30.03.2010

26.03.2010

25.03.2010

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WuE-Books – führen wir den §52b UrhG ad absurdum

Würzburger Universitätsbibliothek startete ebenfalls auf Basis des §52b UrhG ein Angebot für digitale Lehrbücher “WuE-Books”. Referent Dr. Karl Südekum, Direktor der Universitätsbibliothek Würzburg, berichtete über seine Erfahrungen. Hier kam es zwar nicht zu einem Verfahren, aber auch bei Würzburg blieb die Reaktion eines namhaften Verlages nicht aus.
Südekum wies ebenfalls wie Herr Nolte-Fischer darauf hin, dass es viel Halbwissen gibt. Er machte deutlich, dass es beim Angebot von digitalisierten Büchern nach §52b UrhG nicht um eine Enteignung der Verlage oder rücksichtsloses Handeln von Bibliotheken geht, sondern um die praktische Umsetzung eines schlecht gemachten Gesetzes und um die Gewährleistung von Wissenschaftsinformation.

Bibliotheken reagieren damit u.a. auch auf das veränderte Nachfrageverhalten durch Bachelorstudenten, die auf einen bestimmten Bücherkanon festgelegt sind.Bibliotheken haben auch mit einem weiteren Problem gerade in Bayern zu kämpfen. Dort kommt durch das Gymnasium in acht Jahren ein doppelter Abiturjahrgang auf die Hochschulen und damit auf ihre Bibliotheken zu.

Zur Zeit befindet man sich in einer Phase der Neustrukturierung des Marktes auf beiden Seiten. Auf der einen Seite heißt dies einen notwendigen Verzicht auf bestimmte verwertungsmodelle und die Schaffung neuer Bewertungsmodelle.

In Würzburg hatte man den elektronischen Lesesaal der “WuE-books” trotz der zu erwartenden Konflikte gewollt und die Reaktionen abgewartet. Die Reaktionen waren dann doch überraschend.
Würzburg ist eine mittelgroße Volluni ohne eine große technische Fakultät mit 22.000 Studenten. Die dazugehörige Bibliothek ist sehr dezentral und als zweischichtige Bibliothek mit starker Zentral- und 78 Teilbibliotheken organisiert. Das bringt für die Bibliothek aber auch Probleme mit. Neben der starken räumlichen Zersplitterung gibt es ein strukturelles Haushaltsdefizit mit bis zu 900.000 Euro im Jahr. Lücken im Bestand und gerade der Bedarf bei Lehrbuchsammlungen können in Bayern häufig durch Studiengebühren gedeckt werden, aber das Stellplatzproblem gerade bei Mehrfachexemplaren kann man damit nicht lösen. Daher besteht eine dringende Nachfrage nach E-Books. Die UB Würzburg zahl über 1 Million Euro für elektronische Medien im Jahr. Leider gibt es dort bei vielen populären Büchern häufig kein adäquates Angebot – entweder gar keines oder eine mit vielen Ladenhütern im Gesamtpaket oder nur Altauflagen.

Was die Digitalisierung von Büchern nach §52b UrhG angeht: Bibliotheken haben kein Interesse am Reverseengeneering! Wenn ein annehmbares Verlagsangebot vorhanden ist, dann bevorzugen Bibliotheken dieses. §52b macht für Bibliotheken nur Sinn, wenn kein Angebot seitens der Verlage vorhanden ist, da auch hier für die Bibliotheken erhebliche Kosten entstehen, Personal gebunden und Technik benötigt wird. Außerdem ist das so entstehende Angebot nicht konkurrenzfähig zum Angebot der Verlage, da eine Volltexterschließung nicht durch den §52b UrhG gedeckt wird.

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Mit- oder Gegeneinander – Die Bedeutung des §52b UrhG für Bibliotheken

In seinem Bericht sprach Herr Nolte-Fischer von der Universitätsbibliothek der TU Darmstadt über eine Sache, die er nur halb versteht. Einen entgültigen Bericht konnte er noch nicht geben, da der Prozess ist noch mitten im Gange ist. Fischer selbst ist kein Jurist, sondern wurde in eine juristische Auseinandersetzung hineingezogen. Es scheinen aber auch die Juristen die Sache nur halb zu verstehen und sind verunsichert, weil noch unklar ist, was gilt. Hier hilft nur reden und dieser Bericht ist ein Teil dieser Aufarbeitung. Es geht um die Schranke des Urheberrechts, welche im § 52b UrhG geregelt ist, die zum 1.1.2008 mit dem Korb2 gültig wurde.

Tatbestand
Die TU-Darmstadt hat probeweise ca. 100 (Lehrbuch.)Titel Dezember 2008 digitalisiert (tudigilehrbuch) und online gestellt. Ausgegangen war man von einer geringen Nutzung dieses Angebotes. Augerufen werden konnten diese Dateien an 15 PCs im Katalogsaalals rein graphische Datei. Damals war der Druck und der Download kapitelweise möglich. Die Nutzung selbst war gering. Diese digitalisierten Bücher wurden nur durchschnittlich 1,7fach genutzt. Bei normalen E-Books ist die Nutzung 20 – 30 Mal höher. Als Antwort auf das erste Urteil vom 13.05. wurde der Download unterbunden und nach dem zweiten Urteil wurde das Angebot komplett eingestellt, da man aufgrund der gerichtlichen Einschränkungen das Angebot für die wissenschaftliche Arbeit als unnutzbar einstuft (“weil nicht zuverlässig daraus zitiert werden kann”).

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Viel Neues bei Citavi 3.0

Erste Eindrücke konnte man vom großen Upgrade Citavi 3.0 auf der Firmenpräsentation und am Stand von Citavi beim Bibliothekskongress 2010 erhalten.

Die Leute von Citavi entschuldigten sich auf der Firmenpräsentation für ihren terminlichen Verzug. Citavi 3.0 sollte eigentlich bereits Winter 2009 erschienen sein. Doch man hat sich entschieden, das beste Produkt zu veröffentlichen. Dafür verschiebt man dann lieber den Veröffentlichungstermin.

Bedienbarkeit
Citavi setzt auf eine noch bessere Benutzerfreundlichkeit. “Klarer, einfacher, übersichtlicher” heißt das Motto. Der erste Eindruck des neuen Userinterfaces bestätigt dies erfolgreich. Die neue Oberfläche wirkt kompakter und weniger knubbelig. Es ist modulartig aufgebaut.

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