OER kompakt – Wie erstelle und teile ich OER?

Wie können eigene Materialien als freie Bildungsressourcen (OER) zur Verfügung gestellt werden, damit sie auch von anderen genutzt werden können?

Selbstlernkurs “Wie erstellt und publiziert man OER?” von LOERn

  1. Vorüberlegungen
  2. Wahl des richtigen Formats
  3. Autorentools
  4. Rechtsfragen
  5. Finden der richtigen Lizenz
  6. Wege zur Veröffentlichung

Weitere Informationen gibt es im LOERn – Lehrerfortbildung durch Nutzung und Produktion von OER

[Kurz] Elektronische Fernleihe

Elektronische Fernleihe? Wie geht das? Ich erinnere mich hier noch an das Gerichtsurteil, welches das Versenden elektronischer Artikel im Rahmen von Subito und Fernleihe untersagte (2007) und entsprechende Bestrebungen auch in anderen Ländern (2012).

Inzwischen hat sich viel getan, denn immer mehr elektronische Ressourcen können aufgrund entsprechender Lizenzbedingungen wieder in den Leihverkehr von Bibliotheken einbezogen werden. Wichtig jedoch dafür ist, dass die entsprechenden Lizenzbedingungen zur Steuerung der Fernleihabläufe in den Katalogisierungssystemen erfasst werden. Entsprechende Empfehlungen zur Erfassung von Fernleihdaten zu E-Zeitschriften wurden von der AG Leihverkehr der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme in einem entsprechenden Empfehlungspapier erarbeitet und am 18.03.2015 auf der Seite der Zeitschriftendatenbank zur Verfügung gestellt.

Empfehlungen zur Erfassung von Fernleihdaten zu E-Zeitschriften

Für Einzelheiten zur Erfassung der Fernleihindikatoren in der ZDB schauen Sie in die Formatbeschreibung ZETA, vgl. http://www.zeitschriftendatenbank.de/erschliessung/arbeitsunterlagen/zeta/7100-7109/.

Wie funktionieren Creative Commons Lizenzen?

Wie nutzt man Creative Commons-Lizenzen richtig?

Die Grafik hilft zu erkennen, wie man die mit Creative Commons lizenzierten Werke nutzen und weitergeben darf. Natürlich ersetzt dies häufig nicht den Blick in die “Deed” (Kurzfassung der jeweiligen Lizenz, jedoch nicht rechtsverbindlich) oder einen genaueren Blick gar in den eigentlichen Lizenztext der Creative Commons-Lizenzen(rechtsverbindlich).

Wie funktionieren Creative Commons Lizenzen?

Infografik: “Creative Commons – Was ist und bedeutet das?” (von Martin Mißfeldt / Bildersuche.org), CC BY-SA

Mißfeldt weist nochmal ausdrücklich hin, dass der Urheber bzw. die Urheberin des Werkes auf jeden Fall zu nennen ist, da die Werke durch die Lizenz nicht gemeinfrei werden, sondern weiterhin urheberrechtlich geschützt bleiben. Graf sagt auch nochmal deutlich in seinem Blogbeitrag, dass außerdem die Quelle zu nennen und ggf. verlinkt werden muss.

Quelle:
Mißfeldt, Martin: Was ist Creative Commons – und was bedeuten die Kürzel und Icons?, Bildersuche.org
Graf, Klaus: Infografik zu Creative Commons , Archivalia

Aufmerksam geworden über:
Beckedahl, Markus: Infografik: Creative Commons – Was ist und bedeutet das?, Netzpolitik
Haensch, Liane: Gelesen in Biblioblogs (34.KW’12), Lesewolke

[Infografik] Was ist bei “lizenzfreien” Bildern zu beachten?

Ein wenig schmerzt ja der Begriff “lizenzfrei”, weil im Grunde genommen eine Lizenz deren Nutzung ohne all zu große Auflagen und i.d.R. kostenfrei erlaubt. Dennoch bietet die nachfolgende Infografik eine gute Übersicht, was erlaubt ist und was nicht 🙂

Die gezeigte Infografik hat die Standardlizenzen der Stock-Anbieter, deren “Erweiterte Lizenzen” andere Regeln enthalten kann.


Infografik: Was man bei der Benutzung von lizensierten Bildern beachten sollte.

Lizenzfreie Bilder/Fotos – Was beachten? (Infografik von Martin Mißfeldt)

In jedem Fall gilt – egal, ob vorgeschrieben oder freigestellt:

  • Nennung des Autoren sollte zum guten Ton gehören.
  • Verlinkung des Fotoportals im Impressum schadet nicht, auch das sollte zum guten Ton gehören.
  • In praktisch keiner Lizenz-Bestimmung ist die Nutzung der Bilder in Social-Media-Diensten wie faceBook, Pinterest oder Google+ gestattet.

Anders herum: man darf lizensierte Bilder nicht im Social Web benutzen.

Quelle:
Mißfeld, Martin: Lizenzfreie Bilder/Fotos – Was beachten? (Infografik), Bildersuche.org

Die Kulturflatrate kommt

Vorreiter der Kulturflatrate wird die Isle of Man sein. Die 80.000 Bewohner der Insel sollen egen einen zusätzlichen Aufschlag auf die Monatsgebühr für ihren Breitbandanschluss nach Herzenslust legal Musik aus dem Netz herunterladen können.

Die Höhe des Aufpreises soll nicht mehr als einen Euro betragen. Die Musikbranche stehe dem postiv gegenüber. Britische Provider streben mit den Vertretern der Musikindustrie eine Lizenzlösung an, die jedoch für diesen Preis nicht zu haben ist. Die Frage, ob eine Flatrate oder Lizenzverträge zwischen Internetprovidern und der Musikindustrie besser seien, muss jedoch noch kritisch diskutiert werden.

Einzelverhandlungen und unterschiedliche Deals für unterschiedliche Provider seien zu kompliziert, warnte der ehemalige Vorsitzende des International Music Manager Forum, Peter Jenner. Sowohl Lansman als auch Vertreter der britischen Verbände UK Music und British Phonographic Industry (BPI) sprachen sich übereinstimmend gegen eine Einheitslösung und gegen eine Zwangsgebühr für jeden Nutzer aus.

Quelle:
Emert, Monika: Isle of Man will Kulturflatrate erproben via heise online

Mehr zur Diskussion in Deutschland:

Hier in Deutschland setzte sich das Fairsharing- Netzwerk für die Legalisierung von Filesharing bei einer gleichzeitigen Einführung einer Kulturflatrate ein. Allerdings ist auf der Website seit 2006 nichts mehr passiert.

Auch Attac hat sich mit dem Thema im Bereich der Wissensallmende auseinander gesetzt.

Auch Branchenriesen wie Warner Music beginnen über eine Kulturflatrate nachzudenken.

Marcel Weis diskutiert auf netwertig.com, Warum eine Kulturflatrate desaströs wäre

Interessant ist auch der Ansatz des Elektrischen Reporters, der sich fragt: Urheber 2.0: Was tun, wenn keiner kauft?