Soziale Arbeit mit Wohnungslosen in der Denver Central Public Library

Auf dem Bibliothekartag in Hannover wollte ich etwas zum Thema (Soziale) Arbeit mit Wohnungslosen in Öffentlichen Bibliotheken sagen. Der fand ja bekanntlich nicht statt aufgrund der allzu bekannten Gründe. Die Anmeldefrist für den virtuellen Bibliothekartag #vBIB20 verpasste ich leider:

„Im Oktober 2017 veröffentlichte die IFLA Section Library Services to People with Special Needs ihre Guidelines für die Bibliotheksarbeit mit Menschen, die dauerhaft oder temporär wohnungslos sind. Welche Forderungen lassen sich daraus für Bibliotheken im deutschsprachigen Raum umsetzen? Welche Konsequenzen können nationale Bibliotheksverbände daraus ableiten? Großstadtbibliotheken in Zürich, Wien, Paris und in einigen Städten in Deutschlands gehen sehr unterschiedlich mit wohnungslosen Menschen in ihren Einrichtungen um. Bibliotheken in den USA und Kanada haben beispielsweise „fachfremde” Mitarbeiter/-innen eingestellt, die als Streetworker bzw. Sozialarbeiter/-innen dieser eher unbeliebten Nutzer*innengruppe helfen. […]

 

Zuächst etwas Allgemeines zu den beiden Fachtermini Obdachlose und Wohnungslose. Wohnungslos sind ist in Deutschland Menschen, die keinen mietvertraglichen abgesicherte Wohnraum besitzen oder Wohneigentum haben.

Als obdachlos gelten Menschen, die oftmals auch mit Absicht auf der Straße leben, weil sie es in einer beengten Notunterkunft oder Wohnungslosenpension nicht aushalten können oder wollen. Als Oberbegriff habe ich zur Vereinfachung den Begriff Wohnungslose gewählt. Es ist im öffentlichen Raum, in Bibliotheken nicht immer klar und deutlich erkennbar, ob Mensch nun wohnungslos oder obdachlos ist. Ein Obdachloser kann am selben Tag noch zum Wohnungslosen werden, wenn die Entscheidung getroffen wird in eine Notunterkunft zu ziehen oder eine Einweisung vom Wohnungsamt vorliegt in eine Pension oder einen Beherbergungsbetrieb (wie es beispielsweise in München heißt) ziehen zu können. Bibliothekar*innen oder auch andere Menschen können nicht sofort erkennen, manche Obdachlose wollen sich auch nicht outen. Der im Vortrag verwendete Begriff „obdachlos“ sollte drastischer vor Augen führen, um welche Gruppe es geht. Korrekterweise hätte man schreiben sollen Wohnungslose/Obdachlose, was die Lesbarkeit eher erschwert hätte.

Im Gegensatz zu den USA sind die Kommunen hierzulande besser aufgestellt, was die Unterbringung von Obdachlosen angeht. Kommunen sind in Deutschland verpflichtet Obdachlose eine Unterbringung nach Ordnungsrecht anzubieten, auch wenn dies nicht immer pflichtbewusst getan wird. Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe haben des Öfteren bereits angemahnt, dass viele Kommunen dieser Pflicht nur unzureichend nachkommen. Viele Notunterkünfte erfüllen nicht die Standards, was Menschenwürde, Privatsphäre oder Hygenie betrifft. Diese Unterkünften werden ja auch selten bis nie kontrolliert bzw. nachgeprüft, wie bei den Lebensmittel- oder Fleischkontrolleuren, die auch nicht so zahlreich in Deutschland sind, wie sich das manch einer/manch eine wünscht. Es ist also absolut nachvollziehbar, weshalb ein obdachloser Mensch sich für das Leben auf der Straße entscheidet, weshalb er dies sogar präferiert, anstatt in eine Notunterkunft, einen Wohnungslosenpension oder einen Beherbergungsbetrieb zu ziehen. Housing First, wie es in Skandinavien, in Provinzen/Städten Kanadas, Städten in den den USA und in noch sehr wenigen Städten in Deutschland praktiziert wird, würde die Zahl der Obdachlosen, aber auch die Zahl der Wohnungslosen reduzieren. Deshalb darf es manche Bibliothek nicht weiter (ver)wundern, wenn Obdachlose diese als Aufenthaltsort nutzen. Vielleicht ist das sogar ein Anzeichen, wenn recht viele Obdachlose die Bibliothek nutzen, dass die jeweilige Kommune keine guten/menschenwürdigen Notunterkünfte zur Verfügung stellt und die Wohnungslosenhilfe auf Sparflamme gehalten wird. Es gibt ja sogar schon Notunterkünfte mit WLAN-Zugang für die Bewohner*innen oder anderen zeitgemäßen Standards. Diese sind aber eine große Ausnahme in Deutschland.

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Eine Zweigbibliothek für Wohnungslose während der COVID-19 Pandemie

Christian Schmidt machte im vergangenen Jahr mit seiner deutschsprachigen Veröffentlichung „Obdachlose Menschen als Bibliotheksbesucher: Aktuelle Herausforderungen im Spiegel der Agenda 2030 der Vereinten Nationen“ deutlich, weshalb Bibliotheken für Wohnungslose bzw. „Obdachlose“ essenziell sind.

Während der Ausgangsbeschränkungen bzw. -sperren aufgrund COVID-19 Pandemie waren alle Bibliotheken geschlossen. Alle Bibliotheken?

Nein, Ryan Dowd (Buchauter von „The Librarian’s Guide to Homelessness„), hat dank der Initiative von Bibliothekar*innen der Aurora Public Library erreicht, dass in seiner Notunterkunft eine Zweigstelle eröffnet wurde. Um den Menschen während des Tages eine Beschäftigung zu geben, werden in der Notunterkunft Filme gezeigt. Im folgenden Video sind Mitarbeiterinnen der Aurora Public Library zu sehen, die Medienspenden vorbeibringen und den Bewohner*innen Freude bereiten. Danke Aurora Public Library! 🙂

Es ist wie eine Zweigbibliothek geworden, auch wenn es in Zeiten von Corona keinen Lesesaal oder Ähnliches in der Notunterkunft gibt.

Gibt es hierzulande ebenso Bibliotheken oder ehrenamtliche Initiativen, die während der Ausgangsbeschränkungen obdachlose Menschen mit Literatur und anderen Medien versorgten?

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»Zukunft bewahren«: Ein Imagefilm der Herzogin Anna Amalia Bibliothek

Münster: Notfallverbund von Bibliotheken und Archiven

Das Katastrophen Bibliotheken und Archiven passieren können, zeigten der Brand in der Anna Amalia-Bibliothek in Weimar und der Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln auf tragische Weise. Neun örtliche Archive und Bibliotheken1 haben sich zum Schutz ihrer Bücher und Archivmaterialien zu einem Notfallverbund zusammengeschlossen, um gemeinsam Vorsorgemaßnahmen und Pläne zu einer genseitigen Unterstützung im Katastrophenfall zu erarbeiten.

In den […] Einrichtungen befinden sich Unikate wie eine Ausfertigung des Westfälischen Friedensvertrages oder die Handschriften und Drucke der Santini-Sammlung, einer der weltweit wichtigsten Musik-Sammlungen.

Die Überlegungen zum Aufbau eines Notfallverbundes in Münster gab es schon vor einigen Jahren, aber die Kölner Katastrophe sorgte nun dafür, dass man ernsthaft mit der Vorbereitung der Kooperation beginnt. In der jetzt unterschriebenen Vereinbarung enthalten sind Regelungen für die gegenseitige Unterstützung in Havarie- und Katastrophenfällen und die Verpflichtung für alle Einrichtungen Notfallpläne nach einem einheitlichen Muster zu erstellen. Dafür müssen Strukturen und Abläufe erarbeitet und erprobt werden, damit im Unglücksfall schnell reagiert werden kann, um die Kulturgüter zu schützen.

Man hat jetzt einen ersten Schritt getan, aber die Notfallvorsorge ist eine Daueraufgabe, die es auch zukünftig notwendig macht, regelmäßig die Notfallpläne zu überprüfen, zu aktualisieren und zu verbessern. Bereits im Juni beteiligten sich die neun Einrichtungen an einer ersten gemeinsamen Notfallübung im Technischen Zentrum des Landesarchivs in Coerde. Dabei ging es um die Bergung von durchnässtem Archiv- und Bibliotheksgut.

Aber auch die baulichen Vorkehrungen gehören mit zur Notfallvorsorge. Mit ihnen muss der Schutz vor Feuer und Wasser gesichert werden, aber auch ein geeignetes Magazinklima fällt mit in diesen Aufgabenbereich. Auch Notfallübungen müssen immer wieder geübt und verinnerlicht werden. Übungen helfen gegen blinden Aktionismus, denn planmäßiges Vorgehen verhindert mit größerer Wahrscheinlichkeit Fehlentscheidungen und hohe Folgekosten.

Quellen:
Schutz der Kulturgüter: Archive und Bibliotheken in Münster gründen Notfallverbund, Westfalen heute
Neun Archive und Bibliotheken schützen gemeinsam ihr Kulturgut, Presse Service

  1. Bistumarchiv, Diözesanbibliothek, Hochschulbibliothek der Fachhochschule, Landesarchiv NRW, Archivamt für Westfalen des Landschaftsverbandes Wesfalen-Lippe (LWL), Stadtarchiv, Stadtbücherei, Universitätsarchiv, Universitäts- und Landesbibliothek []