Hausgemachte Diebstahlsursache
Das Branchenhearing Buchmarkt war von der Bundesregierung wohl eigentlich nur als Bestandsaufnahme geplant geworden, aber die Vertreter des Buchmarktes machten daraus eine heftige Debatte zur Frage:
Wie steht es im Internetzeitalter um die Rechte der Urheber und der Verwerter?
Das Börsenblatt berichtet über diese Auseinandersetzung und die verschiedensten Positionen.
Karl-Peter Winters, Vorstand des Börsenvereins, legte mit einem provozierenden Blick auf die „schöne neue Welt vor. Versöhnlich waren dann eher die Worte von Elisabeth Niggeman, der Generaldirektorin der Nationalbibliothek.
Allerdings spürt man beim Lesen des Beitrages des Börsenblatt an dieser Stelle eine gewisse Hähme des Autors (leider nicht namentlich erwähnt).
Wenn es um die Vermarktung digitaler Bestände gehe, will Niggemann darunter „das Heben von Schätzen und das Aufmerksammachen“ verstanden wissen. Die Bibliotheken strebten nicht nach der kommerziellen Verwertung, sondern „wir wollen es vermarkten im Sinne von: frei an möglichst viele Nutzer bringen“, versicherte sie. Und ergänzte: „Was urheberrechtsfrei geworden ist, sollte vom öffentlichen Bereich nicht wieder unfrei gemacht werden.“
Albrecht Hauff, Thieme-Verleger, wies darauf hin, wie schnell gesetzgeberische Entscheidungen besonders die Wissenschaftsverlage beeinträchtigen können. Er sieht sich insbesondere durch die Internetpiraterie bedroht. Der Thieme-Verlag, der bereits „innovativ“ 😉 E-Book-Angebote im Programm hat, warnte vor einem womöglich erweiterten Paragraph 52b UrhG, bei dem künftig die Online-Nutzung der lizenzierten Werke nicht mehr nur auf die Leseplätze des Lizenznehmers beschränkt bliebe.
Anna Dünnebier, Interessenvertreterin der Autoren im Internet, fasste deren Hoffnungen und Befürchtungen zusammen.
„Neue Chancen“ sieht die stellvertretende Vorsitzende des Verbands Deutscher Schriftsteller – „wir können Texte öffentlich machen. Das ist ein großer Gewinn an Informationsfreiheit, leider noch nicht an Verdienst.“ Das Urheberrecht stehe nicht gegen die Informationsfreiheit (was leider öffentlich oft und falsch behauptet werde). „Autoren möchten ihre Texte gerne weiterverbreiten; sie möchten von dieser Verbreitung allerdings auch gerne leben.“ Dünnebier kritisierte alle Versuche, geistigen Diebstahl mit Hinweis auf die Kultur- und Informationsfreiheit zu rechtfertigen. „Hier tut Aufklärung not.“
Auch das Google-Settlement war das Thema der Schriftstellerin Dünnebier. Sie zeigt sich kritisch gegenüber der Einräumung lebenslanger weltweiter Rechte (was ich verstehen kann, vor allem bei der zu erwartenden Tantieme von 60 US-Dollar pro verzeichnetem Roman). Allerdings zeigt sie auch ein wenig die Gefahr der Erpressbarkeit:
„Können wir Autoren überhaupt aussteigen? Oder verschwindet man dann ganz aus dem Kanon der Bücher?“
Till Kreutzer von iRights.info versuchte etwaige Bedenken gegenüber diesem Abkommen zu relativieren und auch Vorteile aufzuzeigen. Dazu zählen u.a. die größere Reichweite, eine, wenn vielleicht auch geringe, Beteiligung an den Einnahmen von Google. Auch widersprach er dem Ausverkauf von Rechten, da Google nur einfache Nutzungsrechte erwirbt. Die Autoren wären in ihrer Vermarktung ihrer Werke nicht eingeschränkt. Google wäre in dieser Sichtweise ein Plus für die Autoren. Kreutzer versuchte außerdem die Verlage zu kreativen neuen Geschäftsmodellen zu ermutigen.
Joerg Pfuhl, Random-House-Geschäftsführer, sieht im Internet ein Marketing-Instrument, über das man direkt mit den Lesern kommunizieren kann und das ein wichtiger Vertriebsweg für digitale und physische Verlagsprodukte ist. Mit Blick auf die USA sieht er einen Marktdurchbruch in den nächsten fünf Jahren. Heutige Publikumsverlage, das sind Verlage, die meist von der Unterstützung des Buchhandels abhängig sind, werden wegen dem Internet und den E-Books nicht verschwinden. Entscheiden werden allerdings bis dahin heute noch nicht entwickelte Geschäftsmodelle sein.
An die Politik richtete Pfuhl, wie zahlreiche Branchenvertreter vor und nach ihm, drei Wünsche: einen verlässlichen Rechtsrahmen, der das Eindämmen von Online-Kriminalität ermöglicht; eine Anpassung des Mehrwertsteuersatzes für digitale Bücher; und schließlich eine Initiative Leseförderung.
Bettin Preiß, VDG-Verlag, räumte in ihrem Vortrag das Vorurteil aus, die Buchbranche hätte die Zeichen der Zeit (die Digitalisierung) verschlafen. Sie bestätigte auch meine Ansicht zur eigentlichen Bedeutung des Internets für die Verlagsbranche:
„Das Internet ist für uns der Weg zu den speziellen, den nicht industrialisierten Büchern. Sie werden durch das Internet auffindbar und dadurch nutzbar für Menschen mit besonderen Interessen.“ [Hervorhebungen durch d. Verf.]
Auch die Förderpolitik war eines der Stichworte in diesem Gespräch. Verleger Manfred Metzner, ehrenamtlich tätig für die Kurt Wolff Stiftung, sieht die Politik in der Pflicht, die Vielfältigkeit der Verlage zu unterstützen.
Die Einschätzung der teilnehmenden Buchhändler bestätigen Gefahren für den Buchhandel vor Ort. Das Internet hat die bessere Reichweite. Hier müssen die Buchhandlungen sich offensiver positionieren, so z.B. durch den Verkauf des Sony-Readers oder eine bessere Nutzung der lokalen Bekanntheit in Verknüpfung mit einem sehr individuellen Online-Shop.
Besondes eng wird es für die kleineren Buchhändler. Ihre bereits vorhandenen Online-Shops sind zu wenig individuell. Als Reaktion auf die Digitalisierung würden folgende Trends verstärkt: höhere Konzentration, mehr Internethandel und die Gefahr durch Piraterie.
Diesen letzten Trend soll der Gesetzgeber aufzuhalten versuchen? Redner Prof. Michel Clement, Professor am Institut für Marketing und Medien der Universität Hamburg, warf in diesem Zusammenhang der Buchbranche Versäumnisse vor. So habe man es seit Jahren versäumt, legal und einfach zugänglich beliebte Bücher online zu vermarkten. Da ein Bedarf daran bestände, der durch die Branche nicht selbst befriedigt wird, müssten dies die Leser selbst erledigten.
„Sie können im Urheberrecht machen, was Sie wollen: Der User wird seinen Weg in den Schwarzmarkt finden. Millionenfach. Sie werden immer hinter den Piraten herlaufen.“ Die Branche habe durch ihre Untätigkeit dazu auch noch indirekt den Anlass produziert. Des Professors Fazit: „Sie haben kein juristisches Problem. Sie haben ein Marketing-Problem.“
Dieser Meinung schließe ich mich an. Man hat vorhandene Märkte nicht erschlossen, sondern hat versucht, an altem und gewohnten festzuhalten. Innovation erschöpfte sich beim Festhalten des Status Quo auch im Rahmen einer digitalen Medienrevolution. Leidtragende waren und sind die Leser. Neben einer pauschalisierten Verurteilung als potentielle Kriminelle müssen sie auf den Kompfort digitaler Medien verzichten, z.B. Terminalzwang in Bibliotheken.
Quelle:
„Sie werden immer hinter den Piraten herlaufen“ via börsenblatt.net