Selbstverleger als ein Problem für Bibliotheken

Immer mehr Autoren verzichten auf den Weg über einen Verlag und nutzen die Möglichkeiten, ihre Werke selbst zu verlegen. Hier ist das Wachstum ungebremst, wie eine Studie für die USA belegt. Allerdings stellt dies Bibliotheken zunehmend vor große Schwierigkeiten. Als erstes fällt mir da das Einholen des Pflichtexemplars durch die Nationalbibliothek ein. Auf der anderen Seite fällt aber so auch den Bibliotheken die Auswahl schwerer. Es gibt bei den selbstverlegten Werken keine „Gütekontrolle“ mehr durch den Verleger, der hauptsächlich aus wirtschaftlichen, aber auch aus künstlerischen Gründen auf die Qualität der durch ihn verlegten Werke achtet.

Warum verlegen Autoren ihre Bücher auch ohne Verleger? Ist der „Mehrwert“, den Verlage bieten so gering? Sind die Hürden, durch einen Verlag verlegt zu werden so hoch? Geht es einfach nur darum, den eigenen Namen auf einem Buch als Autor zu lesen? Was passiert mit den Büchern, die keinem Mainstream entsprechen und daher nie einen Verleger finden würden? Für die ist doch der Selbstverlag ein gute Lösung, oder? Doch wie wertvoll ist ein so verlegtes Buch, wenn es nicht dauerhaft in Bibliotheken archiviert wird? Denn ohne den Nachweis und die Archivierung durch Bibliotheken wird es dem Zufall überlassen sein, ob dieses Buch jemals die Geschichte überdauert. The Annoyed Librarian schreibt dazu:

But with almost 400,000 self-published books a year, the amount bought or preserved by libraries is going to be negligible. In the future, it will be like the vast majority of these books never existed. (…) If an ebook is published in the wilderness and nobody reads it, does it still count as a book?

Und ein Buch, das die Geschichte nicht überlebt, ist unwiederbringlich verloren, so als ob es das Buch nie gegeben hätte. Wie steht es da mit dem Wunsch vieler Autoren nach Unvergänglichkeit?

Warum haben nun Bibliotheken so große Schwierigkeiten mit den selbstverlegten Werken?

1. Bibliotheken müssen auf Bücher/E-Books aufmerksam werden. Dazu nutzen sie oft „Verlagsmaterialien“, Rezensionsorgane, Bibliographien, Buchempfehlungslisten usw. Aber dorthin müssen es die Bücher der Selbstverleger erstmal schaffen und dabei reicht es nicht unbedingt, wenn man nur als E-Book bei Amazon auffindbar ist. Bücher müssen beworben werden, um gefunden zu werden. Nur weil sie existieren, sind sie noch lange nicht sichtbar für Bibliotheken.

2. Die Auswahl durch Bibliotheken hat sicherlich nicht immer mit Qualität zu tun. Selbstverlegte Werke können eine bessere Qualität haben als Bücher, die durch einen Verleger auf den Markt kommen, aber sie müssen eben in der Masse auftauchen. Bei ihrer Auswahl werden BibliothekarInnen oft von der reinen Masse an Werken überfordert und sind daher auf Hilfsmittel wie in Punkt 1 angewiesen. Auch Indizien zur Qualität, egal wie gering diese sind, sind notwendig, um aus der Masse an möglichen Büchern herauszustechen. Wer glaubt, dass BibliothekarInnen noch in der Lage sind, jedes Buch, das sie anschaffen zumindest kurz querzulesen, täuscht sich erheblich.

3. Natürlich entscheidet auch der Geschmack der Leser. Aber Bibliotheken können es sich nicht erlauben, einzelne Bücher auf Verdacht zu kaufen, nur um zu sehen, ob das etwas für ihre Leser ist. Anders ist das natürlich, wenn bereits Leser auf das Buch aufmerksam geworden sind und finden, dies könnte eine sinnvolle Ergänzung des Bibliotheksbestandes ihrer Bibliothek sein. Aber auch diese müssen erstmal auf ein selbstverlegtes Werk aufmerksam werden.
Hinzu kommt, dass die meisten Leser einer (Öffentlichen) Bibliothek keine Nischentitel erwarten, sondern die Werke, die dem Mainstream entsprechen. Daher werden Bibliotheken die üblichen Wege der Beschaffung von Büchern beschreiten – Bestseller- und Empfehlungslisten, etc. So gehen sie auf Nummer sicher, die meisten für ihre Leser relevanten Werke im Bestand zu haben.

4. Rezensionen helfen wirklich. Deshalb sollten Selbstverleger zusehen, dass sie Rezensenten für ihre Werke finden. Dabei sind jetzt nicht die vielen Blogs gemeint oder die Rezensionen bei Amazon, Goodreads, LibraryThing und Co, sondern bei einschlägigen Rezensionsorganen. Hier kann auch eine Nachfrage bei Bibliotheken weiterhelfen, wo diese beispielsweise ihre Anregungne herholen. BibliothekarInnen arbeiten anders mit den Büchern, als dies Leser tun. So helfen ihnen Empfehlungen wie „Leser, die dieses Buch gekauft haben, haben auch diese Bücher gekauft“ wenig weiter. Ihre Intention Bücher zu erwerben ist weiter gefächert und weniger spezifisch als persönliche Lesewünsche.

5. Trotz aller Hilfsmittel müssen BibliothekarInnen noch immer mit zu vielen Büchern handtieren, aus denen sie eine Auswahl treffen sollen, die die Leser benötigen, die aktuell interessante Themen aufgreifen und einen Überblick über die am Markt befindlichen Werke geben. Allein für das Jahr 2012 sprechen wir hier über ca. 80.000 Erstveröffentlichungen von Werken durch Verlage in Deutschland. Darin sind die selbstveröffentlichten Werke, Neuauflagen, etc. gar nicht enthalten. Dazu kommen dann die stagnierenden niedrigen Erwerbungsetats, so dass auch weiterhin die Bibliotheken im Grunde über jedes angeschaffte Buch „Rechenschaft“ ablegen müsse: Ausleihzahlen, Sammelaufträge etc.

6. Bibliotheken sind das „Establishment„, d.h. sie richten sich nach althergebrachten Erfahrungen, halten sich an bewährte Auswahlkriterien, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden.

Welche Optionen bleiben nun Selbstverlegern letztlich, um in diese bewährten Mechanismen hinein zu kommen?
Organsieren Sie sich: Als Gruppe haben Sie mehr Möglichkeiten, Ihre Produkte zu bewerben.
Lassen Sie Ihre Bücher durch qualitativ gute Rezensionen bewerten (möglichst objektiv und nicht wohlgemeint).
Nutzen Sie möglichst viele Wege, um aufzufallen und in „tradierte“ Auswahlmedien zu kommen.
Melden Sie ihre Literatur an die Nationalbibliothek und die regional für Sie zuständigen Pflichtexemplarbibliotheken und reichen Sie ihre Pflichtexemplare ein. Meist handelt es sich dabei um größere Stadt- und Landesbibliotheken.
Schaffen Sie bei E-Books Lizenzbedingungen, die es Bibliotheken erlauben, Ihre Werke zu archivieren und anzubieten.

Wie können Bibliotheken mit dem Problem umgehen?
Schaffen Sie sich einen Überblick über regional interessante Literatur und einen (kleinen) Etat, mit dem sie Autoren aus ihrer Region fördern können.
Vielleicht ist auch ein eigenes Repositority, auf dem regionale Autoren ohne große Hürden ihr Werk als E-Book hochladen können, eine positive Alternative. (Siehe dabei Idee 3 von Anna Zschokke zu ihrem Masterarbeitsthemen-Überlegungen).

Inspiriert durch:
Self-publishing and Libraries, The Annoyed Librarian
For the Self-Publishers, The Annoyed Librarian

Willkommen in der BnF

Die „Bibliothèque nationale de France“ (BnF – Nationalbibliothek Frankreichs) sammelt das französische Dokumentenerbe, bewahrt es und macht es der Öffentlichkeit zugänglich. Die Sammlungen der BnF sind weltweit einzigartig: vierzehn Millionen Bücher und Druckschriften, aber auch Manuskripte, Stiche, Fotografien, Karten und Pläne, Partituren, Münzen, Medaillen, Tondokumente, Videos, Multimedia, Decors, Kostüme….. Alle geistigen, künstlerischen und wissenschaftlichen Fachrichtungen sind in einem enzyklopädischen Geist vertreten.

Etwa 150.000 Dokumente erweitern jährlich den Fundus durch Pflichtexemplare, Kauf oder Schenkungen. Dank der digitalen Bibliothek Gallica sind heute über eineinhalb Millionen Dokumente abrufbar. Zahlreiche kulturelle Veranstaltungen zeigen diese Reichtümer und machen sie bekannt: das ganze Jahr über werden Ausstellungen, Konferenzen, Kolloquien, Konzerte und Begegnungen programmiert und von Bibliothekaren sowie von Persönlichkeiten der Kulturwelt präsentiert.

Mareike König berichtete vor kurzem über zwei bedenkliche Copyfraud-Abkommen der französischen Nationalbibliothek. Bruno Racine, der Direktor der BnF wehrte sich aber entschieden gegen Vorwürfe einer angeblichen Privatisierung der Public Domain seiner Einrichtung.

DNB startet 2008 Sammlung von Netzpublikationen

Ab 2008 soll es nun ernst werden mit dem 2006 gesetzlich beschlossenen Auftrag der Deutschen Nationalbibliothek zur Sammlung von Netzpublikationen. Zunächst soll – in einer ersten Testphase mit ausgewählten Partnern – mit Monographien begonnen werden. Allerdings sind vor allem auf Verlegerseite noch viele – nicht nur technische – Aspekte unklar. Auf der gestrigen Informationsveranstaltung, die der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins und der DNB gemeinsam ausrichteten, standen deshalb noch einmal Fakten und Diskussionen im Mittelpunkt. Fazit: die Verlage wünschen sich endlich eindeutige Entscheidungen seitens der DNB.

Den Verlagen nur etwas zu diktieren, liegt der DNB jedoch fern, wie Schwens immer wieder durchblicken ließ. Die DNB wolle einen gemeinsamen Nenner finden, agiere nach dem Motto: minimaler Aufwand bei maximaler Wirkung.

via börsenblatt online

Pflichtexemplar zu viel für Online-Autoren

Vom elektronischen Pflichtexemplar betroffen wären Unternehmen und Blog-Betreiber, die zukünftig ihre Artikel regelmäßig bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) abliefern sollen.
Dies sieht BITKOM als Grund zu einer Warnung an.

Die so genannte „Pflichtablieferungsverordnung“ werde unverhältnismäßig weit gefasst, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin.

Die Verordnung, die im Entwurf des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien schon vorliegt, soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

„Natürlich soll die Nationalbibliothek wichtige Internet-Publikationen archivieren können“, erklärte Rohleder. Das sei etwa für die Wissenschaft und zur historischen Dokumentation nützlich.

Rohleder warnt vor zu viel übertriebener Bürokratie und wirft dabei der Bundesregierung vor, über ihr ursprüngliches Ziel hinauszuschießen.

Wenn der Staat bestimmte Internet-Inhalte aufbewahren wolle, müsse er den nötigen Aufwand selbst betreiben. Die Dokumente seien schließlich frei verfügbar.

Die Verordnung solle nur gesetztliche Pflichten klar begrenzen, solle aber nicht zu einer Pflichtverordnung mit einer Menge teurer Pflichten für die Unternehmen werden. BITKOM rechnet, dass die deutschen Unternehmen durch die Pflichtabgabenverordnung mit rund 115 Millionen Euro jährlich belastet würden.

Das hat eine Modellrechnung des BITKOM ergeben, die von einer monatlichen Pflichtablieferung der Web-Seiten ausgeht. Häufig aktualisierte Seiten wie Nachrichtenportale und Blogs könnten einer weitaus intensiveren Meldepflicht unterliegen. Zudem sind in der BITKOM-Berechnung nur Seiten mit „.de“-Endung einkalkuliert. In der Praxis dürfte die Belastung also noch höher ausfallen.

Rohleder sieht dabei statt einer Förderung er Online-Autoren eine zunehmende Behinderung.

Es gibt mehrere Dinge zu bedenken. Eine pauschale Belastung, wie sie die BITKOM hier mal wieder sieht, wage ich ein wenig zu bezweifeln. Sicherlich wird es nicht jedem Anbieter von Online-Information möglich sein, Komplettpakete zu schnüren und diese regelmäßig bei der DNB abzuliefern. Auch gibt es technische Möglichkeiten wie RSS-Feeds, Informationen gefiltert vom Layout herunterzuladen. Dies würde Speichervolumen beschränken und zumindest die Blog- oder News-Inhalte könnten so automatisiert von der DNB abgerufen werden, ohne z.B. eine übermäßige Belastung für den Blogger, der häufig auch fremde Dienst nutzt, zu werden.
Die Firmen werden in zunehmenden Maße auch solche standardisierten Schnittstellen zur Verfügung stellen. Hier sollte das Gespräch gesucht werden und nicht von vornherein gestöhnt werden, was es alles kostet. Es ist nicht nur die Wissenschaft und Forschung, die davon profitieren werden. In zweiter Ebene werden es wieder die Unternehmen sein, wieder Menschen, die mit diesem archivierten Informationen etwas Neues schaffen können.

Quelle:
BITKOM kritisiert neue Pflichten für Web-Autoren via de.internet.com

Pflichten für Internetarchivierung

Juni 2006 wurde das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) novelliert und der Sammelauftrag auf „unkörperliche Werke“ (§14 Abs. 3 DNBG), darunter fallen auch Netzinhalte, erweitert. Dies bedeutet, dass zukünftig auch Netzpublikationen im Wege der Pflichtablieferung der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden müssen. Das heißt, dass derjenige, der diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, ordnungswidrig handelt und im Extremfall mit einer Geldbuße mit bis zu 10.000 Euro rechnen muss.
Wie die Inhalte aus dem Internet zu erfolgen hat, steht nun der Entwurf der Pflichtabgabeverordnung (PflAV) vom 21. Mai 2007.

Danach sind Netzpublikationen „in marktüblicher Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln benutzbarem Zustand abzuliefern“. Die Ablieferung kann dem Entwurf zufolge aktiv durch Einsendung oder passiv durch Bereitstellung zur elektronischen Abholung durch die Deutsche Nationalbibliothek erfolgen. Nähere Informationen über die technischen Details enthält eine FAQ des Instituts. Danach müssen bei der Ablieferung „alle zur Netzpublikation gehörenden Dateien in eine Archivdatei gepackt“ und mit einer Lieferungsidentifikation per FTP übertragen werden.

Der Verordnungsentwurf ist noch unscharf bei der Abgrenzung der Inhalte, die unter die Archivierungspflicht fallen sollen, bietet allerdings größtenteils Ausschlusskriterien.

So kann die DNB demnach auf Netzpublikationen verzichten, wenn an der Sammlung und Archivierung sowie der Nutzbarmachung kein öffentliches Interesse besteht oder der Aufwand der Archivierung zu groß würde. Als verzichtbar gelistet sind auch „institutionsinterne Medienwerke“, Medienwerke mit amtlichen Inhalten und so genannte Akzidenzien, die „gewerblichen, geschäftlichen oder innerbetrieblichen Prozessen oder rein privaten, häuslichen Zwecken oder dem geselligen Leben dienen“.

Verfügbar gemacht werden müssen nach diesem Entwurf auf jeden Fall: E-Mail-Newsletter mit Webarchiv, netzbasierte Kommunikations-, Diskussions- oder Informationsinstrumente, die sachliche oder personenbezogene Zusammenhänge aufweisen, wie beispielsweise Weblogs.

Ute Schwens, die Direktorin der Deutschen Nationalbibliothek spricht darüber hinaus auch von „Formen, die originär dem Web entsprungen sind“, wie etwa Wikis und gegebenenfalls Foren.

Aber auch Bilder und Töne fallen unter den Archivierungsauftrag.

Genauer kann man sich aber auch über ein Informationsportal der DNB informieren.

Derzeit bereitet die DNB drei Varianten für die Abgabe der „Pflichtablieferungen“ vor.

  • Direkte Kooperation mit Ablieferern oder Kooperation mit aggregierenden Partnern wie regionalen Pflichtexemplarbibliotheken oder zentralen Fachbibliotheken hinsichtlich der Sammlung einzeln identifizierbarer Online-Publikationen. Entsprechende Verfahren werden bereits genutzt.
  • Implementierung einer generell nutzbaren Schnittstelle auf der Website der Deutschen Nationalbibliothek für die Ablieferung einzeln identifizierbarer Netzpublikationen in einem standardisierten Verfahren. Diese Schnittstelle wird bereits seit einigen Jahren genutzt und in den kommenden Monaten für den Massenbetrieb optimiert.
  • Erprobung von Harvesting-Methoden für die Sammlung bzw. den Abruf definierter Domainbereiche wie .de. In diesen Bereich fällt auch das Einsammeln ganzer Objektgruppen wie etwa Websites aller Bundesbehörden, oder thematische Sammlungen zu besonderen nationalen Ereignissen wie Bundestagswahlen.

Quellen:
Nyenhuis, Katharina: Bundesregierung präzisiert Pflichten zur Archivierung von Netzinhalten via heise online
Voß, Jakob: Vorbereitungen zur Archivierung von Netzpublikationen bei der DNB via Jakoblog
Gömpel, Renate: Netzpublikationen DNB