VG Wort und das Internet

Happy Anniversary VG Wort, 50 Jahre sind kein Pappenstil. Die Feier am Mittwochabend war eine Dusche warmer Grußworte.

Um die Bedeutung seiner Verwertungsgesellschaft hervorzuheben, betonte VG WORT-Vorstand Ferdinand Melichar in seinen Ausführungen unter anderem
ihr kulturelles und soziales Engagementdurch das Autorenversorgungswerk, den Sozialfonds, den Beihilfefonds für wissenschaftliche Autoren und den Förderungsfonds Wissenschaft.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries lobte in ihrem Grußwort die “beispiellose Erfolgsgeschichte” der Verwertungsgesellschaft bei der Wahrnehmung des Urheberrechts. “Damit Autoren von ihren eigenen Worten leben können, brauchen sie auch genug Brot. Dafür sorgt die VG Wort”, deklarierte die SPD-Politikerin bei dem unter dem Motto “Geist und Recht und Geld” stehenden Festakt.

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[Studie] IT und Urheberrecht verträgt sich nicht?

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.Bitkom hat im Rahmen der Auseinandersetzung um Urheberabgaben auf Geräte eine Studie zum Kopierverhalten von Verbrauchern vorgelegt. Das interessante Fazit ist:

IT-Geräte mit Kopierfunktion werden
nur selten dazu verwendet, urheberrechtlich geschütztes Material zu vervielfältigen.

Bei der Studie beachtet wurden nur die Nutzung von PCs, Scannern, Druckern, Fax- und Multifunktionsgeräten sowie Kopierern. Danach werden nur 7,6% der privaten Computer für urheberrechtliche relevante Vervielfältigungshandlungen genutzt. (Nicht enthalten – und sicherlich interessanter – ist hier die Verwendung von Brennern. Vgl. Brennerstudie 2007, Folie 19f.)

Die VG Wort meldet sich mit einer entsprechenden Presseerklärung: “Urheberrechts-Abgaben: Landgericht Düsseldorf stellt Objektivität von Industrie-Studien schon 2006 in Frage”.
Darin heißt es:

Die Auswertung des identischen Datenmaterials der zitierten Studie durch die VG WORT kam zu dem Ergebnis, dass mindestens 39 Prozent der Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen sind.

Interessant wie sehr die Interessenvertretungen mit ihren Meinungen auseinander liegen können. Schön, es geht mal wieder um das Thema “Geld” und da sucht auch jeder nach seinem Quentchen Vorteil. 😉

Quellen:

  • Studie soll urheberrechtliche Nutzung von IT-Geräten widerlegen via heise.de
  • Gehring, Robert A.: Streit um Bitkom-Studie zum Kopierverhalten von Verbrauchern via golem.de
  • Bezahlen ja, Rechte nein auf gulli.com
  • Aktuelle Presseerklärung der VG Wort
  • Was ist 2008 noch erlaubt – BITCOM Leitfaden zu Kopien und Downloads auf win-news.de (28.12.2007)
  • Neue Regeln für’s Brennen und Downloads Bitkom.org
  • Die Bibliothek des Jahres in der Presse

    In der heutigen Ausgabe der Berliner Zeitung findet sich ein Artikel zur Bibliothek des Jahres, der Gefangenenbücherei der JVA Münster.

    Nur einmal in der Woche dürfen die Gefängnisinsassen für zehn bis fünfzehn Minuten ihre Bibliothek unter Aufsicht in kleinen Gruppen besuchen, die Abteilungen bleiben dabei unter sich, um unerwünschte Kontakte und Konfliktpotenzial zu vermeiden. Zwar gibt es Kataloge, um eine Vorauswahl zu treffen, doch führte das lange dazu, dass viele Bücher kaum in die Hand genommen wurden, weil ihr bloßer Titel niemanden ansprach. “Seit wir die Präsentation verbessert haben und die Themen klarer sind, probieren Insassen viel häufiger Neues aus”, berichtet Gerhard Peschers, seit fünfzehn Jahren Bibliothekar der JVA Münster.

    Gelobt wurde die Bibliothek unter seiner Leitung auch für ihre konsequente Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Gefangenen. Zensur gibt es – internationalen Richtlinien folgend – kaum: “Wie aus jeder öffentlichen Bibliothek sind links- und rechtsradikale Literatur ausgeschlossen; außerdem Sektenschriften, Pornografisches und natürlich Anleitungen zum Waffenbau.” Doch es gibt keine indirekte Einflussnahme, kein Anempfehlen von moralisch wertvoller Literatur.

    b2i – endlich im Produktivstatus

    Nach dem Bibliotheksportal im Oktober 2006 und dem b2iGuide Februar diesen Jahres geht ist nun das Wissenschaftsportal b2i für die Buch-, Bibliotheks- und Informationswissenschaften ist endlich öffentlich zugänglich. Unter www.b2i.de kann man auf das DFG-geförderte Projekt zugreifen. Seit Januar 2006 arbeiten die SUB Göttingen, das Informationszentrum für Informationswissenschaft und -praxis, der Fachbereich Informationswissenschaften an der FH Potsdam, das Kompetenznetzwerk für Bibliotheken (KNB) und die Buchwissenschaft der Uni Erlangen-Nürnberg kooperativ zusammen.
    b2i wird von der SUB Göttingen gehostet, die als zuständige Sondersammelgebietsbibliothek auch die Arbeiten am Wissenschaftsportal noch bis zu ihrem Ausscheiden Ende des Jahres koordiniert.

    Quelle:
    Maxi b2i ist online! via IB Weblog
    Pressemitteilung von b2i

    Pressetexte unterliegen Urheberrecht

    Das LG Hamburg (Az.: 308 O 793/06, Urteil vom 31.01.2007) musste entscheiden, ob die Veröffentlichung einer fremden Pressemitteilung auf der eigenen Homepage einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.

    Das LG Hamburg hat bestätigt, dass ein Verstoß gegen die urheberrechtlichen Verwertungsrechte des Antragstellers vorlag.

    Das Gericht klassifizierte die Pressemitteilung als Sprachwerk. Bei solchen ist das Ausdrucksmittel der Sprache der Werkinhalt. Die erforderliche Gestaltungshöhe (Schöpfungshöhe) sei bei einer Pressemitteilung in der Regel erfüllt. Hier gilt der Grundsatz der “Kleinen Münze”. Dieser Begriff bezeichnet die unterste Grenze eines gerade noch urheberrechtlich geschützten Werkes.

    Die nicht genehmigte, sprachlich identischen und in nicht unerheblichen Übernahme von Inhalten verstößt somit gegen das Urheberrecht.

    Grundsätzlich gelte dies auf jeden Fall dann, wenn bei der Übernahme kein deutlicher Hinweis auf den Verfasser / Urheber angebracht ist und ein übernommener Text teilweise durch Eingliederung eigener Zitate in seiner Gesamtheit als eigenes Werk dargestellt wird.

    Also für jeden, der Inhalte aus dem Netz übernimmt, sollte gelten:

    1. Urheber angeben, wenn ermittelbar
    2. Quelle angeben, zumindest URL
    3. Datum angeben, wenn nicht zeitnah zitiert wurde und/oder die Quelle nicht mehr verfügbar ist,

    denn

    auch Pressemitteilungen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen nicht beliebig für eigene Inhalte verwendet oder geändert werden.

    Quelle:
    Otto, Philipp: Übernahme von Pressemitteilung kann gegen Urheberrecht verstoßen, auf eRecht24

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