Technische Schwierigkeiten [Update]

Wegen technischen Schwierigkeiten gab es ein Problem, das noch nicht ganz gelöst ist. Es kann daher zwischenzeitlich in den nächsten Tagen immer wieder zu Ausfällen kommen und zu einer Nichterreichbarkeit des Blogs. 🙁 :naja:

Inzwischen ist das Blog nochmal neu installiert und so langsam werden auch alle Funktionalitäten wiederhergestellt. Allerdings waren die Daten der angemeldeten Nutzer nicht zu retten. 🙁

Das Ende des Internets

Immer mehr, immer realistischer, immer schneller. Das Internet kann diesen Ansturm langsam nicht mehr verkraften.

laut der Studie:engl: , die in Zusammenarbeit von Nemertes:engl: und der «Internet Innovation Alliance»:engl: erarbeitet wurde, geht es keine drei Jahre mehr, bis das Web tatsächlich kollabiert.

Um den derzeitigen Bedarf auch weitergehend zu decken, werden hohe Investitionen notwendig, damit nicht das passiert wie auf dieser Seite 😉 hier.

Quelle:
Studie sagt das Ende des Internets voraus via PCtipp.ch

DRM und Datenschutz schließen sich nicht aus

… zumindest richtig angewendet. Digital Rights Managment kann als Lösung für das Identitätsmanagement und den Datenschutz dienen. Zu diesem Schluss kam man beim zweiten Internet Governance Forum (IGF):engl: der UN.

Simon Davies, Direktor der Organisation Privacy International (PI), sprach sich in einem von drei Treffen zum Thema Datenschutz und Privatheit dafür aus, in Zukunft auf technische Lösungen zu setzen. “Es ist klar, dass rechtliche und Marktlösungen nicht in ausreichendem Maß den individuellen Nutzer in seinen Rechten schützen können, daher müssen wir einen Weg einschlagen, der Nutzerkontrolle durch technische Infrastrukturen einbezieht”, erklärte Davies gegenüber heise online.< heise >

Unterstützt werden müssen technische Lösungen auch weiterhin durch rechtliche Maßnahmen. Technik kann nur eine Erleichterung bei der Lösung der Problematik privacy sein. Insbesondere mit Blick auf Web-2.0-Angebote, bei denen User ausführliche Profile von sich preisgeben, müssen Lösungen für mehr “Intimität” (Privatsphäre) geschaffen werden.
DRM kann die Daten nicht nur vor unberechtigten Zugriffen schützen, sondern in digitale Daten auch ein Verfallsdatum einbauen.

Hätten Daten wie Milchtüten ein Ablaufdatum, müsse der Nutzer sich automatisch mit Fragen von Gewichtung und Selektion auseinandersetzen.< PC-Welt >

DRM eigne sich sehr gut, um die Zweckbindung, das wesentliche Element des Datenschutzes, abzubilden. Als praktisches Beispiel, das sich rasch implementieren ließe, nannte Schallaböck die Vorratsdatenspeicherung. Über ein solches System ließe sich eine Löschung nach sechs Monaten absichern.< heise >

In diesem Fall würde DRM sich positiv für den Internet-Nutzer auswirken, da so ein selbstbestimmtes Handeln möglich wird. Der Nutzer wird ein wenig mündiger, was mit seinen Daten passiert.

Quellen:
Persönliches DRM als Retter von Datenschutz und Privatsphäre heise online
Medienrechtler fordert Verfallsdatum für das Internet PC Welt (06.09.2007)

Microsoft und Kompatibilität

Microsoft möchte einen Neuanfang für sein Betriebssystem.

Ein besseres Windows-System würde auf einen komplett neu geschriebenen Kernel setzen und allen alten Ballast über Bord werfen. Aber genau solch einen Neuanfang kann es aus Gründen der Kompatibilität nicht geben, beklagt der langjährige Microsoft-Mitarbeiter Larry Osterman.

Damit sitzt Microsoft wohl in einem ziemlichen Dilemma.

Quelle: Microsoft: Mit Windows ist kein Neuanfang möglich via golem.de

Sony BMG vs. Mediamax oder Un-CD vs. Unding

Kommen wir mal wieder zu wirksamen technischen Schutzmaßnahmen… oder die lange Geschichte der Un-CDs von BMG geht weiter.

Sony BMG hat eine Klage gegen The Amergence Group (ehemals SunnComm) und deren Vertriebsarm MediaMax bei einem Gericht des US-Bundesstaates New Yorkeingebracht. Der Musikkonzern verlangt dabei zwölf Millionen Dollar Schadenersatz (umgerechnet rund 8,7 Millionen Euro).

Amergence hatte Sony BMG die Kopierschutzsoftware MediaMax geliefert, die im Jahr 2005 auf Millionen von CD-ähnlichen Musikträgern, so genannten Un-CDs, in Umlauf gebracht wurde.

Wurde die Musikscheibe in ein CD-ROM-Laufwerk eingelegt, installierte sich auf Windows- und Mac-OS-Systemen die MediaMax-Kopierschutzsoftware. Die Software enthielt jedoch Sicherheitslücken. Ein später veröffentlichter Uninstaller öffnete ebenso wie ein erster Patch neue Sicherheitslücken.

In diesem Rahmen hatte Sony BMG auch Probleme mit einem DRM-Rootkit namens XCP der britischen Firma First4Internet. Der Einsatz von MediaMax und von XCP sorgte bei Sony BMG zu einem riesigen PR-Desaster.

Schließlich musste der Konzern Entschädigungen an Kunden bezahlen, ein Rückrufprogramm für die betroffenen Un-CDs starten und nach Gerichtsverfahren in diversen US-Bundesstaaten Geldbußen entrichten.

Diese Kosten möchte Sony BMG offenbar von Amergence ersetzt bekommen. Dazu verklagt Sony BMG das Unternehmen wegen Nachlässigkeit, unfairer Geschäftspraktiken und des Bruchs des Lizenzabkommens, da die Software offensichtlich nicht wie garantiert funktioniert habe.

The Amergence Group weist die Anschuldigungen zurück und bemerkt: der Anlass für die gegen Sony BMG gerichteten Gerichtsverfahren war der Einsatz des XCP-Rootkits und nicht der Einsatz ihrer MediaMax-Software gewesen.

Quelle:
Sokolov, Daniel AJ : Sony BMG verklagt Lieferanten des Kopierschutzes Mediamax via heise online

Wieviel Verbraucher gibt es noch im Verwerter-Urheberrechtsgesetz?

Am heutigen Vormittag passierte der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Urheberrechts den Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der FDP, den Gegenstimmen der Linken und ohne Stimmen der Grünen.
Im morgigen Plenum des Bundestages ist die Verabschiedung vorgesehen. Union, SPD und FDP bekräftigten noch einmal übereinstimmend, dass das Gesetz eines der wichtigsten Vorhaben dieser Wahlperiode sei. Ziel wäre es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Verbraucher herzustellen. Die drei Parteien waren sich einig, dass sie diesen Ausgleich geschafft hätten.

Neu geregelt werden soll die pauschale Vergütung, die Urheber als Ausgleich für die gesetzlich erlaubte Vervielfältigung, z.B die Privatkopie, erhalten. Die von der Industrie geforderte Fünf-Prozent-Klausel ist gestrichen worden. Nach der neuen Rechtslage regeln die Vergütung einschließlich der Höhe des Entgeltes die Beteiligten selbst.

In einem vom Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag machen die Koalitionsfraktion aber gleichzeitig deutlich: Sollten sich diese Erwartungen nicht erfüllen oder es zu einer Verzerrung der Wettbewerbssituation kommen, müsse die Regierung tätig werden. Dies gelte beispielsweise für den Fall, dass die Hersteller von Geräten ins Ausland abwanderten.

Die drei zustimmenden Parteien machten darauf aufmerksam, dass das Urheberrechtsgesetz nicht alle offenen Fragen beantworte und so noch nicht wieder weggelegt werden könnte. So steht nach Aussagen der FDP noch das Verbot des Handels mit gebrauchter Software noch aus, aber auch die automatisierte Aufnahme von Musiktiteln aus Webradio-Angeboten.

Die Grünen kämpften vergeblich um eine so genannte “Bagatellklausel” im Urheberrechtsgesetz. Ihre Sprecher machten deutlich, man “schwinge keineswegs die Fahne der Illegalität”. Aber gerade bei Jugendlichen müsse berücksichtigt werden, dass man auf Schulhöfen nicht die Keule der Justiz einsetzen könne. […] Die Union erwiderte, es wäre ein “fatales Signal”, wenn man die Bagatellklausel im Urheberrecht beibehielte.

So bleibt es der Staatsanwaltschaft überlassen zu entscheiden, ab welchem Umfang es bei Verstößen überhaupt zur Anklage kommt.

In der Frage der “Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten” haben die Verwerter weitgehend ihre Interessen durchsetzen können. Hintergrund ist die Problematik des Umgangs mit archivierten Werken.
Die Verwerter hatten sich dafür eingesetzt, an die Stelle der notwendigen Genehmigung ein Widerspruchsrecht der Urheber zu setzen. Sollten diese nicht innerhalb einer kurzen Zeitspanne der neuen Nutzung ihrer Werke widersprechen, so sollte das als Zustimmung und Genehmigung gelten.

Auflage für die Verlage ist es, die Urheber vorher über entsprechende Änderungen zu informieren, um ihnen so Zeit zum Widerspruch zu geben. Nach Ablauf der Frist, erlöscht das Widerspruchsrecht. Den Verwertern ist so eine gesetzliche Zwangslizenz eingeräumt wurden, in deren Rahmen sie für eine Nutzung der Werte eine angemessene Vergütung zu zahlen haben.

Der Vergütungsanspruch soll nur durch die Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können. Urheber, die nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, gehen also wieder leer aus, wie schon bei den Kopierabgaben.

Eine Verschiebung zu Gunsten der Verwerter geschieht auch durch Einschränkungen bei den Bibliotheken und dem Kopienversand gestärkt. Danach dürfen Bibliotheken elektronische Werkskopien nur noch in einem 1:1-Verhältnis von Nutzung und Bestandsexemplar anbieten. Allerdings bei “Belastungsspitzen” sind Ausnahmen vorgesehen.

Der kostengünstige Versand elektronischer Kopien von Artikeln aus Fachzeitschriften, den die Bibliotheken in der Vergangenheit über den Dienstleister Subito abgewickelt haben, wird der Vergangenheit angehören. Eine Ausnahmeklausel ist dafür nicht vorgesehen und vor Gericht war Subito dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Vereinigung internationaler Fachverlage unterlegen.

Golem.de vermutet, dass einzelne Artikel in der Regel zu Preisen um die 25,- Euro angeboten werden. Abonnements kosten ja schon jetzt nicht selten mehrere tausend Euro im Jahr. Problematisch ist auch, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf darauf verzichtet, mit der Stärkung der Rolle von “Open Access” ein Gegengewicht zu schaffen. Der Bundesrat hatte zuerst OA befürwortet, dann aber einen Rückzieher gemacht.

Mit wieviel Geld kann man eigentlich den Verlust der Forschungs- und Lebensqualität der Zukunft bezahlen?

Quellen:
Neues Urheberrecht mit den Stimmen von Koalition und FDP angenommen via de.internet.com
Urheberrechtsnovelle auf der Überholspur via golem.de

Langzeitgedächtnis für Europa

Die Langzeitarchivierung digitaler Publikationen ist ein Problem, das nur mit europäischer Koodination und gemeinsamen Anstrengungen technisch zu lösen ist, meinte Hermann Schäfer, Abteilungsleiter für Kultur und Medien beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zum Auftakt eines zweitägigen Kongresses in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main. Etwa 300 Teilnehmer sind für den Kongress gemeldet und wollen sich unter anderem mit Kriterien für Vertrauenswürdigkeit und Standards der Langzeitarchivierung, aber auch mit den notwendigen Werkzeugen und Arbeitsprozessen beschäftigen.

“Die Daten sind verloren, bevor sie überhaupt daran gedacht haben, dass sie verloren gehen können”, mahnte Hans Jansen, Direktor für Forschung und Entwicklung an der Nationalbibliothek der Niederlande. Er verwies auch darauf, dass nicht nur veröffentlichte Daten über lange Zeiträume gesichert werden müssten, sondern auch die enormen Datenströme wissenschaftlicher Daten, die in der Zukunft für wissenschaftliche Analysen von Bedeutung sein könnten.

Derzeit unterstützt die EU Projekte der Langzeitarchivierung mit etwa 25 Millionen Euro.

Quelle:
Wygoda, Hermann: Strategien gesucht, damit Europa nicht sein Gedächtnis verliert via heise online

Langzeitarchivierung kippelt

Hier nochmal ein paar Informationen rund um die Langzeitarchivierung. Der Artikel ist kurz vor dem Hilferuf aus dem Deutschen Musikarchiv erschienen.

Mit zwei Problemen haben die Archivare von Informationen zu kämpfen:

  1. Einmal mit dem exponentiellen Wachstum von (digitaler) Information
  2. und andererseits fehlenden Möglichkeiten für die Langzeitarchivierung.

Derzeit gängige Speichermedien für digitale Daten wie CDs, DVDs, Festplatten unterliegen mechanischen und erosiven Einflüssen und müssen daher als ungeeignet angesehen werden. Ein weiteres Problem ist die fehlende Kompatibiblität von Speicherdateiformaten und der Lesesoftware.

Mit den digitalen Datenmengen verhält es sich wie mit dem Klimawandel, den alle kennen, aber niemand weiß, wie er in den Griff zu bekommen ist. Die Marktforscher von IDC haben mit ihrer Studie zum digitalen Datenaufkommen “The Expanding Digital Universe”:engl: versucht, dem Phänomen einen Namen zu geben.

Wohin also mit der anschwellenden Datenflut, die sich schon 2010 zu zwei Dritteln aus den privaten Quellen speisen wird. Die gute, alte Festplatte reicht heute selbst da kaum noch aus. Stark im Ansteigen ist die Verwendung von Flash-Speichern, wie sie in USB-Sticks und in den meisten tragbaren digitalen Endgeräten wie Handys oder Musik-Playern verwendet werden. Technisch gesehen könnten sie auch die rotierende Festplatte in PCs ersetzen.

Die technische Möglichkeit ist derzeit finanziell jedoch nicht zu stämmen. Aber auch Festplatte und Flash-Speicher sind keine Lösung für eine langfristige Speicherung der digitalen Daten. Diese müssen daher weiterhin auf CDs und DVDs geschrieben werden.

Der deutsche Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft (IFPI) hat erst diese Woche errechnet, dass sich die Zahl der Benutzer, die sich digitale Inhalte auf CD/DVD brennen, von 1999 bis 2006 vervierfacht hat. Auf der Hitliste ganz oben ist nach wie vor Musik (70 %), gefolgt von privaten Fotos oder Videos (67 %) – Hauptverursacher des “digitalen Urknalls”.

Allerdings sind sich die Forscher zurecht uneinig, wie lange solche Träger halten. Dass die von den Herstellern häufig bezeugte Haltbarkeit von 50 Jahren bei richtiger Lagerung und Behandlung nicht hinhaut, haben unlängst die Schlagzeilen aus dem Deutschen Musikarchiv bewiesen.

Quelle:
FORMAT – Die digitale Ewigkeit ist wackelig: Wie Datenberge richtig konserviert werden auf networld.at (17.03.2007)

Einigung zum Kopienversand schafft nur Probleme

Der digitale Kopienversand ist Verlagen schon länger ein Dorn im Auge. Ihrer Meinung verstößt dies gegen das Urheberrecht. Daher dürfen nur sogenannte Bildkopien versendet werden, die nicht dauerhaft gespeichert werden dürfen.
Der bereits geschlossene Kompromiss zur Beilegung des Streites um Online-Bücher ist unzureichend und schafft mehr Probleme, als es löst.
Rainer Kuhlen, Pressesprecher des Aktionsbündnisse für meint, dies widerspricht den „Optionen, die sich heute durch offene Publikationsmodelle ergeben können” und die Befürwortung von DRM, „zu einer Zeit, in der Steve Jobs von Apple rät, Digital Rights Management (DRM) von den Musikobjekten zu entfernen, weil es zum einen sowieso nichts nutzt und für die Anbieter auch zu teuer wird“ kann auch nicht der richtige Weg sein.

Quelle: Gehring, A. Robert: Wissenschaft: Einigung zum Kopienversand schafft mehr Probleme, als sie löst via irights.info

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