cOALition S – Was versteckt sich dahinter?

Bei Twitter und Veranstaltungen zum Thema Open Access begegnete mir in den letzten Wochen immer wieder der Begriff “cOALition S”. Ich bin mit meinem Tätgkeitsfeld nicht in diesem bereich tätig und daher nicht immer auf dem Laufenden, was sich hinter solchen Begriffen verbirgt. Daher möchte ich mein Blog zukünftig auch nutzen, mich in einer kurzen Form solchen Begriffen zu nähern.

cOALition S steht für eine am 04.09.2018 gegründete Koalition von 11 nationalen Forschungsförderorganisationen, die mit Hilfe der europäischen Kommission einschließlich des Europäischen Forschungsrates (ERC) erreichen möchten, dass alle vollen und sofortigen Open Access-Zugang zu Forschungspublikationen erhalten.

Zu den unterschreibenen Forschungsförderorganisationen zählen unter anderem der österreichische FWF, die französische Agence Nationale de la Recherche (ANR), die Nederlandse Organisatie voor Wetenschappelijk Onderzoek (NWO) und UK Research and Innovation (UKRI). Die DFG vermisst man in dieser namenhaften Aufzählung.

Ziel bis 01.01.2020 ist es:

“By 2020 scientific publications that result from research funded by public grants provided by participating national and European research councils and funding bodies, must be published in compliant Open Access Journals or on compliant Open Access Platforms.”

Grundlage für die Umsetzung dieses Ziels ist der recht ominös klingende “Plan S“.
Die zehn Schlüsselprinzipen dieses Planes sind:Die folgenden Punkte sind eine sinngemäße Übertragung der Schlüsselprinzipien.
“Ab 01.01.2020 müssen wissenschaftlichen Publikationen zu Ergebnissene von Forschungen, die durch öffentliche Mittel nationaler Forschungsförderer oder des Europäischen Forschungsrates bzw. eurpäischer Forschungsförderinsitutionen finanziert wurden, in Open Access-konformen Open Access-Zeitschriften oder auf Open Access-Plattformen veröffentlicht werden.”

Konkret heißt dies:

  1. AutorInnen behalten ohne Einschränkung das Urheberrecht/Copyright an ihrer Publikation. Alle Publikationen müssen unter einer offenen Lizenz, bevorzugt under Creative Commons Lizenz mit der Attribution CC BY veröffentlicht werden. Auf jeden Fall muss die Lizenz den Bedingungen entsprechen, die in der Berliner Erklärung (deutsche Fassung) definiert wurden.
  2. Die Förderorganisationen legen gemeinsam fest, welche robusten Kriterien und Anforderungen die Dienste erfüllen müssen, welche Open Access-konforme Zeitschriften und Platformen bereitstellen müssen.
  3. Für den Fall, dass solche hochqualitativen Open Access-Journale und -Plattformen noch nicht existieren, werden die Forschungsorganisationen gemeinsam Anreize schaffen, diese zu etablieren und zu unterstützen; Unterstützung für Open Access Infrastrukturen wird, wo es notwendig ist, bereitgestellt.
  4. Wo möglich, werden Open Access-Pulikationsgebühren nicht individuell von den Forschern, sondern von Geldgebern oder Universitäten übernommen; es wird erklärt, dass alle WissenschaftlerInnen in die Lage versetzt werden sollen, ihre Arbeit in Open Access zu publizieren, auch wenn ihrer Institution nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen.
  5. Sollten Open-Access-Publikationsgebühren erhoben, ist ihre Finzanzierung (europaweit) standardisiert und gedeckelt.
  6. Die Förderorganisation werden Universitäten, Forschungsorganisationen und Bibliotheken ihre Richtlinien und Strategien für mehr Transparenz miteinander abzustimmen.
  7. Die oben aufgezählen Prinzipien sollen für alle Arten wissenschaftlicher Publikationen gelten, auch wenn verständlich ist, dass der Zeitplan für Open Access-Monographien und -Bücher länger dauern könnte als bis zum 01.01.2020.
  8. Die Bedeutung offener Archive und Repositorien für das für das Hosting der Forschungsergebnisse wird aufgrund ihrer Funktion für die Langzeitarchivierung und ihres redaktionellen Innovationspotenzials anerkannt.
  9. Das Hybride Open-Access-Publikationsmodell stimmt nicht mit den oben aufgelisteten Anforderungen überein.
  10. Die Förderorganisationen werden die Einhaltung überwachen und Sanktionen bei Nichteinhaltung erheben.

Ist das eine komplett neue Forderung?

Die Forderung der EU besteht schon länger, dass ab 01.01.2020 alle geförderten Forschungsergebnisse nur noch als Open Access erscheinen sollen. Mit “Plan S” wird der Druck nun erhöht, denn er beschreibt auch die Rahmenbedingungen genauer. Unter anderem sollen die Kosten, die für die Publikation in Journalen gefordert werden, standardisiert und gedeckelt werden.
Die Veröffentlichungen sollen in sogenannten “Instant Open Access” geschehen. Viele der renommierten Journals erfüllen diese Anforderungen nicht. Für die Forscher bedeutet dies, dass klassische Subskriptionsjournale i.d.R. entfallen, weil man dort allenfalls die Artikel “freikaufen” kann. Dadurch wächst der Druck auf die Verlage, ihre Journale umzustellen, wenn Sie weiterhin mit der Veröffentlichung von EU- bzw. öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen verdienen möchten. Die Verlagswelt wird sich dadurch ändern, indem es verschiedene Preiskategorien für OA-Publikationen geben wird, indem statt Veröffentlichung die Aufbereitung und Auswertung der veröffentlichten Ergebnisse in den Mittelpunkt rückt, etc.

Seitens der Verlage wird auch das Stichwort der “Predatory Journals” ins Feld geführt und ihre Verantwortung für Qualitätssicherung der Veröffentlichungen. Fachleute, die die Qualitätssicherung erbringen, sind aber oft wiederum WissenschaftlerInnen, die selbst direkt kein Geld damit verdienen und somit i.d.R. von der Öffentlichen Hand finanziert werden. Open Access braucht standardisierte Qualitätsregeln und auch Überprüfungen.

Die DFG reagiert noch zögerlich auf cOAlition und den “Plan S”. Dabei gibt es viele Schnittpunkte. Die Förderung von OA-Publikationen ist i.d.R. bei 2000 Euro gedeckelt, mit DEAL will man vernünftige Kosten bei Subskriptionszeitschriften von Elsevier erreichen, usw. Ein Grund für das Zögern liegt derzeit wohl auch in der anhänigen Klage von Konstanzern Wissenschaftlern, die gegen die zusätzliche OA-Veröffentlichung ihrer Materialien klagen und man insbesondere weitere Klagen fürchtet, wenn die Auswahl der Journale erheblich durch “Plan S” eingeschränkt wird.

Quellen:
cOAlition S, Science Europe
Reckling, Falk: Der FWF unterstützt die Open-Access-Initiative „cOAlition S”, FWF.at
Ulrich Herb im Gespräch mit Ralf Krauter, Europäische Förderer wollen Publikationsgebühren deckeln : “Plan S” für Open Access Bewegung, Deutschlandfunk

Gelesen in Biblioblogs (20. KW ’15) – Vertretung Lesewolke

Ein wichtiges Thema in der vergangenen Woche war die Haager Erklärung (“The Hague Declaration on Knowledge Discovery In The Digital Age“). Bereits über 50 Organisationen weltweit haben diese Erklärung unterschrieben. Darin hat der Europäische Bund Wissenschaftlicher Bibliotheken LIBER grundlegende Prinzipien festgeschrieben, die über alle Fachrichtungen und Sektorenhinweg, eine Einigkeit bezüglich des Nutzens und Nutzung von Text und Data Mining (TDM) ermöglichen soll. Das VOEBBlog hat dazu eine Infografik veröffentlicht.

Interessant ist die Forderung des Wissenschaftsrates, von dem Heinz Pampel auf Wisspub.net berichtet. Der Wissenschaftsrat fordert u.a. Forschungsdaten offen zugänglich zu machen und auch negative Resultate zu veröffentlichen. Die Empfehlungen sind Ergebnis einer Bilanz, die der Wissenschaftsrat nach einer Fakultätenbefragung gezogen hat. Die „Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität“ beschäftigten sich dabei nicht nur mit wissenschaftlichen Fehlverhalten, sondern benennen auch Grauzonen, deren Transparenz im Sinne einer interegeren Wissenschaft verbessert werden müssen.

Die Zeit berichtet über eine Studie des britischen Anthropologen Daniel Miller, der untersucht, wie verschiedene Bevölkerungsgruppen an verschiedenen Orten der Welt Social Media nutzen und kommt dabei zu interessanten Ergebnissen. In der Global Social Media Impact Study kommt er u.a. zum Ergebnis, das Jugendliche Facebook zu fürchten gelernt haben.

Und wäre es nicht schön, wenn alle Öffentlichen Bibliotheken freies WLAN bekämen? Die Stadtbibliothek Salzgitter macht darauf aufmerksam, dass zumindest in Großbritannien entsprechende Pläne durch den Staat finanziell gefördert werden sollen. Die Nachrichten für Öffentliche Bibliotheken in NRW verweisen dazu auf eine Broschüre der Medienanstalt Berlin Brandenburg zum Thema „WLAN FÜR ALLE – Freie Funknetze in der Praxis“.

In seinen Terminkalender sollte man sich schon mal die Zeit vom 10.-12. Februar 2016 freihalten. Hier findet die nächste und inzwischen sogar schon 13. Inetbib-Tagung in der UB und in der Stadtbibliothek von Stuttgart statt.

Phrasendreschmaschinen können sehr viel Spaß machen, besonders dann, wenn Sie bekanntes politisches Gefasel nachahmen und damit zeigen, wie inhaltlos diese Blasen sein können. Jürgen Plieninger stellt in Fortbildung für Bibliotheken eine ganze Reihe dieser Generatoren vor und verweist dann auf einen Artikel von Beat Doebli, der hier aus Sicht der Medienpädagogik den ernsteren Hintergrund erläutert. Vielleicht sollte man Jürgens Vorschlag aufgreifen und einen OpenBiblioGenerator schaffen, der politisch korrekte Blasen zur Argumentation gegenüber Politikern auswirft?

Leider nicht vertont, aber doch unvergleich gelungen, ist der Beitrag des Bibliotheksdirektors zum Library Song Contest. Den zweiten Platz zu erringen ist schon eine Leistung. Herzlichen Glückwunsch.