E-Learning und das Urheberrecht

Im Rahmen des Projekts „Marketing Offensive“ des Multimedia-Kontor Hamburgs, einer Serviceeinrichtung zur Unterstützung der IT-basierten Modernisierung der Hochschulen der Hansestadt, hat Till Kreuzer einen Praxis-Leitfaden über Rechtsfragen beim E-Learning erstellt.
Das Handbuch richtet sich an Praktiker. Es bricht die komplizierten rechtlichen Regelungen des Urheberrechts auf einfache Merksätze herunter und ist ein guter Einstieg in die Materie.

Quelle:
Urheberrechtliche Stolperfallen beim E-Learning via heise online
Internet ist kein rechtsfreier Raum – Interview mit Till Kreutzer :video: Podcast auf podcampus.de

OA – Anhörung im Bundesrat

In seiner häutigen Sitzung berät der Bundesrat heute unter Top 34 “Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung”.

Die Ausschussvorlage zu diesem Thema war sehr kritisch und zurückhaltend gegenüber dem freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.

Quelle:
Steinhauer, Eric: Heute berät der Bundesrat über Open Access. via Bibliotheksrecht

Die globale Enteignungsmaschinerie – stellt das Urheberrecht in Frage

Millionenfach werden im Netz Urheberrechtsverletzungen begangen. Fragt danach noch überhaupt jemand oder ist es noch unter Kontrolle zu bekommen?

Wer hinein will, muss zahlen – Honorare und Lizenzen. Das ist die Grundidee, und sie hat zweihundert Jahre lang leidlich gut funktioniert. Aber dann kam das Internet; es funktioniert wie eine globale Enteignungsmaschinerie. Es enteignet den geistigen Arbeiter oder den, der ihm diese Arbeit zur wirtschaftlichen Nutzung abgekauft hat.

Berichten tut Heribert Prantl über die Klage der Firma Viacom gegen Googles YouTube.

Die Klage folgt amerikanischem Recht. Betrachtet man die Angelegenheit nach deutschem Recht, fällt einem der Artikel 14 Grundgesetz ein. Der Schutz des Eigentums gilt auch für das geistige Eigentum. Allerdings steht im Artikel 14 auch der Satz: Eigentum verpflichtet. Dieser Satz verpflichtet aber nicht dazu, sich das Eigentum wegnehmen zu lassen.

Der ausführliche Artikel:
Prantl, Heribert: Zwei Klicks vom Abgrund entfernt in der Süddeutschen Zeitung

Musikindustrie will nur das schnelle Geld.

In den USA ist jetzt eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung zurückgezogen worden. Grund ist: Die alleinerziehende Mutter hat sich nicht auf einen Vergleich eingelassen, sondern hat es auf den Prozess ankommen lassen. Da hat der Verband der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) die Klage zurückgezogen.
Im Gegenzug wurde die RIAA von der jungen Frau auf Rückerstattung der Prozesskosten verklagt. Die Klägerin bekam Recht.
Hier zeigt sich rasch, worauf es der Musikindustrie wirklich ankommt: beigelegt schnelles Geld cheap nfl jerseys und ungerechtfertigte Urheberrechtsvorteile.

Quelle:
heise, Neuer Rückschlag für die US-Musikindustrie


[Korrektur aufgrund eines technischen Problems: 03.06.2018]