Schweizer Urheberrecht bleibt liberaler

Die Rechtskommission des Nationalrats des Schweizer Parlaments hat Empfehlungen für die Novelle der neuen Schweizer Urheberrechtsgesetzgebung abgegeben. Die Rechtspolitiker hielten sich dabei eng an den Beschluss des Ständerats.

Demnach sollen einerseits “wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen”. Andererseits soll Kopierschutzknacken etwa für den Eigengebrauch ausdrücklich erlaubt werden. Ein solches Umgehen technischer Schutzmaßnahmen müsste aber in einer rechtlichen Grauzone stattfinden: Programme zu diesem Zweck sollen mit der Revision eigentlich illegal werden.

Die Schweizer Sektion der IFPI hat sich vor der Entscheidung für die gesetzliche Verankerung eines Schutzes technischer Schutzmaßnahmen eingesetzt.

Ihr ging es dabei auch darum, dass die Umgehung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) in jedem Fall und ausnahmslos verboten werden sollte.

Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) oder die Swiss Internet User Group (SIUG) haben sich dafür eingesetzt, diese Klausel ganz zu kippen oder stark einzuschränken.

Angesichts der Forderungen der IFPI befürchtete die SIUG vor allem eine Diskriminierung von Sehbehinderten durch DRM. Gemäß der bisherigen parlamentarischen Kompromissformel soll es nämlich etwa auch erlaubt werden, einen geschützten Text in einem Standard-Format zu speichern und so das Lesen für Blinde und Menschen mit Sehstörungen dank entsprechender Hilfstechniken zu erleichtern.

Die Änderung des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) bleibt so mit dem Votum der Rechtskommission allgemein. Die Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Schrankenreglungen wie das Kopieren für den rein privaten Gebrauch sowie für “wissenschaftliche Zwecke” können so nicht durch DRM eingeschränkt werden.

Im Vergleich zum deutschen Ansatz im Urheberrecht bleiben die Schranken des Urheberrechts gleichberechtigt neben dem Interesse der Verwerter (DRM-Schutz) bestehen. Hier unterscheidet sich die Verfahrensweise erheblich von der Diskussion in Deutschland. Lobbyarbeit gibt es auch bei unseren Schweizer Nachbarn, aber die Politik erinnert sich dabei auch an diejenigen, die die Informationen nutzen. So geht es halt auch.

Quelle:
Krempl, Stefan: Schweiz will weiter DRM-Knacken zum Eigengebrauch zulassen via heise online

"Information und Ethik"

Dies war das Motto des 3. Leipziger Kongresses für Information und Bibliothek in – wie nicht anders zu erwarten – Leipzig. Im Rahmen dieses Kongresses hat hat Wikimedia Deutschland Empfehlungen für Digitalisierungsprojekte herausgegeben. Unter dem Grundsatz: “Gemeinfreies bleibt gemeinfrei” werden Rechtsempfehlungen ausgesprochen, damit Digitalisate von gemeinfreien Werken auch weiterhin gemeinfrei bleiben. Dies ist dem Open Access-Gedanken verpflichtet, den Wikimedia sowieso folgt. Geschaffen werden soll eine “Digitale Wissensallmende”.

Wikimedia Deutschland will mit seinen Empfehlungen Kultureinrichtungen unterstützen, die sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind und sich deshalb nicht an dem Versuch beteiligen möchten, gemeinfreie Werke zu remonopolisieren. Gleichzeitig appelliert der gemeinnützige Verein an die Bundesregierung, der Absichtserklärung auf dem UNO-Weltgipfel Taten folgen zu lassen und diesen Aspekt bei der Erarbeitung der nationalen Digitalisierungsstrategie im Rahmen der europäischen digitalen Bibliothek zu berücksichtigen.

Quellen:
Wikimedia veröffentlicht Empfehlungen für Digitalisierungsprojekte auf Wikimedia Deutschland
Gemeinfreies bleibt gemeinfrei, Normdaten fast frei via IB Weblog