Die Gefängnisbücherei auf Guantánamo (USA)

“He who does battle with monsters needs to watch out lest he in the process becomes a monster himself. And if you stare too long into the abyss, the abyss will stare right back at you.” Friedrich Nietzsche

Bisher war mir nicht bekannt, dass es im Gefangenlager auch eine Bibliothek (“Delta Camp library“) für die Häftlinge gibt. Unter der Überschrift “Harry Potter and the Prisoners of  Guantánamo” veröffentlichte Huffington Post einen Hinweis auf einen im Time Magazine erschienen Artikel mit der Überschrift  “What Prisoners Are Reading at Gitmo” von Kayla Webley.  Dieser Artikel hat durchaus Unterhaltungswert und vermittelt dem Leser den Eindruck, es handele sich um ein ganz normales Gefängnis. Auch die französische Tageszeitung “Le Monde” und der britische Guardian versuchten medientauglich mit der folgenden Überschrift die vermeintlich allerletzten Geheimnisse des Lagers zu entlocken: “Guantánamo Bay library’s most wanted books? Anything but Barack Obama“.  Bevor ich näher auf die Bibliothek und deren Echo aus den Medien eingehe, sollte ich kurz etwas zum Lager erwähnen. Die Fläche der Halbinsel Guantánamo von 117 km² wird seit 1903 von den USA gepachtet, aber eigentlich verlangt Kuba seit einigen Jahren schon mit Nachdruck die Rückgabe des Gebietes. Ursprünglich sollte das  Lager von Guantánamo im Januar 2010 geschlossen werden.  Aus verschiedenen Gründen wird sich die Schließung aber noch bis auf weiteres hinauszögern. Ende Juni diesen Jahres berichtete die New York Times darüber, dass es immer unwahrscheinlicher wird, dass das Lager Guantánamo vor dem Ende der Amtsperiode Obamas geschlossen wird. Einer Umfrage aus dem März 2010 zufolge, die im selben Artikel zitiert wird, würden 60 % der US-Amerikaner sich wünschen, dass das Lager erhalten bliebe und weiterhin genutzt würde. Für Journalisten, Reporter, Abgeordnete des Kongreßes und anderen Gäste, wird die Bibliothek als Vorzeigeeinrichtung des Gefangenlagers von Guantánamo genutzt, um zu zeigen, dass das Lager eigentlich ein sicherer, menschlicher und von Transparenz gezeichneter Ort ist, wie der Miami Herald am 10.11. 2009 schrieb. Andere “normale” Gefängnisse haben auch Büchereien und verfügen über Einrichtungen, die das Leben in solchen Extremsituationen und in der Isolation von der Außenwelt erträglicher machen, aber wird ein Lager, das gegen die UNO-Menschrechtskonvention verstößt durch eine Bücherei und eine harmlose Berichterstattung “menschlicher” und von der Weltbevölkerung mehr akzeptiert als bisher? Insgesamt verfügt die Bibliothek über 18.000 Medieneinheiten in 18 Sprachen (z.B. Urdu, Usbekisch, Arabisch oder Farsi) bei 176 Inhaftierten. Durch die Verlegung und Entlassung von Häftlingen ist dies ein durchaus beachtlichte Quote (das Verhältnis Medienbestand zu den Nutzern). Besonderer Beliebtheit erfreuen sich die Harry Potter Bände, von Dan Brown verfasste Bücher, aber auch Klassiker von John Grisham und bis hin zu Agatha Christie. Wenn das Militär Schwierigkeiten hat Titel in einer bestimmten Sprache ausfindig zu machen, kommt das “International Committee of the Red Cross” manchmal zu Hilfe beim Bestandsaufbau zur Hilfe. Weiterlesen

IPRED 2 – strafrechtliche Unklarheiten

Strafrechtsexperten sehen im EU-Rat große Probleme mit der Rechtsgrundlage, dem Ausmaß und zahlreichen Einzelbestimmungen der geplanten Richtlinie zur besseren strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2:engl: ). So steht es in einem Vermerk:engl: der deutschen Ratspräsidentschaft für die Arbeitsgruppe “Materielles Strafrecht” des Gremiums der Regierungsvertreter aus den Mitgliedstaaten.

“Gerade die Einschränkung des Anwendungsbereiches der Richtlinie und die qualitative Einschränkung der Tatbestände sind weiterhin wichtige Diskussionspunkte”, bestätigte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums die Bedenken gegenüber den im Raum stehenden Strafvorschriften.

Die Beratungen im Rat befindenn sich auch nach der jüngsten Sitzung der Arbeitsgruppe Anfang der Woche noch in einem Anfangsstadium.

Die Direktive sieht vor, dass jede vorsätzliche Verletzung ein Rechts des geistigen Eigentums strafrechtlich geahndet werden soll, sofern die Verletzung gewerbsmäßigen Umfangs ist. Es geht dabei nicht nur um Urheberrechtsverletzungen sondern auch um Verstöße gegen das Marken- und Gebrauchsmusterrecht und das Halbleiterschutzgesetz. Patente werden anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen:engl: (IPRED1) nicht erfasst.
Nicht kriminalisiert werden dabei Urheberrechtsverletzungen im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich.

Der Tatbestand des Vorsatzes wird ferner neu beschrieben mit der “bewussten Verletzung des betroffenen Rechtes mit dem Ziel, einen wirtschaftlichen Vorteil im gewerbsmäßigen Umfang zu erlangen”.

Die Strafrechtler im Rat halten viele der Definitionen, ob alt oder neu, für zu ungenau. Zweifel sind ihrer Meinung nach auch bei den vorgeschlagenen Strafen für natürliche sowie für die Haftungsauflagen für juristische Personen angebracht. Ziemlich unklar sind ihnen die Tatbeständen Beihilfe und Anstiftung, die ausgeweiteten Beschlagnahmerechte sowie die gemeinsamen Ermittlungsteams von Strafverfolgern mit Vertretern der Rechtehalter.

Die weiteren Beratungen über Sinn und Zweck der Richtlinien sollen nun unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr fortgesetzt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben dazu bereits eine umfassende Vorschlagsliste:engl: erarbeitet.

Quellen:
Krempl, Stefan: Offene Fragen zu geplanten Strafvorschriften beim geistigen Eigentum via heise online
Moechel, Erich: EU-Strafrecht gegen Tauschbörsennutzer auf futurezone.ORF.at