“Gesellschaft im digitalen Umbruch: Die diskrete Revolution” von Stephan G. Humer

Stephan G. Humer von der Universität der Künste Berlin gilt als Mitbegründer der Internetsoziologie. Er sprach zur Eröffnung des Colloquium Fundamentale über die Folgen der Digitalisierung für die deutsche Gesellschaft. Dabei untersuchte er, welche Versäumnisse bei der Digitalisierung erfolgten und welche Bedeutung diese mittel- bis langfristig für unsere Gesellschaft haben, sowie die Strategien durch die Abhilfe geschaffen werden kann. Dieser Vortrag wurde am 23.10.2014 im Rahmen des Colloquium Fundamentale am Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft (ZAK) und Studium Generale in Karlsruhe gehalten.

[To Read] #3 ’13

Bild: Antje Schröter, Pixelio.de

Hartmann, Thomas (2013): Mantra Rechtssicherheit. In: LIBREAS.Library Ideas, Jg. 9, H. 1 (22).

Thomas hat sich in diesem Beitrag eines Themas angenommen, das wir uns doch so sehr wünschen: Rechtssicherheit. Es gibt keine grauen Zonen mehr bei unserer Arbeit, wo wir das Risiko eingehen verklagt zu werden. Wir können uns auf Pragrafen berufen und sind uns sicher, uns passiert nix, wenn wir uns dran halten. Aber ist das wirklich so gut? Sollte alles in Stein gemeißelt sein, nur damit wir uns “trauen” zu arbeiten?

In seinem Beitrag macht Thomas deutlich, wie Recht(ssicherheit) entsteht und warum es manchmal vielleicht sogar ganz gut ist, wenn etwas Grauzonen behält.

Strategiekommission und AG Medienkultur & Bildung der GfM: “Medienkultur und Bildung” : Positionspapier der GfM, 2013

Medien sind Teil unserer Kultur, bestimmen sie sogar und müssen daher zunehmend auch Teil der Bildung sein. Die GfM fordert daher für die schulische und außerschulische Medienbildung eine Qualifizierung der Lehrenden inkl. der Berücksichtigung von Erkenntnissen der Medienwissenschaft und Medienpädagogik. Inhalte sollen formell und informell konzipiert vermittelt werden und in alle Prozesse schulischer und außerschulischer Bildung integriert werden. Dazu ist es notwendig, dass das Lehrpersonal über eine grundlegende medienwissenschaftliche Qualifizierung verfügen, z.B. als Teil der Lehramtsausbildung. Gefordert wird außerdem, dass entsprechende Weiterbildungsangebote geschaffen und wahrgenommen werden sollten und Medienkultur und -bildung Teil des lebenslangen Lernens wird.

Askey, Dale: Giving up on discovery, Taiga Forum, 17.09.2013

Discovery ist ein derzeit heftig diskutiertes Thema in Bibliotheken. Dale Askey beschreibt zwei Probleme, die sich dabei bezüglich Discovery ergeben. Ursache für die Überlegungen ist die immer geringer werdende Nutzung unserer bibliothekarischer Suchangebote und ihre


(Kleiner Disclaimer zur Serie [To Read])

Die Gefängnisbücherei auf Guantánamo (USA)

“He who does battle with monsters needs to watch out lest he in the process becomes a monster himself. And if you stare too long into the abyss, the abyss will stare right back at you.” Friedrich Nietzsche

Bisher war mir nicht bekannt, dass es im Gefangenlager auch eine Bibliothek (“Delta Camp library“) für die Häftlinge gibt. Unter der Überschrift “Harry Potter and the Prisoners of  Guantánamo” veröffentlichte Huffington Post einen Hinweis auf einen im Time Magazine erschienen Artikel mit der Überschrift  “What Prisoners Are Reading at Gitmo” von Kayla Webley.  Dieser Artikel hat durchaus Unterhaltungswert und vermittelt dem Leser den Eindruck, es handele sich um ein ganz normales Gefängnis. Auch die französische Tageszeitung “Le Monde” und der britische Guardian versuchten medientauglich mit der folgenden Überschrift die vermeintlich allerletzten Geheimnisse des Lagers zu entlocken: “Guantánamo Bay library’s most wanted books? Anything but Barack Obama“.  Bevor ich näher auf die Bibliothek und deren Echo aus den Medien eingehe, sollte ich kurz etwas zum Lager erwähnen. Die Fläche der Halbinsel Guantánamo von 117 km² wird seit 1903 von den USA gepachtet, aber eigentlich verlangt Kuba seit einigen Jahren schon mit Nachdruck die Rückgabe des Gebietes. Ursprünglich sollte das  Lager von Guantánamo im Januar 2010 geschlossen werden.  Aus verschiedenen Gründen wird sich die Schließung aber noch bis auf weiteres hinauszögern. Ende Juni diesen Jahres berichtete die New York Times darüber, dass es immer unwahrscheinlicher wird, dass das Lager Guantánamo vor dem Ende der Amtsperiode Obamas geschlossen wird. Einer Umfrage aus dem März 2010 zufolge, die im selben Artikel zitiert wird, würden 60 % der US-Amerikaner sich wünschen, dass das Lager erhalten bliebe und weiterhin genutzt würde. Für Journalisten, Reporter, Abgeordnete des Kongreßes und anderen Gäste, wird die Bibliothek als Vorzeigeeinrichtung des Gefangenlagers von Guantánamo genutzt, um zu zeigen, dass das Lager eigentlich ein sicherer, menschlicher und von Transparenz gezeichneter Ort ist, wie der Miami Herald am 10.11. 2009 schrieb. Andere “normale” Gefängnisse haben auch Büchereien und verfügen über Einrichtungen, die das Leben in solchen Extremsituationen und in der Isolation von der Außenwelt erträglicher machen, aber wird ein Lager, das gegen die UNO-Menschrechtskonvention verstößt durch eine Bücherei und eine harmlose Berichterstattung “menschlicher” und von der Weltbevölkerung mehr akzeptiert als bisher? Insgesamt verfügt die Bibliothek über 18.000 Medieneinheiten in 18 Sprachen (z.B. Urdu, Usbekisch, Arabisch oder Farsi) bei 176 Inhaftierten. Durch die Verlegung und Entlassung von Häftlingen ist dies ein durchaus beachtlichte Quote (das Verhältnis Medienbestand zu den Nutzern). Besonderer Beliebtheit erfreuen sich die Harry Potter Bände, von Dan Brown verfasste Bücher, aber auch Klassiker von John Grisham und bis hin zu Agatha Christie. Wenn das Militär Schwierigkeiten hat Titel in einer bestimmten Sprache ausfindig zu machen, kommt das “International Committee of the Red Cross” manchmal zu Hilfe beim Bestandsaufbau zur Hilfe. Weiterlesen

DiPP geht in die dritte Runde

3.0 ist momentan Standard in vielen Bereichen. Ich erinnere mich da an die CC-Lizenzen in der Version 3.0 oder an den inzwischen auch immer häufiger gebrauchten Begriff Web 3.0. Citavi will, wie ich heute gelesen habe, 2009 ebenfalls mit einer Version 3.0 auf den Markt kommen. So verblüfft auch die Nachricht nicht, dass die DiPP-Lizenzen nun endlich auch als Version 3.0 zur Verfügung stehen.
Neben den Creative Commons Lizenzen werden die DiPP-Lizenzen gerne übersehen. Sie bieten sich jedoch besonders für wissenschaftliche Texte im Rahmen von (Open Access-)E-Journals aus. Besonders ihre klaren Richtlinien in Bezug auf den Umgang mit Metadaten, ihre Gültigkeitserklärungen bezüglich ihrer älteren Versionen sorgen für ein hohes Maß an rechtlicher Sicherheit im wissenschaftlichen Umfeld. Hier kann keine CC-Lizenz mithalten.

Die überarbeiteten Lizenzen berücksichtigen die aktuellen Veränderungen im Urheberrecht, die mit dem In-Kraft-treten des so genannten Zweiten Gesetzes zum 1. Januar 2008 zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft gelten. Ausgehend von diesen Neuerungen wurde insbesondere die Aufnahme von unbekannten Nutzungsarten ergänzt.

Es hat lange gedauert, bis diese Änderungen eingearbeitet worden sind und negativ wirkt sich neben dem geringen Bekanntheitsgrad sicherlich auch die derzeitige Einsprachigkeit aus. Die Lizenzen sind zur Zeit nur deutschsprachig vorhanden.
Positiv hingegen ist:

Die Lizenzen regeln jetzt außerdem Kombinationen mit Werken, die bereits unter anderen Lizenzen, z.B. Creative Commons (CC), erschienen sind. Damit ist Lizenzgebern die Möglichkeit gegeben, die näheren Bedingungen einer Verbindung von eigenen Inhalten mit CC-Lizenzinhalten klarzustellen. Die einzelnen Bestimmungen sorgen für die Kompatibilität der DPPL-Lizenzen mit CC-Lizenzen und der GNU Free Documentation License.

Damit ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen worden, die eine weitere Verbreitung der Lizenz ermöglichen wird. Jetzt heißt es, entsprechende Übersetzungen ins Englische rasch zu tätigen und eine grafische Anzeige der Lizenz zu ermöglichen.

Quelle:
Digital Peer Publishing Lizenzen Version 3.0 veröffentlicht via Digital Peer Publishing NRW
Suber, Peter: Version 3.0 of the DiPP licenses:engl: via Open Access News

Loben wir uns das Urheberrecht schön

Das Bundesjustizministerium versucht die Vorteile für verschiedene Interessensgruppen bei Einigung von Schwarz-Rot über die heftig umstrittene zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle hervorzuheben versucht. Man hat sogar positive Neuregelungen für die Nutzer im sogenannten 2. Korb der Reform entdeckt.

“Kopien zum privaten Gebrauch sind möglich”, heißt es in der heise online vorliegenden Darstellung des Kompromisses zum Regierungsentwurf der großen Koalition. Es folgt aber die Einschränkung, dass Privatkopien künftig auch nicht mehr “von offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen gezogen werden” dürfen. Bisher sind sie bei “offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen” verboten.

Wow, fällt mir da nur ein. Machen wir es einfach mal kompliziert für den Nutzer. Jeder der sich im Netz bewegt, muss jetzt Experte werden, ob eine Quelle legal ist oder nicht. Sind da nur noch bekannte Websites als Vorlage geeignet? Muss ich jetzt in mein Blog schreiben: “Habe nur legale Quellen verwendet. Könnt hier meine Beiträge also weiterverwenden?”

Bei der neuen Formulierung handelt es sich laut dem Justizministerium um eine “notwendige Ergänzung” zur Einschränkung privater Kopien, um besser gegen die Verbreitung geschützter Werke in Tauschbörsen vorgehen zu können.

Das Monstrum Tauschbörsen ist also immer noch das Schreckensphantom, mit dem jede Änderung im Urheberrecht begründet werden kann. Lässt sich die Verwerterlobby da endlich mal etwas Neues einfallen?

Was gibt es also noch an erfreulichen Aspekten für den Verbraucher, den Endnützer, den Konsumenten? Da fällt dem Jusitizministerium nichts mehr ein. Ach ja und man hat vergessen, dass die Grenze der Privatkopie da ist, wo technische Schutzmaßnahmen getroffen wurden, die immer mal wieder gerne als Digital Restriction Management erwähnt werden.

Eine Erlaubnis zum Umgehen technischer Kopierblockaden zur Durchsetzung der privaten Kopiermöglichkeit, wie sie etwa in der Schweiz geplant ist, soll es hierzulande nicht geben.

Da hat Deutschland wohl mal wieder die Harmonisierungsrichtlinie der EU mit ihren offenen Formulierungen nicht wirklich wörtlich gelesen. Mit deutscher Gründlichkeit ist man mal wieder auf Nummer sicher gegangen. Schade, dass man dabei zu sehr an den Lippen der Verwerterlobby gehangen hat.

Ach ja, es ist plötzlich auch keine Rede mehr von der zunächst von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgeschlagenen Bagatellklausel fürs straffreie Nutzen von P2P-Netzwerken.
Was ist denn noch nutzerfreundlich seitens des Ministeriums? Toll, der Urheber kann sein Werk kostenlos zur Verfügung stellen, indem er einfach jedem Nutzer ein einfaches Nutzungsrecht einräumt. Ging das nicht auch bisher so? – Ach so: Damit werde eine befürchtete Rechtsunsicherheit für “Open-Source”-Software und Open Content beseitigt. Das geht ohne Schriftform, da entsprechende freie Lizenzen etwa für Linux oder Wikipedia öffentlich mit dem jeweiligen Werk verbunden seien.

Wieviel Rechtssicherheit ist das für “private”, auf der eigenen Homepage oder im eigenen Blog veröffentlichten Werke? Hier sollte wohl aus eigenem Interesse weiterhin klar festgehalten werden, welche freie Lizenz verwendet wird. Im Zweifelsfall gilt dann wohl noch immer: All rights reserved.

Ein Erfolg für den Verbraucher ist also das Zurückführen digitaler Medien auf die Möglichkeiten der analogen Welt? Bei den Bestimmungen zu elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Museen unterstreicht das Ministerium, dass die genannten Einrichtungen die Anzahl der digitalen Werke im Vergleich zum Bestand etwa “bei Belastungsspitzen” vervierfachen könnten. Dies bringe “klar” die wissenschaftliche Arbeit voran und vermittle zugleich “mehr Medienkompetenz für Forschende und Studierende”. Ein wenig wie Hohn klingt da die Behauptung, die Begrenzungen würden auch dem “Schutz der wissenschaftliche Verlage und damit zugleich ihrer Bedeutung für die Wissenslandschaft” dienen.

Wieviel könnten die wissenschaftlichen Verlage nicht verdienen, wenn die Wissenschaftler ihnen keinen Nachschub mehr liefern können? Die Open Access-Bewegung ist sicherlich auch ein Ausdruck der übersteigerten Forderungen monoplistisch ausgerichteter Verlage. Kleine Verlage leiden wohl eher unter der oligarchischen Vormachtstellung der internationalen Großen, als unter Bibliotheks-, Wissenschaft- und Forschungsprivilegien.

Als “tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen der Bibliothek, des jeweiligen Nutzers und der Verlage” sehen die Ministerialbeamten ferner die erstmals eingeführte Erlaubnis für Büchereien, Teile von Werken aus ihrem Besitz zu kopieren und zu versenden. Bisher sei die entsprechende elektronische Fernleihe von Diensten wie subito auf rechtlich unsicherem Boden durchgeführt worden.

Moment: Hier gelten gravierende Einschränkungen: So ist der Versand nur als grafische Datei per E-Mail möglich und das nur für Zwecke des Unterrichts und der Forschung. Diese Klausel wird noch weiter eingeschränkt: Dies ist nur erlaubt, wenn der jeweilige Verlag kein eigenes Angebot macht. Das wird er in der Regel zu deutlich höheren Preisen. Was nützt da die Begrenzungen, dass dieses Angebot “für jeden offensichtlich, zu jeder Zeit, an jedem Ort und zu angemessenen Bedingungen” zu erfolgen hat. Was heisst angemessen? Ein Grund, warum Wissenschaftler auf einer parlamentarischen Anhörung deutlich darüber hinausgehende Anforderungen an ein Urheberrecht für die Wissensgesellschaft aufgestellt haben.

Wie kompliziert wird sich das Schmankerl für die Schulbuchverlage auf die Arbeit von Schulen auswirken? Die dürfen Inhalte aus Schulbücher nur mit Zustimmung mit Zustimmung der Schulbuchverlage kopieren oder etwa in einem Intranet in Auszügen digital zugänglich machen. Gerechtfertigt ist dies durch den speziellen und eng umgrenzten Absatzmarktes.

Rein quantitativ nehmen ansonsten die vom Justizministerium ausgemachten Vorteile für Urheber und Künstler den meisten Raum in der Übersicht ein. So stelle etwa die Neufassung der Gerätepauschale für private Kopien eine “erhebliche Verbesserung” für diese Klientel dar. Sie dürfte künftig “mit einer höheren Vergütung und deren zügigeren Ausschüttung” rechnen.

Einen “vernünftigen Ausgleich” zwischen dem Interesse der Verwerter an der maximalsten Ausschöpfung der Verwertungskette und den unterschiedlichen Interessen der Urheber soll bei der jetzt getroffenen Formulierung zum Ermöglichen “unbekannter Nutzungsarten” herauskommen.

Neu ist jetzt die Vereinbarung entsprechender Verwertungen und gleichzeitig auch die spätere Verweigerungsmöglichkeit durch Widerruf bei Neuverträgen. Der Urheber, der vorher unbekannte Nutzungsarten eingeräumt hat, muss demnach für seine Erreichbarkeit sorgen. Der Verwerter, der in der neuen Art nutzen will, muss zudem den Urheber darüber informieren. Vergleichbare Regelungen gelten bei Altverträgen.

Die durch Schwarz-Rot vorgeschlagenen Änderungen an der Regierungsvorlage sollen am Mittwoch im Rechtsausschuss und am Donnerstag im Plenum des Bundestags durchgewunken werden.

Quelle:
Krempl, Stefan: Bundesregierung lobt neues Urheberrecht auch aus Verbrauchersicht via heise online

EU-Bibliotheksrat erkennt eine Notwendigkeit

Der Europäische Bibliotheksrat hat verstanden, das vergriffenen und verwaiste Werke zugänglich bleiben müssen. Im Rahmen der Initiative Digitale Bibliotheken” wurde der Bibliotheksrat neu eingesetzt. Er legte in Brüssel eine Reihe von Vorschlägen für die digitale Konservierung urheberrechtlich geschützter Werke vor und entwarf Modell-Lizenz für den Zugang zu vergriffenen Werken.
Die Verwendung verwaister Werke, bei denen auch nach gewissenhafter Recherche ein Urheber und Rechteinhaber nicht ermittelt werden konnte, sollen nach dem Bericht einer Arbeitsgruppe Urheberrecht des Bibliotheksrates, sowohl kommerziell als auch nicht-kommerziell genutzt werden dürfen.
Für die Nutzung dieser Werke empfielt der Bibliotheksrat auf die Kompatibilität und übereinstimmende Grundprinzipien zu achten.

Nach Ansicht des Bibliotheksrats sollte […] unter anderem klar definiert werden, was unter “gewissenhafter Suche” zu verstehen ist und wann ein potenzieller Nutzer diesem Anspruch genüge getan hat.

Ermert, Monika: EU-Bibliotheksrat will vergriffene und verwaiste Werke zugänglich machen via heise online