E-Books in Würzburg führen zum Streit

Im Dezember kündigte die Universitätsbibliothek Würzburg an, die beliebtesten Bücher einzuscannen und als E-Book über entsprechende Terminal im Rahmen von § 52b UrhG zugänglich zu machen.

Jetzt reagiert auch der Börsenverein in einer sehr kurzen Mitteilung.

Muss eine Bibliothek, die Bücher für Leseterminals digitalisieren will, zunächst prüfen, ob der Verlag eine elektronische Lizenz zu angemessenen Bedingungen anbietet?

Um diese Urheberrechtsschranke des § 52 UrhG zu prüfen bereitet der Börsenverein jetzt einen Musterprozess gegen die Universitätsbibliothek Würzburg vor.

Aufmerksam geworden über
Ullmann, Nadine: Börsenverein geht gegen elektronische Lehrbuchsammlung vor via infobib.de

[Update]
Robert A. Gehring fängt seinen Artikel in golem.de mit dem steinigen Weg in die Informationsgesellschaft an. Leidtragend sind natürlich immer die Mutigen, in diesem Fall die Universität Würzburg.
Buchreport berichtet:

Die großzügige Gabe rief die Rechtsabteilung des Börsenvereins auf den Plan. Grund: Bibliothekbesucher konnten die Bücher komplett herunterladen, ausdrucken und mitnehmen. Trotz teilweisen Einlenkens der Uni bereitet der Verband eine Musterklage vor, u.a. für den stark betroffenen Verlag C.H. Beck.

Aufgrund dessen ließ der Börsenverein der Bibliothek prompt eine Abmahnung zukommen, die von der Universität auch unterschrieben wurde. Seitdem können die Bücher nicht mehr ausgedruckt oder kopiert werden. Für die Studenten heißt das, sie müssen wie aus Printbüchern die Textpassagen vom Bildschirm abschreiben oder abtippen.

Doch einmal wachgerüttelt, reicht diese Einschränkungen dem Börsenverein nicht. Nach dessen Auffassung reicht § 52b nicht aus, um die Werke überhaupt einzuscannen, auch wenn sie von den Rechteinhabern nicht selbst in elektronischer Form angeboten werden.

Auch die Intranetregelung des Paragrafen 52a des Urheberrechtsgesetzes möchte Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang gerichtlich prüfen lassen, da seiner Meinung nach manche Hochschulen zu wenig Lehrbücher empfehlen. Stattdessen würden sie lieber Lehrbuchteile im Intranet anbieten.

Das bedeutet, dass der Börsenverein auch hier einen weiteren Musterprozess anstrengen wird. Dass das Verhalten an der Wirklichkeit und den Bedürfnissen ihrer Leser vorbei geht, wird nicht bedacht. Statt mit Rechtskonsequenzen zu drohen, sollten doch die Bemühungen, eine konstruktive Lösung zu finden, verstärkt werden.

Milliardenmarke im Internet geknackt

Laut Untersuchung:engl: des Marktforschungsinstituts ComScore:engl: waren Dezember 2008 mehr als eine Milliarde Menschen im Internet.

Die Bevölkerungsexplosion findet auch im Internet statt. Das Web ist kaum 20 Jahre alt und es tummeln sich darin schon mehr als eine Milliarde Menschen. Genauer gesagt waren es im Dezember des letzten Jahres 1.007.730.000 Internetnutzer.

Die Verteilung:

  1. 41 Prozent: asiatisch-pazifischer Raum =
  2. 28 Prozent: europäischer Raum
  3. 18 Prozent: Nordamerika
  4. 7,4 Prozent: Lateinamerika
  5. 4,8 Prozent: Afrika und dem Mittleren Osten

In diesem Ranking nicht enthalten sich Nutzer aus Internetcafés und die Surfer mit Mobilgeräten.

Verteilung nach Ländern:

  • China:17,8 Prozent = 179 Millionen
  • USA: 16,2 Prozent = 163 Millionen
  • Japan: = knapp 60 Millionen
  • Deutschland:3,7 Prozent = ca. 37 Millionen

Meistbesuchte Websites aller Internetbesucher:

  • Google: 77 Prozent = ca. 777 Millionen
  • Microsoft: 64,2 Prozent = 646 Millionen
  • Yahoo: 55,8 Prozent = 562 Millionen
  • Facebook: mit 222 Millionen Nutzer; Platz unter den Top 10
  • chinesische Unternehmen Tencent: mit 135 Millionen Nutzern
  • chinesische Google-Konkurrent Baidu: 15,1 Prozent

Quellen:
Global Internet Audience Surpasses 1 billion Visitors, According to comScore:engl: via ComScore
Gehring, Robert A: Mehr als eine Milliarde Internetnutzer im Dezember 2008 via golem.de
Internet-Nutzer durchbrechen Milliardenmarke via Electronic Commerce Info Net
Kawamoto, Dawn; Beiersmann, Stefan: Zahl der Internetnutzer weltweit übersteigt Milliardengrenze via ZDnet.com

Das wird teuer für US-amerikanische Hochschulen

Da hat die US-Unterhaltungsindustrie-Lobby in den USA wohl einen großen Sieg gefeiert. Anfang 2008 scheiterte der 2007 unternommene Vorstoß, die Vergabe bundesstaatlicher Fördermittel an ein aktives Vorgehen der Hochschulen gegen illegale Downloads und illegales P2P-Filesharing zu knüpfen. Die Verpflichtung der Hochschulen, sollten ihre entsprechenden Aktivitäten nachweisen und ihre Studenten regelmäßig über Urheberrechtsverletzungen im Internet belehren. Die in diesem Vorstoß enthaltenen Bestimmungen wurden kurz vor der Verabschiedung des Higher Education Act Anfang des Jahres aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.

Aus diesem Grund ging man einen Schritt zurück und konzentriert sich nun auf die einzelnen Bundesstaaten. Dass ihre Rechnung aufzugehen droht, zeigt ihr erster Erfolg beim Gouverneur von Tennessee. Dieser unterzeichnete in der vergangenen Woche ein Gesetz, nach dem alle Hochschulen und Universitäten verpflichtet sind, gegen Urheberrechtsverletzungen in ihren Netzwerken aktiv vorzugehen.

Im Gesetz heißt es dazu: „Jede öffentliche und private höhere Bildungseinrichtung, die permanent ein Computernetzwerk betreibt, muss… angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Verletzung der Urheberrechte an geschützten Werken über die Computer und Netzwerke der Einrichtung zu verhindern, wenn sie 50 oder mehr im Sinne des Digital Millennium Copyright Act von 1998 rechtsgültige Hinweise auf Verletzungshandlungen im vorangegangenen Jahr erhalten hat.“

Ergänzend müssen die Bildungseinrichtungen Nutzungsrichtlinien für die Computer- und Netwerknutzung erlassen, die Urheberrechtsverletzungen untersagen und Hinweise auf die bundsrechtlichen Strafbestimmungen enthalten. Bis zum 1.4.2009 müssen die Einrichtungen Nachweise zu ihrem Vorgehen vorlegen.

Abschreckend wirkte nicht einmal die Kostenabschätzung für die im Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen. Allein die Implementierung würde ca. 9,5 Millionen US-Dollar anfallen. Allerdings kommen im Haushaltsjahr 2008/2009 weitere 1,65 Millionen und im Haushaltsjahr 2009/2010 nochmal fast 2 Millionen Dollar für die notwendigen technischen Maßnahmen und die Wartung hinzu.

Ob dafür im Bildungsetat zusätzliche Mittel bereitgestellt werden oder ob die Mittel aus dem vorhandenen Etat genommen werden müssen, ist nicht bekannt.

Dieses Gesetz kriminalisiert die Studenten pauschal. Robert A. Gehring berichtet in seinem Artikel beispielhaft von einer Studie der US-Unterhaltungsindustrie aus dem Jahr 2005, wonach die Hochschulen im Lande regelmäßig „Hochburgen der Piraterie sind“.

In einer Studie ließ die Filmindustrie […] ermitteln, dass 44 Prozent der Einnahmeverluste von Studenten verursacht würden. Nach Kritik an den Zahlen musste die mit der Durchführung der Studie beauftrage Firma LEK jedoch einräumen, versehentlich eine falsche Zahl präsentiert zu haben. Tatsächlich gingen nur 15 Prozent der Einnahmeverluste auf das Konto der Studenten.

Quelle: Gehring, Robert A.: Hochschulen in Tennessee müssen Urheberrecht schützen via golem.de

Sony hat nicht genug vom alten DRM-GDebakel?

Man möchte meinen, die Root-Kit-Problematik hätte Sony gereicht (wegen häufiger Zitierung verzichte ich mal auf einen verweisenden Link). Doch fehlgedacht:

Unter Führung von Sony Pictures unternehmen eine Reihe großer Hollywood-Studios einen neuen Anlauf zur Etablierung von digitalem Rechtemanagement (DRM). Das „Open Market“ getaufte Konzept soll für Interoperabilität und Nutzerakzeptanz sorgen.

Bei diesem Versuch setzt man auf kompatible Geräte, Software und Datenformate, d.h. auf einen „offenen Markt“ für digitale Filme mit DRM. Nach einem Bericht von TechCrunch:engl: befinden sich unter anderem Fox, Paramount, Time Warner, Amazon, WalMart und Comcast im Boot und unterstützen das Sony-Konzept; Apple und Disney sind nicht dabei.

Eine Präsentation:engl: von Mitch Singer zeigt wie „Open Market“
funktionieren soll. Ein großes Problem, dass sich dabei abzeichnet ist, dass die Anbieter große Mengen von Informationen zur Mediennutzung des Konsumenten erhält.

Quelle:
Gehring, Robert A.: Sony Pictures will DRM retten – „Open Market“ soll für Interoperabilität sorgen via golem.de

Proteste gegen gegen EU-Richtlinie zum geistigen Eigentum weiter nötig

Heute traf sich das EU-Parlament zu Beratung der Frage zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte:engl: . Diese Vorbereitung dient der Abstimmung über den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf „COM(2005)276 final“ (Proposal for a European Parliament and Council Directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights:engl: ), die am 25. April 2007 stattfinden soll.

Gerechtfertigt wird dieser Richtlinienentwurf neben dem Kampf gegen Priatierie und Organisiertes Verbrechen, dem Schutz der Verbraucher vor gefälschten Produkten auch mit der Notwendigkeit der Harmonisierung von nationalen Strafrechtsvorschriften auf Artikel 17 (2) der EU-Grundrechtecharta, der den Schutz des geistigen Eigentums zum Inhalt hat.

Würde die Richtlinie in der vorliegenden Fassung, die bereits mehrfach stark in die Kritik gekommen ist, verabschiedet, wären bisher im privaten Rahmen verankerte Rechte, wie die Privatkopie, ein Verbrechen.

Darüber hinaus ist in Artikel 3 des Richtlinien-Entwurfs vorgesehen, „den Versuch, die Beihilfe, die Aufforderung oder Verleitung zu solchen Verletzungshandlungen“ unter Strafe zu stellen.

Das Abgrenzungskriterium zu nicht strafwürdigen Handlungen, sprich die Formulierung „in gewerbsmäßigem Umfang“ („on a commercial scale“), ist so schwammig, dass es hier nicht mehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankäme, um eine Verletzung des Urheberrechts zur Straftat werden zu lassen.

Kritiker wie der britische Wissenschaftler Ross Anderson weisen darauf
hin
:engl: , dass durch solche vagen Formulierungen der Wettbewerb geschädigt, das Wirtschaftswachstum behindert und der Zensur Vorschub geleistet werden wird.

Was kann man gegen diese EU-Richtlinie machen?
Die EFF Europe ruft mit dem Motto „Copy Crime“ zu Protestaktionen in letzter Minute auf.
Die Bürger Europas sollen sich dabei an ihre Abgeordneten im EU-Parlament:engl: wenden und diese auffordern, dem Richtlinien-Entwurf eine Abfuhr zu erteilen. Eine weitere Möglichkeit, Stellung zu beziehen, soll eine Online-Petition:engl: bieten, mit dem Ziel den
Protest wirksam zu kanalisieren.

Ein Bündnis aus dem Förderverein für eine freie Informationelle Infrastruktur (FFII), der EFF, dem Europäischen Verbraucherverband und dem Europäischen Bibliothekenverband hat konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des Richtlinien-Entwurfs unterbreitet. Die Vorschläge können auf der Copy-Crime-Website:engl: eingesehen werden können.

Quelle:
Gehring, Robert A.: EU-Parlament: Tauschbörsen-Nutzern drohen Haftstrafen via golem.de

Einigung zum Kopienversand schafft nur Probleme

Der digitale Kopienversand ist Verlagen schon länger ein Dorn im Auge. Ihrer Meinung verstößt dies gegen das Urheberrecht. Daher dürfen nur sogenannte Bildkopien versendet werden, die nicht dauerhaft gespeichert werden dürfen.
Der bereits geschlossene Kompromiss zur Beilegung des Streites um Online-Bücher ist unzureichend und schafft mehr Probleme, als es löst.
Rainer Kuhlen, Pressesprecher des Aktionsbündnisse für meint, dies widerspricht den „Optionen, die sich heute durch offene Publikationsmodelle ergeben können” und die Befürwortung von DRM, „zu einer Zeit, in der Steve Jobs von Apple rät, Digital Rights Management (DRM) von den Musikobjekten zu entfernen, weil es zum einen sowieso nichts nutzt und für die Anbieter auch zu teuer wird“ kann auch nicht der richtige Weg sein.

Quelle: Gehring, A. Robert: Wissenschaft: Einigung zum Kopienversand schafft mehr Probleme, als sie löst via irights.info