[Zitat] Unkommentiert – 2012

We have to learn to share in a different way. We could start by putting the world’s banks under supervision. Maybe we should shut down the financial markets? There are other ways of earning money other than just earning it off the back of other people’s money. We don’t need to do that. Maybe we should build huge libraries to replace the stock markets?“ Marek Halter

Filesharing-Prozess endet mit Vergleich

Die US-Musikindustrie hat zahlreiche Verfahren wegen der Verteilung urheberrechtlich geschützter Titel über Filesharingnetze angestrengt. Die Beklagte Tenise Barker hat sich in ihrem Prozess nach drei Jahren Laufzeit auf einen Vergleich eingelassen.

Barker, die zuvor die Verbreitung der in der Klage aufgeführten acht Musikstücke eingeräumt hatte, wird der Recording Industry Association of America (RIAA):engl: Schadensersatz in Höhe von 6050 US-Dollar (4130 Euro) in Raten zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben.

Interessant war der Baker-RIAA-Prozess auch daher, da im Laufe des Verfahrens Kernfragen der gesamten Klagekampagne angesprochen und zum Teil erstmals richterlich bewertet worden. Hier wurde mit zum ersten Mal die Grundthese der RIAA-Klagen diskutiert und schließlich auch richterlich überprüft

Die US-Musikindustrie geht in ihren Klagen davon aus, dass die Bereithaltung von Songs im Shared-Ordner eines Kazaa-Clients alleine schon eine Urheberrechtsverletzung darstelle.

Bakers Antwalt Beckerman agrumentierte dagegen mit dem Gesetzestext, nach dem laut US-Copyright ein Nachweis einer tatsächlichen Verbreitung des Materials erforderlich sei.

Im Grunde sah auch der zuständige Richter Kenneth Karas gesehen dies so. Danach sei ist die Theorie der RIAA-Anwälte konturlos und nicht tragfähig. Allerdings hatte der Richter die Klage nicht abgewiesen.

Stattdessen brachte Karas den Begriff der „Veröffentlichung“ ins Spiel und verschaffte der RIAA damit einen wichtigen Etappensieg.

Die genauen Motive der Klägerin für die Zustimmung zum Vergleich sind umbekannt. Möglich sind neben Rückschlägen im Prozess, wie eine abgelehnte Neubewertung den Falls und die weiteren Kosten für Baker bei einem Fortgang des Verfahrens sind sicherlich Gründe.

Ein Prozess in einer noch nicht durch Präzedenzfälle abgesicherten Angelegenheit birgt zudem das Risiko weiterer Rückschläge. Barker räumte die Vorwürfe zum Schluss weitgehend ein und einigte sich auf den Vergleich.

Ungeklärt bleibt, ob die Höhe des möglichen Schadensersatzes ab 750 US-Dollar pro Verstoß bei Songs, die unter einen Dollar kosten, nicht völlig ungerechtfertigt ist. Fraglich ist außerdem, ob überhaupt für jeden einzelnen Song und nicht nur einmal Schadensersatz fällig sei. Diese Fragen müssen nun in einem anderen Fall geklärt werden.

Quelle:
Filesharing-Verfahren endet mit Vergleich via heise online

Französische Nachrichtenagentur und Google

Die französiche Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP) und Google haben ihren über zwei Jahre gehenden Copyright-Streit beigelegt und am Freitag einen Kooperationsabkommen geschlossen. Danach darf Google in bestehenden und künftigen Diensten Nachrichten aus dem AFP-Ticker sowie Bilder verwenden. Was der Suchmaschinengigant dafür an Lizenzgebühren bezahlt blieb geheim.

AFP hatte Google Anfang 2005 wegen fortgesetzter Copyright-Verletzungen verklagt und Schadenersatz in Höhe von 13,2 Millionen Euro gefordert. Google entfernte daraufhin alle AFP-Meldungen aus seinem News-Dienst. Der Rechtsstreit war eine Facette in dem fortwährenden Konflikt zwischen klassischen Nachrichtenmedien und Suchmaschinen.

Quelle: Französische Nachrichtenagentur einigt sich mit Google via heise online

Pro Künstler und Autoren…

Was bedeutet eigentlich diese Aussage des Bundesrates? Nun für Nutzer von urheberrechtlich geschütztem Material nichts Gutes.


Der Bundesrat hat sich gemäß den Wünschen der Musikindustrie für die Streichung des Richtervorbehaltes bei den geplanten AuskunftsAnprüchen [sic!] gegen Internetprovider über Nutzerdaten und für eine Erhöhung der Schadensersatzregelung bei Verstößen etwa gegen Urheber-, Marken- oder Patentrechte ausgesprochen.

Neben Lauschangriffen heißt dies wohl nun auch ein Ja zu einem verstärkten Einsatz von Kontrollsystemen wie DRM.

mehr dazu:
Bundesrat für leichtere Enttarnung von Urheberrechtsverletzern auf heise online