Das kann teuer für Google werden. Wie Bob van Voris bei Bloomberg berichtet, hat der Richter Judge Denny Chin den 125-Millionen-Vergleich zwischen Google und der American Authors Guild, der Vertretung für amerikanische Autoren und Verleger, abgelehnt.
Chin begründet dies wie folgt:
While the digitization of books and the creation of a universal digital library would benefit many, the ASA would simply go too far. It would permit this class action–which was brought against defendant Google Inc. to challenge its scanning of books and display of “snippets” for on-line searching – – to implement a forward-looking business arrangement that would grant Google significant rights to exploit entire books, without permission of the copyright owners. Indeed, the ASA would give Google a significant advantage over competitors, rewarding it for engaging in wholesale copying of copyrighted works without permission, while releasing claims well beyond those presented in the case.
Problematisch für die Einigung war, dass auch Autoren und Urheber durch den Vergleich betroffen wären, die gar nicht bis jetzt in diesen Gerichtsstreit involviert sind. Durch den Vergleich würde eine Situation geschaffen, in der Google jedes Buch digitalisieren und zur Verfügungen stellen dürfte, bis jemand dies verbietet. Dies ist aus verschiedenen Gründen sehr problematisch. Bisher dürfen Digitalisierungen nur nach Erlaubnis durch den Urheber oder seinen Verteter vorgenommen werden (Opt-In). Durch das Settlement (Vergleich) würde die Erlaubnis vorausgesetzt bis der Urheber dieser widerspricht (Opt-Out). Jemand, der aber nicht dem Vergleich Zugestimmt hat, darf aber nicht davon betroffen sein.
Die Entscheidung zu diesem Settlement lässt seit Jahren auf sich warten. 2005 war Google von Autoren und Verlegern wegen massiven Urheberrechtsverletzungen (Digitalisierung großer Mengen urheberrechtsgeschützter Bücher und der Anzeige von sogenannten „Snippets“ online verklagt wurden. Im Ergebnis des Vergleiches würde eine Book Rights Registry gegründet, um die Rechteinhaber für den öffentlichen Zugang zu gewissen Büchern durch Google zu vergüten. Im Gegenzug würde das Settlement Google Immunität im Bezug auf das Copyright geben, so dass die Firma Millionen Bücher im Internet anbieten kann. Die daraus generierten Einnahmen sollten dann mit den Rechteinhabern geteilt werden.
Hilary Ware, Managing Cousnsel bei Google1,äußerte sich in einer ersten Reaktion sehr enttäuscht:
„Like many others, we believe this agreement has the potential to open up access to millions of books that are currently hard to find in the U.S. today,“ Ware said in a statement. „Regardless of the outcome, we’ll continue to work to make more of the world’s books discoverable online through Google Books and Google eBooks.“
Wäre das Settlement zustande gekommen, hätte so eine der größten Sammlungen der Welt von Online-Büchern entstehen können, die Zugang zu selten vorhanden Büchern hätte ermöglichen können.
Richter Chin wird dazu am 25. April eine entsprechende Pressekonferenz geben.
[Update]
„Ich rufe die Parteien dringend auf, ihren Vergleich dementsprechend zu ändern“, schloss der Richter seine 48-seitige Urteilsbegründung. Müsste der Konzern jedoch bei jedem Autoren oder Verlag einzeln die Zustimmung einholen, würde dies das Projekt „Google Books“ erheblich zurückwerfen. Richter Chin setzte einen neuen Termin für den 25. April an.
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Quellen:
NYC Judge Rejects Google Book Settlement, ABC-News
Voris, Bob van: Google’s $125 Million Digital-Library Settlement Is Rejected by U.S. Judge, Bloomberg.com
Hoffelder, Nate: Google Books Settlement Rejected by Judge, eBooknewser
Stirland, Sara Lai: New York Judge Rejects Google Books Settlement, Broadbandbreakfast.com
[Update]Digitalisierung von Büchern : US-Gericht stoppt Google-Pläne, n-tv.de[/Update]
Mehr dazu:
Richter Chins Begründung auf Scribd.com
google.books.settlement