Das Gewinnervideo "Why I need my High School Library" 2011

Das Gewinnervideo in der Alterskategorie der 16-18-jährigen des von der ALA ausgeschriebenen WettbewerbsWhy I need my High School Library 2011” stammte von SchülerInnen  der New Canaan High School im Bundesstaat Connecticut.

"The Power of stories and books": Ein TEDx-Vortrag von Yohannes Gebregeorgis (Bibliothekar und Social Entrepreneur)

Im Alter von 19 Jahren erhielt Yohannes Gebregeorgis einen Roman mit dem Titel “Love Kitten” geschenkt, der sein Leben für immer veränderte. In der Folgezeit wurde er gezwungen sein Land Äthiopien zu verlassen und erhielt nach seiner Flucht über den Sudan, 1981 schließlich politisches Asyl in den USA. Er besuchte dort die Universität und erwarb 1985 seinen Abschluss in Bibliotheks- und Informationswissenschaften. Schließlich war er in der Kinder- und Jugendabteilung der San Francisco Public Library tätig. Dort fand er heraus, wie Literatur bereits in der Kindheit junge Menschen Einfluß nehmen kann und begeistern kann. Er hatte nun die Idee und das Ziel vor Augen Kinderliteratur jedem Kind in seinem Heimatland näherzubringen. 2002 kündigte er seinen Stelle als Bibliothekar und kehrte mit 15.000 Büchern nach Addis Abeba, in die Hauptstadt Äthiopiens zurück. Mit diesen Büchern im Gepäck eröffnete er 2003  die “Shola Children’s Library”, das   “Awassa Reading Center” und die erste mobile Eselsbibliothek Äthiopiens, welche den Kindern in abgelegenen Regionen abseits der  ländlichen Stadt Awassa Bücher brachte. Über Yohannes Gebregeorgis und seine Organisation “Ethiopia Reads“ habe ich im September letzten Jahres (”Leseförderung in Äthiopien durch Eselskutschen und neue Schulbibliotheken“) schon ausführlich berichtet. Diesmal kommt Gebregeorgis selbst zu Wort und erzählt über sein Leben und seine heutige Tätigkeit als Social Entrepreneur.

[Leseempfehlung] Neue Bibliothekszeitschrift: “The Journal of Research on Libraries and Young Adults”

Es gibt eine neue bibliotheksorientierte Open-Access Onlinezeitschrift: “The Journal of Research on Libraries and Young Adults” (JRLYA) Die erste Ausgabe erschien am 15.11. 2010. Insgesamt gibt es vier Ausgaben pro Jahr (im November, Februar, Mai und August). Ziel ist es die Theorie, die Forschung und Praxis im Bereich der Jugendbibliotheksarbeit zu zusammenzubringen und zu unterstützen. Die elektronische Peer-Review-Zeitschrift wird von YALSA herausgegeben:

Weitere Zielsetzungen und Inhalte des Journal of Research on Libraries and Young Adults sind:

  • to serve as a vehicle for disseminating research of interest to librarians, library workers  and academics who focus on library service to young adults, ages 12 through 18.
  • to provide researchers with a respected vehicle for publishing research of interest to professionals who focus on library services to young adults.
  • to serve as the official research publication of the association, including but not limited to publishing annotated lists of recent research from YALSA’s Research Committee, Henne Award winning research and papers from YALSA’s biennial Young Adult Literature Symposium.
  • the scope of the journal includes all aspects of library services to young adults at every level and for all types of libraries.

Außerdem enthält das E-journal literarische und kulturelle Besprechungen von klassischen und aktuellen Publikationen für junge Erwachsene. In aller erster Linie richtet sich das Journal of Research on Libraries and Young Adults an Akademiker, MitarbeiterInnen an öffenlichen Bibliotheken und SchulbibliothekarInnen, sowie LehrerInnen  an Sekundarschulen, die sich für die Entwicklung und Bildung  junger Erwachsener einsetzen.

Volltextausgabe: Journal for Research on Libraries and Young Adults, 01 (2010) 01, ISSN: 2157-3980

Zum 150. Gründungsjubiläum der “Alliance Israélite Universelle” Paris: Ein zweiteiliges Imagevideo der Bibliothek

Die 1860 gegründete Institution “Alliance israélite universelle” (AIU) feiert dieses Jahr ihr 150. Gründungsjubiläum. Vor dem Hintergrund dieses Jahrestages findet momentan die kostenlose AusstellungAlliance israélite universelle : 150 ans de combat au service de l’éducation” statt, die noch bis 16. Oktober im Hôtel de Ville von Paris zu sehen ist. Die Organisation trug maßgeblich zur Emanzipation des Judentums bei. Laut Bertrand Delanoë hat die “Alliance Israélite Universelle” nicht nur zur Verbreitung von Bibliotheken und Schulen weltweit beigetragen, sondern auch die Rolle der Frankophonie und des Judentums gestärkt. 1860 trafen sich 17 Franzosen jüdischer Herkunft und verfassten den folgenden Gründungstext, der die Menschrechte hervorhob, sich dem Kampf gegen Hass (insbesondere des Antisemitismus)  und  gegen Vorurteile auf die Fahnen schrieb: Weiterlesen

Check it Out! – der Begleitsong für die “Vison Tour” der Präsidentin des Amerikanischen Schulbibliotheksverbands

Der Knabenchor von Tallahassee (Florida) wurde für den im Video dargestellten Begleitsong der “Vision Tour” der Präsidentin des Amerikanischen Schulbibliotheksverbands, Dr. Nancy Everhart, ausgewählt. Während der sogenannten “Vison Tour” ist sie verpflichtet herausragende Best Practice Beispiele von  Schulbibliotheken im ganzen Land zu besuchen, wobei Everhart sechs Bundesstaaten selbst auswählen darf.  Zwei ihrer wichtigsten Ziele bei der “Vision Tour” sind:

  1. Beispielhafte und vorbildliche Dienstleistungen in den von ihr besuchten Schulbibliotheken aufzuspüren und auf lokaler, regionaler, Bundes- und nationaler Ebene zu implementieren.
  2. Einen nationalen Pool mit bekannten Persönlichkeiten, renomierten Pädagogen/Bildungsforschern und Bildungsorganisationen aufzubauen und Personen des öffentlichen Lebens als Unterstützer für Schulbibliotheksmedien und Programme zu gewinnen.

Eigentlich soll die “Vison Tour”, welche Everhart per Flugzeug und Wohnmobil zurücklegen wird, eine imagebildende Maßnahme werden, um eine Verbesserung der gegenwärtigen Lobby von Schulbibliotheken in der Öffentlichkeit  zu erreichen.

Besonders erwähnenswert ist das folgende Statement der Vizepräsidentin des Amerikanischen Schulbibliotheksverbands, Julie Walker:

“It’s important in this time of economic downturn and cuts that school library programs raise the visibility of what they’re doing.”

Auf http://outstandingschoollibraries.org/ ist es möglich die Reisen von Nancy Everhart zu verfolgen.

Ein Best Practice Beispiel aus New York: Schulbibliothekar im 21. Jahrhundert

Mehr als 90 % der öffentlichen Schulen in den USA verfügen über Bibliotheken. Allerdings beschäftigen weniger als 2/3 aller Schulen dort ausgebildete BibliothekarInnen. Ich vermute in Deutschland sind es wohl weniger als 1/4 der öffentlichen Schulen, die gut ausgebildete BibliothekarInnen beschäftigen.  Schulbibliothekare wie Stephanie Rosalie haben sich zu facettenreichen Informationsspezialisten gewandelt, die Schüler durch die Flut von Informationen leiten, mit welcher sie täglich konfrontiert sind. Besonders hervorzuheben ist der folgende Satz:

“Before Ms. Rosalia arrived, the library was staffed by a teacher with no training in library science. Some books in the collection still described Germany as two nations, and others referred to the Soviet Union as if it still existed.”

An ihrem ersten Arbeitstag stellte sich Stephanie Rosalie als “information literacy teacher” vor. Weitere Aufgabenfelder, denen sich Rosalie widmet, sind die Schüler zu ermutigen Buchrezensionen zu schreiben, die sie in den Bibliothekskatalog integriert. Außerdem half sie einem Mathematiklehrer ein Klassenblog zu erstellen. Jeden Freitag trägt Rosalie ein T-Shirt mit der Aufschrift “Don’t make me use my librarian voice”. 🙂

Gütesiegel “Bibliotheken – Partner der Schulen” 2010 verliehen

Bereits zum vierten Mal wurde am 15.4.2010 in Bayern das Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“ verliehen. Seit 2006 werden mit diesem Gütesiegel des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Öffentliche und Wissenschaftliche Bibliotheken in Bayern ausgezeichnet, welche besonders intensiv und vorbildhaft mit Schulen zusammenarbeiten. Damit werden Bibliotheken ausgezeichnet, die sich in Kooperation mit Schulen besonders in den Bereichen Leseförderung, Vermittlung von Informationskompetenz und bibliotheksfachlichen Dienstleistungen für Schulbibliotheken engagieren. So sollen auch andere Bibliotheken angespornt werden, verstärkt als “Bildungsdienstleister” aufzutreten und ihre Zusammenarbeit mit Schulen auszubauen. Außerdem soll so ein öffentliches Forum für besonders hervorragende und nachahmenswerte Initiativen und Aktionen geschaffen werden.

Dieses Jahr wurden die Preisträger im Rahmen einer Festveranstaltung in der Universitätsbibliothek Bamberg bekanntgegeben. Siebenundvierzig bayerische Öffentliche und Wissenschaftliche Bibliotheken durften sich über diese Auszeichnung freuen. Das Gütesiegel wurde u.a. an die Münchener Stadtbibliothek, Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vergeben. Zu den ausgezeichneten Bibliotheken gehören auch bspw. die Gemeindebücherei Mertingen und die Universitätsbibliothek Bamberg, welche die Auszeichnung zum zweiten Mal erhielten. Ebenfalls zum zweiten Mal erhielt die Universitätsbibliothek Regensburg dieses Gütesiegel. Die UB Würzburg wurde zum dritten Mal und die Stadtbücherei Würzburg zum vierten Mal in Folge für ihr Engagement ausgezeichnet.

Die Bibliotheken können für dieses Gütesiegel von den Schulen vorgeschlagen werden oder sich selbst darum Bewerben. Eine Fachjury, bestehend aus Vertretern der Landesfachstelle, des Staatsinstituts, des St. Michaelsbundes als Fachverband für das kirchliche Büchereiwesen und des Bayerischen Bibliotheksverbandes entscheiden über die Vergabe der Auszeichnung. Das Siegel hat in diesen vier Jahren zu einer kreativeren und konsequenteren Zusammenarbeit von Schulen und Bibliotheken geführt, zumal Bibliotheken immer mehr erkennen, dass sie ihren Auftrag als Bildungsinstitution besser umsetzen und verdeutlichen können, wenn sie eng mit Schulen zusammenarbeiten.

Quellen:
Bibliotheken – Partner der Schulen Gütesiegel-Verleihung für hervorragende Zusammenarbeit zwischen Bibliothek und Schule: Ausgezeichnet wurde auch die Gemeindebücherei Mertingen, via MyHeimat
Schlaak, Alexander: Universitätsbibliothek Regensburg mit Gütesiegel “Bibliotheken – Partner der Schulen” ausgezeichnet, via Informationsdienst Wissenschaft

Der Börsenverein hat die wirklichen Raubkopierer ausgemacht

Der Börsenverein und der Deutsche Hochschulverband können sich mit der Kultusministerkonferenz nicht über eine “angemessene” Vergütung für die Nutzung von Lehrbüchern im Intranet von Bildungseinrichtungen einigen. Der Börsenverein geht sogar so weit, der Kultusministerkonferenz ein gesetzwidriges Handeln vorzuwerfen.

Die “Kultusministerkonferenz enteignet Autoren und Verlage”, erklärt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Der Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes sekundiert dem Börsenverein: “Diese Politik gefährdet die Versorgung mit hochwertiger Studienliteratur und entbehrt jeder bildungspolitischen Weitsicht.”

Grund für diese ungewohnte Einigkeit von Börsenverbein und Deutschem Hochschulverband ist die Weigerung der Kultusministerkonferenz, Autoren und wohl vor allem Verlagen eine titelbezogene angemessene Vergütung für jeden Titel im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu zahlen.

Grund für diese harte Reaktion seitens des Börsenvereins sind die die Äußerungen von Knut Nevermann, dem Staatssekretär des Sächsischen Kultusministeriums. Nevermann hatte in einem Interview mit dem Börsenblatt angekündigt, dass Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet auch in Zukunft nicht einzeln erfassen würden.

Die Regierungsfraktionen beschlossen Ende 2008, den “Intranet-Paragrafen” 52a§ UrhG bis 2012 zu verlängern. Dieser Paragraf erlaubt es Bildungseinrichtungen für Unterrichtszwecke urheberrechtlich geschützte Texte aus Büchern und Zeitschriften einem eng begrenzten Personenkreis in elektronischer Form im Intranet zur Verfügung stellen. Die Gegenleistung für eine Werknutzung innerhalb dieses rechtliche Privileg ist “eine angemessene Vergütung”, welche an die Verwertungsgesellschaft Wort zu zahlen ist. Und an der Stelle wird es mehrfach schwierig.
Ersten müssen die Mittel dafür aus dem Bildungsetat der Länder bezahlt werden.
Zweitens ist zwischen allen Beteiligten strittig, wie sich diese “angemessene Vergütung” errechnet und was letztendlich gezahlt werden soll.

Die Kultusminister bevorzugen eine pauschale Vergütung. Die Verlage wünschen hingegen, dass jede einzelne Werksnutzung getrennt erfasst wird und dass dies der VG Wort gemeldet wird. Nur so würde die VG Wort anhand der tatsächlichen Nutzungsvorgänge die angemessene Bezahlung ermitteln und dieses Geld dann an die betroffenen Verlage und Autoren ausschütten können. Ansonsten käme nur eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip in Frage.

Der Streit zwischen VG Wort (Vertreterin der Rechteinhaber) und der Kultusministerkonferenz wurde vor der zuständigen Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes Ende Dezember entschieden. Der Kompromissvorschlag der Schiedsstelle wurde vergangene Woche von den Kultusministern abgelehnt, denn sie befürchten eine Kostenexplosion. Das würde die ohnehin sehr knappen Bildungshaushalte der Länder über Gebühr beanspruchen.

Quelle:
Gehring, Robert A.: Börsenverein: Kultusminister sind Raubkopierer via golem.de
Buchhandel wirft Kultusministerkonferenz “Enteignung von Autoren” vor via heise online

Neuregelung für Fotokopien in Schulen

Schulbuchverlage, die Länder und mehrere Verwertungsgesellschaften haben sich geeinigt und das Fotokopieren an Schulen ist auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.

Demnach legt ein neuer Vertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst, VG Musikedition sowie den Schulbuchverlagen, vertreten durch die Vereinigung der Schulbuch- und Bildungsmedienverlage (VdS Bildungsmedien), fest, in welchem Rahmen Kopien für Unterrichtszwecke konkret hergestellt werden dürfen. Damit wird den Schulen mehr Rechtssicherheit gegeben.

Damit ist es den Lehrern bundesweit wieder erlaubt auch aus Schulbüchern Kopien in Klassenstärke anzufertigen. Allerdings dürfen dadurch Bücher nicht vollständig ersetzt werden.

Kopiert werden dürfen an Schulen

  1. bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt insbesondere auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.
  2. soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise sogar ganze Werke, wenn diese nur von geringem Umfang sind, und zwar
    • Musikeditionen mit maximal 6 Seiten
    • sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten sowie
    • Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

Eine weitere Einschränkung ist, dass nur einmal im Jahr aus einem solchen Werk kopiert werden darf. Außerdem bleiben digitale Kopien verboten. Einem Schüler mal kurz die Seite mit den entsprechden Übungsaufgaben zu mailen ist auch nach dieser Entscheidung nicht möglich.
Besteht ein Kopierbedarf darüber hinaus, müssen sich die Schulen direkt mit den Verlagen einigen.

Die Schulbuchverlage und Bildungsmedienhersteller bieten unterschiedliche Lizenzmodelle an – auch was das Digitalisieren und Abspeichern der Werke angeht. Die Lizenzgebühren sind in diesen Fällen direkt von den Schulen bzw. den Schulträgern zu entrichten.

Diese Lösung wird gefeiert als

eine praktikable, unaufwändige und bedürfnisorientierte Kopierpraxis, die für den Unterrichtsalltag tauglich ist. Gleichzeitig werden die Rechte der Autoren und Verlage besser als in der Vergangenheit geschützt.

Diese Lösung bietet Lehrern auf jeden Fall Rechtssicherheit und stärkt das Bewusstsein für den urheberrechtlichen Schutz der Materialien. Wie zukunftsweisend diese Lösung ist, muss sich allerdings beweisen. Die Stärkung des Urheberrechtsbewußtseins kann in Rahmen dieser Regelung sicherlich gestärkt werden. Problematisch ist jedoch die Stärkung der Medienkompetenz. Digitale urheberrechtlich geschützte Materialien müssen ebenfalls eine Rolle in den Schulen finden. Wie sollen Schüler ein Bewußtsein für Urheberrecht digitaler Medien entwickeln, wenn sie schon allein durch die möglichen Angebote der Schulen keinen Kontakt dazu erhalten?

Quelle:
Neue Regeln für Fotokopien an Schulen via Börsenblatt.net
Urheberrecht: Neue Regeln für Fotokopien an Schulen via Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW

1 2 3 4 5