Bücher und Leselisten gegen Rassismus?

Der Hashtag #BÜCHERGEGENRASSISMUS stammt vom Literaturblogger Marius Müller (https://buch-haltung.com/). Er thematisierte in seinem Blogeintrag vom 3. Juni die aktuellen Ereignisse in den USA, die nun von einer großen Anzahl von Menschen nicht mehr weiter hingenommen und akzeptiert werden. Aus aktuellem Anlass erstellte er eine Liste antirassistische Literatur. Ich finde diese Liste durchaus gelungen, da neben Sachbüchern und bekannten Klassikern u.a. von J. Baldwin auch Krimis enthalten sind.

Der Blogger geht auch auf den Rassismus in Deutschland ein, der in den letzten Jahren erneut zunahm. Müller gibt sich keinesfalls der Illusion hin, dass Bücher viel gegen Extremismus und Rassismus ausrichten können. Trotz seines Realismus, glaubt er dennoch an die Macht der Worte und die Kraft der Veränderung:

“Denn wenngleich Bücher konkret wenig an herrschenden Verhältnissen verändern, so ist es doch das Denken, auf das sie einen großen Einfluss haben können. Bücher können Sachverhalte vor Augen führen, Privilegien sichtbar machen oder Diskurse anstoßen. Freilich: ohne einen aufgeschlossenen Geist wird das alles nichts – aber bei den Leser*innen der Buch-Haltung gehört eine solche Offenheit ja eh zur Grundeinstellung.”

Wenn ich selbst meine eigene Lesebiografie analysiere, komme ich durchaus zum Schluss, dass es sehr wohl einen Unterschied macht MalcolmX und Roots als Teenager gelesen zu haben. Von MalcolmX ist es kein weiter Weg zu Marcus Garvey und Huey Newton. Die Sensibilität und das Bewusstsein von Diskriminierung betroffene Minderheiten besser zu verstehen, kann durch die Lektüre, welche deren  Anliegen und Geschichte verdeutlicht, erzeugt und geschärft werden. Es gäbe noch weitere Beispiele, die klar machen wie wichtig es sein kann Literatur gegen Rassismus möglichst frühzeitig kennen zu lernen. Erst später entstanden mehr und mehr Sachbücher dazu im deutschsprachigen Raum. Der Bestand zum Thema Fremdenfeindlichkeit/Rassismus fiel in der Kindheit und meiner Jugend in der lokalen Bibliothek vor Ort äußerst dürftig aus, wenn man diesen mit der heutigen Anzahl an Medien vergleicht.

Mit Sicherheit können andere Künste wie Musik und Malerei ebenso ihren Beitrag dazu leisten ein bessere Verständnis für eine antirassistische Haltung zu erzeugen.

Insbesondere im englischsprachigen Raum werden derzeit jeder Menge  Literaturtipps gegen Rassismus weiterverbreitet. Laut dem Slate Magazine vom 1. Juni 2020, sind viele antirassistische Bücher auf Amazon ausverkauft, auf den Bestsellerlisten vor allem im Bereich Non-Fiction sind diese Bücher ganz weit oben zu finden. An dieser Stelle werde ich kurz auf die wichtigsten Quellen der englischsprachigen Literatur gegen Rassismus verweisen ohne eine Garantie auf Vollständigkeit abzugeben:

Zurecht stellte Lauren Michele Jackson am 4. Juni im Vulture Magazine die Frage “What Is an Anti-Racist Reading List For?”. Die Autorin machte darauf aufmerksam, dass die typische antirassistische Literatur wie sie oben genannt wurde und auch in den oben stehenden Gliederungspunkten aufgelistet wurde, keine pädagogische Anleitung gibt und selbstreferentiell ist. Die Autorin glaubt nicht an die Selbstgewisserung derer, die einen solchen Kanon aufstellen und an die Heilsversprechen eines solchen:

“As a friend pointed out on Twitter, George Zimmerman was acquitted seven years ago. Donald Trump was elected four years ago. Black History Month happens every year. Cops kill all the time. The books are there, they’ve always been there, yet the lists keep coming, bathing us in the pleasure of a recommendation. But that’s the thing about the reading. It has to be done.”

Ihren Fatalismus kann ich zwar nachvollziehen, aber ich teile ihn nicht vollkommen. Ob eine Buchempfehlung oder eine Liste mit Literatur ernst genommen wird von all jenen, die Nachholbedarf in Geschichte und Rassismus haben, ist immer fraglich. Es ist aber nachgewiesen, dass Bücher heilsam sein können und nicht nur jungen Häftlingen bei der Resozialisation helfen. Die Wirkpotenziale des Lesens dürfen nicht unterschätzt werden. So gab es bereits vor dem Projekt an der JVA Stadelheim in Dresden einen sogenannten “Dresdner Bücherkanon“. Ein Blick in den Bücherkanon macht deutlich, dass Lesen eine Erziehungsfunktion insbesondere in der Jugendgerichtshilfe haben kann. Der Kanon enthält auch Bücher, die sich mit dem Fremdenfeindlichkeit und anderen Jugendthemen auseinandersetzen. Er richtet sich an jugendliche Straftäter im Alter von 12-20 Jahren.

Die Autorin Nic Stone plädierte am 8. Juni im Cosmopolitan Magazine dafür nicht nur Sachbücher über Rassismus zu lesen, sondern auch Geschichten darüber, wie Schwarze Menschen leben, zu lesen: “Don’t Just Read About Racism—Read Stories About Black People Living

An ihrem Post vom 30. Mai auf Instagram wird deutlich, wie wichtig Kinderbücher sind, in denen zum Beispiel Schwarze vorkommen und Hauptakteure sind. In diesem Zusammenhang sei auf den Blogeintrag “Diversität im Literaturbestand Öffentlicher Bibliotheken?” verwiesen:

Hier ein Auszug ihres Postings:

“Read all the books about racism. All of them. Recognize that racism, racist acts, racist ideas, and racist terror are and have always been about dehumanization. “Those beings aren’t (insert illusorily elevated trait) like us, so we are human and they are not.” Once we become less human in someone else’s sight, we become less worthy of compassion, empathy, space, existence, justice, fairness. Less worthy of love. Peace. Power. Less worthy of of oxygen. Of life. So while you’re reading those books about racism, please also read books about explicitly black people–especially black kids–just being human. Doing things humans are allowed to do in our imaginations: falling in love, dealing with illness, navigating time travel, questioning other aspects of their identities, saving their country, fighting with their parents.”

Nachdem ich mich nun im Zuge des Blogeintrags mit dem Thema Leselisten und deren Funktion ausführlich befasste und selbst über besuchte Lesungen der letzten Jahre wie etwa die von Zafer Şenocak, Anne Chebu, Mark Terkessidis und Sascha Stanicic zurückerinnere und nachdenke, komme ich zum Entschluss, dass Rassisten eher selten bis gar nicht Lesungen besuchen würden, bei denen Meinungen und Haltungen vertreten werden, die den ihren entgegenstehen. Meistens gab es wenig bis keinen Widerspruch aus dem Publikum bei solchen Lesungen, da die Teilnehmer*innen oft einem ähnlichen Milieu angehören und ohnehin fast die gleiche Einstellung wie der Autor/die Autorin mitbringen. Die Sarrazin-Lesung aus dem Jahr 2010 in München ist ein gutes Gegenbeispiel dafür, dass Rassisten aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Schichten, allen voran der bügerlichen Mittelschicht, einer Lesung beiwohnten, die deren Weltbild bestätigte. Antirassisten, welche etwa die Lesung “störten”, bestätigen genau das Weltbild, welche Rassisten von ihnen haben. All jene, die störten und einen Abbruch erzwingen wollten, erreichten bei den Gästen mitnichten deren Einstellungen & Meinungen zu verändern. Im Gegenteil, die, welche den Autor “gut” fanden, sahen sich in der Meinungsfreiheit beschnitten und bezichtigten die, welche seine Thesen als rassistisch bezeichneten als “Störer”. Der überwiegende Teil der Zuhörerschaft stimmte in diesem Fall mit der Meinung und Haltung des Autors überein, obwohl er und seine Thesen erwiesenermaßen bis zum heutigen Tage rassistisch bleiben.

Leselisten verfolgen zwar ein hehres Ziel und eine “Mission”, aber im seltensten Falle bewirken sie das, wofür sie eigentlich gedacht sind und meist werden nie jene erreicht, die “bekehrt” werden sollten. Solche thematischen Leseempfehlungsaufstellungen und Bücherschaukästen kenne ich aus der eigenen bibliothekarischen Arbeit und beobachte sie auch noch jetzt regelmäßig bei Besuchen in Bibliotheken. Es ist aber durchaus wohlfeil und selbstgerecht, gerade immer das Thema “auszuhängen”, was opportun ist und sich gut verkaufen/ausleihen lässt. Rassismus und der Kampf dagegen sollte nicht für eigene Zwecke instrumentalisiert werden. Auf Menschen, die nicht per se die in den Büchern vermittelte Einstellung teilen, nicht tolerant und antirassistisch sind, mag eine solche Liste paternalistisch, arrogant und bildungsbürgerlich überheblich wirken. Es ist durchaus möglich, dass solche Leselisten eine bürgerliche weiße Mittelschicht erreichen, Angehörige bestimmter Minderheiten, Studierende und auch Leute aus dem Arbeitermilieu. Dennoch wird Lesen alleine, am strukturellen Rassismus und an der ethnischen Diskriminierung beispielsweise an Schulen kaum bis gar nichts ändern. Es könnten noch weitere Beispiele angeführt werden, die noch andere Rassismen anderer Gesellschaftsbereiche aufzeigen und deren mangelnder Abbau durch das Lesen keine unmittelbare Veränderung herbeiführt. Lesen ist immerhin ein Anfang. Ähnlich verhält es sich mit der geplanten Streichung des Begriffs “Rasse” im Grundgesetz. Sollte diese zustande kommen, gibt es ja immer noch den Rassismus.

Dirk Roßmann, der Gründer der gleichnamigen Drogeriekette verschenkte im Herbst 2019 25.000 Bücher von Jonathan Safran Foers Werk “Wir sind das Klima!”. Rossmann war sich nach der Lektüre bewusst, dass sich etwas an der Klimapolitik und an der Haltung jedes einzelnen ändern müsse. Jedem Buchgeschenk Rossmann war ein Brief beigefügt mit der persönlichen Bitte Rossmans mit anderen Menschen über das Buch und dessen Inhalt zu sprechen. Was heißt das nun für Bücher gegen Rassismus? Schließlich kann es immer hilfreich sein, mit anderen über Gelesenes zu sprechen und den ein oder anderen Rassisten außerhalb seines Milieus, innerhalb der Verwandtschaft, als auch im Freundes- und Bekanntenkreis davon zu überzeugen Haltungen, Meinungen und Einstellungen zu überdenken und diese infrage zu stellen. Es kommt vor allem darauf an, mit wem man über das Gelesene spricht und ob die Menschen am Ende tatsächlich bereit sind ihre langjährigen festgefahrenen Vorurteile und Stereotypen aufzugeben. Einen Versuch ist es ja wert.

Was ist das Darknet?

Dieses explain-it erklärt in knapp 3 Minuten das Darknet – um was es sich dabei handelt, wer daran teilnimmt und warum es im Verborgenen existiert.

Die Gefahren des Internets


In Zusammenarbeit mit Ana Stefaniak produziert

Erstellt von der School of Life

Lesen verkürzt die Haftzeit in Brasiliens Gefängnissen

Nicht nur in Brasilien platzen viele Justizvollzugsanstalten aus allen Nähten, sondern auch in Frankreich, den USA, der Schweiz und in Norwegen.

“Erlösung durch Lesen”

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gefangene-in-brasilien-koennen-haftzeit-durch-lesen-verkuerzen-a-840971.html

http://www.readers-edition.de/2013/05/30/brasilien-haftlinge-bekommen-pro-gelesenem-buch-vier-tage-haftzeit-erlassen/

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/programm-fuer-brasiliens-haeftlinge-wer-liest-kommt-frueher-raus-1.1394291

Zum Jahresausklang: Ein Interview mit dem Direktor der Leibniz Bibliothek Hannover

Chinas Kampf gegen Raubkopien

Die WTO:engl: hat ihren Schiedsspruch:engl: zu einer Beschwerde der USA aufgrund mangelndem Vorgehens Chinas gegen Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie veröffentlicht.
Im Ergebnis rügte die WTO Pekings Praxis, “anstößigen” und “unmoralischen” Werken das Copyright vorzuenthalten und somit nicht den Verpflichtungen der TRIPS-Vereinbarung nachzukommen. Zensurmaßnahmen gegenüber diesen Veröffentlichungen sind okay, aber generell dürfe die chinesische Regierung ihnen den Urheberrechtsschutz nicht vorenthalten.

Die Strafvorschriften für Urheberrechtsverletzungen müssen nicht verschärft werden. Durch die USA wurden v.a. die hohen Grenzwerte des chinesischen Strafrechts für die Verfolgung von Urheberrechtsvergehen bemängelt.

Die Limits liegen bei 500 Raubkopien oder gefälschten Waren im Wert von über 7000 US-Dollar. Selbst Großhändler könnten so mit Fälschungen handeln und sich vor Strafverfolgung sicher wähnen, beklagte Washington. Den WTO-Schiedsrichtern reichte die Grenze aber aus.

Die Möglichkeiten zur Durschsetzung von Urheberrechten in China und der Umgang mit beschlagnahmter Ware ist im ganzen ist laut WTO relativ gut vereinbar mit internationalen Verträgen. Erlaubt bleibt weiterhin die Weitergabe von Fälschungen nach Entfernung vermeintlicher Markenzeichen ans Rote Kreuz oder das Angebot dieser Ware an Rechteinhaber und auch eine Versteigerung. Eine Zerstörung, wie das von den USA gefordert wurde, muss nicht die alleinige Vorschrift sein.

Trotz dieses gemischten Ergebnisses spricht der amtierende Handelsbeauftragte der US-Regierung, Peter Allgeier, von einem positiven Ergebnis.

Washington werde sich nun mit Nachdruck dafür einsetzen, dass China bald Korrekturmaßnahmen im Interesse der US-Rechteinhaber durchführe. Zugleich kritisierte Allgeier, dass gefälschte Waren ohne Label wieder dem Markt zugeführt werden dürften. Dies könne Verbraucher “verwirren” und dem Image der Markenhersteller schaden.

Weniger positiv sieht das der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist. Er interpretiert den Schiedspruch der WTO größtenteils als “schwere Schlappe” für die USA und die unterstützenden Länder wie Kanada.

Dies könnte sich auch auf die geheimen Verhandlungen um das umstrittene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) auswirken. Das geplante Anti-Piraterie-Abkommen beruhe schließlich auf der Annahme führender Industriestaaten, dass die rechtlichen Regelungen zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern und zur Grenzbeschlagnahme gefälschter Waren in vielen Ländern zu lasch seien und diese daher über internationale Zusatzvereinbarungen verschärft werden müssten.

Quelle:
Krempl, Stefan: WTO erteilt Chinas Kampf gegen Raubkopien größtenteils den Segen via heise online

IPRED2: Zielsetzungen

April 2007 hieß es noch aus dem EU-Berichterstatterumfeld zur die geplante EU-Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums (IPRED2):

“Kinder, die Musik aus dem Internet laden, sollen nicht ins Gefängnis wandern.”

Nun scheint sich das Ziel zu ändern. Aus “Mafia-ähnlich organisierte Kriminelle” sind jetzt “zunehmende systematische Verletzungen von Urheberrechten durch einige Internetnutzer”. Damit richtet sich die IPRED2 auch verstärkt gegen Filesharer.
Woher plötzlich dieser Sinneswandel, da Juni 2007 noch die verschiedensten Vorbehalte gegen die Richtlinie hatten?

Zingaretti fragte den Rat engl:

Given the need for urgent action by the EU in response to the increasingly systematic violation of copyright by some Internet users, can the Council provide a time frame for discussion of the directive of the European Parliament and of the Council on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights?

In dieser Frage sieht der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) den Beweis, dass die Strafvorschriften doch Filesharer treffen und eine Inhaftierung dieser möglich machen könnten. Sie befürchten, dass die Öffentlichkeit dabei nicht genug Aufmerksamkeit diesem wichtigen Punkt zollt, da die Debatte um IPRED2 ein wenig eingeschlafen wirkt.

Quellen:
Krempl, Stefan: EU-weite Strafvorschriften auch gegen Filesharer? via heise online
Die Kriminalisierung von Filesharing durch die EU via netzpolitik.org
Europe to send downloaders in jail without any public attention? via Digital Majority engl

Das Copyright noch nicht scharf genug – nachwürzen notwendig?

Steve Chabot, republikanischer Abgeordnetet, hat im US-Repräsentantenhaus einen Gesetzesentwurf zur drastischen Verschärfung geistiger Eigentumsrechte eingebracht. Wie sollen nach Intellectual Property Enhanced Criminal Enforcement Act of 2007:x: :engl: bereits der Versuch zu Copyright-Verletzungen strafbar und ahndungsfähig werden, als ob es wirklich erfolgte Verstöße gegen Immaterialgüterrechte sind. Selbst das “Verschwören” mit zwei oder mehr Personen zur Ausführung von Urheberrechtsverletzungen müsste nach dem Gesetz geahndet werden. Dabei sollen Haftstrafen zwischen sechs und zwanzig Jahren fällig werden.
Selbst Lebenslänglich soll es geben beim Einsatz unlizenzierter Software mit Todesfolge oder bei der Verwendung illegal kopierter Programme bei einem Mordversuch.

Strafbar ist natürlich auch das Umgehen technischer Kopierschutzmaßnahmen. Wer Werkzeuge zum Knacken von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) besitzt, soll im Sinne dieses Entwurfes straf- und zivilrechtlich verfolgbar sein.

Diese Bestimmung schränkt der Entwurf aber auch teilweise wieder auf die “Fälschung” der verwendeten Kopiersoftware oder der damit erzeugten Ergebnisse ein, um die Regelung stärker auf die Bekämpfung von Produktpiraterie auszurichten.

Chabot steht mit seinem Entwurf noch allein da, dennoch könnte er Unterstützungauch in den Reihen der Demokraten finden, die den Kongress seit dem Herbst dominieren. Rückhalt erhält der Abgenordnete auch von der in Washington sitzenden Lobbyvereinigung Copyright Alliance:x: :engl: .

Die Interessensgemeinschaft mit zahlreichen Mitgliedern aus der Unterhaltungsindustrie begrüßte vor allem, dass mit dem Entwurf auch die Ressourcen für die Strafverfolger verstärkt werden sollen und so der Kampf gegen “den internationalen Verkehr mit Pirateriegütern” effizienter gestaltet werden könnte.

Scharfen Protest übt dagegen die Electronic Frontier Foundation (EFF),die unter anderem beklagt :x: , dass bei dem Entwurf Schadensersatzansprüche für jede widerrechtliche erstellte Kopie fällig werden könnten. Sie hoffen jedoch, dass sich dieser Entwurf genauso wie seine Vorgänger nicht durchsetzt.

Experten gehen aber davon aus, dass sich der US-Kongress dieses Mal nach einer prinzipiellen Einigung über die Reform des Patentsystems verstärkt der Copyright-Novelle zuwenden könnte.

Quelle:
Krempl, Stefan : Neuer US-Vorstoß zur drastischen Copyright-Verschärfung:x: via heise online

IPRED 2 – strafrechtliche Unklarheiten

Strafrechtsexperten sehen im EU-Rat große Probleme mit der Rechtsgrundlage, dem Ausmaß und zahlreichen Einzelbestimmungen der geplanten Richtlinie zur besseren strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2:engl: ). So steht es in einem Vermerk:engl: der deutschen Ratspräsidentschaft für die Arbeitsgruppe “Materielles Strafrecht” des Gremiums der Regierungsvertreter aus den Mitgliedstaaten.

“Gerade die Einschränkung des Anwendungsbereiches der Richtlinie und die qualitative Einschränkung der Tatbestände sind weiterhin wichtige Diskussionspunkte”, bestätigte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums die Bedenken gegenüber den im Raum stehenden Strafvorschriften.

Die Beratungen im Rat befindenn sich auch nach der jüngsten Sitzung der Arbeitsgruppe Anfang der Woche noch in einem Anfangsstadium.

Die Direktive sieht vor, dass jede vorsätzliche Verletzung ein Rechts des geistigen Eigentums strafrechtlich geahndet werden soll, sofern die Verletzung gewerbsmäßigen Umfangs ist. Es geht dabei nicht nur um Urheberrechtsverletzungen sondern auch um Verstöße gegen das Marken- und Gebrauchsmusterrecht und das Halbleiterschutzgesetz. Patente werden anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen:engl: (IPRED1) nicht erfasst.
Nicht kriminalisiert werden dabei Urheberrechtsverletzungen im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich.

Der Tatbestand des Vorsatzes wird ferner neu beschrieben mit der “bewussten Verletzung des betroffenen Rechtes mit dem Ziel, einen wirtschaftlichen Vorteil im gewerbsmäßigen Umfang zu erlangen”.

Die Strafrechtler im Rat halten viele der Definitionen, ob alt oder neu, für zu ungenau. Zweifel sind ihrer Meinung nach auch bei den vorgeschlagenen Strafen für natürliche sowie für die Haftungsauflagen für juristische Personen angebracht. Ziemlich unklar sind ihnen die Tatbeständen Beihilfe und Anstiftung, die ausgeweiteten Beschlagnahmerechte sowie die gemeinsamen Ermittlungsteams von Strafverfolgern mit Vertretern der Rechtehalter.

Die weiteren Beratungen über Sinn und Zweck der Richtlinien sollen nun unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr fortgesetzt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben dazu bereits eine umfassende Vorschlagsliste:engl: erarbeitet.

Quellen:
Krempl, Stefan: Offene Fragen zu geplanten Strafvorschriften beim geistigen Eigentum via heise online
Moechel, Erich: EU-Strafrecht gegen Tauschbörsennutzer auf futurezone.ORF.at

Verschärfung des Copyrights in den USA

Der amerikanische Justizminister Alberto Gonzales hat einen neuen Gesetzesentwurf:engl: zum Schutz von Immaterialgüterrechten vorgestellt. Wird dieser Entwurf umgsetzt, könnten Copyright-Verletzungen in den USA bald deutlich schärfer verfolgt werden. Der Intellectual Property Protection Act of 2007:engl: soll bereits der Versuch einer Urheberrechtsverletzung strafbar machen.

Lebenslängliche Haft droht zugleich beim Einsatz unlizenzierter Software mit Todesfolge oder bei der Verwendung illegal kopierter Programme bei einem Mordversuch. Als Beispiel für die Anwendung einer solchen Klausel brachten Vertreter des Justizministeriums dem US-Magazin CNet News:engl: zufolge Mitarbeiter eines Krankenhauses ins Spiel, die nicht-lizenzierte Computer-Programme nutzen und damit Schaden anrichten würden.

Nun, der maßlose Einsatz von Strafen ist schon öfter in den USA zu beobachten. Aber müssen “normale” versuchte oder ausgeführte Copyright-Verletzungen mit Haftstrafen zwischen einem und zehn Jahren geahndet werden (so der Entwurf)? Dabei wird weder zwischen Privatkopier noch kommerziellen Kopierern unterschieden, so lange nur irgendein finanzieller Gewinn herauskäme. In Zukunft also dann besser nicht mal daran denken, eine Copyright-Verletzung zu begen, denn hier sieht das Justizministerium dieselbe “moralische Schuld” wie bei tatsächlichen Copyright-Sündern.

Die Verfolgung von versuchten und tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen will Gonzales deutlich effektiver gestalten. So soll seiner Ansicht nach Ermittlern dabei das Telefonabhören in vergleichbarem Umfang wie bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen gestattet werden. Gerätschaften wie Computer, deren Einsatz beim Begehen eines Copyright-Verstoßes beabsichtigt war oder erfolgte, dürften von der Polizei laut dem neuen Vorstoß deutlich einfacher beschlagnahmt werden.

Krempl, Stefan: US-Justizminister hält an drastischer Copyright-Verschärfung fest via heise online

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