[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 3

Frau Dr. Pakuscher, die seit 2000 Leiterin der Abteilung Urheberrecht des Bundesministerium der Justiz (BMJ), entschuldigte das Fernbleiben von Frau Brigitte Zypries und den unfertig wirkenden Beitrag, da sie kurzfristig einspringen musste. Momentan sei die Arbeit der Bundesregierung in Bezug aufs GBS nicht gefordert, da man jetzt die Statuskonferenz abwarten müsse, bei der erstmal neue Verfahrensfragen aber keine inhaltlichen Debatten besprochen würde. Man sei aber auch im Vorfeld tätig geworden. So haber die Ministerin das Thema GBS in die europäischen Gremien eingebracht und den Amicus Curiae Brief eingereicht. Zudem seien Kontakte zum US Department of Justice aufrecht erhalten worden. Daraufhin hätte das Copyright Buero die geäußerten deutschen und europäischen Bedenken ernst genommen. Ein besonders wichtiger Punkt waren die geäußerten kartellrechtlichen Bedenken, die bei der Eingabe des US Justizministeriums bedacht wurden. Das Internet bedeutet nicht nur Zugang zum Wissen, sondern betrifft auch massiv wirtschaftliche Interessen von Aggregatoren wie Google, Intermediären, Providern und Nutzern. Das Kartellrecht ist dabei ein Wirkungsmechanismus gegen ein internationales Monopol und schützt die Freiheit kleinerer Teilnehmer.
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[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 2

Dr. Nils Rauer stellte sich der doch sehr umfassenden Frage: Was bedeutet das Google Book Settlement für Leser, Autoren und Bibliotheken?

Im Moment ist vieles im Fluss. Das GBS, d.h. der Google Book Vergleich, in seiner bisherigen Form ist Geschichte. Es sind nach der Eingabe des US-Justizministeriums grundlegende Änderungen zu erwarten. Fast hypnotisch wedelt er mit einem Packen Zetteln. Allein 57 Seiten macht der Ausdruck nur der Liste mit allen Eingaben aus. Das macht deutlich, wie umstritten und kritisch das GBS zu betrachten ist.

Rauer stellte kurz die Ausgangssituation da, erklärte das Prozedere der Class Action und seine Auswirkungen auf Deutschland, bevor er kurz das GBS und die Knackpunkte des Vergleichs in seiner jetzigen Form erläuterte Abschließend fasste er die geäußerten Bedenken schwerpunktartig zusammen.

Am 14.12.2004 machte Google das Google Library Project bekannt, welches Bibliotheksbestände digitalisieren sollte, um dem Ziel, den Menschen alles Wissen der Welt zugänglich zu machen, ein Stück näher zu kommen. Seit 2007 steuert die Bayerische Staatsbibliothek als einzige Bibliothek Deutschlands ihre gemeinfreien Werke bei. Heute beinhaltet Google Books etwa 10 Millionen Werke, die in den USA unter der Fair Use-Regel digitalisiert werden. Google rechnet dabei mit Kosten zwischen 10 – 12 Euro pro Buch.

Das Projekt war von Anfang an nicht unumstritten. Bereits am 20.09.2005 reichten Authors Guild und die Association of American Publishers eine Klage gegen Google ein. Es gibt noch eine zweite Klage, die auch vom GBS umfasst wird, in der einzelne Autoren klagten. Der Streitpunkt dieser Klagen war die Digitalisierung und Zugänglichmachung kleiner Exzerpte (“brief excerpts”). Heute umfasst die Klage die Digitalisierung des gesamten Buches, d.h. der Vergleichsgegenstand hat sich ausgeweitet. Die Gegner berufen sich bei ihrer Klage auf einen Verstoß gegen das Copyright Act, 17 U.S.C. §101 et. sec. Google sieht aber sein Vorgehen geschützt durch die Copyright Fair Use-Klausel des Copyright Act, 17 U.S.C. §107 et. sec.

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[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 1

Die Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung, des Goethe-Instituts und von irights.info zum Thema “Enteignung oder Infotopia” am 02.10.2009 stellte Google Books in das zentrale Interesse für die Zukunft des Wissens. Ist Wissen in Zukunft nur noch mit dem Suchgiganten möglich? Welche Auswirkungen hat das Google Books Settlement (GBS)? Welche Weichenstellungen des Urheberrechts sind möglich. Nach den Grußworten von Dr. Andreas Poltermann der Heinrich-Böll-Stiftung und Dr. Christoph Bartmann des Goethe-Instituts führte Matthias Spielkamp von irights.info allgemein in das Thema der Tagung ein. Ihm folgte Dr. Nils Rauer, Fachanwalt im Bereich Immaterialgüterrecht bei Lovells LLP, der uns versuchte dieses Mammutwerk des GBS und seien Auswirkungen zu verdeutlichen. Frau Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber- und Verlagsrecht im Bundesministerium der Justiz (BMJ) sprang für Bundesjustizministerin Brigitte Zypris ein und erklärte uns in einer Rede, was die Bundesregierung tut. Dem schloss sich dann das erste Diskussionspanel der Verlage und Googles an.

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Enteignung oder Infotopia – ein erster Eindruck

Heute bin ich mal wieder in Berlin und habe die Zeit genutzt, an der Tagung der Böll-Stiftung, des Goethe-Instituts und von irights.info teilzunehmen. Ausführlichere Beiträge wird es dazu noch in den nächsten Tagen geben, jetzt nur ein erster Eindruck. Nach einer sehr netten Einführung von Matthias Spielkamp sprach Dr. Nils Rauer über das Google Books Settlement (GBS) und schaffte es, die Punkte gut verständlich darzustellen, so dass auch “Nicht-Experten” verstehen konnten, was es mit einer Class Action, dem Begriff Settlement und den Auswirkungen auf Deutschland zu tun hat. Frau Pakuscher, Leiterin der Urheberrechtsabteilung des BMJ, schaffte es meiner Meinung nach nicht, die wirklichen Interessen und den benötigten Interessenausgleleich glaubhaft zu vermitteln. Auch hier werde ich ihren Beitrag, d.h. ihre “Rede” noch genauer darstellen. Anschließend gab es eine Diskussion der Verlage Random House Deutschland, vertreten durch Herrn Dr. Pfuhl, des Meine-Verlags vertreten durch Jan Meine und dem Vertreter der Öffentlichkeitsarbeit von Google Europa, Herrn Peuchler (?), der seine erkrankte Kollegin vertrat. Interessant waren die doch pro-Google zu bezeichnendenn Einstellungen der Verlagsvertreter und doch die fast platt, in ihrer Argumentation fast nur auf Pressearbeit ausgelegten Aussagen des Google-Verteters. Jetzt ist Mittagspause und gleich beginnt das Panel, in dem nun die Kreativen, d.h. die Autoren in dieser Beziehung zu Wort kommen. Ich bin gespannt.

AGMB-Tagung in Magdeburg

Die Abstracts der Vorträge der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für Medizinisches Bibliothekswesen(AGMB) von 23. bis 25. September 2008 in Magedeburg sind online unter gms Konferenzen zugänglich.

Mit dabei ist eine Autorin des Blogs:

Lutze, Doreen: Bibliothekarischer Service für Patienten im Krankenhaus.
Patientenbibliotheken im Spannungsfeld von Gesundheitspolitik und Informationsgesellschaft

Abstract:

Die Idee der Versorgung von kranken Menschen mit Literatur, die zur Genesung beiträgt, hat eine lange Tradition. Die Grundlagen einer benutzerfreundlichen Arbeit in einer Patientenbibliothek bilden dabei eine hohe Kommunikationskompetenz und ein ausgeprägter Service-Gedanke. Wie steht es um diesen Service zu Beginn des 21. Jahrhunderts? Sparzwänge auf Seiten der Krankenhäuser durch die jüngste Gesundheitsreform einerseits und die veränderten Ansprüche der Menschen im Informationszeitalter andererseits stellen heutige Patientenbibliotheken vor große Herausforderungen. Nur wenn es den Patientenbibliotheken jedoch gelingt, durch engagierte Öffentlichkeitsarbeit und ein attraktives Medienangebot (z.B. Hörbücher) ihren besonderen Mehrwert für die Klinik herauszustellen, können sie die Genesung der Patienten im Sinne ganzheitlicher Versorgung fördern.

Hinzuweisen ist, dass der Artikel dazu zukünftig als Open Access Artikel und der Creative Commons Attribution License 3.0:engl: erscheinen wird.

Hinweis auf die weiteren Vorträge:
Bauer, Bruno: Abstracts der AGMB-Jahrestagung 2008 unter gms Konferenzen online! via medinfo

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