Was ist das Darknet?

Dieses explain-it erklärt in knapp 3 Minuten das Darknet – um was es sich dabei handelt, wer daran teilnimmt und warum es im Verborgenen existiert.

Aus aktuellem Anlass: „Toute la mémoire du monde“ von Alain Resnais

Le film devait être un documentaire sur la Bibliothèque Nationale : c’est devenu une réflexion sur la culture. […] Ce lent cheminement de fichier en fichier, de service en rayonnage, orchestré en un mouvement continu, (…) aboutit à une impression d’étouffement progressif, celle d’un emprisonnement définitif.“ François Porcile

Am Samstag, den 1. März starb der bekannte französische Regiesseur Alain Resnais.  Im folgenden Kurzfilm aus dem Jahr 1956 „Toute la mémoire du monde“ von Resnais geht es um die Organisation und Arbeit in der Bibliothèque nationale de France. Der Film ist ein Zeitzeugnis darüber, wie damals in Bibliotheken gearbeitet wurde. Im Grunde genommen gibt es weiterhin Parallelen mit der heutigen Arbeit in großen Bibliotheken, wie etwa der Staatsbibliothek zu Berlin, was bestimmte Geschäftsgänge betrifft. Es gibt für alle nicht-frankophonen Zuseher und Zuseherinnen noch Untertitel auf Englisch.

Tauschbörsenfehlalarm

Die amerikanischen Verbände der Musik- und Filmindustrie RIAA (Recording Industry Association of America) und MPAA (Motion Picture Association of America) haben lange Zeit Tauschbörsen für die Verluste der Musik- und Filmindustrie durch Musik- und Videotauschbörsen schuldig gesprochen. Dies führte dazu, dass tausende Jugendliche zu Kriminellen gestempelt worden sind, teure Prozesse angestrengt wurden, die dann doch im Sande verliefen und letztendlich eigene Gewinne verschlafen worden, weil man sich nicht auf die Möglichkeiten dieser neuen Technologie einließ.

Jeder illegale Download stellt einen entgangenen Verkauf dar, wenn es nach der Argumentation der Recording Industry Association of America (RIAA) geht.

Die Argumentation der Verbände wurde unterstützt durch die Verurteilung des Ex-Administrators von Elite Torrents, Daniel Dove, wegen Konspiration und schwerer Urheberrechtsverletzung. Dove wurde von einer Jury für 18 Monate ins Gefängnis geschickt.

In einem 16-seitigen Papier unterstreicht nun der Bezirksrichter James P. Jones aus dem westlichen Virginia, dass die Argumentationsweise von RIAA und MPAA nicht haltbar sei. Es sei ein Grundprinzip der Betriebswirtschaft, dass die Nachfrage sinke, wenn der Preis steige.

Der Richter zweifelt damit an, dass für die eigentlichen Produkte bei den bestehenden Preisen überhaupt eine Nachfrage bestanden hätte, d.h. dass die Produkte für den ansonsten verlangten Preis überhaupt gekauft worden wären.

Quellen:
‘Files shared don’t equal sales lost,’ judge rules:engl: via p2pnet
RIAA’s „download equals lost sale“ theory rejected by federal court in Virginia; restitution motion denied in USA v. Dove:engl: via Recording Industry vs The People
„Tauschbörsen nicht für Verluste verantwortlich“ via heise online
Schadenstheorie der RIAA vor Gericht abgelehnt via gulli.com

Der schwere Weg zum endgültigen Abschied von DRM

Viel beschworen, aber scheinbar immer noch nicht da: das Ende von Digital Rights Management (DRM) für Musikdateien. Stichproben, wie die der Musikwebsite Tonspion.de ergeben: DRM ist noch nicht tot.
Tonspion.de versuchte für den Test, die aktuellen deutschen Top-Ten-Alben außerhalb von Tauschbörsen und ohne DRM aus dem Netz zu downloaden. Weiterlesen

Proteste gegen gegen EU-Richtlinie zum geistigen Eigentum weiter nötig

Heute traf sich das EU-Parlament zu Beratung der Frage zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte:engl: . Diese Vorbereitung dient der Abstimmung über den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf „COM(2005)276 final“ (Proposal for a European Parliament and Council Directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights:engl: ), die am 25. April 2007 stattfinden soll.

Gerechtfertigt wird dieser Richtlinienentwurf neben dem Kampf gegen Priatierie und Organisiertes Verbrechen, dem Schutz der Verbraucher vor gefälschten Produkten auch mit der Notwendigkeit der Harmonisierung von nationalen Strafrechtsvorschriften auf Artikel 17 (2) der EU-Grundrechtecharta, der den Schutz des geistigen Eigentums zum Inhalt hat.

Würde die Richtlinie in der vorliegenden Fassung, die bereits mehrfach stark in die Kritik gekommen ist, verabschiedet, wären bisher im privaten Rahmen verankerte Rechte, wie die Privatkopie, ein Verbrechen.

Darüber hinaus ist in Artikel 3 des Richtlinien-Entwurfs vorgesehen, „den Versuch, die Beihilfe, die Aufforderung oder Verleitung zu solchen Verletzungshandlungen“ unter Strafe zu stellen.

Das Abgrenzungskriterium zu nicht strafwürdigen Handlungen, sprich die Formulierung „in gewerbsmäßigem Umfang“ („on a commercial scale“), ist so schwammig, dass es hier nicht mehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankäme, um eine Verletzung des Urheberrechts zur Straftat werden zu lassen.

Kritiker wie der britische Wissenschaftler Ross Anderson weisen darauf
hin
:engl: , dass durch solche vagen Formulierungen der Wettbewerb geschädigt, das Wirtschaftswachstum behindert und der Zensur Vorschub geleistet werden wird.

Was kann man gegen diese EU-Richtlinie machen?
Die EFF Europe ruft mit dem Motto „Copy Crime“ zu Protestaktionen in letzter Minute auf.
Die Bürger Europas sollen sich dabei an ihre Abgeordneten im EU-Parlament:engl: wenden und diese auffordern, dem Richtlinien-Entwurf eine Abfuhr zu erteilen. Eine weitere Möglichkeit, Stellung zu beziehen, soll eine Online-Petition:engl: bieten, mit dem Ziel den
Protest wirksam zu kanalisieren.

Ein Bündnis aus dem Förderverein für eine freie Informationelle Infrastruktur (FFII), der EFF, dem Europäischen Verbraucherverband und dem Europäischen Bibliothekenverband hat konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des Richtlinien-Entwurfs unterbreitet. Die Vorschläge können auf der Copy-Crime-Website:engl: eingesehen werden können.

Quelle:
Gehring, Robert A.: EU-Parlament: Tauschbörsen-Nutzern drohen Haftstrafen via golem.de

Amazon steigt in Musikhandel ein

Ab Mai möchte auch Amazon DRM-freie MP3s über sein Portal anbieten, berichtet futurezone.ORF.at. Universal ist mit an Bord und will seinen Klassikkatalog zur Verfügung stellen. Sony BMG und Warner Music wollen jedoch weiter an DRM festhalten, weil sie befürchten, dass ihre Songs so schneller den Weg in Tauschbörsen finden. Allerdings über die Preise können noch keine Angaben gemacht werden. Vermutlich laufen die zähen Verhandlungen bis kurz vor Ultimo.

Quellen:
Amazon will ab Mai MP3s verkaufen via futurezone.ORF.at
Christman, Ed: Universal, Amazon beef up MP3 sales space:engl: Billboard, via Yahoo! News

Wie verhalte ich mich urheberrechtskonform?

Die Schweiz gibt ihren Bürgern in Form eines Ratgebers zu dieser Frage einen hilfreichen Leitfaden an die Hand.
Auf der Website der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist die „Handlungshilfe“ mit dem Titel CDs brennen und Tauschbörsen veröffentlicht und berücksichtigt nach Angaben der Verfasser den aktuellen technischen Stand und die geltende Rechtslage in der Schweiz. Änderungen des Urheberrechtsgesetzes werden derzeit parlamentarisch beraten und sollen ggf. im vorgelegten Ratgeber durch eine Neufassung ebenfalls berücksichtigt werden.

Privatkopien sind und bleiben in der Schweiz derzeit und zukünftig möglich. Auch das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen ist erlaubt.

Ausdrücklich wird im Ratgeber darauf hingewiesen, dass normale Brennprogramme nicht in der Lage sind, einen Kopierschutz zu umgehen. Die SKS hat aber eine Lösung parat: „Hierfür gibt es Programme, welche die Kopiersperre umgehen. Sobald die Kopiersperre umgangen ist, können Sie mit demselben Programm oder einem anderen Brennprogramm eine Kopie Ihrer CD oder Ihrer DVD erstellen. Die gebrannte CD oder DVD ist dann nicht mehr mit einer Kopiersperre versehen.“

Der Ratgeber weist deutlich darauf hin, dass Programme zur Konvertierung von Formaten dazu dienen, die Interoperabilität zwischen unterschiedlichen technischen Systemen zu ermöglichen.

Die Juristen der Stiftung gehen daher davon aus, „dass das Garantieren der Interoperabilität Vorrang vor dem Verbot der Kopiersperrenumgehung hat“.

Die in dem Ratgeber erwähnten Tipps und Tricks gelten nur im Rahmen des liberalen Urheberrechts der Schweiz, nicht ausnahmslos in Deutschland, dessen Urheberrecht wesentlich restriktiver ist.

Quelle:
Schweizer Ratgeber zur Privatkopie und Tauschbörsen auf golem.de

Digitales Wasserzeichen – Stabilität

Das Fraunhofer Institut gibt nicht auf. DRM-markante Systematiken werden weiterhin erforscht und sollen zu einer Einsatzreife gelangen. Das Digitale Wasserzeichen als passives Schutzsystem klingt fair und soll helfen „Musikpiraten“ zu entlarven.
Die Wasserzeichen sind unhörbar, unauffindbar und unveränderlich, versprechen ihre „Verbesserer“ und erzielen auch erste Erfolge damit. Zumindes ließe sich mit Hilfe dieser Wasserzeichen stichhaltige Nachweise erbringen, wer die Musikdatei unerlaubter Weise auf die Tauschbörsen des weltweiten Netzes gebracht hat.

Mehr dazu:
Zielenkewitz, Moritz: Unhörbar versteckt und unerhört fair –
Digitales Wasserzeichen: Musik mit Fingerabdruck, Fraunhofer Institut