Ich miet mir einen Artikel…
Bei meinem Bericht über die Abschaltung von TIBORDER bin ich auch über das Angebot der Technischen Informationsbibliothek (TIB) gestolpert, bei dem man sich einen Artikel für einen Tag mieten kann. Ein wenig stellt sich mir da die Frage: Wie verzweifelt muss man sein, ein solches Angebot zu nutzten?
Ich kann (aus) diesen(m) Beitrag weder kopieren noch drucken. Ich kann den Artikel für 24 Stunden lesen und vielleicht handschriftlich abpinseln (dafür wird die Zeit gerade noch reichen) oder durch andere Verfahren die analoge Lücke ausnutzen. Und dann wird der Artikel in dieser Form irgendwo als freie Version erscheinen.
Welche Argumente sprechen seitens der Bibliothek eigentlich für so ein Angebot?
Einmal gibt es da das Argument des Zugangs. Ich kann als Nutzer der Bibliothek zumindest den gesamten Inhalt dieses Artikels wahrnehmen, bevor ich mich entscheide, diesen notfalls zu kaufen.
Als Bibliothek kann ich auch seltene Zeitschriften(-beiträge) nachweisen und in irgendeiner Form zugänglich machen, die ich sonst nicht anbieten könnte. Damit bleibe ich als Bibliothek erster und umfassendster Anlaufpunkt für die Recherche der Fachwissenschaftler.
Aber habe ich als Bibliothek nicht auch die Verantwortung, unmögliche Geschäftsmodelle nicht zu unterstützen und zu fördern? Diese Frage stellt(e) sich bereits bei der Onleihe oder dem sehr restriktiv gestalteten Angebot der UTB-eBooks (Artikel von 2009).
Was passiert eigentlich für die Bibliothek? Wird sie nicht zum Kopierladen, nur eine weitere Vertriebsplattform im Portfolio der Verlage? Lassen sich Bibliotheken alles gefallen, nur um vermeintlich Zugang zu allen Informationen bieten zu können? Werden Verlage bald Geld von den Bibliotheken verlangen, wenn ein Student ein gedrucktes Buch ausleiht? Lässt sich das rechtlich und ethisch überhaupt absegnen, wenn Bibliotheken zu Verkaufsplattformen umfunktioniert werden? Werden solche Angebote durch die BID-Arbeitsgruppe für Ethik und Information erörtert?
Auf der Seite des Bibliotheksportals zum Thema „Informations- und Berufsethik“ steht der Zugang zur Information ganz oben.
Hermann Rösch, Mitglied in der IFLA Kommission „Free Access to Information and Freedom of Expression (FAIFE)“, wird auf der Seite wie folgt zitiert:
„Bibliotheken aber haben keine Wahl: Sie müssen den Informationsauftrag in der demokratischen Gesellschaft wahrnehmen. Sie müssen Klarheit darüber schaffen, welche informationsethischen Grundsätze sie ihrer Arbeit zugrunde legen und in welchen Fällen mit Einschränkungen des ungehinderten Zugangs zu Informationsangeboten über Bibliotheken zu rechnen ist.“
Durch den Mietvertrag (oder besser gesagt Lizenzvertrag), der ja letztendlich mit Kosten für ein kaum zu nutzendes Dokument stellt sich mir eine weitere Frage, mit der sich die Ethik-AG und andere Aktive beschäftigen sollten:
Wann gilt Information als zugänglich und muss zugängliche Information dann auch noch (gut) nutzbar sein?
Scherzhaft mit bitterem Beigeschmack kamen wir (@esteinhauer und @bibliothekarin) in einem Twittergespräch gestern in Bezug auf die Mietartikel zum Schluss, dass dieses Mietangebot Bibliotheken zu „Bezahlschaufenstern der Verlage“ macht und dies fast den Praktiken bei Butterfahrten entspricht. Nun ja, aus dem Rotlichtvierteln kennen vermutlich einige Herren diese Kabinen, wo man erst was sieht, wenn man bezahlt. Dann wird für einen gewissen Zeitraum ein roter Vorhang geöffnet und Mann darf zuschauen…