Ende für TIBORDER

Heute stellt die Technische Informationsbibliothek (TIB) den Bestell- und Lieferservice TIBORDER ein. Jedoch niemand muss auf einen guten Bestellservice verzichten. Als Nachfolger sollen jene, die auf bisher TIBORDER nutzten, auf GetInfo umsteigen.

GetInfo ersetzt ab dem 01.08.2012 TIBORDER und bieten zahlreiche Vorteile.Es gibt eine datenbankübergreifende Recherche für die Wissenschaftsgebiete Architektur, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik und Technik. Über den Full Service besteht zudem die Möglichkeit, Literatur unabhängig der TIB-Fachgebiete von Technik und Naturwissenschaften zu beschaffen. Dafür arbeitet man weltweit mit anderen Dokumentlieferanten und Forschungseinrichtungen zusammen. Wer möchte kann auch mobil in diesem Angebot recherchieren.

Die TIB bietet über GetInfo zudem die Möglichkeit, Artikel für 24 Stunden zu mieten statt zu kaufen. Man arbeitet dabei mit DeepDyve Inc. zusammen. Das Angebot selbst begrenzt sich erstmal auf alle Zeitschriften aus den Bereichen Technik und Management des Verlages Emerald Group Publishing Limited.

Die Möglichkeit, einen Artikel zu mieten, ist in GetInfo über die Datenbank „TIBscholar“ eingebunden und über die Filteroption „Verlag“ mit der Auswahl „Emerald“ gezielt recherchierbar.
Erscheint in der Detailanzeige der Button „Artikel mieten“, werden Sie zum Webangebot von DeepDyve Inc. weitergeleitet. Dort ist eine separate Registrierung erforderlich, um den Artikel für 24 Stunden lesen zu können. Ein Ausdruck, Download oder Speicherung des Artikels beinhaltet dieses Angebot nicht. Hierfür bietet Ihnen die TIB eine entsprechende Kaufoption in GetInfo an.

Der Umstieg von TIBORDER auf GetInfo ist eine reine Gewöhnungssache, denn die Zugangsdaten für TIBORDER gelten auch für GetInfo.

Aufmerksam geworden über:
Bredemeier, Willi: Pushdienst-News – Samstag, den 28.Juli 2012, Password

Artikelversand demnächst mit Brieftauben

Vermutlich ist es den Richtern entgangen, dass E-Mails zuverlässiger und schneller sind als Brieftauben und auch dass es Bibliotheken gibt, wo der Wissenschaftler schnell (!) seinen Artikel benötigt.
Gestern wurde im langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Börsenverein und dem Dokumentenlieferservice subito durch das Oberlandesgericht München sein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt.

Der Versand von kopierten Artikeln aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften per E-Mail verstößt gegen geltendes Recht – das ist die Kernaussage des gestern vom Oberlandesgericht München verkündeten Urteils.

Zwei mögliche Folgen hätte dieses Urteil, würde subito nicht in Revision gehen und dort gewinnen:

subito und Anbieter von ähnlich agierenden Diensten wie TIBORDER stellen den Dokumentenversand komplett auf den Postweg um. Für Kunden wären damit deutliche Komforteinbußen zur bisherigen elektronischen Lieferung verbunden. Die Wartezeit auf bestellte Fachartikel verlängert sich, zumal sich die Papierkopie nicht direkt am PC aufrufen lässt. […] [Oder:] Die Anbieter einigen sich mit den Verlagen über Lizenzen zur Nutzung von Fachartikeln auch auf dem elektronischen Wege. Dies würde eine deutliche Erhöhung der Preise für solche Dienste mit sich bringen.

Eine Verteuerung dieser Dienste würden Studenten und Wissenschaftler von öffentlichen Hochschulen von der Nutzung solcher Dienstleistungen ausschließen, zumal gerade Universitäten unter einem hohen Kostendruck stehen. Denken wir hier an die immensen Spareinforderungen von Finanzminister Sarazin für die drei Berliner Universitäten 2003. Hier heißt es zu kämpfen für angemessen niedrige Preise, damit Wissenschaft auch an Deutschlands Universitäten für Wissenschaftler und Studenten möglich bleibt.

Urheberrecht [ist] existenziell für Wissenschaftsstandort Deutschland [.] Das Urteil des Oberlandesgerichtes nimmt in Teilen einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechts vorweg, der momentan noch in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags geprüft wird. Die jetzige Fassung des Regierungsentwurfs schränkt die Informationsversorgung durch öffentliche Bibliotheken massiv ein und würde de facto die elektronische Lieferung von Dokumenten stark beeinträchtigen beziehungsweise gänzlich unmöglich machen.

Quellen:
Artikelversand per E-Mail verstößt gegen gültige Urheberrechtsgesetze: Muss Deutschland im digitalen Zeitalter zurück zur Papierkopie? ; Presseerklärung TIB
Elke: Urteil: Artikelversand per E-Mail ungesetzlichvia IB Weblog