Urheberrecht ist kinderleicht!

Das beweist dieser kleine Junge im Video :wink:, der seine frisch erworbenen Kenntnisse aus dem “Safer Internet Aktion 2012” zusammenfasst.

SID: Urheberrecht from Robert Boczek on Vimeo, CC-BY.

Vorstellung der Espresso Book Machine in der “Darien Library” im Bundesstaat Connecticut (USA)

Mithilfe dieser Maschine dauert das Buchdrucken nur noch sechs Minuten. Trotzdem glaube ich, dass es natürlich buchabhängig ist, wie lange dieser Vorgang am Ende schließlich dauert. Die “Darien Public Library” bietet AutorInnen eine kostengünstige Alternative deren Bücher in der Bibliothek zu drucken und war auch sicherlich auch in der Vorweihnachtszeit sehr gefragt. NutzerInnen können sich ihre Bücher maßgeschneidert anfertigen lassen (Layout, Umschlag und Farbe). Darunter sind auch Werke von Literaturnobelpreisträgern, wie etwa Mario Vargas Llosa oder Elias Canetti. Mit dem gestrigen internationalen Public Domain Tag kamen zur  “Espresso Book Machine” (EBM) zu den bisherigen 7 Millionen Buchtiteln weitere hinzu.

via Tame The Web

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Sind gemeinfreie Werke wirklich Werke der Public Domain?

In Archivalia – heute schon mehrfach drauf bezogen, gibt es eine heftige Diskussion zur Gemeinfreiheit. Nun so einfach Gemeinfreiheit mit Public Domain gleichzusetzen, hieße meiner Meinung nach zu sagen, das Urheberrecht ist Copyright. Allerdings müssen an dieser Stelle Juristen laut aufjaulen, denn wir sprechen hier über zwei unterschiedliche Rechtssysteme, die im Endeffekt zu ähnlichen (!) Ergebnissen kommen. Seine Urheberpersönlichkeitsrechte kann man in Deutschland nicht veräußern (§ 29 UrhG), auch wenn man auf eine aktive Verfolgung verzichten könnte. Aber selbst wenn man in einem Fall diese nicht verfolgt, so kann man es in einem anderen dennoch tun. Werke der Public Domain unterliegen dem Copyright, wo vor allem kommerzielle Interessen verfolgt werden. Betroffen sind also im deutschen wie im amerikanischen Rechtssystem die Verwertungsinteressen, sprich wieviel Geld man damit verdienen kann.