Autoren sollen sachlich bleiben

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat die “Frankfurter Mahnung” von Vertretern der Schriftsteller und des Buchhandels zum Urheberrecht als unsachlich kritisiert.

Darin heißt es: “Die Pläne für Kürzungen bei den Abgaben für Vervielfältigungsgeräte sollten aufgegeben werden.”

Das klingt, als haben die Urheber hier einen wunden Nerv getroffen, denn BITKOM erwartet eher steigende Pauschalabgaben für die Gerätehersteller. Die Urheberrechtsnovelle hat entsprechende Abgaben auf Computer, Drucker und Multifunktionsgeräte vorgesehen. Würde der Gesetzentwurf so umgesetzt, könnten sich die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften nach BITKOM-Berechnungen mindestens verdoppeln.

Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Schriftsteller, Imre Török, sprach von einer “Enteignung der Urheber zu Gunsten der Geräteindustrie”. Die pauschale Geräteabgabe werde praktisch abgeschafft. “Das ist unsachliche Panikmache und eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit”, erwiderte Harms gestern in Berlin.

Harms wirft im Gegenzug den Gesetzgebern ebenfalls fehlendes Augenmaß vor:

Beispielsweise sollen die Verbraucher nach Ansicht der Verwertungsgesellschaften zukünftig eine urheberrechtliche Abgabe für Multifunktionsgeräte (Kombigeräte aus Drucker, Scanner und Fax) in Höhe von mindestens 76,70 Euro bezahlen. Einstiegsmodelle sind aber schon zu Verkaufspreisen ab 50 Euro zu haben.

Die Kritik von BITKOM richtet sich dabei weniger gegen die allgemeine Forderung nach Stärkung des Schutzes von geistig-schöpferischen Leistungen als vielmehr gegen das Ansinnen der Autoren, die im »Zweiten Korb« zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorgesehene Deckelung von Urheberrechtsabgaben auf Vervielfältigungsgeräte zu beseitigen.

Quelle:
BITKOM: Panikmache bei der Urheberrechtsnovelle unterlassen:x: via de.internet.com
BITKOM: »Autoren betreiben Panikmache«:x: urhberrecht.org

Keine Achtung vor dem Urheberrecht

Der Verband deutscher Schriftsteller (VS), das P.E.N.-Zentrum Deutschland und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben sich in ihrer “Frankfurter Mahnung” gegen “jegliche Art politischen Zwangs zum Open Access zu urheberrechtlich geschützten Werken” gerichtet. Ihre Lösung, um das “berechtigte öffentliche Bedürfnis zu befriedigen, an der Kultur- und Wissensgesellschaft teilzuhaben”, ist eine höhere Investition seitens des Staates in Kultur und Wissenschaft.

Mit “fehlendem Respekt für geistige Schöpfungen” könne Deutschland seine Rolle als eine der “führenden Kultur- und Bildungsnationen” verlieren.

Die Unterzeichner sehen eine hohe Gefahr im Verlust einen starken Urheberrechts. Dies sei eine Garantie, dass Deutschland auch in Zukunft mit seinen geistig-schöpferische Leistungen im Wettbewerb der Informationsgesellschaften bestehen kann. Sie sehen den Staat in der Pflicht, die nötigen Anreize dafür, “dass solche Inhalte auch im digitalen Zeitalter noch entstehen können und in ihre Veredelung und öffentliche Bereitstellung investiert wird” zu schaffen.

Quelle: Schriftsteller warnen vor “fehlendem Respekt vor geistigen Schöpfungen” via heise online

mehr dazu:
Gehring, Robert A.: Schriftsteller und Börsenverein gegen Open Access via golem.de

Artikelversand demnächst mit Brieftauben

Vermutlich ist es den Richtern entgangen, dass E-Mails zuverlässiger und schneller sind als Brieftauben und auch dass es Bibliotheken gibt, wo der Wissenschaftler schnell (!) seinen Artikel benötigt.
Gestern wurde im langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Börsenverein und dem Dokumentenlieferservice subito durch das Oberlandesgericht München sein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt.

Der Versand von kopierten Artikeln aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften per E-Mail verstößt gegen geltendes Recht – das ist die Kernaussage des gestern vom Oberlandesgericht München verkündeten Urteils.

Zwei mögliche Folgen hätte dieses Urteil, würde subito nicht in Revision gehen und dort gewinnen:

subito und Anbieter von ähnlich agierenden Diensten wie TIBORDER stellen den Dokumentenversand komplett auf den Postweg um. Für Kunden wären damit deutliche Komforteinbußen zur bisherigen elektronischen Lieferung verbunden. Die Wartezeit auf bestellte Fachartikel verlängert sich, zumal sich die Papierkopie nicht direkt am PC aufrufen lässt. […] [Oder:] Die Anbieter einigen sich mit den Verlagen über Lizenzen zur Nutzung von Fachartikeln auch auf dem elektronischen Wege. Dies würde eine deutliche Erhöhung der Preise für solche Dienste mit sich bringen.

Eine Verteuerung dieser Dienste würden Studenten und Wissenschaftler von öffentlichen Hochschulen von der Nutzung solcher Dienstleistungen ausschließen, zumal gerade Universitäten unter einem hohen Kostendruck stehen. Denken wir hier an die immensen Spareinforderungen von Finanzminister Sarazin für die drei Berliner Universitäten 2003. Hier heißt es zu kämpfen für angemessen niedrige Preise, damit Wissenschaft auch an Deutschlands Universitäten für Wissenschaftler und Studenten möglich bleibt.

Urheberrecht [ist] existenziell für Wissenschaftsstandort Deutschland [.] Das Urteil des Oberlandesgerichtes nimmt in Teilen einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechts vorweg, der momentan noch in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags geprüft wird. Die jetzige Fassung des Regierungsentwurfs schränkt die Informationsversorgung durch öffentliche Bibliotheken massiv ein und würde de facto die elektronische Lieferung von Dokumenten stark beeinträchtigen beziehungsweise gänzlich unmöglich machen.

Quellen:
Artikelversand per E-Mail verstößt gegen gültige Urheberrechtsgesetze: Muss Deutschland im digitalen Zeitalter zurück zur Papierkopie? ; Presseerklärung TIB
Elke: Urteil: Artikelversand per E-Mail ungesetzlichvia IB Weblog

95 Jahre Schutzfrist gefordert

Die IFPI fordert in Europa 95 Jahre Schutzfrist für das geistige Eigentum. Bisher werden durch das Urheberrecht und internationale Verträge immerhin noch stolze 50 Jahre Schutzfrist für Tonaufnahmen eingeräumt.

An einem Treffen diese Woche traf die Bundeskanzlerin mit der IFPI zusammen, um über die veränderten Rahmenbedingungen «der Musikindustrie als eine der tragenden Säulen der Kreativwirtschaft» zu sprechen, wie in der Medienmitteilung auf der Website der deutschen IFPI zu lesen ist.

Bei dem Treffen ging es um den Schutz der Interessen der Tonträgerhersteller (vermutlich weniger um die der Künstler) vor “Piraten”. Entsprechend wurden Forderungen nach Einschränkungen bei der Privatkopie laut.

eispielsweise sollen nach der IFPI die Internet-Service-Provider dazu verpflichtet werden, den Service-Vertrag mit Kunden, die Urheberrecht verletzende Inhalte online stellen, zu kündigen.

Okay, man kan verstehen, dass lebende Künstler (z.B. Udo Jürgens, Paul McCartney) ein Problem darin sehen, wenn ihre frühen Stücke nach einer über 50jährigen Bühnenkarriere plötzlich gemeinfrei werden. Hier kann man eine Verlängerung der Schutzfrist auf Lebenszeit akzeptieren, aber 95 Jahre ist heftig. Und wie gehen Künstler wie Johannes Heesters damit um, die nun schon von diesen Problemen eingeholt worden sind?
Eine interessante Entdeckung hat Lawrence Lessig in seinem Blog:engl: festgehalten:

As reported yesterday, there was an ad in the FT listing 4,000 musicians who supported retrospective term extension. If you read the list, you’ll see that at least some of these artists are apparently dead (e.g. Lonnie Donegan, died 4th November 2002; Freddie Garrity, died 20th May 2006). I take it the ability of these dead authors to sign a petition asking for their copyright terms to be extended can only mean that even after death, term extension continues to inspire.

I’m not yet sure how. But I guess I should be a good sport about it, and just confess I was wrong. For if artists can sign petitions after they’ve died, then why can’t they produce new recordings fifty years ago?

Kritiker werfen der IFPI und den Fordernden sogar einen Vertragsbruch mit der Öffentlichkeit vor. Den Künstlern und Firmen waren die Regeln und Bedingungen bereits vorher bekannt. Zudem haben sich diese auch noch in ihrem Sinne verbessert. Und zu glauben, dass die Künstler nach diesen 50 Jahren leer ausgingen, ist auch nicht der Fall. Für jedes Leermedium werden pauschale Abgaben an die VG Ton fällig und daraus würden die Künstler anteilig bezahlt, auch nach Ablauf der Schutzfristen.

Quellen:
IFPI fordert 95 Jahre Schutzfrist in der EU auf Digitale Allemende
Gehring, Robert A.: Musikindustrie drängt Bundeskanzlerin zu Urheberrechtsverschärfung via iRights.info
Michalk, Stefan: Bundeskanzlerin trifft Vertreter der internationalen Musikindustrie Bundeskanzlerin trifft Vertreter der internationalen Musikindustrie via IFPI.de

OA – Anhörung im Bundesrat

In seiner häutigen Sitzung berät der Bundesrat heute unter Top 34 “Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung”.

Die Ausschussvorlage zu diesem Thema war sehr kritisch und zurückhaltend gegenüber dem freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.

Quelle:
Steinhauer, Eric: Heute berät der Bundesrat über Open Access. via Bibliotheksrecht

Kriminelle Verbraucher?

Die hier gemachten Überlegungen rechtlicher Art beziehen sich auf das US-Copyright.
Ein Gericht in Nordkarlifornien hat entschieden, dass es legal ist, im Rahmen der Verwerterlizenzen und den gesetzlichen Vorgaben private Kopien von DVDs zu machen.
Die DVD Copy Control Association hat damit ein Problem, zumal sie das Kopieren von DVDs ganz gerne vollständig untersagen möchte.

Copyright ist eine komplizierte Sache. Geschützt wird nur das, was der Autor, Verwerter, der Fotograf, ein Filmemacher oder Komponist geschaffen hat. Es beinhaltet dabei aber nicht die Ideen oder die faktischen Informationen, welche das Werk enthält.

Noch komplizierter wird es dann beim Fair Use. Viel hängt vom Zweck und der Beschaffenheit des genutzten Materials ab. Eine beschränkte Wiedergabe zum Zweck der Kritik, für Anmerkungen, die Nachrichten, Lehre und Forschung und den Unterricht hat diesen Spielraum. Das Nutzen dieser Materialien für den kommerziellen Gebrauch hingegen verstößt eindeutig gegen die Grenzen des Fair Use.

Der Audio Home Recording Act von 1992 erlaubt zwar das Mitschneiden von Radio- und Fernsehsendungen, sagt aber nichts über das Anfertigen von digitalen Aufnahmen aus, das Konvertieren von CDs und das Speichern in MP3-Playern. Apple iPod hätte trotz seiner legalen Downloadangebote für Geld (iTunes) Schwierigkeiten, wenn die Menschen nicht auch die Möglichkeit bekämen, ihre eigenen CDs zu konvertieren und auf ihren iPod überspielen könnten.

Genauso ist das bei DVDs. Die Nutzer möchten diese in andere Formate überführen, um sie auf anderen Abspielgeräten sehen und nutzen zu können.

Im Fall dieser Gerichtsentscheidung wurde klargestellt, dass DVDs im Rahmen von Fair Use nicht anders behandelt werden können als CDs und Musikstücke. Für die DVD-Verkäufer ist der Schutz schon wichtig und sie glauben, wenn sie ihren Nutzern das Leben schwer machen, würden sie ihren Erfolg erhöhen (z.B. mehr Verkäufe etc.).

Die Musikindustrie hat sich mit DRM auf CDs eher geschadet und überschlägt sich nun fast dabei, davon abzurücken. Eine ganze Reihe von Musikdownload-Anbietern wie eMusic, Audia Lunchbox und Anthology verzichten ganz auf DRM. Erwartet wird dadurch eine Zunahme bei den Verkäufen. Auch EMI versucht nun mit Songs ohne DRM die Verkaufszahlen durch Premium-Angebote zu steigern.

Recht spät haben die Verantwortlichen festgestellt, dass DRM nicht funktioniert. Die System sollten unauthorisiertes Kopieren verhindern, aber bis jetzt ist kein Kopierschutz entwickelt worden, der nicht gehackt worden ist. Das machte es aber auch schwierig, zahlende Kunden zu bekommen, wenn diese Systeme doch so gut wie keinen Effekt hatten und sich die Titel dann doch auch ohne diese Beschränkungen erwerben ließen.

Gerad gabe es wieder Meldungen, dass der Kopierschutz von HD-DVD und Blue ray geknackt ist.

Es wird auch weiterhin notwendig sein, Musik und Filme zu schützen, aber es gibt besser Methoden als die auf den Trägern implementierten aktiven DRM-Kopierschutzsysteme. Zu den besseren Möglichkeiten gehören “Fingerprints” und “Watermarks”, deren Vorteil es ist, dass sie das Kopieren nicht verhinden. Sie machen nur nachweisbar, wer gegen das Copyright verstoßen hat. Damit wird die Masse der gesetzestreuen Konsumenten nicht von vornherein kriminalisiert, sprich, ihr werden keine bösen Absichten unterstellt. Warum, so fragt der Autor des Artikels, hat man das nicht von Anfang an so gehandhabt?

Quelle:
Criminalising the consumer:engl: auf Economist.com

Kein Gefühl für Musik

Die Deutschen sind mit ihrer immer wieder so genannten “deutschen Gründlichkeit” mit akribischer Sammelwut dabei. Sie speichern 16,6 Milliarden Musikdateien auf PCs, MP3-Playern und Handys. Damit hat sich die Zahl der Titel im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt.

Seit der ersten Erhebung 1999 hat sich die Zahl der Personen, die CDs oder DVDs brennen, von 7,9 Millionen auf 31,4 Millionen nahezu vervierfacht.

Durch die Masse verlieren sie dabei das Gefühl für den Wert von Musik, meint Michael Haentjes, der Vorsitzende der Deutschen Phonoverbände:

“Die fortschreitende Digitalisierung kreativer Inhalte wie Musik, Filme oder Bücher erfordert dringend eine Neubewertung des Urheberrechts. Vom Kopieren können Künstler nicht leben, deshalb brauchen wir eine breite Debatte zum Schutz geistigen Eigentums in der digitalen Welt”.

Quellen:
Festplatten zerstören Gefühl für den Wert von Musik via golem.de
Deutschland “brennt” auf IFPI.de
Brennerstudie 2007: DVD ersetzt zunehmend die CD auf Media Infodienst

IPRED2 ist durch

Das EU-Parlament hat sich heute in erster Lesung mit der Mehrheit für die EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) entschieden. Die Proteste im Umfeld haben jedoch erreicht, dass der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt wurde.

Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen.

In den Positivkatalog der von den Strafrechtsmaßnahmen erfassten geistigen Eigentumsrechte ist neben dem klassischen Urheberrecht auch der Schutz von Datenbanken, Halbleitertopographien, Markenrechten- und Geschmacksmusterrechten, geographischen Herkunftsbezeichnungen und Firmennamen eingeschlossen, jedoch nicht wie bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) die Patente.

Allerdings wurde auch sofort wieder Kritik an dem Beschluss laut.

“In der vorliegenden Form nach wie vor eine Katastrophe” ist das Gesetz nach Ansicht von Julian Finn vom Netzwerk Freies Wissen /Fairsharing Network:engl: .“Begriffe wie ‘Piraterie’ und ‘gewerbliche Nutzung’ sind nach wie vor nicht ausreichend definiert,” kritisierte Finn.

Quelle:
EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein via heise online

Warnung: Gelddruckmaschine entdeckt!

Mit Urheberrecht versuchen findige und vor allem windige Rechtsanwälte über ein Urhberrechtsregister Geld zu verdienen. Hier muss vermutlich wesentlich mehr aufgeklärt werden.

Mit dem Urheberrechtsregister bieten wir Urhebern eine einfache und schnelle Möglichkeit ihre Ideen und Werke sicher zu schützen.

Publikation ist das einfachste Mittel, seine Werke und Ideen zu schützen. Jedes Werk, das einen bestimmten Schöpfungsgrad erreicht hat, ist automatisch geschützt. Dies ist einfach ein Geschäft mit der Unwissenheit. Dafür 65,45 € zu zahlen ist absolut nicht notwendig!

Ob Musiker, Schriftsteller, Fotograf, Software-Entwickler oder Architekt: jeder Urheber eines Werkes kann sein Werk bei uns registrieren lassen. Durch die Registrierung kann ein Urheber später nachweisen, wann er uns sein Werk übermittelt hat und zu welchem frühen Zeitpunkt seine Idee oder sein Werk bereits vorlag.

Bitte nur nicht ins Boxhorn jagen lassen davon. Ich kann dort Ideen und Werkttitel anmelden, ohne dass sie zu dem Zeitpunkt bestehen. Diese Möglichkeit, hiermit sein Eigentum zu sichern, wage ich zu bezweifeln. Ich kenne zumindest keine Klausel im Urheberrecht, die eine Art “Vorkaufsrecht” für Ideen und Werke sind.

Sie schicken uns ihr Werk per Post oder elektronisch per e-mail und hinterlegen es damit bei uns. Wir registrieren Ihr Werk und schicken Ihnen eine Eingangsbestätigung nebst Urkunde über die Hinterlegung. Ihr Werk bleibt bei uns sicher verwahrt. Sollte es später auf den Zeitpunkt der Hinterlegung ankommen, können Sie anhand des bei uns hinterlegten Werkes den Zeitpunkt der Registrierung ihrer Urheberschaft nachweisen.

Und so einfach sind Sie Ihr Geld los. Besser investieren sie diese Euro in eine Publikation, mit der sie sicherstellen, dass Ihr Werk für jeden ab diesem Datum sichtbar ist.

In wie weit die drei Rechtsanwälte, die hinter dieser Idee stecken, sich mit dem Urheberrecht als Spezialisten auskennen, lässt sich bei der Schwerpunktlegung, nur erahnen. So jedoch wirkt das Ganze – viel Information ist auf der Seite nicht zu bekommen – eher wie die immer schon gewünschte Gelddruckmaschine: Einkommen ohne Aufwand.

Die Privatkopie – Betrachtungsweisen

Frank Fechner gibt eine neue Schriftenreihe “Medienrechtliche Schriften” heraus. Gerade ist der erste Sammelband zu aktuellen Fragestellungen des Urheberrechts erschienen. Das Recht auf Privatkopie wird im Rahmen der Korb 2 Diskussion immer wieder in Frage gestellt und ist daher zentrales Thema in diesem Band 1.

Rezension:
Steinhauer, Eric: Sammelband zum Urheberrecht in Bibliotheksrecht

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