Gelesen in Biblioblogs (24.KW’12) – Vertretung Lesewolke

(zweite Autorin: Doreen Thiede)

Wir hoffen, Liane hatte einen wunderbaren Urlaub und kommt gut erholt zurück. Dies ist der letzte Urlaubsvertretungsbeitrag unsererseits. Ab nächster Woche gibt es diese Rubrik dann wieder wie üblich bei Lesewolke.

Kritisch wurde in der Blogosphäre die Ankündigung von De Gruyter betrachtet, dass der BIBLIOTHEKSDIENST ab 2013 beim Verlag erscheint. Zurecht bemängelt wird die Verlängerung der Embargo-Zeit, für die Klaus Graf drastische Worte fand. Dem folgte bei der Inetbib Liste unter anderem ein Aufruf zur Gründung eines echten, eigenen Open Access-Journals für das Bibliothekswesen, der hier weiter verfolgt werden kann.

In Sachen Urheberrecht gab es auch eine Kehrtwende bei der CDU/CSU. Auf Blogfraktion.de, dem Blog der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wird auf das “Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft” eingegangen, welches vom Aktionsbündnis
“Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” besonders begrüßt wird. Heinz Pampel von wisspub.net widmet sich in seinem Beitrag zu diesem Diskussionspapier insbesondere der Frage des Zweitveröffentlichungsrechts für eine Stärkung des Open Access. Insgesamt sehr anschaulich wird das Abwägen der einzelnen Bedingungen durch Markus Beckedahl von Netzpolitik.org dargestellt. (via Infobib)

Um ein weiteres urheberrechtliches Thema kam man diese Woche nicht drumherum: “Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse”. Heise.de meldete, dass das Justizministerium endlich einen Entwurf für das neue Leistungsschutzrecht vorlegt.

Laut dem heise online vorliegenden, mittlerweile im Internet kursierenden Papier (PDF-Datei) sollen nur Herausgeber von Zeitungen und Zeitschriften Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet veröffentlichen dürfen. Die Verlage sollen auch verlangen können, dass ihre Erzeugnisse weiter nicht unerlaubt genutzt werden. “Gewerbliche Nutzer” müssten Lizenzen erwerben. Dies gelte nicht “für die reine Verlinkung” und Zitate.

Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht IGEL hat dazu erste Reaktionen aufgelistet. (via netbib weblog)

Daneben gab es noch etwas Technik: Jakob Voss erläuterte in seinem Jakoblog das BEACON-Format und wünscht sich Feedback zur Spezifikation des endgültigen BEACON-Standard.

Im webis-Blog hat sich Michael Hohlfeld Gedanken über die Zukunft der ViFas (Virtuelle Fachbibliotheken) gemacht, die durchaus in ihrer jetzigen Form zur Disposition stehen.

So, und jetzt, wo Deutschland im Viertelfinale steht, spielen wir den Ball zurück zu Liane 😉

Schutzfristen-Irrsinn

Ist das noch zeitgemäß?

Schutzfristen-Irrsinn

Schutzfristen-Irrsinn

Das Urheberrecht soll den Urheber schützen, damit dieser von seiner Arbeit profitieren kann. Damit er auch etwas von Wert schafft und vererben kann, scheint es die Schutzfristen zu geben. Die Erben haben noch 70 Jahre nach seinem Tod die Möglichkeit von seiner Arbeit zu profitieren. Erst danach werden die Bücher des Autors gemeinfrei.

Die Seite Schutzfristen-Irrsin.de zeigt deutlich, was 70 Jahre Schutzfrist nach dem Tod eines heutigen Autors bedeuten.

Ob diese langen Schutzfristen noch zeitgemäß sind? In der Wissenschaft wohl kaum. Das Stichwort “Verwaiste Werke” macht das mit den langen Schutzfristen verbundene Problem deutlich, denn wenn das genaue Jahr des Todes nicht nachgewiesen werden kann oder Rechteinhaber (Erben, Verwertungsrechtebesitzer) ausfindig gemacht werden können. In diesen Fällen ist eine Verarbeitung, z.B. Digitalisierung, häufig nicht rechtssicher möglich und unterbleibt.


Aufmerksam geworden über:

Pauser, Josef: Schutzfristen-Irrsinn, VÖBBLOG

Verdienen ja, verdienen lassen – nein

Immer wieder wundern sich Verlage über den Aufschrei von Autoren und Lesern, wenn es um ihre Verlagspolitik geht. Der Selbstverlag vieler Autoren kommt sicherlich nicht von selbst, besonders, wenn es Verlage wie den Madsack-Verlag geht, der die Autoren für inzwischen sicherlich sehr wichtige Veröffentlichungsmöglichkeiten nicht entlohnen möchte.

Paid Content kann für Tageszeitungen natürlich wichtig sein, um Kunden zu halten oder den Internetauftritt zu finanzieren, aber ohne Beteiligung der Autoren an diesen Einnahmen, sollte der Verlag sich vielleicht Sorgen machen, ob er morgen noch entsprechende Autoren hat. Dies ist keine Art, die Urheberrechte der Autoren zu beschneiden, schließlich schaffen sie erst mit ihrer Arbeit den Wert, den der Verlag auf diese Weise verhökert.

Die IFLA ist besorgt über ACTA

Gestern fand im Europäischen Parlament ein Anhörung für Interessenvertreter statt. Stuart Hamilton, der “IFLA-Director of Policy & Advocacy” brachte seine Besorgnis gegenüber der Verabschiedung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zum Ausdruck. Viele Bibliotheken sind ebenso in Sorge über die intransparenten ACTA-Verhandlungen, die eine Gefahr für das Gleichgewicht zu Copyright-Fragen darstellen. Die Ziele und Methoden von ACTA stehen im Widerspruch zum Bekenntnis der Bibliothekscommunity einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten zu garantieren. Derzeit wird die Entscheidung über die endgültige Abstimmung zu ACTA im Juli diesen Jahres erwartet. Im Folgenden eine Video-Nachricht von Stuart Hamilton an die IFLA-Community:

ACTA: Concerns of IFLA from IFLA HQ on Vimeo.

“IFLA is gravely concerned by the extreme secrecy surrounding the ACTA negotiations, the potentially chilling effects of targeting intermediaries, and the continuing focus on enforcement at the expense of flexibility”, he said. “We have made far less progress in creating flexibility in copyright – particularly in the digital age. ACTA compounds the problem by limiting flexibility going forward – at this point we have no ideas what technologies are going to emerge in the next decade and ACTA will lock us into an approach that is not suitable for now, let alone the future.”

ACTA-Infografik: Werden und Vergehen?

ACTA, das umstrittene Anti-Piraterieabkommen, wurde bereits von vielen EU-Staaten unterzeichnet. Bevor es in Kraft treten kann, ist die Zustimmung des EU-Parlaments nötig. Unsere Infografik erklärt den komplizierten Verhandlungs- und Ratifikationsprozess. Eine Zeitleiste zeigt die wichtigsten Etappen der vergangenen Jahre.
Die EU-Kommission will ACTA an den Europäischen Gerichtshof verweisen, um zu prüfen, ob der Vertrag EU-Recht verletzt. Der britische Sozialdemokrat David Martin, der als Berichterstatter die ACTA-Debatte im Handelsausschuss des EU-Parlaments leitet, will ebenfalls den EU-Gerichtshof anrufen. Doch anstatt sich der Anfrage der EU-Kommission anzuschließen, fordert Martin eine eigenständige Anfrage des EU-Parlaments. Da die Richter sich nicht allgemein zu ACTA äußern, sondern immer unter Bezug auf eine spezifische Fragestellung, könnte die Formulierung der Fragen die Entscheidung der Richter für oder gegen ACTA beeinflussen. Nachdem nun Dörte kürzlich ein Video von Explainity postete und wir beide in den Wochen seit Ende Januar immer wieder Videos und Infos zu ACTA veröffentlichten, soll diesmal eine Infografik des Europäischen Parlaments zeigen, wie der Umsetzungsprozess begann und wie er womöglich am Ende torpediert werden könnte.

 

ACTA – einfach erklärt

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist vom Tisch, ach nein, ACTA wird geprüft – ACTA wird reloaded. Irgendwie überschlagen sich die Meldungen.

Ich geb zu, so ganz klar war mir bisher das Problem ACTA auch noch nicht. Ich hab hier zwar bereits darauf hingewiesen und auch Wolfgang hat einen Beitrag verfasst, aber dieses Video von Explainity fasst die mit ACTA verbundenen Probleme nochmal verständlich zusammen.

Fliegen die Brieftauben bald auch in Zürich?

Die Anspielung des Titels bezieht sich auf eine ähnliche Diskussion, die wir hier 2007 im Blog bereits führten, als es um das Verbot des elektronischen Dokumentenversandes bei Subito ging. Inzwischen haben wir uns in Deutschland daran gewöhnt, dass die Dokumente größtenteils nur noch in Papierform ausgehändigt werden.

Nun kommt es rund um den elektronischen Dokumentenlieferdienst der ETH-Bibliothek in der Schweiz wieder zur Diskussion darum, da mehrere Verlage für wissenschaftliche Fachzeitungen sich an dieser wichtigen Dienstleistung stören.

Wolfram Neubauer, Direktor der ETH-Bibliothek hat nun zum Rechtsstreit mit der International Association of Scientific, Technical and Medical Publishers (STM) Stellung bezogen. STM hatte Ende 2011 beim Handelsgericht Zürich eine Klage gegen den Dokumentenlieferdienst der ETH-Bibliothek eingereicht. Die klagenden Veralge sind wie fast nicht anders zu erwarten Elsevier, Springer und Thieme. Diese spielen ähnlich wie der Ulmer-Verlag in der Klage gegen die TU Darmstatdt die Vertreter in einer Art Musterprozess und werden wohl auch finanziell von den anderen Mitgliedern der Association unterstützt werden.

Ziel von STM ist es, den Versand von Scans aus wissenschaftlichen Publikationen durch die ETH-Bibliothek an Kunden innerhalb der Schweiz verbieten zu lassen. Wesentliches Argument hierbei ist die Aussage der Verlagsvertreter, dass die wissenschaftlichen Verlage eigene Dokumentenlieferdienste unterhalten würden, die die Versorgung von Forschung und Entwicklung gleichermassen sicherstellen könnten.

Natürlich wird durch die Klagenden auch generell die Lieferung von Aufsatzkopien in elektronischer Form als ein Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen des Schweizer Urheberrechts angesehen. Die Kopienlieferung wäre somit illegal.

Nun selbstverständlich sieht die ETH Zürich bzw. die Bibliothek die Lieferung dieser elektronischen Kopien durch das Schweizer Urheberrechtsgesetz gedeckt, zumal dei entsprechenden Gebühren an die einschlägige Inkassostelle ProLitteris abgeführt werden. Dabei erbringt die ETH-Bibliothek eine

“innerhalb der geltenden Urheberrechtsbestimmungen für den Forschungsstandort Schweiz (…) sinnvolle Dienstleistung zu akzeptablen finanziellen Bedingungen (…).”

Durch die Klage der Wissenschaftsverlage besteht die Gefahr, dass die Regelung des Art. 19 Abs. 2 des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes, die das auszugsweise Kopieren aus Zeitschriften ausdrücklich erlaubt, unterlaufen wird. Rechtsanwalt Martin Steiger sieht darin einen eindeutigen Standortvorteil des Forschungsplatzes Schweiz im Gegensatz zu Deutschland, wo derartige Kopien verboten sind.

Die inzwischen von einer Reihe von Verlagen aufgebauten eigenen Lieferdienste sind für die entsprechenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unattraktiv, da die Kosten mit ca. 30 Euro pro Artikel drastisch höher als beim Dienst der ETH Zürich der Fall sind und die Nutzung dieser einzelnen Dienste auch unkompfortabler für den Nutzer sind. Hier muss jeder Verlag extra angeschrieben werden, während bei der ETH-Bibliothek nur diese Ansprechpartnerin ist. Der Nutzer muss sich nicht mit unterschiedlichen Preisstrukturen, Lieferbedingungen, Abrechnungsmodalitäten usw. beschäftigen.

Aus Sicht Neubauers ist die

(…) Reaktion der genannten Verlage (…) ein Beispiel dafür, dass die Interessen von Wissenschaft und Forschung hinter jenen der Verlage zurückzustehen haben, da die Argumentation der Verlage bzw. ihrer Vertreter folgende Punkte offensichtlich unberücksichtigt lässt:

  • Mehr oder weniger alle wissenschaftlich relevanten Zeitschriften werden durch die Ergebnisse von öffentlich geförderter Forschung getragen.
  • Die Hauptlast der Bewertung wissenschaftlicher Ergebnisse (also das Peer Reviewing) wird von der Scientific Community erbracht, die Verlage spielen lediglich eine unterstützende Rolle.
  • Die Hauptkunden aller grossen Wissenschaftsverlage sind mit weitem Abstand die wissenschaftlichen Bibliotheken, die wiederum in ihrer überwiegenden Zahl durch öffentliche Förderung getragen werden.

Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht zwischen den Dienstleistungen der ETH-Bibliothek für Wissenschaft und Forschung und den kommerziellen Interessen der Verlage abwägt.

Quellen
Neubauer, Wolfram: Den Verlagen ein Dorn im Auge, ETHlife
Steiger, Martin: Freies Wissen: Verlage verklagen Bibliothek der ETH Zürich, Steiger Legal
Agosti, Donat: Ein Bärendienst an der Forschung, NZZ

Sag “Nein” zu ACTA

ACTA steht für “Anti-Counterfeiting Trade Agreement” und ergänzt und erweitert das TRIPS-Abkommen. Umgangssprachlich wird auch immer wieder von ACTA als “Anti-Piraterie-Abkommen” gesprochen. Und wie Wolfgang bereits in seinem Bericht gezeigt hat, hat es dieses Abkommen in sich und betrifft auch die Arbeit von Bibliotheken.

Der Digitale Gesellschaft e.V. ruft auf, “Nein” zu ACTA zu sagen und dieses Vorhaben zu stoppen. Auch Anonymos News machen deutlich, dass etwas getan werden muss, um den Politikern zu zeigen, dass ihre Arbeit auch die Wünsche und die Meinung der Allgemeinheit beachten muss, nicht nur die großer, machtvoller Lobbyisten und Wirtschaftsunternehmen.

Hier ein Film von TheAnoninfos in einer Deutschen Synchronisation von Bruno Kamm: Anonymous – Was ist ACTA? – #StopACTA

Eine Infografik und ein Video gegen ACTA

Die IFLA hatte 2010 eine Stellungnahme zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA veröffentlicht. Damals wurde von der IFLA die geringe Transparenz der Verhandlungen kritisiert. Verlage versuchten mit Hilfe eines internationalen Handelsabkommens die Urheberrechtsfragen in den beteiligten Ländern zu umgehen. Wie sieht die aktuelle Situation aus? Gibt es eigentlich Stellungnahmen deutscher Bibliotheksverbände zu ACTA? Existiert eine Debatte in den betreffenden Kommissionen? Gehen bei ACTA ernsthafte Gefahren für die Bibliothekslandschaft hierzulande aus? Mich würde das sehr interessieren, welche konkreten Konsequenzen dies auf einzelne Bibliotheken hätte. Heute wurde das umstrittene Gesetz von einer Delegation der EU unterzeichnet. Netzpolitik berichtete ebenso darüber und hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben:

Noch besteht Hoffnung, denn das EU-Parlament und die nationalen Parlamente können das ACTA-Abkommen noch ablehnen. Der Digitale Gesellschaft e.V. ruft zusammen mit seinen europäischen Partnern dazu auf, EU-Abgeordnete an ihre Verantwortung zu erinnern, sich für unsere Bürgerrechte und den europäischen Binnenmarkt einzusetzen und mit “Nein” zu stimmen.”

Empfehlenwert ist die Kampagne des Vereins Digitale Gesellschaft e.V.. Sie richtet sich gegen das ACTA-Abkommen. Ziel ist es EU-Abgeordnete zu telefonisch zu kontaktieren z.B. Kader Arif (PS) aus Frankreich. – wie das geht und was zu beachten ist, zeigt der folgende Link: http://digitalegesellschaft.de/2011/11/mitmachen-stoppt-acta

 

 

Weiterlesen

1 3 4 5 6 7 18