Wer archiviert das Internet? Eine Diskussion auf der re:publica 2014

Wer archiviert das Internet? So lautete der Titel einer Diskussion auf der re:publica 2014. Paul Klimpel (http://www.collaboratory.de),  Alexis Rossi (http://archive.org) und Elisabeth Niggemann (Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek) diskutierten hierzu am Mittwoch, den 7. Mai auf der re:publica 2014. Hier die Kurzthese zur Diskussion und dem Video hierzu:

Trau, schau, wem: Kulturelle Gedächtniskonzepte jenseits der NSA Im Zuge der NSA-Enthüllungen entstand der Eindruck, Geheimdienste sammeln alles, speichern alles und archivieren alles, was an digitalen Informationen verfügbar ist. Während die Praxis der Geheimdienste im Verborgenen stattfindet, agieren Gedächtnisinstitutionen wie Bibliotheken, Archive und Museen öffentlich und unterliegen Regeln und institutionellen Zuschreibungen. Doch auch nicht-staatliche Institutionen wie das Internet Archive archivieren digitale Daten in frei zugänglicher Form. Wie unterscheiden sich Konzepte, Rahmenbedingungen und Praxis, wo gibt es Überschneidungen, wo Abgrenzungen, wo Lücken?

The Last Bookshop: Ein Kurzfilm

Der folgende Kurzfilm spielt in einer dystopischen Zukunft, in der es so gut wie keine Bücher mehr gibt. Passend zur gestrigen Karikatur, nun der folgende Film, der in Buchläden in London und Kent gedreht wurde. Die Regiesseure des Films sind Richard Dadd & Dan Fryer. Der Film ist eine Hymne bzw. ein Plädoyer für unabhängige und alternative Buchhandlungen, wie sie in einigen Städten zunehmen verschwinden:
http://www.thelastbookshop.co.uk

Musik: Owen Hewson

Die Kulturflatrate kommt

Vorreiter der Kulturflatrate wird die Isle of Man sein. Die 80.000 Bewohner der Insel sollen egen einen zusätzlichen Aufschlag auf die Monatsgebühr für ihren Breitbandanschluss nach Herzenslust legal Musik aus dem Netz herunterladen können.

Die Höhe des Aufpreises soll nicht mehr als einen Euro betragen. Die Musikbranche stehe dem postiv gegenüber. Britische Provider streben mit den Vertretern der Musikindustrie eine Lizenzlösung an, die jedoch für diesen Preis nicht zu haben ist. Die Frage, ob eine Flatrate oder Lizenzverträge zwischen Internetprovidern und der Musikindustrie besser seien, muss jedoch noch kritisch diskutiert werden.

Einzelverhandlungen und unterschiedliche Deals für unterschiedliche Provider seien zu kompliziert, warnte der ehemalige Vorsitzende des International Music Manager Forum, Peter Jenner. Sowohl Lansman als auch Vertreter der britischen Verbände UK Music und British Phonographic Industry (BPI) sprachen sich übereinstimmend gegen eine Einheitslösung und gegen eine Zwangsgebühr für jeden Nutzer aus.

Quelle:
Emert, Monika: Isle of Man will Kulturflatrate erproben via heise online

Mehr zur Diskussion in Deutschland:

Hier in Deutschland setzte sich das Fairsharing- Netzwerk für die Legalisierung von Filesharing bei einer gleichzeitigen Einführung einer Kulturflatrate ein. Allerdings ist auf der Website seit 2006 nichts mehr passiert.

Auch Attac hat sich mit dem Thema im Bereich der Wissensallmende auseinander gesetzt.

Auch Branchenriesen wie Warner Music beginnen über eine Kulturflatrate nachzudenken.

Marcel Weis diskutiert auf netwertig.com, Warum eine Kulturflatrate desaströs wäre

Interessant ist auch der Ansatz des Elektrischen Reporters, der sich fragt: Urheber 2.0: Was tun, wenn keiner kauft?

Kopiervergütung – eine Farce

Schauspiel in x.0-Akten

– Verwertungsindustrie wirft Geräteindustrie im Streit um die Zukunft der Kopiervergütung “Irreführung” vor

– die GEMA und VG Wort klagen laut: IT-Branchenverband Bitkom will mit “mit falschen und längst widerlegten Argumenten Einfluss auf die Novelle des Urheberrechtsgesetzes zu nehmen”

– die tauben Schlichter “Koalitionsparteien” hatten sich doch längst auf Änderungen an dem heftig umstrittenen Regierungsentwurfs für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform geeinigt.

– die Wirtschaftsvereinigung BITKOM droht heulend mit dem Scheitern des so genannten 2. Korbs : Ach ja, wenn die Fraktionen nun auch noch Geräte abgabenpflichtig machen wollen, die doch gar nicht hauptsächlich zum Kopieren von Texten oder Musik genutzt werden, droht der Ruin und die armen, armen Verbraucher…

– Da schluchzen die Urheberrechtsvertretungen, sie planten ja noch nichtmal, künftig etwa auf Digitalkameras eine Vergütung fürs private Kopieren aufschlagen zu wollen, vergessen gar dabei, dass sie Fotoapparate seit 1985 bereits drangsalieren können.

– BITKOM holt zum Gegenschlag aus: Die bösen Kunden würden bei einer Kopierpauschale für technische Geräte, diese für billiges Geld (Was ist eingentlich billiges Geld?) bei den gierigen ausländischen Nachbarn kaufen.

– Nein, protestieren da die Verwertungsgesellschaften: “Kein Kunde wird einen PC oder einen Drucker im Ausland bestellen und die damit verbundenen Probleme bei Reparaturen und Wartung der Geräte in Kauf nehmen”, rechnen die Urheberrechtsvertreter vor. “Dementsprechend sind Urheberrechtsabgaben auch ohne Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Deutschland.”

– Ach wie unverständlich wirkt die Diskussion, wo doch die Bundesregierung deutlich ausgedrückt hat in ihrem Schlichtungsspruch, dass von der Vergütungspflicht nur noch Geräte erfasst werden, die in “nennenswertem Umfang” für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem sah sie eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vor.

– BITKOM hätte fast froh gejubelt, doch dann fällt ihr ein: Beide Begrenzungsvorschläge sollen euch zufolge wegfallen und sieht fragend zu Bundesregierung. Dem Wildwuchs bei der Urheberabgabe ist doch nun Tür und Tor geöffnet.

– Nun zeigen die Verwertungsgesellschaften, dass sie nicht aufgepasst haben. Sie bringen als Argument an, dass bei der Höhe der Vergütung etwa für Multifunktionsgeräte und Drucker zunächst die derzeit geltenden Festschreibungen im Gesetz selbst zu berücksichtigen seien.
Aber genau diese Regeln sollen laut dem Schlichtungsspruch desRegierungsentwurf aber wegfallen.

– Da lautet wohl der Spruch des Tages: Verhandelt und verhandelt und verhandelt ihr beiden selbst über Art und Umfang der Abgabe. Einigt Euch!

Klingt es da nicht seltsam, wenn GEMA und VG Wort mahnend daran erinnern, nicht zu vergessen, “dass die Industrie ihr Geschäft hier mit den Verbrauchsmaterialien und nicht den Geräten macht”?

-Der Schlichter hofft: Das neue Gesetz werde Verwertungsgesellschaften und Industrie zwingen, “hier Kompromisse zu finden”.

-Nun nach all dem Klagen klingt es dann doch recht interessant, wenn dann die Verwertungsgesellschaft VG-Wort doch davon ausgeht, dass ein Kompromiss gefunden worden ist, mit dem alle Heulsusen in diesem Prozess leben können. Gerade zuvor hatten die Vertreter der Urheber doch immer wieder von einem “Raubbau” an der Vergütung der Kreativen und einer “Enteignung” der Rechteinhaber angesichts des Vorstoßes der Regierung gesprochen.

Ach wie schön, denkt sich das erlauchte Publikum: Wer streitet da so schön um unser Geld? Und wer bezahlt den Schlichter? 😉

Grundlage:
Krempl, Stefan: Urheberrecht: Streit um Pauschalvergütung für Privatkopien geht munter weiter via heise online

Autoren sollen sachlich bleiben

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat die “Frankfurter Mahnung” von Vertretern der Schriftsteller und des Buchhandels zum Urheberrecht als unsachlich kritisiert.

Darin heißt es: “Die Pläne für Kürzungen bei den Abgaben für Vervielfältigungsgeräte sollten aufgegeben werden.”

Das klingt, als haben die Urheber hier einen wunden Nerv getroffen, denn BITKOM erwartet eher steigende Pauschalabgaben für die Gerätehersteller. Die Urheberrechtsnovelle hat entsprechende Abgaben auf Computer, Drucker und Multifunktionsgeräte vorgesehen. Würde der Gesetzentwurf so umgesetzt, könnten sich die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften nach BITKOM-Berechnungen mindestens verdoppeln.

Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Schriftsteller, Imre Török, sprach von einer “Enteignung der Urheber zu Gunsten der Geräteindustrie”. Die pauschale Geräteabgabe werde praktisch abgeschafft. “Das ist unsachliche Panikmache und eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit”, erwiderte Harms gestern in Berlin.

Harms wirft im Gegenzug den Gesetzgebern ebenfalls fehlendes Augenmaß vor:

Beispielsweise sollen die Verbraucher nach Ansicht der Verwertungsgesellschaften zukünftig eine urheberrechtliche Abgabe für Multifunktionsgeräte (Kombigeräte aus Drucker, Scanner und Fax) in Höhe von mindestens 76,70 Euro bezahlen. Einstiegsmodelle sind aber schon zu Verkaufspreisen ab 50 Euro zu haben.

Die Kritik von BITKOM richtet sich dabei weniger gegen die allgemeine Forderung nach Stärkung des Schutzes von geistig-schöpferischen Leistungen als vielmehr gegen das Ansinnen der Autoren, die im »Zweiten Korb« zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorgesehene Deckelung von Urheberrechtsabgaben auf Vervielfältigungsgeräte zu beseitigen.

Quelle:
BITKOM: Panikmache bei der Urheberrechtsnovelle unterlassen:x: via de.internet.com
BITKOM: »Autoren betreiben Panikmache«:x: urhberrecht.org