G8 – Patente, Piraterie und wo bleiben die Nutzer?

Neben der Entwicklungshilfe und dem vieldiskutierten Klimawandel stand auch das geistige Eigentum auf der Tagesordnung des G8-Gipfels in Heiligendamm. Für die ersten Themen interessierten sich die Gipfelgegner und die Medien sehr, aber weniger öffentliche Aufmerksamkeit gab fürs Gipfelthema geistiges Eigentum. Bei diesem Thema konnten sich die Staatschefs auf den verstärkten Kampf gegen die Piraterie einigen und darauf, das Patentsystem “zu straffen und zu harmonisieren, um den Erwerb und Schutz von Patentrechten weltweit zu verbessern”. Dafür soll eine “Task Force für geistige Eigentumsrechte” geschaffen werden. Gegen die Piraterie soll ein stärkerer Informationsaustausch der Zollbehörden und “einschlägigen Vollzugsbehörden” stattfinden und zudem soll es “Pilotpläne der technischen Hilfe zum Aufbau der zur Bekämpfung des Handels mit gefälschten und nachgemachten Gütern erforderlichen Kapazitäten” geben.

“Der Nutzen der Innovation für das wirtschaftliche Wachstum und die wirtschaftliche Entwicklung wird immer mehr durch Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums weltweit bedroht. Wir bekräftigen daher nachdrücklich unser Bekenntnis zur Bekämpfung der Piraterie und Fälschung.” heißt es allgemein in der Erklärung der G8-Teilnehmer:engl: . Der Handel mit nachgemachten und gefälschten Gütern bedrohe die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern weltweit, insbesondere in ärmeren Ländern. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), die Welthandelsorganisation (WTO), die Weltzollorganisation (WCO), Interpol, die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), APEC und der Europarat sollen ihre Maßnahmen dagegen intensivieren.

Die G8-Staaten wollen nach ihrem Papier in einen “Dialog zu Innovation und den Schutz des geistigen Eigentums” mit den Schwellenländern im Rahmen der OECD treten. Ergebnisse sollen dazu auf dem nächsten G8-Gipfel vorgestellt und diskutiert werden.

In dem Dialog könnten auch “Initiativen zur Stärkung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums ermittelt werden, die dann in den entsprechenden internationalen Gremien behandelt werden sollten.” Gestartet werden soll der Dialog wohl am heutigen Gipfeltag in den Diskussionen mit China, Indien, Brasilien, Süd Afrika und Mexiko.

Insgesamt ist hier wieder eine rein wirtschaftliche Ausrichtung zu sehen. Wen wundert da die Kritik der Ärzte ohne Grenzen:

“Die G8 kündigen Initiativen an, die Regeln geistigen Eigentums wie das internationale Patentrecht zu verschärfen. Aus Sicht von Ärzte ohne Grenzen stellt dies eine Gefahr für die Versorgung von Menschen in ärmeren Ländern mit Medikamenten dar”.

Quelle:
Emert, Monika: G8: Weiche Ziele beim Klima, aber starke Rechte fürs geistige Eigentum via heise online

Verschärfung des Copyrights in den USA

Der amerikanische Justizminister Alberto Gonzales hat einen neuen Gesetzesentwurf:engl: zum Schutz von Immaterialgüterrechten vorgestellt. Wird dieser Entwurf umgsetzt, könnten Copyright-Verletzungen in den USA bald deutlich schärfer verfolgt werden. Der Intellectual Property Protection Act of 2007:engl: soll bereits der Versuch einer Urheberrechtsverletzung strafbar machen.

Lebenslängliche Haft droht zugleich beim Einsatz unlizenzierter Software mit Todesfolge oder bei der Verwendung illegal kopierter Programme bei einem Mordversuch. Als Beispiel für die Anwendung einer solchen Klausel brachten Vertreter des Justizministeriums dem US-Magazin CNet News:engl: zufolge Mitarbeiter eines Krankenhauses ins Spiel, die nicht-lizenzierte Computer-Programme nutzen und damit Schaden anrichten würden.

Nun, der maßlose Einsatz von Strafen ist schon öfter in den USA zu beobachten. Aber müssen “normale” versuchte oder ausgeführte Copyright-Verletzungen mit Haftstrafen zwischen einem und zehn Jahren geahndet werden (so der Entwurf)? Dabei wird weder zwischen Privatkopier noch kommerziellen Kopierern unterschieden, so lange nur irgendein finanzieller Gewinn herauskäme. In Zukunft also dann besser nicht mal daran denken, eine Copyright-Verletzung zu begen, denn hier sieht das Justizministerium dieselbe “moralische Schuld” wie bei tatsächlichen Copyright-Sündern.

Die Verfolgung von versuchten und tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen will Gonzales deutlich effektiver gestalten. So soll seiner Ansicht nach Ermittlern dabei das Telefonabhören in vergleichbarem Umfang wie bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen gestattet werden. Gerätschaften wie Computer, deren Einsatz beim Begehen eines Copyright-Verstoßes beabsichtigt war oder erfolgte, dürften von der Polizei laut dem neuen Vorstoß deutlich einfacher beschlagnahmt werden.

Krempl, Stefan: US-Justizminister hält an drastischer Copyright-Verschärfung fest via heise online

Vorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen

Gestern fand die 1. Lesung des des Gesetzesentwurfs zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte statt. Im Plenum des Bundestags waren es Abgeordnete von Schwarz-Rot, welche die von der Regierung eingezogenen Korsettstangen bei der Rechtsverfolgung unter Beschuss. Zweifelhaft ist, ob so tatsächlich einen besserer Schutz des Urheberrechts erreicht würde. Hingegen Vertreter der Linksfraktion und der Grünen standen hinter dem Bestreben der Regierung, eine unangemessene Verfolgung auch privater Urheberrechtsverletzer zu verhindern.
Auffallend ware jedoch, dass Immaterialgüterrechte am “Tag des geistigen Eigentums” bei den Abgeordneten nur ein Randthema waren, denn auf eine Aussprache nach den Reden wurde verzichtet.

Bei der EU-Richtlinie zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten, die von der Regierung mit ihrem Vorstoß umsetz werden soll, liegt der Schwerpunkt eigentlich auf der Bekämpfung von Produktpiraterie. Diese Richtlinie wurde schon im Rahmen ihrer Verabschiedung im Jahre 2004 Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern kritisiert. Sie gaben zu bedenken, dass sich das Hauptaugenmerk und das Verfolgungsinstrumentarium des Gesetzeswerks wohl gegen private Nutzer richten dürfte.

Langer Artikel:
Krempl, Stefan: Skepsis gegenüber Richtervorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen via heise online

Mehr Kritik an der IPRED2

Verschiedene Organisationen haben eine Reihe von Änderungsvorschlägen:engl: für die geplante EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte aufgeschrieben. Sie wollen damite eine weitgehende Kriminalisierung von Nutzern und die Schaffung “vager neuer Urheberrechtsverbrechen” möglichst verhindern. Gerade Verbände aus den Bereichen Verbraucherschutz, Bibliotheken und Hightech-Wirtschaft kritisieren den schlechten Entwurf in einem gleichzeitig an die Abgeordneten des EU-Parlaments versandten offenen Brief :engl: . Das Gesetzes vorhaben richte sich hauptsächlich gegen die jungen Europäer, zumal die Definitionen für neue Straftaten sehr weit gefasst seien. Sie würden damit ganz allgemein “eine Bedrohung für die Bürgerrechte” sein.

“Strafrecht muss klar sein, um fair zu sein”, erklärte der Europa-Koordinator der US-Vereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF:engl: ) anlässlich der Veröffentlichung des Schreibens.

Der Entwurf würde mehr Unklarheiten in Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung aufwerfen, als das Verfahren vereinfachen.

Weiter werden die Änderungsanträge zur zweiten Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED2) von der der EFF unterstützt, die bereits deutlich die Gesetzesinitiative kritisiert hat.:x: Weiter dabei sind der Verbraucherschutz-Dachverband BEUC:engl: , der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII:engl: ), die Free Software Foundation Europe (FSFE:engl: ) sowie die Bibliothekenvereinigung EBLIDA:engl: .

Sie appellieren an die Abgeordneten, im Rahmen der 1. Lesung des Entwurfs kommende Woche insbesondere die Reichweite der Richtlinie allein auf eindeutige Fälle der Urheberrechts- und Markenpiraterie einzugrenzen.

Präzisiert werden müssen die Kriminalisierungskriterien bezüglich des “gewerblichen Umfangs” und der “absichtlichen Verletzung” von Rechten.

So dürften nur “wiederholte und in großer Zahl durchgeführte Rechtsverletzungen” betroffen sein, mit denen ein “direkter kommerzieller Vorteil” verfolgt werde. Handlungen bei Privatpersonen ohne Gewinnabsichten müssten explizit ausgeschlossen werden. Weitere Bedingung sei, dass eine Rechtsverletzung “überlegt, bewusst und böswillig” erfolge.

Quelle:
Krempl, Stefan: Zivilgesellschaft will Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums entschärfen via heise online

EFF kritisiert EU-Direktive IPRED2

Die europäische Sektion der Electronic Frontier Foundation (EFF) kritisiert den Entwurf für eine EU-Direktive zum effektiven Schutz geistigen Eigentums (IPRED2). Es gäbe zu viele unklare Bestimmungen und unzureichende Definitionen, besonders bei Passagen zum “kommerziellen Charakter” von Copyright-Vergehen oder beim Begriff der “Anstiftung”. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es bereit ausreichend Gesetze gegen kommerzielle Copyright-Vergehen gibt, die den Vorschlag an sich überflüssig machen. Eine weitere Gefahr sie die europäische Sektion darin, dass durch unscharfe Formulierungen die Polizei mehr Befugnisse erhalte und legitime Nutzer wie Unternehmen leichter in Verdacht kämen. Damit würden digitale Rechte und die Innovationskraft zu stark beschnitten.
Falls IPRED2 in der jetzigen Form verabschiedet würde, sieht die EFF viele mögliche Betroffene bei den Open-Source-Entwicklern, Web 2.0-Medienplattformen wie YouTube und Internet-Service-Providern, die sich weigerten, P2P-Dienste zu blockieren. Dies würde zu einer erneuten Stärkung von Musik-Labels und Filmstudios führen, die durch die neue Direktive viel mehr Handhabe gegen solche innovativen Gruppen, Dienste und Unternehmen hätten. Ein Vorgehen wegen “Anstiftung von Piraterie” zudem auf Kosten der europäischen Steuerzahler wäre viel einfacher. Eine weiteres Problem käme auf die Nutzer solcher Angebote zu. Die Rechtslage würde für sie viel unübersichtlicher, da sie sich nicht immer klar darüber sein könnten, ab wann sie Gesetze übertreten. Auch für Bibliotheken könnte dies eine noch höhere Risikokalkulation bei digitalen Angeboten und vielleicht auch eine Serviceeinschränkung bedeuten.

Anlässlich der zum 24. April anstehenden Debatte im EU-Parlament zu dem Thema hat die EFF nun eine Online-Petition:engl: gestartet, die jeder Internet-Nutzer unterzeichnen kann. Darin wird das Parlament gebeten, die neuen Tatbestände Beihilfe, Begünstigung und Anstiftung zu streichen und die Direktive auf die Bekämpfung von Markenfälschung und tatsächlicher kommerzieller Copyright-Vergehen zu beschränken.

Quelle:
Europäische EFF wünscht Änderungen der Direktive zum Schutz geistigen Eigentums via heise online

USA beschwert sich bei WTO über China

Die US-Regierung will bei der Welthandelsorganisation WTO:engl: zwei formelle Beschwerden gegen Chinas illegalen Handel mit DVDs oder CDs einreichen. Damit soll der Durck auf Peking verstärkt werden, gegen Fälschungen und Diebstahl im großen Stil vorzugehen.

Die Beschwerden richten sich einerseits gegen die erschwerten Bedingungen bei der Strafverfolgung von Herstellern und Verkäufern illegaler Kopien in China. Zum Zweiten stören sich die USA an den Importbedingungen für die von den Kopisten besonders beliebten Güter wie Software, Musik oder Filme.

China wies die Vorwürfe als unklugen Schritt zurück. Die Bemühungen der chinesischen Patentbehörde Intellectual Property Office:engl: und die Errungenschaften der chinesischen Regierung im Bereich des Urheberrechtsschutzes würden dabei von den USA einfach ignoriert.

So sei die Grenze für eine Strafverfolgung bei Fälschungen von 1000 auf 500 Exemplare gesenkt worden. Wer mehr als 500 gefälschte CDs oder DVDs herstellt, könne mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Ob diese Bemühungen als ausreichend betrachtet werden können, muss auch am Erfolg der aufgedeckten und verfolgten Fälle gemessen werden, aber auch an der Verhältnismäßigkeit der verhängten Strafen.

Den Schaden für die US-Wirtschaft beziffern die Amerikaner auf mindestens 2,5 Milliarden US-Dollar. Demgegenüber stehen nach Xinhua-Angaben Geldstrafen in Höhe von 1293 US-Dollar für ein Unternehmen, das illegale Kopien von Microsoft-Programmen hergestellt hatte.

Quelle:
USA beschweren sich bei WTO über China wegen Raubkopien via heise online

Französische Nachrichtenagentur und Google

Die französiche Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP) und Google haben ihren über zwei Jahre gehenden Copyright-Streit beigelegt und am Freitag einen Kooperationsabkommen geschlossen. Danach darf Google in bestehenden und künftigen Diensten Nachrichten aus dem AFP-Ticker sowie Bilder verwenden. Was der Suchmaschinengigant dafür an Lizenzgebühren bezahlt blieb geheim.

AFP hatte Google Anfang 2005 wegen fortgesetzter Copyright-Verletzungen verklagt und Schadenersatz in Höhe von 13,2 Millionen Euro gefordert. Google entfernte daraufhin alle AFP-Meldungen aus seinem News-Dienst. Der Rechtsstreit war eine Facette in dem fortwährenden Konflikt zwischen klassischen Nachrichtenmedien und Suchmaschinen.

Quelle: Französische Nachrichtenagentur einigt sich mit Google via heise online

Urheberrecht in Russland problematisch

Russland möchte noch vor der Präsidenten-Walhl nächstes Jahr in die WTO (World Trade Organization) eintreten, teilte der russische Wirtschaftsminister German Gref hat bei einem Treffen mit seinem US-amerikanischen Kollegen Carlos Gutierrez in Moskau mit.
Eine Bedingung dafür ist die Bekämpfung der ständigen Urheberrechtsverletzungen in dem riesigen Land.

Russia should crack down on factories that produce counterfeit optical disks, better define the restrictions on imports of encryption technology and close down the music download web site Allofmp3.com, Gutierrez told reporters on the sidelines of the American Chamber of Commerce’s eighth annual conference.

Gref musste jedoch einräumen, dass dies so leicht nicht möglich wäre:

Gref said at the conference that it would be difficult to drastically improve protection of intellectual property rights this year.

Genaue Gründe blieb der Minister jedoch schuldig

Quellen:
Russland sieht Probleme bei Verschärfung des Urheberrechts via heise online
Gref Calls WTO Top Priority This Year:engl: The Moscow Times

Pressetexte unterliegen Urheberrecht

Das LG Hamburg (Az.: 308 O 793/06, Urteil vom 31.01.2007) musste entscheiden, ob die Veröffentlichung einer fremden Pressemitteilung auf der eigenen Homepage einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.

Das LG Hamburg hat bestätigt, dass ein Verstoß gegen die urheberrechtlichen Verwertungsrechte des Antragstellers vorlag.

Das Gericht klassifizierte die Pressemitteilung als Sprachwerk. Bei solchen ist das Ausdrucksmittel der Sprache der Werkinhalt. Die erforderliche Gestaltungshöhe (Schöpfungshöhe) sei bei einer Pressemitteilung in der Regel erfüllt. Hier gilt der Grundsatz der “Kleinen Münze”. Dieser Begriff bezeichnet die unterste Grenze eines gerade noch urheberrechtlich geschützten Werkes.

Die nicht genehmigte, sprachlich identischen und in nicht unerheblichen Übernahme von Inhalten verstößt somit gegen das Urheberrecht.

Grundsätzlich gelte dies auf jeden Fall dann, wenn bei der Übernahme kein deutlicher Hinweis auf den Verfasser / Urheber angebracht ist und ein übernommener Text teilweise durch Eingliederung eigener Zitate in seiner Gesamtheit als eigenes Werk dargestellt wird.

Also für jeden, der Inhalte aus dem Netz übernimmt, sollte gelten:

  1. Urheber angeben, wenn ermittelbar
  2. Quelle angeben, zumindest URL
  3. Datum angeben, wenn nicht zeitnah zitiert wurde und/oder die Quelle nicht mehr verfügbar ist,

denn

auch Pressemitteilungen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen nicht beliebig für eigene Inhalte verwendet oder geändert werden.

Quelle:
Otto, Philipp: Übernahme von Pressemitteilung kann gegen Urheberrecht verstoßen, auf eRecht24

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