Subito-Urteil – Revision dringend erforderlich

Für Wissenschaftler ist das Subito-Urteil von München eine Katastrophe. Wartezeiten auf Artikel, Schneckenpost statt modernem Technikeinsatz sind zu erwarten, aber auch aufwendigere Recherchen, um in der Artikelflut, die so ein Wissenschaftler bewältigen muss, Zitate u.ä. wiederzufinden. Die andere Alternative wären steigende Kosten durch Abkommen mit den einzelnen Verlagen. Das ist für die wenigsten staatlich bezahlten Forschungseinrichtungen und Universitäten zu bewältigen, wo derzeit noch um Mitteleinsparungen in Millionenhöhe gerungen wird und absehbar eher weniger als mehr Geld zu erwarten ist. Für Studenten ist ein Preisanstieg kaum zu bezahlen. Also wird auf das zurückgegriffen, was die Bibliothek hat und alles andere ist eben nicht erreichbar, sofern man nicht zu günstigen Konditionen per pedes dort hingelangt.

Die Richter nehmen damit in Teilen den Gesetzentwurf für den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle vorweg, denn auch der aktuelle Regierungsentwurf schränke die Informationsversorgung durch öffentliche Bibliotheken massiv ein und würde de facto die elektronische Lieferung von Dokumenten stark beeinträchtigen bzw. gänzlich unmöglich machen. Diese soll nur noch dann zulässig sein, wenn die Fachzeitschriften nicht von den Verlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, was in der Regel zu vergleichsweise hohen Preisen der Fall ist.

Ein “wenig” steht dieses Urteil im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1999, wo er der Technischen Informationsbibliothek in einem Grundsatzurteil den Kopienversand ausdrücklich erlaubt. Es ist auch ein Widerspruch zu der von der Bundesregierung immer wieder gepredigten Informations- und Wissensgesellschaft, die auf Informationen und ihrem Zugang dazu beruht.

Laßt die Brieftauben wieder fliegen!!!

Quelle
Gericht untersagt Artikelversand per E-Mail : Subito & Co. verletzen nach Auffassung des OLG München Urheberrechte, via golem.de

Uneingeschränkte Haftung von Forenbetreibern

In einer weiteren höchst umstrittenen Entscheidung hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg bestätigt: Der Betreiber eines Forums haftet grundsätzlich und auch ohne Kenntnis aller dort eingestellten Beiträge.
Das Verfahren am Landgericht Hamburg endete nun ohne die erwünschte Rechtssicherheit. Angestrengt wurde es vom Betreiber des “Supernature”-Forums“, Martin Geuß, um Rechtssicherheit für Forenbetreiber zu erreichen.
Das Urteil vom 27. April 2007 (Az. 324 O 600/06) liegt im Volltext vor.

Dieselbe Kammer des LG Hamburg hatte bereits mit der erstinstanzlichen Entscheidung im Rahmen des heise-Foren-Urteils für erhebliche Rechtsunsicherheit im Netz gesorgt.

Mehr dazu
Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber via heise online

Streitwert bei Hörbüchern

Wer geschützte Hörbücher bei eBay als eine so genannte “Raubkopie” anbietet, muss damit rechnen, dass er mit bis zu 25.000 Euro zur Kasse gebeten werden kann.
So hat das Amtsgericht (AG) Köln entschieden (Urteil vom 23. Januar, Az. 124 C 375/06).

Das Urteil
Urteil zu Abmahngebühren bei Raubkopien-Angebot des Amtsgericht Köln

Quellen:
G Köln: Abmahnkosten bei Online-Anbieten von Raubkopien
25.000 Euro Streitwert bei Raubkopien via Börsenblatt Online

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