Trauer und Nachlassverwaltung in der digitalen Welt

[…] „Wenn ick ma tot bin schick ick aus mein kleenet Grab
mein’ letzten Willen und wat ick zu vermachen hab:“[…] Friedrich Holländer

Nach dem 1929 von Holländer entstandenen Text ist es definitiv im Grab zu spät sich um seinen (digitalen) Nachlass zu kümmern. Verbraucherschützer raten dazu seinen digitalen Nachlass möglichst frühzeitig zu regeln. Noch ist dieses Thema juristisch noch wenig erschlossen. Denn was geschieht mit den Daten aus sozialen Netzwerken, Emailaccounts und vom Online-Shopping usw., wenn der User stirbt? Hierzu gibt es die sogenannte #machsgut-Kampagne, die auf diese Thematik aufmerksam machen will. Diese ging Ende Oktober 2014 auf Initiative der Verbraucherzentrale an den Start. Sie verweist daruf, dass fast alle drei Minuten ein Facebook-User stirbt. Ziel ist es, dass dieses Thema durch die (noch lebenden) User mehr an Aufmerksamkeit bekommt als bisher:

Viele Menschen denken bei Nachlass an Schmuck, Geld oder Immobilien. Im digitalen Zeitalter stellen sich aber neue Nachlassfragen. Es ist an der Zeit, den digitalen Nachlass aus seinem Nischendasein rauszuführen.“ Michaela Zinke

Auf einer ZDF-Webseite wird vor kommerziellen Nachlassverwaltern gewarnt, auch die Telekom plant unter dem Namen „Digiment“ einen solchen Dienst. Zinke, die Verbraucherschützerin warnt aber vor diesen kommerziellen Anbietern, da nun plötzlich eine Firma Passwörter des Verstorbenen erhält. Sie rät zu Passwortmanagern, welche die Verwaltung von Passwörtern erleichtern. Weiter FAQs zu diesem Thema finden sich auf der ZDF-Heute-Seite: http://www.heute.de/letzter-wille-im-netz-wie-man-seinen-digitalen-nachlass-regelt-36006890.html

Weitere Informationen gibt es auf den österreichischen Webseiten Saferinternet.at und der Internet Service Providers Austria (ISPA). Dort wird in einer Broschüre zur Vorsorge geraten:

Hilfreich wäre etwa, eine möglichst vollständige Liste aller Online-Mitgliedschaften und Profile zu erstellen. In dieser Liste sollten auch Nicknames, Zugangsdaten sowie Passwörter verzeichnet sein. Die Liste sollte regelmäßig aktualisiert werden. Da diese Liste der Schlüssel zur privaten Onlineaktivität ist, sollte sie sicher und sorgsam verwahrt werden. Sie kann in Form einer physischen Liste an einem den Hinterbliebenen bekannten und zugänglichen Ort (z. B. Safe, Dokumentenmappe) oder im Rahmen eines Testaments beim Notar hinterlegt werden.[…] Ebenfalls zu empfehlen ist, den gewünschten Umgang mit Benutzerkonten und Daten schriftlich festzuhalten. So kann etwa niedergeschrieben werden, welche privaten Daten und Einträge (z. B. E-Mails, Fotoalben) nach dem Tod im Internet weiterhinzugänglich sein bzw. welche Daten gelöscht werden sollen. In diesem Schriftstück sollte auch festgelegt werden, wer im Todesfall Zugriff auf diese sensiblen und persönlichen Daten erhält.“

Wenn (öffentliche) Bibliotheken schon Informations- und Medienkompetenz für Alt und Jung vermitteln, wäre die Vermittlung des Wissens über die Regelung des digitalen Nachlasses nicht auch ein Teil dessen, was im Rahmen von Datensicherheit und des Umgangs mit dem Internet und sozialen Netzwerken eine Rolle spielt?

Eine weitere Möglichkeit der Aufbewahrung des Gedenkens ist die über QR-Codes auf Grabsteinen. Ist das der Friedhof 2.0 bzw. der Grabstein 2.0? QR-Codes auf Grabsteinen führen Trauernde zu Fotos und Videos der Toten im Internet. In dem folgenden Video wird sowohl auf den digitalen Nachlass im Netz, als auch auf QR-Codes auf Grabsteinen aufmerksam gemacht.

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"The eBook User’s Bill of Rights" – Deutsche Übertragung

Die deutsche Übertragung „eBook User’s Bill of Rights“ basiert auf dem Text der Librarian In Black Sarah Houghton-Jan.

Die „eBook User’s Bill of Rights“ ist ein Statement zu den Grundfreiheiten, die jedem E-Book-Nutzer garantiert werden sollten.
Jeder E-Book-Nutzer sollte folgende Rechte besitzen:

  • das Recht, E-Books mit Lizenzen zu nutzen, die den Zugang über proprietäre Beschränkungen setzen
  • das Recht, E-Books auf jeder technologischen Plattform nutzen zu können, inklusive der Hard- und Software, welche die Nutzer dafür auswählen
  • das Recht, die Texte zu annotieren, Passagen zu zitieren, zu drucken und Inhalte des E-Books im Rahmen des Urheberrechts (und Fair Use) zu teilen/ zu verleihen
  • das Recht, dass der Erschöpfungsgrundsatz auch auf den digitalen Inhalt übertragen wird, so dass es dem E-Book-Besitzer erlaubt ist, das E-Book dauerhaft zu speichern, archivieren, zu teilen/verleihen und das erworbene E-Book wieder zu verkaufen

Ich glaube an den freien Markt für Informationen und Ideen.

Ich glaube, dass Autoren, Schriftsteller und Verleger gedeihen können, wenn ihre Arbeit in der breiten Palette an Medien verbreitet wird. Ich glaube, dass Autoren, Schriftsteller und Verleger florieren, wenn sie ihren Lesern den größtmöglichen Freiraum geben, Zugang zu ihren Werken zu erhalten und ihn mit anderen Lesern zu teilen. Dies hilft für diese Inhalte neue Zielgruppen und Märkte zu finden. Ich glaube, dass die Käufer eines E-Books das Recht des Erschöpfungsgrundsatzes genießen sollten, da E-Books Teil des größeren Eckpfeilers der Alphabetisierung, Erziehung und des Zugangs zur Information sind.

Digital Rights Management (DRM), wirkt wie der Zoll als ein Mechanismus, den freien Austausch von Ideen, Literatur und Information einzuschränken. Ebenso bedeuten die aktuellen Lizenzbestimmungen, dass der Leser niemals die vollständige Kontrolle über ihr eigenes, persönliches Lesematerial besitzen. Dies sind keine akzeptablen Bedingungen für E-Books.

Ich bin eine Leserin. Als Kunde bin ich berechtigt, mit Respekt und nicht als potentieller Krimineller behandelt zu werden. Als Verbraucher bin ich berechtigt, meine eigenen Entscheidungen zu treffen über das E-Book, welches ich kaufe oder leihe.

Ich bin besorgt über die Zukunft des Zugangs zu Literatur und Information in E-Books. Ich bitte Leser, Autoren, Verleger, Verkäufer, Bibliothekare, Software-Entwickler und Gerätehersteller, diese Rechte der E-Book-Nutzer zu unterstützen.

Diese Recht sind Eure. Nun ist es an Euch, Stellung zu beziehen. Helft, diese Inhalte zu verbreiten. Kopiert diesen ganzen Beitrag, fügt eure eigenen Kommentare hinzu, stellt es neu zusammen und verteilt es an andere. Bloggt, zwitschert es (#ebookrights), facebookt und emailt es und klebt es an Litfasssäulen, Telefonmasten und Schwarze Bretter.

Der Text steht in der englischen Fassung unter einer CC0-Lizenz, d.h. der ursprüngliche Autor verzichtet auf das Copyright und alle damit verbundenen Rechte an diesem Text. Diese Lizenz ist nach dem deutschen Urheberrecht nicht möglich, trotzdem darf jeder diese deutsche Übertragung der „eBook User’s Bill of Rights“ auch ohne Namensnennung nutzen.

Text in engl. zu finden (auch) hier:
Houghton-Jan, Sarah: The eBook User’s Bill of Rights, The Librarian in Black
Newman, Bobbi L.: The eBook User’s Bill of Rights #hcod #ebookrights, Librarian by Day
Woodworth, Andy: The eBook User’s Bill of Rights, Agnostic, Maybe

Siehe zu diesem Thema auch:

Cane, Mike: The eBook Buyer’s Bill of Rights, in Mike Cane’s iPad Test, 04.08.2010