Schlagwort: Verbraucherschutz
Trauer und Nachlassverwaltung in der digitalen Welt
[…] “Wenn ick ma tot bin schick ick aus mein kleenet Grab
mein’ letzten Willen und wat ick zu vermachen hab:”[…] Friedrich Holländer
Nach dem 1929 von Holländer entstandenen Text ist es definitiv im Grab zu spät sich um seinen (digitalen) Nachlass zu kümmern. Verbraucherschützer raten dazu seinen digitalen Nachlass möglichst frühzeitig zu regeln. Noch ist dieses Thema juristisch noch wenig erschlossen. Denn was geschieht mit den Daten aus sozialen Netzwerken, Emailaccounts und vom Online-Shopping usw., wenn der User stirbt? Hierzu gibt es die sogenannte #machsgut-Kampagne, die auf diese Thematik aufmerksam machen will. Diese ging Ende Oktober 2014 auf Initiative der Verbraucherzentrale an den Start. Sie verweist daruf, dass fast alle drei Minuten ein Facebook-User stirbt. Ziel ist es, dass dieses Thema durch die (noch lebenden) User mehr an Aufmerksamkeit bekommt als bisher:
“Viele Menschen denken bei Nachlass an Schmuck, Geld oder Immobilien. Im digitalen Zeitalter stellen sich aber neue Nachlassfragen. Es ist an der Zeit, den digitalen Nachlass aus seinem Nischendasein rauszuführen.” Michaela Zinke
Auf einer ZDF-Webseite wird vor kommerziellen Nachlassverwaltern gewarnt, auch die Telekom plant unter dem Namen “Digiment” einen solchen Dienst. Zinke, die Verbraucherschützerin warnt aber vor diesen kommerziellen Anbietern, da nun plötzlich eine Firma Passwörter des Verstorbenen erhält. Sie rät zu Passwortmanagern, welche die Verwaltung von Passwörtern erleichtern. Weiter FAQs zu diesem Thema finden sich auf der ZDF-Heute-Seite: http://www.heute.de/letzter-wille-im-netz-wie-man-seinen-digitalen-nachlass-regelt-36006890.html
Weitere Informationen gibt es auf den österreichischen Webseiten Saferinternet.at und der Internet Service Providers Austria (ISPA). Dort wird in einer Broschüre zur Vorsorge geraten:
“Hilfreich wäre etwa, eine möglichst vollständige Liste aller Online-Mitgliedschaften und Profile zu erstellen. In dieser Liste sollten auch Nicknames, Zugangsdaten sowie Passwörter verzeichnet sein. Die Liste sollte regelmäßig aktualisiert werden. Da diese Liste der Schlüssel zur privaten Onlineaktivität ist, sollte sie sicher und sorgsam verwahrt werden. Sie kann in Form einer physischen Liste an einem den Hinterbliebenen bekannten und zugänglichen Ort (z. B. Safe, Dokumentenmappe) oder im Rahmen eines Testaments beim Notar hinterlegt werden.[…] Ebenfalls zu empfehlen ist, den gewünschten Umgang mit Benutzerkonten und Daten schriftlich festzuhalten. So kann etwa niedergeschrieben werden, welche privaten Daten und Einträge (z. B. E-Mails, Fotoalben) nach dem Tod im Internet weiterhinzugänglich sein bzw. welche Daten gelöscht werden sollen. In diesem Schriftstück sollte auch festgelegt werden, wer im Todesfall Zugriff auf diese sensiblen und persönlichen Daten erhält.”
Wenn (öffentliche) Bibliotheken schon Informations- und Medienkompetenz für Alt und Jung vermitteln, wäre die Vermittlung des Wissens über die Regelung des digitalen Nachlasses nicht auch ein Teil dessen, was im Rahmen von Datensicherheit und des Umgangs mit dem Internet und sozialen Netzwerken eine Rolle spielt?
Eine weitere Möglichkeit der Aufbewahrung des Gedenkens ist die über QR-Codes auf Grabsteinen. Ist das der Friedhof 2.0 bzw. der Grabstein 2.0? QR-Codes auf Grabsteinen führen Trauernde zu Fotos und Videos der Toten im Internet. In dem folgenden Video wird sowohl auf den digitalen Nachlass im Netz, als auch auf QR-Codes auf Grabsteinen aufmerksam gemacht.
Happy Kids dank Happy Books? Inwiefern die Kritik an der Lesefutteraktion bei Mc Donalds selbstgerecht ist
“Unsere Experten haben die Titel geprüft und können bestätigen, dass sie sowohl zum Vorlesen wie auch als Lesefutter für Kinder zwischen 3 und 9 Jahren gut geeignet sind und damit einen guten Impuls für die Entwicklung von Lesefreude setzen können.“ Sabine Uehlein (Stiftung Lesen)
Verzweiflungstat oder die optimale Lösung zur Leseförderung? Tue Gutes und sprich darüber. Dies haben sich auch die Stiftung Lesen, Kinderbuchverlage und Mc Donalds gedacht, die seit 31.08 zusammenarbeiten. Hierbei wird nicht nur die bekannteste Fastfoodkette der Welt ein Stück weit besseres Image gewinnen (“Greenwashing“), sondern auch deren Partner. Ist es Zufall, dass diese Aktion am 31.08. begann, der zufällig mit dem Ende der Schulferien in einigen Bundesländern korrepondiert? Auf der Webseite der Stiftung Lesen bezeichnet diese ihre Arbeit als zeitgemäße Leseförderung. Angesprochen werden Kinder im Alter von 3 – 9 Jahren, was nicht etwa zufällig die Zielgruppe für Mc Donalds ist, die frühzeitig “angefixt” werden soll, um zukünftiger und regelmäßiger McDonalds Kunden zu gewinnen. Doch es könnte durchaus sein, dass die zeitlich begrenzte Aktion, die von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch kritisiert wird, auch imstande wäre nachhaltig Kinder bei der frühkindlichen Leseförderung bzw. im ersten Lesealter mehr Lust auf Bücher zu machen, so dass diese durch ihre Eltern und in Ausnahmen durch Eigeninitiative ihren Hunger nach Lesefutter stillen könnten.
Meiner Meinung nach ist es heuchlerisch und selbstgerecht diese zeitlich befristete Aktion (bis 28.09) nun als moralisch verwerflich zu brandmarken und die Stiftung Lesen einseitig zu attackieren. Bibliotheken und Buchhandlungen haben es allzu sehr in einigen Städten Deutschlands (und anderswo) – zwar nicht in allen Fällen – versäumt dort präsent zu sein, wo Menschen aus vermeintlich bildungsfernen Familien ihre Freizeit verbringen, um den Dialog zu suchen und vielen als sogenannte “sozial Schwache” und stigmatisierte Menschen die Schwellenängste vor den Bildungseinrichtungen der Mittelschicht zu nehmen, die zunehmend verroht und sich immer häufiger durch Verachtung gegenüber den sozial benachteiligten Menschen auszeichnet. Bildungseinrichtungen, wie die ebengenannten heißen ja nicht per se Bildungseinrichtungen, weil da Menschen hineingehen, die bereits gebildet sind. Im Gegenteil, deren Auftrag sollte sein Menschen unterschiedlcher Milieus für Bildung zu beistern. Doch beim Betreten dieser Einrichtungen, wird eher erstere Vermutung deutlicher. John Vincent, ein erfahrener Bibliothekar aus London brachte es 2010 in Birmigingham auf den Punkt. Das Wort Libraries könnte meiner Meinung auch mit Schulen und anderen Bildungsstätten ausgetauscht werden:
“Libraries are not very keen on groupes, which don’t give a great output.”
Bestes Beispiel hierfür sind Familienbildungs- und Elternbildungskurse, die von kirchlichen und kommunalen Trägern angeboten werden. Sehr häufig entstammen viele Teilnehmer auch hier nicht der Schicht der bildungsbenachteiligten Menschen, die solche Angebote ebenso nötig hätten, wie mir auch ein diöseaner Leiter für Erwachsenenbildung und eine Dozentin aus diesem Bereich versicherten. Nein, es ist zum großen Teil die Mittelschicht, welche solche Angebote weitestgehend in Anspruch nimmt. Die Frage, die sich hieraus ergibt, was wurde über all die Jahre verschlafen, dass nun Privatstiftungen, multinationale Konzerne (in diesem Falle Mc Donalds) und Verlage das Lesen vermeintlich zu fördern scheinen?
In der Stadt, in der ich lebe, gab es bis vor 10 Jahren nur zwei Mc Donalds Filialien und eine Burger King Filiale. Inzwischen gibt es zwei Burger King Filialen, vier Mc Donalds Filialen und eine Kentucky Fried Chicken Filiale, mindestens 10 Döner Kebab-filialen und drei Subwayfilialen.Sicherlich habe ich andere Imbißbuden, an denen es Curry Wurst, Pommes und andere Dickmacher gibt, an dieser Stelle nicht einzeln aufgeführt und diese extra hinzugezählt. Fast Food gibt es vor allem in Berlin und in anderen Großstädten überall an jeder Ecke. Wer nun Mc Donalds Bashing betreibt, sollte einmal in einen normalen Discounter gehen, in dem sich Eltern mit Fast Food aus der Tiefkühltruhe, Süßigkeiten und Fleisch eindecken. Das Problem wird durch ein Verbot einer Kooperation mit der Stiftung Lesen und Mc Donalds nicht gelöst. Es soll ja auch Menschen in Deutschland geben, die sich kein gentechnikfreies, discounterfreies und fastfoodfreies Essen leisten können. Selbst wer von Hartz IV lebt oder zu den nicht gerade wenigen Niedriglohnempfängern in diesem Land zählt, aber dennoch einen eigenen Schrebergarten unterhält, is(s) zwangsläufig nicht immer (un-)gesünder. Biblisch gesprochen: “Der oder die kein Fastfood isst, werfe den ersten Stein.”
Mittlerweile ist es keine Frage der Schichtenzugehörigkeit, wer Fastfood zu sich nimmt. In Büros, in Vorstandsetagen und in vermeintlich bildungsbürgerlichen Milieus, isst man dann eben nur ein Eis oder trinkt einen Kaffee im Mc Café oder isst ab und an einen Hamburger. Diese Schnellketten gehören mittlerweile nicht nur bei uns zum Mainstream, sondern verdrängen zunehmend in Osteuropa und anderswo und anderswo gute Restaurants in bester Lage. Das Problem der Verbreitung solcher weltweiten Fastfoodketten ist daher vielschichtiger. Einseitige Anprangerungen einer solchen Aktion werden der Sache nicht gerecht. Als ich im Rahmen des 100. Bibliothekartages 2011 in Berlin mit einer Bibliothekarin einer Bibliothek für europäische Statistiken in der S-Bahn ins Gespräch kam, stellte sie erneut fest, dass die Deutschen zu den dicksten Nationen Europas und auch weltweit in Rankings obenauf sind. Was kann darauf gefolgert werden? Dass Mc Donalds nur die Spitze des Eisbergs ist, der hier angegriffen wird. Eine differenzierte Analyse, warum gerade in diesem Land die Menschen so dick sind, wäre an dieser Stelle eher angebracht.
Der pauschalen Aussage vieler Kritiker McDonalds Kunden seien alle bildungsfern und weniger lesefreudig stimme ich nicht zu. Wenn Kommmunen, Politikern, Bürgern und sogenannten Aktivisten daran gelegen ist, gegen Fast-Food-Lokale und deren Greenwashingmethoden vorzugehen, dann kommt die Aktion mit den durch Verlage und der Stiftung Lesen geförderten Buchaktion aber reichlich spät. Bevor bzw. kurz nachdem derartige Filialen überhaupt eine Genehmigung für den Bau einer solchen bekommen, hätte sich bereits Widerstand bei den “gesunden Essern” und Vorzeigepädagogen regen müssen. Ob nun die Stiftung Lesen durch die Mitarbeit an dieser Aktion ein schlechtes Image erleidet, wage ich zu bezweifeln. Sie wird auch dort einen höheren Bekanntheitsgrad erlangen, wo sie bislang gänzlich unbekannt war. Sollte es dererlei Aktionen aus ethischen und sonstigen Gründen in Zukunft nicht mehr geben, dann werden die Kinder, welche vor allem erreicht werden sollen, eben keine Bücher mehr in ihren Tüten vorfinden, sondern Trinkgläser oder Spielzeug. Den Kindern wird damit nicht geholfen.
Die Stiftung Lesen verteidigt ihre kontroverse Zusammenarbeit mit Mc Donalds wie folgt:
“Wir sind aber der Meinung, dass man angesichts der erschreckend hohen Zahl von Analphabeten auch ungewöhnliche Wege gehen muss.“
Wenn staaliche und kommunale Einrichtungen (Schulen, Eltern- und Familienbildungsstätten, Bibliotheken und Jugendhilfeeinrichtungen) anscheinend nicht in der Lage sind, bestimmte Mängel zu beheben, dann kann diese Aktion ein Mittel dazu zu sein Lust auf Mehr zu machen. Doch niemand wird vom Analphabeten zun Alphabetisierten nur weil er oder sie bei Mc Donalds “Happy Meals” kauft. Eher wird er oder sie als regelmäßiger McDonalds Kunde an Gewicht zulegen, anstatt das flüssige Lesen zu vervollkommen. An dieser Stelle ist die Begründung/Ausrede der Stiftung Lesen äußerst dürftig.
Die Dosis macht das Gift. Eltern, dieFastfoodlokale meiden, kaufen ihren Kindern dann eben Süßigkeiten, Speiseeis oder andere eher ungesunde Lebensmittel. Es liegt allein in der Hand der Eltern, wie sie ihre Kinder ernähren und erziehen.
An dieser Stelle ist dem Handelsblatt Recht zu geben, das diese Art der Leseförderung lobt.
“Dabei könnte man es auch anders herum sehen: Wer will, dass aus Kindern aufgeklärte Verbraucher werden, die aufmerksam Kalorientabellen studieren, der muss sie erstmal in die Lage versetzen, solche Informationen zu verarbeiten. Lesen ist da schon mal kein schlechter Anfang.”
Der neueste Coup Mc Donalds ist die Errichtung vegetarischer Filialen in Indien und Pakistan, die im nächsten Jahr eröffnet werden.
Warum alte Bücher einen bestimmten Geruch haben: Eine Erklärvideo
[Zitat] Unkommentiert – 2011
“Anonymes Lesen scheint noch nicht stigmatisiert zu sein, doch das wird sich ändern, sobald wir dazu übergehen, Bücher bei Amazon oder Barnes & Noble auszuleihen und nicht mehr in öffentlichen Bibliotheken. Diesen würde es nicht im Traum einfallen, unsere Daten weiterzuverkaufen, die anderen würden sich die Chance nicht entgehen lassen. Sie würden uns sogar Einkaufsgutscheine geben, wenn wir erzählen, was wir gerade lesen.” Evgeny Morozov
Auch Internetnutzer haben Rechte
Die Buhmänner oder Frauen der Nation – so mag man als Urheberrechtsinteressierte meine – sind die Internetnutzer. Hier verbreitet sind Raubkopierer, Piraten und Diebe, d.h. alle Gesetzlosen finden sich hier an dieser Stelle zusammen. Und diese müssen verfolgt, überwacht und möglichst ausgesperrt werden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale betreibt Aufklärung und hat eine neue Website mit dem Titel “Surfer haben Rechte” gestartet. Neben der Vorstellung der einzelnen Dienste und Anbieter (Soziale Netzwerke, Suchmaschinen, Webmaildienste, Onlinespiele, Tauschbörsen, Auktionen, Bewertungen und Preisvergleiche sowie Onlineshops) wird auch auf rechtliche Themen eingegangen:
Die Website soll aufklären. In der Presseerklärung der Verbraucherzentrale heißt es:
Internetnutzer erfahren auf surfer-haben-rechte.de, was Rechtsthemen wie Urheberrecht, Datenschutz oder Vertragsrecht sind und was sie im Onlinealltag bedeuten. Praxisnah informiert die Webseite, was bei konkreten Angeboten zu beachten ist. Checklisten helfen dabei, die wichtigsten Punkte stets im Blick zu behalten.
Entstanden ist die Seite im Rahmen des Projektes „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)und wurde vom Bundesverbraucherministerium gefördert.
“Surfer haben Rechte” kooperiert mit dem Projekt Verbraucher sicher Online der Technischen Universität Berlin.
Netzpolitik.de schreibt dazu:
Für die regelmäßigen Netzpolitik-Leser wird da nicht viel Neues dabei sein. Aber schön, dass es mal eine praktische Webseite zur Medienkompetenz-Vermittlung mit vielen Informationen über digitale Verbraucherrechte gibt, die man an weniger informierte Nutzer weiterempfehlen kann.
Auch das Fernsehen macht Fehler
Ich schau ganz gerne die Sendung “neues”, die ganz gerne auf Themen eingeht, die auch hier im Blog besprochen werden. Im Beitrag :video: (ca. 30 min) vom 17.08.2008 ging es neben dem Weltempfänger 2.0 auch mal wieder um Musik und DRM:video: (2.26 min) . Hier wird erklärt, was passiert, wenn Musikshops wie Sony Connect (März 2008), Yahoo (30.09.2008, Entschädigung) und MSN (2011) ihre DRM-Server abschalten. Wichtig ist, die Dateien nicht “ohne ausdrückliche Gestattung und Hilfestellung” zu kopieren. Damit begeht man nämlich eine Ordnungswidrigkeit. Der Experte Alexander Setzer-Rubruck empfiehlt, sollten deutsche Musikshops ihre DRM-Server abschalten, sollten die Kunden darauf achten, dass sie eine Umformatierungsmöglichkeit der Songs erhalten und eine Lizenzbestätigung darüber, dass sie die Songs legal erworben haben. Ihr erster Gang sollte sie daher zu den Verbraucherschützern führen.
Die Kommentatorin geht weit darüber hinaus und meint:
“Der Trend geht zu DRM-freier Musik. Unser Rat ist es, sich nur noch rechtefreie Musik [Hervorhebung d.d.Verf.] auf den Computer zu laden.”
:ruhig:
Ich fürchte, das sieht die Musikindustrie und die Rechtsanwaltschaft etwas anders. Es sind immer Rechte mit der Musik verbunden. Allerdings ausschlaggebend sind die Lizenzregelungen, die für das Musikstück gelten. Das bedeutet für den Lizenznehmer von Online-Musik: Auch für DRM-freie Musik gelten die Regelungen des Urheberrechts und des Lizenzvertrages.
Dieser gravierende Fehler ist jedoch nicht im Artikel zum Beitrag zu finden.
Strafrecht und Verbraucherrecht beim Urheberrecht
Durch den monopolistischen Charakter des Urheberrechtes müssen auf der anderen Seite auch die Verbraucher Rechte eingeräumt werden. Die strafrechtliche Verfolgung kostet jedoch ebenfalls.
Die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz der Verbraucher gehen nicht immer Hand in Hand. Gleichzeitig ist die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht umsonst zu haben. Wie kriegt man hier eine Balance hin, mit der jeder leben kann. Dieser Frage gingen Experten auf dem Jahreskongress der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin nach.
Eigentlich ist das Problem mit dem Urheberrecht ein internationales Problem, dennoch gehen die USA und die EU in der Frage des damit verbundenen Verbraucherschutzes unterschiedliche Wege. Der Einsatz von DRM verschärft dieses Problem zusätzlich.
Sony hatte von 2003 bis 2005 in den USA CDs mit neuen Verfahren des DRM versehen, ohne davon die Verbraucher in Kenntnis zu setzen. Die in größeren Umfang in den Handel gebrachten Datenträger waren mit dem Rootkit XCP und Medimax versehen.
Ende 2005 entdeckte der Sicherheitsexperte und Windows-Spezialist Mark Russinovich XCP auf seinem Computer nach dem Abspielen einer geschützten CD.
Er analysierte die Software und stellte fest, dass es sich im Grunde um ein so genanntes Rootkit handelt, wie es auch Computer-Kriminelle benutzen, um Spuren auf einem PC zu verwischen. Russinovitch veröffentlichte seine Erkenntnisse.
Sony konnte nach anfänglichen Leugnen die Probleme zuletzt doch nur eingestehen, auch da Microsoft XCP als Schadsoftware einstufte. Schon kurze Zeit später kam es zu ersten Sammelklagen gegen Sony und einer Klage wegen der Verbreitung illegaler “Spyware” der Generalstaatsanwalt von Texas.
Es dauerte nicht sehr lange und Sony lenkte in der Rootkit-Affäre ein. Das Unternehmen rief alle betroffenen CDs aus den Geschäften zurück, zahlte den Betroffenen Schadensersatz und verpflichtete sich gegenüber der FTC, den Einsatz von Kopierschutzverfahren nur noch unter strengen Auflagen vorzunehmen. So werden alle geschützten CDs deutlich gekennzeichnet und es erfolgt keine Software-Installation mehr ohne Einwilligung der Nutzer. Dem Verbraucherschutz war aktiv Geltung verschafft worden.
Für Sony waren neben dem wirtschaftlichen Schaden der Imageschaden riesig. Der Konzern versucht einen Teil des Schadens seit dieser Woche vom Hersteller der Kopierschutzsoftware zurückzubekommen.
Die EU scheiterte jedoch. Sie konnte die Verbraucherinteressen gegen Sony nicht durchzusetzen. In Europa waren die CDs über diverse Importkanäle wie beispielsweise Online-Versandunternehmen nach Europa gelangt und somit die auch die Rootkit-DRM-Probleme. Einzene Verbraucher hatten Antzeigen gestellt, deren Verfahren im Sande verlaufen sind.
Die für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden waren entweder desinteressiert oder verfügten nicht über ausreichendes und qualifiziertes Personal, um aktiv zu werden.
Erfolgreicher war das Vorgehen der skandinavischen Verbraucherschützer gegen Apple und die Lizenzbedingungen für die Nutzung des iTunes-Portals, wo sich zeigte, dass die Behörden bei Verletzungen des Verbraucherschutzes durchaus über geeignete Instrumente verfügen.
Wie sieht das nun aber aus, wenn es um die Durchsetzung der Urheberrechte geht. Wahrzunehmen ist eine weltweit zunehmende Einführung strafrechtlicher Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen seit Mitte der 90er Jahre. Beispiele dafür sind die WIPO-Verträge zum geistigen Eigentum von 1996 und das TRIPS-Abkommen von 1994. Unklar ist, wie stark die Durchsetzung dieser Vorschriften in den verschiedenen Ländern wohl sein wird.
Strafrechtliche Maßnahmen sind für ein Land nicht kostenlos zu haben. Es sind nicht unerhebliche Mittel erforderlich, um Straftaten zu ermitteln, die Täter zu verurteilen und für die Umsetzung der Strafen zu sorgen. Ökonomisch betrachtet, lässt sich eine Abwägung vornehmen: Wieviel Durchsetzung von Strafrecht ist sinnvoll, und ab wann wird es zu teuer, Rechte an geistigem Eigentum mittels Strafrecht durchzusetzen. Die Antworten fallen differenziert aus.
Je abhängiger Länder von Produkten sind, für die ein hoher Schutz des geistigen Eigentums notwendig ist, können sich die höheren Investitionen in die strafrechtliche Verfolgung von Verletzungshandlungen schon. Bei Ländern, wo dies nicht der Fall ist, würde eine Verfolgung nur einen Verlustbedeuten, wenn es zwecks strafrechtlicher Durchsetzung ausländischer Rechte hohe Investitionen in die Strafverfolgung vornimmt.
Sinnvoller wäre es, nach konstruktiven Lösungen zu suchen, als nur das Strafrecht zu verschärfen. Ein Vorschlag der Experten ist:
“Nationen mit Unternehmen, die zu den führenden Produzenten urheberrechtlich geschützter Werke gehören, und solche Unternehmen selbst, könnten mit Hilfsprogrammen [für Länder mit weniger Urheberrechtsschutz] die dortige Produktion und somit die Durchsetzung [von Urheberrechten] stärken.”
Quelle:
Gehring, Robert A.: Interessenkonflikte bei der Durchsetzung von Urheberrechten via golem.de
Arte: Big Brother is watching you
Fernsehsender veranstaltet am heutigen Dienstagabend ab 20:40 Uhr einen Themenabend zum drohenden modernen Überwachungsstaat.
Überwachungskameras, Biometrie, unter der Haut eingepflanzte RFID-Mikrochips… George Orwells Zukunftsvisionen sind längst Wirklichkeit geworden.
Nebenbei:
Wissen Sie, wie gut Sie überwacht werden?
ARTE Big Brother Quizz
Wenn Ihnen dazu die nötigen Informationen fehlten…
20.40 Uhr:
Den Anfang macht “Kontrolle total”, ein französischer Beitrag von Etienne Labroue, den Kritiker der FAZ bereits als einen “einzigen Horrortrip” durch die moderne Gesellschaft gewertet haben. In dem Beitrag kommt unter anderem die RFID-Kritikerin Katherine Albrecht zu Worte […].
21.35 Uhr
widerstand.com
Hier kommen Stimmen zum Wort, die vor der totalen Überwachung warnen, z.B.
Big Brother Award , RFID-Zapper:engl: des Chaos Computer Clubs, das Freenet-Projekt:engl: und die Arbeit von Künstlergruppen, die mit verschiedenen Aktionen gegen die Überwachung protestieren.
22.05 Uhr
“Big Brother City” von Duncan Campbell
Hier geht es um die vier Millionen Überwachungskameras in Großbritannien:engl: .
22.35 Uhr
Abschließend gibt es eine Debatte. Die Diskussionsrunde wird von Steffen Seibert moderiert.
Quellen:
Borchers, Detlef: Arte warnt vor totaler Kontrolle via heise online
Wir werden alle überwacht! arte.tv
IPRED 2 – ein paar provokative Fragen zum "geistigen Eigentum"
Joachim Jakobs von der FSFE (Free Software Foundation Europe) findet die Begriffe “Geistiges Eigentum” und “Produktpiraterie” problematisch und vertritt daher die Meinung, dass die Ende April dazu verabschiedete “EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von geistigem Eigentum” (IPRED2) überarbeitet werden muss.
Softwarekonzerne gehen mit den Begriffen wie “geistiges Eigentum” sehr großzügig um. iese Forderung wurde kürzlich auf einer Konferenz des Verbraucherschutzministeriums erhoben. Sie gilt insbesondere für
Sie behaupten, Software sei ein “Produkt” und diffamieren Menschen, die ihre Software illegal kopieren als “Produktpiraten”.
Sollten sie das wirklich ernsthaft meinen, so müssen sie sich auch folgende Fragen gefallen lassen:
Warum soll dann aber §1 des Produkthaftungsgesetzes für ihre “Produkte” nicht gelten?
„Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Dies ist eine Forderung des Verbraucherschutzministeriums, insbesondere für “Produkte mit DRM.
Für “geistiges Eigentum” müsste auch der Art. 14 GG gelten:
Art. 14 GG: “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”
Wenn DRM aber gerade erschwert, dass die Allgemeinheit Zugang zu diesem “geistigen Eigentum” erhält, wo ist dann die Verpflichtung des Eigentümers, dieses Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit zu gebrauchen?
Mehr dazu:
Jakobs, Joachim: IPRED 2 – Haftbefehl für Apples CEO Steven Jobs? (Polixea Portal)