Die IFLA ist besorgt über ACTA

Gestern fand im Europäischen Parlament ein Anhörung für Interessenvertreter statt. Stuart Hamilton, der “IFLA-Director of Policy & Advocacy” brachte seine Besorgnis gegenüber der Verabschiedung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zum Ausdruck. Viele Bibliotheken sind ebenso in Sorge über die intransparenten ACTA-Verhandlungen, die eine Gefahr für das Gleichgewicht zu Copyright-Fragen darstellen. Die Ziele und Methoden von ACTA stehen im Widerspruch zum Bekenntnis der Bibliothekscommunity einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten zu garantieren. Derzeit wird die Entscheidung über die endgültige Abstimmung zu ACTA im Juli diesen Jahres erwartet. Im Folgenden eine Video-Nachricht von Stuart Hamilton an die IFLA-Community:

ACTA: Concerns of IFLA from IFLA HQ on Vimeo.

“IFLA is gravely concerned by the extreme secrecy surrounding the ACTA negotiations, the potentially chilling effects of targeting intermediaries, and the continuing focus on enforcement at the expense of flexibility”, he said. “We have made far less progress in creating flexibility in copyright – particularly in the digital age. ACTA compounds the problem by limiting flexibility going forward – at this point we have no ideas what technologies are going to emerge in the next decade and ACTA will lock us into an approach that is not suitable for now, let alone the future.”

ACTA-Infografik: Werden und Vergehen?

ACTA, das umstrittene Anti-Piraterieabkommen, wurde bereits von vielen EU-Staaten unterzeichnet. Bevor es in Kraft treten kann, ist die Zustimmung des EU-Parlaments nötig. Unsere Infografik erklärt den komplizierten Verhandlungs- und Ratifikationsprozess. Eine Zeitleiste zeigt die wichtigsten Etappen der vergangenen Jahre.
Die EU-Kommission will ACTA an den Europäischen Gerichtshof verweisen, um zu prüfen, ob der Vertrag EU-Recht verletzt. Der britische Sozialdemokrat David Martin, der als Berichterstatter die ACTA-Debatte im Handelsausschuss des EU-Parlaments leitet, will ebenfalls den EU-Gerichtshof anrufen. Doch anstatt sich der Anfrage der EU-Kommission anzuschließen, fordert Martin eine eigenständige Anfrage des EU-Parlaments. Da die Richter sich nicht allgemein zu ACTA äußern, sondern immer unter Bezug auf eine spezifische Fragestellung, könnte die Formulierung der Fragen die Entscheidung der Richter für oder gegen ACTA beeinflussen. Nachdem nun Dörte kürzlich ein Video von Explainity postete und wir beide in den Wochen seit Ende Januar immer wieder Videos und Infos zu ACTA veröffentlichten, soll diesmal eine Infografik des Europäischen Parlaments zeigen, wie der Umsetzungsprozess begann und wie er womöglich am Ende torpediert werden könnte.

 

Eine Infografik und ein Video gegen ACTA

Die IFLA hatte 2010 eine Stellungnahme zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA veröffentlicht. Damals wurde von der IFLA die geringe Transparenz der Verhandlungen kritisiert. Verlage versuchten mit Hilfe eines internationalen Handelsabkommens die Urheberrechtsfragen in den beteiligten Ländern zu umgehen. Wie sieht die aktuelle Situation aus? Gibt es eigentlich Stellungnahmen deutscher Bibliotheksverbände zu ACTA? Existiert eine Debatte in den betreffenden Kommissionen? Gehen bei ACTA ernsthafte Gefahren für die Bibliothekslandschaft hierzulande aus? Mich würde das sehr interessieren, welche konkreten Konsequenzen dies auf einzelne Bibliotheken hätte. Heute wurde das umstrittene Gesetz von einer Delegation der EU unterzeichnet. Netzpolitik berichtete ebenso darüber und hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben:

Noch besteht Hoffnung, denn das EU-Parlament und die nationalen Parlamente können das ACTA-Abkommen noch ablehnen. Der Digitale Gesellschaft e.V. ruft zusammen mit seinen europäischen Partnern dazu auf, EU-Abgeordnete an ihre Verantwortung zu erinnern, sich für unsere Bürgerrechte und den europäischen Binnenmarkt einzusetzen und mit “Nein” zu stimmen.”

Empfehlenwert ist die Kampagne des Vereins Digitale Gesellschaft e.V.. Sie richtet sich gegen das ACTA-Abkommen. Ziel ist es EU-Abgeordnete zu telefonisch zu kontaktieren z.B. Kader Arif (PS) aus Frankreich. – wie das geht und was zu beachten ist, zeigt der folgende Link: http://digitalegesellschaft.de/2011/11/mitmachen-stoppt-acta

 

 

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Schwedens Nationalbibliothek verzichtet auf Zusammenarbeit mit OCLC

Die Vertragsverhandlungen zwischen OCLC und der schwedischen Nationalbibliothek sind gescheitert, da beide Parteien sich nicht einigen konnten. Die seit 2006 geführten Verhandlungen wurden nun durch die Bibliothekare der Bibliothek nach einer Diskussion der mit der National Reference Group und der Expertengruppe für den nationalen Bibliothekssystems LIBRIS (Schwedisch) beendet.

In den Verhandlungen mit OCLC ging es vorrangig um zwei Themen: die Konditionen für das Hochladen der Daten des schwedischen Verbundkataloges Libris in den Worldcat und die Lizenz-/Eigentumsbedingungen für das Herunterladen der bibliografischen Daten des WorldCats in LIBRIS.

Gerade für die Nachnutzung der WorldCat-Metadaten gab es Bedingungen seitens OCLC, die so von der Nationalbibliothek nicht akzeptiert werden konnten, da sie mit bestehenden Verträgen kolidieren. Grundlegend ist die Teilnahme der Bibliotheken an diesem Verbundkatalog freiwillig. Die Bibliotheken können die dort enthaltenen Daten nutzen1, im Verbundkatalog oder im eigenen Bibliothekssystem speichern oder so verwenden, wie sie das für ihre Einrichtung als gut erachten. Die Nationalbibliothek kontrolliert daher nicht, wie die bibliografischen Datensätze des Verbundkataloges verwendet werden. So lautet die Vereinbarung mit allen beteiligten Bibliotheken und externen Partnern.

Zwar besitzt die Nationalbibliothek die Rechte an den Daten, ermöglicht aber im Gegenzug den freien Zugang in Abhängigkeit der von den Bibliotheken angegebenen Methoden. Diese Vereinbarung ermöglich den Abschluss von Verträgen über Metadaten mit anderen Partnern, verbrieft aber das Recht der teilnehmenden Bibliotheken, diese Daten dann auch frei nutzen zu können. OCLC verbietet dies jedoch für die WorldCat-Metadaten in seinen Lizenzen.

Das führt zu folgenden Problemen: Verlässt eine Bibliothek LIBRIS, so dürfen die nachgenutzten WorldCat-Datensätze nicht mit in ein eigenes System übernommen werden. Dies verletzt aber den Vertrag, der zwischen der Nationalbibliothek und den an LIBRIS beteiligten Biblitoheken gilt. Die Nationalbibliothek kann eine Verletzung des Vertrags mit OCLC und dem WorldCat nicht verhindern, da sie kein Mandat besitzt, die Handlungsfreiheiten der Bibliotheken einzuschränken. Schließlich dürfen alle an LIBRIS beteiligten Bibliotheken über die Nutzung der Daten aus LIBRIS selbst entscheiden.

Problematisch wird dieser Vertrag mit OCLC auch dann, wenn es darum geht, bibliografische Daten zur Europeana oder der Europäischen Bibliothek zu liefern. Die Europeana verlangt z.B., dass die Daten unter einer offenen Lizenz (Stichwort: Linked Open Data) zugänglich gemacht werden. Dadurch würden die Lizenzbedingungen des WorlCats verletzt. Trotz der Verhandlungen mit OCLC kommt man an dieser Stelle nicht auf einen Nenner, da der WorlCat auf lange Sicht rentabel sein muss.

Für die Schwedische Nationalbibliothek und ihre über den Verbundkatalog angeschlossenen Bibliotheken heißt dies, dass eine Sichtbarkeit ihrer Bestände über den WorldCat z.B. auch in Google Books langfristig nicht gegeben sein wird.

Quelle
Beitrag übertragen aus dem Englischen:
Hedenström, Maria: No deal with OCLC, National Library of Sweden

  1. Eine kleine Präsentation von Anders Söderback zur Linked Open Data-Politik von Libris []