LIBREAS Ausgabe #23 erschienen

Forschungsdaten sind das täglich Brot der Wissenschaft. Bisher werden sie jedoch in Bibliotheken oft nicht verfügbar gemacht, da Strukturen fehl(t)en, Bibliotheken in der Verfügbarmachung keine Aufgabe sahen oder man davon ausging, dass WissenschaftlerInnen diese Daten nur ungern zur Verfügung stellen und daher ihren Verbleib selbst managen. Derzeit ist jedoch Bewegung in die Aufgabe des Forschungsdatenmanagements gekommen. Wie heiß das Thema ist, hat wohl die MacherInnen hinter LIBREAS selbst ein wenig überrascht. Daher gibt es dieses Mal eine sehr umfangreiche neue Ausgabe der Zeitschrift noch dazu in einem neuen, aufgefrischten Layout.

Schwerpunkt: Daten. Metadaten. Noch mehr Daten. Forschungsdatenmanagement

  • Jakob Voß Was sind eigentlich Daten?

    Abstract: Daten und ihre Nutzung als Linked Data, Big Data, Forschungsdaten, etc. erfahren aktuell verstärkte Aufmerksamkeit. Bei genauerer Betrachtung lässt sich dieses Interesse bis zu den Anfängen der Computernutzung zurückverfolgen, jedoch ohne dass ein eigenständiges, theoretisches Konzept von ‘Daten’ erkennbar wäre. Der folgende Beitrag gibt eine kurze Einführung in verschiedene Datenbegriffe aus philosophischer Sicht und verbindet diese mit dem Konzept des Dokuments in der Bibliotheks- und Informationswissenschaft.

  • Christiane Laura Martin Wissenschaftliche Bibliotheken als Akteure im Forschungsdatenmanagement

    Abstract: Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung der Wissenschaft steigt das Aufkommen an Daten, die in wissenschaftlichen Forschungsprozessen entstanden sind bzw. permanent entstehen, rasant an. Wissenschaftspolitische Akteure erwarten zunehmend einen organisierten Umgang mit Forschungsdaten. Mit dem Management von Forschungsdaten sind allerdings vielfältige und disziplinspezifische Herausforderungen verbunden, die es zu bewältigen gilt. Digitale Forschungsdaten als spezifisches Potential nutzbar und nachnutzbar zu machen, eröffnet wissenschaftlichen Bibliotheken neue Gestaltungsräume und modifizierte Aufgabenfelder. Verschiedene spezifische Potentiale und Kompetenzen lassen sie als prädestiniert erscheinen, sich als funktionaler Partner der Wissenschaft im Forschungsdatenmanagement zu positionieren.

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Schutzfristen-Irrsinn

Ist das noch zeitgemäß?

Schutzfristen-Irrsinn

Schutzfristen-Irrsinn

Das Urheberrecht soll den Urheber schützen, damit dieser von seiner Arbeit profitieren kann. Damit er auch etwas von Wert schafft und vererben kann, scheint es die Schutzfristen zu geben. Die Erben haben noch 70 Jahre nach seinem Tod die Möglichkeit von seiner Arbeit zu profitieren. Erst danach werden die Bücher des Autors gemeinfrei.

Die Seite Schutzfristen-Irrsin.de zeigt deutlich, was 70 Jahre Schutzfrist nach dem Tod eines heutigen Autors bedeuten.

Ob diese langen Schutzfristen noch zeitgemäß sind? In der Wissenschaft wohl kaum. Das Stichwort “Verwaiste Werke” macht das mit den langen Schutzfristen verbundene Problem deutlich, denn wenn das genaue Jahr des Todes nicht nachgewiesen werden kann oder Rechteinhaber (Erben, Verwertungsrechtebesitzer) ausfindig gemacht werden können. In diesen Fällen ist eine Verarbeitung, z.B. Digitalisierung, häufig nicht rechtssicher möglich und unterbleibt.


Aufmerksam geworden über:

Pauser, Josef: Schutzfristen-Irrsinn, VÖBBLOG

[Kurz] Digitalisierungslizenzen für vergriffene Bücher

Die Meldung ist schon ein paar Tage alt, aber sie ist ein wenig untergegangen in meinem Umzugstress. Das Börsenblatt berichtete, dass die VG Wort Lizenzen für die Digitalisierung vergriffener Bücher vergeben möchte. Diese Änderung des Wahrnehmungsvertrages wurde auf der Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft beschlossen. Dies gilt für Bücher die nach dem 31.12.1965 erscheinen sind und gewerblich genutzt werden sollen. Natürlich gilt an dieser Stelle der Vorbehalt der vorherigen Einwilligung der Rechteinhaber. Dies ist keine Lösung für “verwaiste Werke”, die auf diese Art nicht zugänglich gemacht werden können, da schließlich eine vorherige Einwilligung der Rechteinhaber (- sie sind schließlich verwaist-) eingeholt werden kann.

Quelle:
Lizenzvorstoß bei vergriffenen Titeln, Börsenblatt.net, 11.08.2010

Aufmerksam geworden über:
VG Wort: Lizenzvergabe für Digitalisierung vergriffener Bücher, Nachrichten für Öffentliche Bibliotheken, 13.08.2010

Schaffen Tote noch neue Werke?

Nun, diese Frage scheint sich für die IFPI nicht zu stellen. Mehr denn je wird das Urheberrecht in ihren Händen zu einem Marktinstrument, mit dem man Monopole schaffen kann. Fünfundneunzig Jahre Schutzfrist heißen umgekehrt, immer schneller veraltendes Wissen wird immer länger geschützt und so mit immer länger zu totem “Wissenskapital”. Bereits jetzt sind verwaiste Werke ein großes Problem. Die schnelllebige Medienbranche ist gar nicht in der Lage, hundertprozentig lückenlos nachzuweisen, wer welche Rechte besitzt. Das liegt unter anderem an den vielen Verlagsankäufen, -zusammenlegungen und -teilungen. Hier schaut schon verlagsintern ja niemand wirklich mehr durch, wer welche Rechte danach noch besitzt. Und wenn es darum geht, die Erben von Rechten ausfindig zu machen, wird es ganz schwer. Wer weiß denn noch, was der Vater, Großvater, geschweige denn der Urgroßvater oder auch mütterlicherseits an Werken geschaffen worden ist und wer an diesen Werken auch noch irgendwelche Rechte besitzt? Für Bibliotheken und Forscher ist doch jetzt schon nicht mehr nachvollziehbar, wann ein Werk keine Rechte besitzt. 25 Jahre mehr Schutz bedeutet 25 Jahre mehr Probleme und nicht unbedingt 25 Jahre Mehreinnahmen durch die Verwerterindustrie. Hier mag es zwar einige wenige Ausnahmen geben – denken wir an Walt Disney und Micky Mouse, doch dann wird es schon schwieriger.

Was wir heutzutage in einer wissensbasiert lebenden Welt benötigen, ist ein klares, einfach verständliches Urheberrecht mit genauen Definitionen von Geltungsdauer und Umfang. Uninteressant meines Erachtens ist es da eher, die Verwerter noch weiter zu schützen, die durch ihre Monopolstellung genug Geld damit machen. Wissen und Informationen müssen nicht nur bezahlbar bleiben, sie müssen auch zugänglich erhalten werden.

EU-Bibliotheksrat erkennt eine Notwendigkeit

Der Europäische Bibliotheksrat hat verstanden, das vergriffenen und verwaiste Werke zugänglich bleiben müssen. Im Rahmen der Initiative Digitale Bibliotheken” wurde der Bibliotheksrat neu eingesetzt. Er legte in Brüssel eine Reihe von Vorschlägen für die digitale Konservierung urheberrechtlich geschützter Werke vor und entwarf Modell-Lizenz für den Zugang zu vergriffenen Werken.
Die Verwendung verwaister Werke, bei denen auch nach gewissenhafter Recherche ein Urheber und Rechteinhaber nicht ermittelt werden konnte, sollen nach dem Bericht einer Arbeitsgruppe Urheberrecht des Bibliotheksrates, sowohl kommerziell als auch nicht-kommerziell genutzt werden dürfen.
Für die Nutzung dieser Werke empfielt der Bibliotheksrat auf die Kompatibilität und übereinstimmende Grundprinzipien zu achten.

Nach Ansicht des Bibliotheksrats sollte […] unter anderem klar definiert werden, was unter “gewissenhafter Suche” zu verstehen ist und wann ein potenzieller Nutzer diesem Anspruch genüge getan hat.

Ermert, Monika: EU-Bibliotheksrat will vergriffene und verwaiste Werke zugänglich machen via heise online