Ein Kurzvideo der « Bibliothèque éphémère"» am Strand von Paris: "Proposer le meilleur contenu au plus grand nombre"

Vom 21. Juli bis zum 21. August steht allen Interessenten die Möglichkeit offen eine große Auswahl von Büchern des Verlags Flammarion in der Nähe der Pont Marie am Seineufer von Paris kostenlos nach Vorlage eines Personalausweises  kennen zu lernen. Der Verlag wirbt auf seiner Seite für die Bibliothek, die etwa 300 Bücher zur Ausleihe anbietet und jeden Tag (auch sonntags) von 11-19 Uhr geöffnet ist. Flammarion bietet neben Romanen, Comics, großformatigen Büchern, Taschenbüchern, auch Kinder- und Jugendliteratur an. Insbesondere für Kinder werden zahlreiche Aktivitäten durchgeführt, die über das Lesen hinausgehen. Darüber hinaus sind auf der Verlagswebseite folgende Autoren angekündigt, die bei Paris-Plages zugange sein werden: Zémanel, Bernadette Theulet-Luzié, Frank Margerin und Christian Bine


La bibliothèque éphémère de Paris-Plages von mairiedeparis

Der Gewinner des "Libraries Change Lives Award" 2011: Das "Making A Difference project" der Öffentlichen Bibliotheken Kent

Am Ende der Umbrella Konferenz an der Universität Hatfield, wurden zum 19. Mal der “Libraries Change Lives Award”  2011 verliehen. Der Autor Alan Gibbons übernahm die Laudatio und Preisübergabe. Die Öffentlichen Bibliotheken in Kent erhielten den ersten Preis für ihr “Making A Difference project”. Weitere Anwärter auf den Preis waren folgende Bibliotheken mit ihren Programmen:

Beim “Making A Difference project” handelt es sich um ein Programm, dass sich an Erwachsene mit Lernschwierigkeiten und Lernbehinderungen richtet. Es ist bedürfnisorientiert angelegt und ermöglicht diesen Menschen mehr Teilhabe innherhalb ihrer Communities. Das Projekt wird auf der Webseite des CILIP genauer beschrieben:

“Making the Difference arose out of Kent Libraries and Archives’s desire to make sure that its services for adults with learning disabilities were helping to integrate them in everyday life. The project sought to better understand the needs of adults with learning disabilities, their carers and support workers, and provide new opportunities, experiences and skills to encourage independence and fun. 721 adults with learning disabilities have taken part in library activities since April 2010. These have included creating an information library, staffed by adults with learning disabilities employed as paid librarians; placing Easy Access collections of books and DVDs chosen by adults with learning disabilities in 12 town centre libraries; providing volunteering and work experience opportunities, and holding regular Biblio Hour and Coffee and Chat sessions. A highlight of the project was a “Putting On the Ritz” 1920s fashion evening. “

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Bibliothek des Museums für Uranbergbau

Hermann Meinel, Leiter des Bad Schlemaer Museums für Uranbergbau, zeigt in einem Brigadebuch, das 1940 erstellt wurde, wie akribisch genau die Arbeiter Informationen und Zeichnungen in der Frühzeit des Wismut-Bergbaus festhielten. In der Spätzeit ist diese Genauigkeit und Ordentlichkeit – das Herzblut – nicht mehr zu endecken. Daraus ließe sich sicherlich schon einiges über die Einstellung der Menschen zu ihrer Arbeit herauslesen. Neben Akten und Büchern beherbergt das Museum weitere Unterlagen, welche das Team nun möglichst vielen Wissenschaftlern zugänglich machen will.

Um den Zugang zu vereinfachen, werden die Medien dieser umfangreichen Bibliothek zurzeit elektronisch erfasst. Dieses Verzeichnis soll im Anschluss online zugänglich gemacht werden. In 830 Datensätzen sind derzeit 1/3 der Medien erfasst.

Bisher ist die Bibliothek eher ein Geheimtipp, den gut informierte Wissenschaftler, z.B. aus Deutschland oder den USA, und Autoren für ihre Forschungen und Arbeiten nutzen. Mit der besseren Sichtbarkeit im Netz hofft man nun, besser bekannt zu werden und dabei helfen zu können, offene Fragen klären zu können, denn davon gibt es genug.

“Beispielsweise ist immer noch nicht abschließend geklärt, ob die Sowjetunion 1945 schon wusste, wie viel Uran es in unserer Region gab.”

Mit der Öffnung der Bestände und der besseren Sichtbarkeit will das Museum einen Schritt hin zum “Europäischen Uranbergbaumuseum” schaffen. Förderlich für diese Pläne ist es, wenn renomierte Wissenschaftler die Einrichtung in Bad Schlema kennen und nutzen.

Quelle:
Niehus, Gunter: Geheimtipp mausert sich zum Forscher-Paradies, 18.05.2011

"The eBook User’s Bill of Rights" – Deutsche Übertragung

Die deutsche Übertragung “eBook User’s Bill of Rights” basiert auf dem Text der Librarian In Black Sarah Houghton-Jan.

Die “eBook User’s Bill of Rights” ist ein Statement zu den Grundfreiheiten, die jedem E-Book-Nutzer garantiert werden sollten.
Jeder E-Book-Nutzer sollte folgende Rechte besitzen:

  • das Recht, E-Books mit Lizenzen zu nutzen, die den Zugang über proprietäre Beschränkungen setzen
  • das Recht, E-Books auf jeder technologischen Plattform nutzen zu können, inklusive der Hard- und Software, welche die Nutzer dafür auswählen
  • das Recht, die Texte zu annotieren, Passagen zu zitieren, zu drucken und Inhalte des E-Books im Rahmen des Urheberrechts (und Fair Use) zu teilen/ zu verleihen
  • das Recht, dass der Erschöpfungsgrundsatz auch auf den digitalen Inhalt übertragen wird, so dass es dem E-Book-Besitzer erlaubt ist, das E-Book dauerhaft zu speichern, archivieren, zu teilen/verleihen und das erworbene E-Book wieder zu verkaufen

Ich glaube an den freien Markt für Informationen und Ideen.

Ich glaube, dass Autoren, Schriftsteller und Verleger gedeihen können, wenn ihre Arbeit in der breiten Palette an Medien verbreitet wird. Ich glaube, dass Autoren, Schriftsteller und Verleger florieren, wenn sie ihren Lesern den größtmöglichen Freiraum geben, Zugang zu ihren Werken zu erhalten und ihn mit anderen Lesern zu teilen. Dies hilft für diese Inhalte neue Zielgruppen und Märkte zu finden. Ich glaube, dass die Käufer eines E-Books das Recht des Erschöpfungsgrundsatzes genießen sollten, da E-Books Teil des größeren Eckpfeilers der Alphabetisierung, Erziehung und des Zugangs zur Information sind.

Digital Rights Management (DRM), wirkt wie der Zoll als ein Mechanismus, den freien Austausch von Ideen, Literatur und Information einzuschränken. Ebenso bedeuten die aktuellen Lizenzbestimmungen, dass der Leser niemals die vollständige Kontrolle über ihr eigenes, persönliches Lesematerial besitzen. Dies sind keine akzeptablen Bedingungen für E-Books.

Ich bin eine Leserin. Als Kunde bin ich berechtigt, mit Respekt und nicht als potentieller Krimineller behandelt zu werden. Als Verbraucher bin ich berechtigt, meine eigenen Entscheidungen zu treffen über das E-Book, welches ich kaufe oder leihe.

Ich bin besorgt über die Zukunft des Zugangs zu Literatur und Information in E-Books. Ich bitte Leser, Autoren, Verleger, Verkäufer, Bibliothekare, Software-Entwickler und Gerätehersteller, diese Rechte der E-Book-Nutzer zu unterstützen.

Diese Recht sind Eure. Nun ist es an Euch, Stellung zu beziehen. Helft, diese Inhalte zu verbreiten. Kopiert diesen ganzen Beitrag, fügt eure eigenen Kommentare hinzu, stellt es neu zusammen und verteilt es an andere. Bloggt, zwitschert es (#ebookrights), facebookt und emailt es und klebt es an Litfasssäulen, Telefonmasten und Schwarze Bretter.

Der Text steht in der englischen Fassung unter einer CC0-Lizenz, d.h. der ursprüngliche Autor verzichtet auf das Copyright und alle damit verbundenen Rechte an diesem Text. Diese Lizenz ist nach dem deutschen Urheberrecht nicht möglich, trotzdem darf jeder diese deutsche Übertragung der “eBook User’s Bill of Rights” auch ohne Namensnennung nutzen.

Text in engl. zu finden (auch) hier:
Houghton-Jan, Sarah: The eBook User’s Bill of Rights, The Librarian in Black
Newman, Bobbi L.: The eBook User’s Bill of Rights #hcod #ebookrights, Librarian by Day
Woodworth, Andy: The eBook User’s Bill of Rights, Agnostic, Maybe

Siehe zu diesem Thema auch:

Cane, Mike: The eBook Buyer’s Bill of Rights, in Mike Cane’s iPad Test, 04.08.2010

Wiedermal Krach ums Urheberrecht – Alfred Kröner Verlag vs. Fernuniversität Hagen

Der Börsenverein ist sich sicher, dass das Urheberrechtsverständnis von Hochschulen die Zukunft von Lehr- und Fachbüchern gefährdet. Daher unterstützt der die Klage des Alfred Kröner Verlags gegen die Fernuniversität Hagen (Klageschrift). Angestrebt wird durch diese Klage eine grundsätzliche Klärung, welche rechtlichen Vorgaben durch die Hochschulen beachtet werden müssen, wenn urheberrechtlich geschützte Werke für Forschung und Lehre (elektronisch) zugänglich gemacht werden sollen. Der geschätzte Streitwert dieser Klage liegt bei 76.580,00 Euro.

Vorgeworfen wird dabei der Fernuni Hagen, dass sie mehrere Kapitel des Fachbuchs “Meilensteine der Psychologie” des Verlages “TAUSENDEN” Studierenden in ihrem Intranet kostenlos zugänglich macht, ohne dass dafür eine Genehmigung seitens des Verlages eingeholt worden sei. Studierende hätten im Internet einander geraten, dass daher eine Anschaffung des Titels nicht notwendig sei.

„Wenn wissenschaftliche Autoren und Verlage hochwertige Lehr- oder Fachbücher entwickeln und diese von den Hochschulen verwendet werden, sollten sie dafür auch gerecht vergütet werden“, sagt Dr. h.c. Karl-Peter Winters, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses im Börsenverein. „Alles andere ist eine Enteignung geistigen Eigentums unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit.“

Bei dem Lehrbuch wird ein neuartiges Fachbuchkonzept zur Geschichte der Psychologie umgesetzt. Dieses wurde vom Kröner Verlag mit hohem Aufwand in den Markt eingeführt. Die Fernuni hatte ihren Psychologiestudierenden 91 von 550 Seiten (ca. 20 Prozent) zugänglich gemacht, ohne vorher beim Verlag um Erlaubnis zu bitten. Kritisiert wird zudem, dass diese Seiten nicht nur auf der Lernplattform gelesen werden konnten, sondern auch von dort auf eigene Speichermedien kopiert werden durften. Dabei beruft sich die Fernuni auf den § 52a UrhG. Der Verlag reichte nun nach einer erfolglosen Abmahnung einer Unterlassungsklage gegen die Universität ein.

Der Börsenverein und die Wissenschaftsverlage sehen das Lehr- und Fachbuchgeschäft durch das Infkrafttreten des § 52a UrhG im Jahr 2003 in dramatischer Weise gefährdet, da der Paragraf Bildungsinstitutionen erlaubt, kleine Teile von veröffentlichten Werken auch ohne vorherige Erlaubnis der Rechteinhaber zu Unterrichts- und Ausbildungszwecken zu digitalisieren und ihren Schülern/Studierenden zur Verfügung zu stellen. Doch die genaue Reichweite der Vorschrift und was genau im Einzelnen getan oder unterlassen werden muss, ist durch den Paragrafen und die Rechtsprechung noch nicht ausreichend geklärt. Zudem ist es immer noch nicht geregelt, wann eine Vergütung angemessen ist, denn im Gesetzestext ist eine Pflicht zur “angemessenen Vergütung der Rechteinhaber” verankert. Bund und Länder haben den Autoren und Verlagen bisher kein Geld für die Nutzungen von Lehr- und Fachbüchern gezahlt.

Der § 52 a UrhG war bereits vor Inkrafttreten sehr umstritten und gilt vorerst nur bis Ende 2012. Börsenverein und Wissenschaftsverlage halten ihn für ersatzlos streichbar, da sie in der Zwischenzeit genug alternative Lizenzmodelle entwickelt hätten. Manchem Bibliothekar mag dies wie Hohn klingen, denn es gibt sicherlich zig Lizenzmodelle, die aber nur bedingt der Wirklichkeit und den Notwendigkeiten in Bibliotheken gerecht werden. Dies beginnt größtenteils bei riesigen E-Book-Paketen bis hin zu Einzel-E-Book-Angeboten mit eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten. Fragen des dauerhaften Zugangs, des Kopierens, der Zugänglichmachung nach Ablauf einer Sperfrist für mehrere Nutzer (z.B. der Altauflage bei Erscheinen einer Neuauflage), etc. sind nicht geklärt. Lizenzmodelle, die nur den herkömmlichen analogen Modellen nacheifern und dabei auf starke technische Schutzmaßnahmen setzen, sind ebenfalls abzulehnen. Hier kann man nicht einfach fordern, den Paragrafen ersatzlos zu streichen. Wichtiger ist es, die Spielregeln beim Umgang mit diesem Paragrafen zu testen und sie ggf. anzupassen. Dazu zählt auch zu klären, was unter einer “angemessenen Bezahlung” zu verstehen ist.

In dieser Hinsicht kann die Klage des Kröner Verlages dazu beitragen, eine handhabbare Lösung für den § 52a UrhG als Modelllösung zu erhalten. Hoffentlich bleibt man hier nicht wieder auf halber Strecke stehen und verschleppt die Entscheidung, wie dies im Falle des Ulmer Verlags gegen die TU Darmstadt geschehen ist.

Der Börsenverein möchte mit der zu diesem Zeitpunkt folgendes erreichen:

“Der Gesetzgeber soll vor der im kommenden Jahr anstehenden Entscheidung über eine weitere Verlängerung oder eine ersatzlose Streichung der derzeit bis zum 31.12.2011 befristeten Vorschrift dafür sensibilisiert werden, welche Probleme die Regelung in der Praxis bringt”, so Justiziar Dr. Christian Sprang, (…).

Dazu feuert man jetzt auf allen Kanälen zu diesem Thema.

Quellen:
Börsenverein: Urheberrechtsverständnis von Hochschulen gefährdet Zukunft von Lehr- und Fachbüchern, Börsenblatt, Pressemeldung des Börsenvereins, mit Kommentaren
Affären: Börsenverein begrüßt Klage des Kröner Verlages gegen Fernuni Hagen / Musterprozess: Klageschrift zum Download bereit, Buchmarkt.de
Urheberrechtsverständnis von Hochschulen gefährdet Zukunft von Lehr- und Fachbüchern, Bildungsklick.de

Das Kwandengezi Bibliotheks- und Bildungszentrum in Südafrika

Das folgende Beispiel aus Südafrika zeigt, dass  es nicht immer die Politik sein muss, die Veränderungen einleitet, um  von Marginalisierung und Exklusion bedrohte Menschen in Vorstädten nachhaltig Zugang zu Büchern und Bildung zu verschaffen, sondern jeder einzelne kann dies im Rahmen seiner Möglichkeiten initiieren. Die unten angefügte kurze filmische Dokumentation beleuchtet die Hintergründe, die zur Entstehung des Kwandengezi Bibliotheks- und Bildungszentrums in den Townships vor Durban führten. Täglich sind die 750.000 Einwohner von Kwandengezi bis heute mit den folgenden Problemen konfrontiert: Armut, Hunger, Kriminalität, Arbeitslosigkeit und Krankheiten wie AIDS. Eineinhalb Jahre nach der Eröffnung,  floriert dieses Zentrum in höchstem Maße. Das Projekt geht nicht etwa auf die Initiative kommunaler Vertreter oder auf die Bildungs- und Erziehungsministerien in Südafrika zurück, sondern auf Erin Raab, einer 29-jährige Amerikanerin, die ihre Masterarbeit dank eines Stipendiums im Fach “Economic Development Studies” dort weiterentwickelte und verfasste. Nach ihrer Ankunft stellte sie sofort folgendes fest:

In Africa, she found that many motivated school children in the Kwandengezi-area schools had no library available to them. The area surrounding Kwandengezi has nine schools and more than 8,000 students, almost all of whom had never been to a library.”

Anfangs sollten es nur zwei Jahre Aufenthalt für Raab werden, am Ende waren es fünf Jahre, die sie dort verbrachte.  Letztendlich hinterließ Raab ein besonderes Erbe: Weiterlesen

Aus aktuellem Anlass: Strandbibliotheken in Frankreich mit besonderer Berücksichtung des Départements Seine-Maritime

«Qui que vous soyez qui voulez cultiver, vivifier, édifier, attendrir, apaiser, mettez des livres partout» Victor Hugo

Seit 2006 gibt es „Lire à la Plage“ im Département 76 (Seine-Maritime). In diesem Jahr stehen in den folgenden 13 Kommunen Strandbibliotheken zur Verfügung stehen: Criel-sur-Mer, Dieppe, Etretat, Fécamp, Le Havre, Le Tréport, Rouen, Sainte-Adresse, Saint-Jouin-Bruneval, Saint-Valéry-en-Caux, Veules-les-Roses, Yport und seit diesem Jahr Saint Aubin sur Mer. Im letzten Jahr gab es über 60.000 Leser in den genannten Kommunen (außer in Saint Aubin sur Mer). Die Bürgermeister, in denen sich die  Strandbibliotheken befinden, beschlossen mehr Geld für die im Sommer genutzten Strandbibliotheken zur Verfügung zu stellen. Bereits seit dem 3. Juli findet „Lire à la Plage“ statt und wird noch bis 30. August andauern. Unter der Überschrift „Bronzez intelligent!“ (Bräunen sie sich auf intelligente Art!) wirbt das Département nicht nur auf seiner Webseite und für die zahlreichen mit “Lira à la plage” verbundenen Veranstaltungen um Aufmerksamkeit. Mittlerweile gibt es auch eine Gruppen– und eine Fanseite auf Facebook, die über aktuelle Termine und Neubauten informieren.

Dieser sich seit einigen Jahren abzeichnende Trend  wird auf der Seite „Livres Hebdo“ beschrieben und äußert sich hierzulande mehr in Form von Offenen Bücherschränken und Bücherzellen. Dies wurde zusammengefasst wie folgt beschrieben: Weiterlesen

Jahrhundertealtes Wissen auf Knopfdruck

Wir alle hätten gern auf Knopfdruck das Wissen der letzten Jahrhunderte auf unserem Bildschirm, während wir es uns mit einer Tasse Kaffee/einem Bier auf dem Sofa bequem machen. Die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) schafft ein Archiv der Zeitgeschichte und digitalisiert dafür 400.000 Seiten von 15 verschiedenen Zeitungstiteln der ehemaligen Kronländer der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Zu den Titeln zählen die Zeitungen “Pester Lloyd”, das “Pester Lloyd”, das “Prager Tagblatt”, die “Cernowitzer Allgemeine Zeitung” oder die “Bukowinaer Nachrichten”. Bis Ende des Jahres will man etwa 25 Laufmeter an Zeitungen digitalisiert und online gestellt haben. Dann können neben historischen Ereignissen auch Feuilletons, Theater-Rezensionen und sogar Inserate von damals im Netz gelesen werden.

Es werden aber nicht nur Zeitungen für das Projekt “AustriaN Newspapers Online” digitalisiert. Unter dem Namen “ANNO” werden auch Fotos, Ton- und Filmaufnahmen zugänglich gemacht. Finanziert wird es aus dem ÖNB-Haushalt und durch EU-Gelder. Möglichst lückenlos sollen am Ende die österreichischen Medien bis 1939 abrufbar sein. Bei jüngeren Ausgaben wird man warten müssen, da gedruckte Medien erst 70 Jahre nach Tod des Autors gemeinfrei werden.

Im digitalen Archiv können die Zeitschriften über Jahresregister gefunden werden. Der erste digitale Eintrag stammt aus dem Jahr 1716. Außerdem steht ein Zeitungsregister und eine Liste mit den letzten hinzugefügten Titeln zur Verfügung. Wer gerne etwas Gedrucktes in der Hand haben möchte, kann einzelne Seiten oder die ganze Ausgabe ausdrucken. Man sollte sich jedoch vorher die Anleitung dazu durchlesen, da diese Funktion nicht ganz so intuitiv zu bedienen ist. Was fehlt momentan ist eine Volltextsuche oder eine inhaltlich, thematische Erschließung. Doch daran wird nach eigener Auskunft gearbeitet.

Bettina Kann, Leiterin der ÖNB-Hauptabteilung “Digitale Bibliothek”, macht deutlich, dass durch die Digitalisierung nur die Information bewahrt wird, nicht jedoch die Medien selbst. So kann die Information auch einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Vorrang haben die Zeitungen auch daher, weil sie sich langfristig wohl als erste zu Staub zersetzen.

Um einen dauerhaften Zugang zu ermöglichen, wird das digitale Archiv auf einem speziellen System von Festplatten gespeichert und auf einem zweiten, identischen System gespiegelt. Dabei werden beide Festplattensysteme fortlaufend aktualisiert. Hinzu kommen Sicherungskopien auf Magnetbändern, die in einem Hochsicherheitsbunker bei Sankt Johann im Pongau gelagert werden. So sollte auch im Falle einer Katastrophe Österreichs Kulturgut nicht verloren gehen.

Übrigens beginnen die meisten Zeitungen in der digitalen Bibliothek erst mit dem 19. Jahrhundert. Davor gab es nämlich nicht viel zu lesen. Zeitungen erschienen generell unregelmäßig und sahen ein bisschen wie Flugblätter aus.

Warum konnte ich mich eigentlich bei diesem Satz von Eva Stanzl nicht des Eindrucks erwehren, sie steht mit erhobenen Zeigefinger und freudestrahlenden Gesicht da, ganz in der Manier “Ich weiß was. Ich weiß was!” …

Die älteste noch laufend erscheinende Tageszeitung des Projektes ist die “Wiener Zeitung”, aus der Artikel stammt, durch den ich auf das “ANNO” aufmerksam wurde. Sie wurde 1703 von Kaiser Leopold I gegründet. Viele andere Zeitungen der digitalen Bibliothek begannen erst im 19. Jahrhundert. Der Verleger der Zeitung erhielten das Privileg, über die Neuigkeiten bei Hof zu berichte und alle amtlichen Mitteilungen bekannt machen zu dürfen. Aufgrund ihres Engagement für die Pressefreiheit wurde sie 1857 verstaatlicht. Heute sind bereits eine Million Seiten dieser Tageszeitung online.

Quelle:
Stanzl, Eva: Auf Knopfdruck zum Wissen der letzten Jahrhunderte, Wiener Zeitung, 11.03.2010 // gedruckt: 12.03.2010

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