Urheberrechtsverständnis unserer Politiker
Erstaunlich, wer da so über das Urheberrecht zu entscheiden hatte. Dass dies mehr oder weniger zeigt, was für ein Spiel mit der Zukunft getrieben wird, gibt es hier mal ein paar Beispiele, die das Internet- und Urheberrechtsverständnis unserer Gesetzesmacher zeigt.
Legendär ist ja auf jeden Fall das Interview der ARD-Kinderreporter mit Frau Zypris.
Kinderreporter fragen Politiker nach dem Internet via netzpolitik.org
Interessant ist auch der Beitrag von Herrn Steinhauer in Bibliotheksrecht. Hier zeigt sich, dass man im Bundestag den Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht nicht versteht.
Alle im Internetangebot des Deutschen Bundestages veröffentlichten Bilder, Dokumente usw. unterliegen dem Copyright des Deutschen Bundestages.
Ein Download oder Ausdruck dieser Veröffentlichungen ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch gestattet. Alle darüber hinaus gehenden Verwendungen, insbesondere die kommerzielle Nutzung und Verbreitung, sind grundsätzlich nicht gestattet und bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Deutschen Bundestages.
Quelle: Impressum des Internetauftrittes Bundestag.de
Aber auch im Bundesrat weist man nicht auf die Ausnahme für amtliche Werke hin.
Alle im Internetangebot des Bundesrates veröffentlichten Bilder, Texte usw. sind urheberrechtlich geschützt.
Zumindest versteht man doch den Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright.
Und by the way, auch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) kennt ein Copyright:
Bildnachweis / Copyright:
iStockphoto.com
photocase.de
photothek
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung