Online-Ausleihe der Open Library des Internet Archive in der Kritik

Dank Digitalem Rechtemanagement und der Rechtstheorie des sogenannten “Controlled Digital Lending” (CDL) entleiht die Open Library des Internet Archive seit 10 Jahren eingescannte Bücher aus eigener Digitalisierung bzw. der Digitalisierung durch Bibliotheken. Die Ausleihe erfolgt wie bei haptischen Werken 1:1 für 14 Tage.

Das Internet Archive sieht sich durch das CDL auf der rechtskonformen Seite, ohne dass im Einzelnen dafür Rechte bei Autoren und Verlagen eingeholt werden müssten (Genehmigung der Digitalisierung). Dies sehen Autorenverbände aus den USA, Kanada und Großbritannien naturgemäß anders und fordern daher das Internet Archive auf, “das von den Rechteinhabern nicht erlaubte Ausleihen von E-Books in der Open Library zu unterbinden”, zumal keine Bezahlung erfolgt.

Die Authors Guild (USA) und die Society of Authors (Großbritannien) sowie die Writer’s Union of Canada haben offene Briefe an das Internet Archive verfasst und ihre Unterstützer darum gebeten, diese zu unterzeichnen.
Bei der Society of Authors heißt es im Aufruf, den offenen Brief zu unterzeichnen:

Internet Archive’s Open Library calls this practice Controlled Digital Lending, and wrongly claim that it is lawful in the US under the US doctrine of ‘fair use’. […] This practice is definitely unlawful in the UK, where the fair use exception does not exist.

If widely adopted this form of ‘lending’ could destroy the e-book market and make it even harder for authors to make a living from their work.

In Deutschland gilt:

Prinzipiell erinnert das Vorgehen des Internet Archive an die Onleihe der deutschen Bibliotheken, jedoch gibt es gravierende Unterschiede: So werden Rechteinhaber beziehungsweise Autoren hierzulande über die sogenannte Bibliothekstantieme für Ausleihen vergütet und das System basiert auf deren Zustimmung.

Die Rechteinhaber fordern eine Unterbindung der Entleihung der Bücher aus der Open Library oder eine angemessene Vergütung der Verleihung durch entsprechende Lizenzen.

In Bezug auf verwaiste Werke gibt es in Deutschland genaue Regelungen. Aktuelle Werke wird man auf diese Weise nicht in Deutschland verfügbar machen können.

Quellen:
Holland, Martin: Open Library: Autorenverbände kritisieren Online-Ausleihe des Internet Archive, heise.de
Kohse, Petra: „Rechtswidrig und kulturschädigend“ Streit um kostenlose E-Books in der Open Library, Berliner Zeitung

Weitere Informationen:
An Update on Open Library, Authors Guild (01/2018)
The Internet Archive’s OpenLibrary project violates copyright, the Authors Guild warns, TeleRead (12/2017)

OER kompakt – Wie erstelle und teile ich OER?

Wie können eigene Materialien als freie Bildungsressourcen (OER) zur Verfügung gestellt werden, damit sie auch von anderen genutzt werden können?

Selbstlernkurs “Wie erstellt und publiziert man OER?” von LOERn

  1. Vorüberlegungen
  2. Wahl des richtigen Formats
  3. Autorentools
  4. Rechtsfragen
  5. Finden der richtigen Lizenz
  6. Wege zur Veröffentlichung

Weitere Informationen gibt es im LOERn – Lehrerfortbildung durch Nutzung und Produktion von OER

Ich habe nichts zu verbergen

Während uns eine wachsende Anzahl von Überwachungstechnologien umgibt, meinen viele Bürger, dass die Privatsphäre/Privatheit (“privacy is dead” ) am Ende ist und es ihnen nichts ausmacht, da sie ohnehin ja nichts zu verbergen haben. Im folgenden Video wird anhand von Beispielen erläutert, wie sich diese Überwachungsmaßnahmen auf das tägliche Leben und jeden auswirken und welche Risiken diese für die Menschenrechte beinhalten.

Music: “I dunno” by grapes CC BY 3.0 http://ccmixter.org/files/grapes/16626

Poster Informationspraxis

Gelesen in Biblioblogs (22. KW ’15) – Vertretung Lesewolke

Bibliothekssysteme testen, das ist gar nicht so einfach. Mit “meinkoha” können sich BibliothekarInnen und Studierende auf einer privaten Koha-Instanz ganz ohne Installationsaufwand und kostenlos austoben. (via Mirko Tietgen auf abunchofthings

Poster Informationspraxis

Ausgezeichnetes Poster Informationspraxis

Drei innovative Arbeiten wurden auf dem vergangenen Bibliothekartag mit dem b.i.t.online – Innovationspreis ausgezeichnet. Nur die Bachelorarbeit von Anthea Cebulla mit dem Thema “Konzeption und Bewertung von Online-Tutorials an wissenschaftlichen Bibliotheken” ist im Volltext zugänglich. Dies ist schade, weil auch die beiden anderen Arbeiten sicherlich auch zahlreiche LeserInnen finden würden, wenn sie frei zugänglich wären. (via Nachrichten für Öffentliche Bibliotheken in NRW, log.netbib.de) (DB)

Studierende des Departments Information der HAW Hamburg haben in Kooperation mit b.i.t. online in den bibliotheksnews.com wieder ausführlich über einzelne Sessions und Fragestellungen des 104. Bibliothekartages berichtet. Entstanden sind dieses Jahr 33 Artikel über viele unterschiedliche Themen. (DB)

Dass “Open” wenig zu tun hat mit kostenfrei zugänglich wird in Klaus Grafs Anmerkung zu Pinterest deutlich, aber auch in der Diskussion von @herr_tu und @jplie auf Twitter (bitte ggf. Diskussion aufklappen). Grenzen von “Open” sind da erreicht, wo man sich anmelden und mit persönlichen Daten bezahlen muss. (via log.netbib.de) (DB)

Im Tweet der Woche weist Markus Trapp diesmal auf einen Tweet von Julia Reda hin, die zur Aktion auffordert: “Rette die Urherrechtsreform! Wende dich heute an deine Europaabgeordneten“. (DB)

Auf zwei englischsprachige Artikel möchte ich an der Stelle einfach per Link aufmerksam machen, weil deren Überschriften eigentlich schon sagen sollte: Unbedingt lesen! (DB)

Die bibliothekarischen Verbände haben auf dem 104. Bibliothekartag ihre Vorstände neu gewählt. Neue Vorsitzende des VDB ist Konstanze Söllner, Vorsitzende des BIB ist Vesna Steyer. Der VDB öffnet sich als “VDB – Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare” dabei neuen Interessengruppen, während der BIB noch immer damit zu kämpfen hat, dass sich aufgrund von internen Querelen Mitglieder nicht mehr mit dem BIB identifizieren können/wollen. (DB)

Informationspraxis hat ihre erste Ausgabe abgeschlossen, während Libreas bereist die 27. Aufgabe zum Thema “Methoden” veröffentlicht hat. Ein Großteil der Artikel dieser Ausgabe nimmt vor allem Bezug auf die Nutzung von Forschungsmethoden in der Bibliothekspraxis. Darüber hinaus machte Karsten Schuldt bereits auf die 10-Jahres Feier von Libreas aufmerksam, die am 12. und 13.September in Form eines Symposiums abgehalten wird. Beim nächsten Call for Papers, das demnächst veröffentlicht wird, geht es um das Thema “Idee Bibliothek”. (DB/WK)
Informationspraxis war auf dem Bibliothekartag mit einem Poster vertreten und wurde dafür ausgezeichnet. (DB)

Und noch ein kleiner Hinweis: Dörte hat wieder eine Linkliste unter dem Titel “der Bibliothekartag in der Biblioblogosphäre” zusammengestellt und aktualisiert diese laufend. Es sind schon über 115 Beiträge zusammengekommen. (WK)

[Update] Rechtschreib- und Grammatikfehler beseitigt, sowie eine falsche Verlinkung.[/Update]

Das Pixelio-Urteil und seine Folgen

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die fehlende Urheberkennzeichnung beim direkten Aufruf einer Pixelio Bild URL ein Urheberrechtsverstoß darstellt (Urt. v. 30.01.2014 – Az.: 14 O 427/13).

Zum Glück ist ein Revisionsverfahren am OLG Köln (OLG Köln – 6 U 25/14) anhängig.

Mehr Informationen:
Rechtsprechung – LG Köln, 30.01.2014 – 14 O 427/13, Dejure.org
Solmecke, Christian: Die Entscheidung des LG Köln im Pixelio- Fall: Auch die Bild URL selbst muss einen Nachweis zum Urheber enthalten!, Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE
Graf, Klaus: Abmahnung bei Pixelio-Foto auf Facebook, Archivalia

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