Online-Ausleihe der Open Library des Internet Archive in der Kritik

Dank Digitalem Rechtemanagement und der Rechtstheorie des sogenannten “Controlled Digital Lending” (CDL) entleiht die Open Library des Internet Archive seit 10 Jahren eingescannte Bücher aus eigener Digitalisierung bzw. der Digitalisierung durch Bibliotheken. Die Ausleihe erfolgt wie bei haptischen Werken 1:1 für 14 Tage.

Das Internet Archive sieht sich durch das CDL auf der rechtskonformen Seite, ohne dass im Einzelnen dafür Rechte bei Autoren und Verlagen eingeholt werden müssten (Genehmigung der Digitalisierung). Dies sehen Autorenverbände aus den USA, Kanada und Großbritannien naturgemäß anders und fordern daher das Internet Archive auf, “das von den Rechteinhabern nicht erlaubte Ausleihen von E-Books in der Open Library zu unterbinden”, zumal keine Bezahlung erfolgt.

Die Authors Guild (USA) und die Society of Authors (Großbritannien) sowie die Writer’s Union of Canada haben offene Briefe an das Internet Archive verfasst und ihre Unterstützer darum gebeten, diese zu unterzeichnen.
Bei der Society of Authors heißt es im Aufruf, den offenen Brief zu unterzeichnen:

Internet Archive’s Open Library calls this practice Controlled Digital Lending, and wrongly claim that it is lawful in the US under the US doctrine of ‘fair use’. […] This practice is definitely unlawful in the UK, where the fair use exception does not exist.

If widely adopted this form of ‘lending’ could destroy the e-book market and make it even harder for authors to make a living from their work.

In Deutschland gilt:

Prinzipiell erinnert das Vorgehen des Internet Archive an die Onleihe der deutschen Bibliotheken, jedoch gibt es gravierende Unterschiede: So werden Rechteinhaber beziehungsweise Autoren hierzulande über die sogenannte Bibliothekstantieme für Ausleihen vergütet und das System basiert auf deren Zustimmung.

Die Rechteinhaber fordern eine Unterbindung der Entleihung der Bücher aus der Open Library oder eine angemessene Vergütung der Verleihung durch entsprechende Lizenzen.

In Bezug auf verwaiste Werke gibt es in Deutschland genaue Regelungen. Aktuelle Werke wird man auf diese Weise nicht in Deutschland verfügbar machen können.

Quellen:
Holland, Martin: Open Library: Autorenverbände kritisieren Online-Ausleihe des Internet Archive, heise.de
Kohse, Petra: „Rechtswidrig und kulturschädigend“ Streit um kostenlose E-Books in der Open Library, Berliner Zeitung

Weitere Informationen:
An Update on Open Library, Authors Guild (01/2018)
The Internet Archive’s OpenLibrary project violates copyright, the Authors Guild warns, TeleRead (12/2017)

Hathi Trusts Sieg im Copyright-Streit

Der Mitbegründer von Hathi Trust, Paul Courant, spricht über den Streitfall Authors Guild gegen Hathi Trust. Die Authors Guild beschuldigte Hathi Trust mit ihrem Scan-and-index-Programm gegen das Copyright verstoßen zu haben. Das Gericht hat den Fall abgelehnt.

Die Ablehnung des Prozesses stärkt das Fair Use-Prinzip des amerikanischen Copyrights.

Quelle:
Weinberger, David: Hathi Trust’s copyright victory, Harvard Library Innovation Lab

Siehe auch:
Graf, Klaus: Linkliste auf Archivalia_EN
»HathiTrust«-Programm der US-Universitäten unterfällt dem »Fair use«-Prinzip,
Institut für Urheber- und Medienrecht

Google Books Settlement ist gescheitert

Das kann teuer für Google werden. Wie Bob van Voris bei Bloomberg berichtet, hat der Richter Judge Denny Chin den 125-Millionen-Vergleich zwischen Google und der American Authors Guild, der Vertretung für amerikanische Autoren und Verleger, abgelehnt.

Chin begründet dies wie folgt:

While the digitization of books and the creation of a universal digital library would benefit many, the ASA would simply go too far. It would permit this class action–which was brought against defendant Google Inc. to challenge its scanning of books and display of “snippets” for on-line searching – – to implement a forward-looking business arrangement that would grant Google significant rights to exploit entire books, without permission of the copyright owners. Indeed, the ASA would give Google a significant advantage over competitors, rewarding it for engaging in wholesale copying of copyrighted works without permission, while releasing claims well beyond those presented in the case.

Problematisch für die Einigung war, dass auch Autoren und Urheber durch den Vergleich betroffen wären, die gar nicht bis jetzt in diesen Gerichtsstreit involviert sind. Durch den Vergleich würde eine Situation geschaffen, in der Google jedes Buch digitalisieren und zur Verfügungen stellen dürfte, bis jemand dies verbietet. Dies ist aus verschiedenen Gründen sehr problematisch. Bisher dürfen Digitalisierungen nur nach Erlaubnis durch den Urheber oder seinen Verteter vorgenommen werden (Opt-In). Durch das Settlement (Vergleich) würde die Erlaubnis vorausgesetzt bis der Urheber dieser widerspricht (Opt-Out). Jemand, der aber nicht dem Vergleich Zugestimmt hat, darf aber nicht davon betroffen sein.

Die Entscheidung zu diesem Settlement lässt seit Jahren auf sich warten. 2005 war Google von Autoren und Verlegern wegen massiven Urheberrechtsverletzungen (Digitalisierung großer Mengen urheberrechtsgeschützter Bücher und der Anzeige von sogenannten “Snippets” online verklagt wurden. Im Ergebnis des Vergleiches würde eine Book Rights Registry gegründet, um die Rechteinhaber für den öffentlichen Zugang zu gewissen Büchern durch Google zu vergüten. Im Gegenzug würde das Settlement Google Immunität im Bezug auf das Copyright geben, so dass die Firma Millionen Bücher im Internet anbieten kann. Die daraus generierten Einnahmen sollten dann mit den Rechteinhabern geteilt werden.

Hilary Ware, Managing Cousnsel bei Google1,äußerte sich in einer ersten Reaktion sehr enttäuscht:

“Like many others, we believe this agreement has the potential to open up access to millions of books that are currently hard to find in the U.S. today,” Ware said in a statement. “Regardless of the outcome, we’ll continue to work to make more of the world’s books discoverable online through Google Books and Google eBooks.”

Wäre das Settlement zustande gekommen, hätte so eine der größten Sammlungen der Welt von Online-Büchern entstehen können, die Zugang zu selten vorhanden Büchern hätte ermöglichen können.

Richter Chin wird dazu am 25. April eine entsprechende Pressekonferenz geben.

[Update]

“Ich rufe die Parteien dringend auf, ihren Vergleich dementsprechend zu ändern”, schloss der Richter seine 48-seitige Urteilsbegründung. Müsste der Konzern jedoch bei jedem Autoren oder Verlag einzeln die Zustimmung einholen, würde dies das Projekt “Google Books” erheblich zurückwerfen. Richter Chin setzte einen neuen Termin für den 25. April an.

[Update]

Quellen:
NYC Judge Rejects Google Book Settlement, ABC-News
Voris, Bob van: Google’s $125 Million Digital-Library Settlement Is Rejected by U.S. Judge, Bloomberg.com
Hoffelder, Nate: Google Books Settlement Rejected by Judge, eBooknewser
Stirland, Sara Lai: New York Judge Rejects Google Books Settlement, Broadbandbreakfast.com
[Update]Digitalisierung von Büchern : US-Gericht stoppt Google-Pläne, n-tv.de[/Update]

Mehr dazu:
Richter Chins Begründung auf Scribd.com
google.books.settlement

Kindle zwischen den Fronten

Die Kindle-Macher stehen derzeit im Kreuzfeuer. Man kann inzwischen schon fast titeln: “Immer Ärger mit dem Kindle.” Kaum war der Kindle 2 auf dem Markt, da gingen Autoren und Verlage wegen der Vorlesefunktion des Gerätes auf die Barrikaden. Nach dem der US-Autorenverband Authors Guild heftig gegen die Text-to-Speech-Fähigkeit protestiert:engl: hatte, gab Amazon fast zu kampflos nach und überließ Autoren und Verlagen die Entscheidung darüber, ob der Kindle das Buch vorlesen darf.

Nun kritisiert der US-Blindenverband National Federation of the Blind (NFB) Amazons Entscheidung, die Vorlesefunktion des Kindle 2 einzuschränken. Der Vorwurf lautet, dass so die Sehbehinderten und Menschen mit Leseschwäche und Lernschwierigkeiten durch Author Guild und die Verlage diskriminiert würden.
Der technologische Fortschritt und die bessere Verfügbarkeit der E-Books helfen den Betroffenen, einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen zu erhalten. Da wirkt es schon sehr willkürlich, wenn Autoren und Verlage nun über einen Informationszugang entscheiden können, indem sie über die Text-to-Speechfähigkeit entscheiden können. Diese Diskriminierung könne der Verband nicht akzeptieren.

Das nächste Schlachtfeld, auf dem der Wind eisiger wird, ist Amzons Preisgestaltung bei den elektronischen Büchern.Vielen Kindle-Besitzern sind die Preise der E-Books zu hoch. Auch sie protestieren bei Amazon und zwar direkt auf der Verkaufsplattform.

Unter dem Motto “9.99boycott” rufen die Protestierer Gleichgesinnte dazu auf, nicht mehr als 9,99 US-Dollar für ein E-Book zu bezahlen. Alle E-Books, die teurer sind, sollen bei Amazon mit dem Hinweis “9.99boycott” versehen werden.

Bibliothekarin und Kindlebesitzerin Crystal O’Brien begründete im Blog on Wired den “9.99boycott”.

A Kindle book is more restricted in its use than a paper book and therefore should not cost as much.

Es erscheint ihr unfair, für weniger Leistung mehr als 9.99 $ zu zahlen.

“You are not getting something you can lend out to other people, you are not getting a physical item,” […] “So you shouldn’t have to pay so much for a digital copy.”

Das sind nicht die einzigen Argumente:

Kindle books are limited in their use: They cannot be donated to a library, sold to a used-book store or even Amazon’s used marketplace or traded elsewhere. In addition, some books are badly designed and offer little pictorial or other kind of visual relief […].

Indirekt kämpft diese Bewegung damit auch gegen Digital Rights Manangement (DRM), das für viele der Beschränkungen bei den Kindle-E-Books verantwortlich ist.

Quellen:
Gehring, Robert A.: US-Blindenverband protestiert gegen US-Schriftstellerverband via Golem.de
Ganapati, Priya: Kindle Readers Ignite Protest Over E-Book Prices auf Wired Gadget Lab

Der Kindle 2 lernt schweigen

Es gibt Streit um die Vorlesefunktion des Kindle 2. The Authors Guilde sieht darin Rechte der Autoren:engl: verletzt. Nun reagiert Amazon.com. Nicht jedes Buch soll vorgelesen werden.

Darüber sollen künftig Autoren und Rechteinhaber entscheiden können. Amzon betont allerdings, dass sie damit nicht bestätigt, dass die “experimentelle Text-zu-Sprache-Funktion” nicht illegal ist. So würde ja keine Kopie angefertigt, kein abgeleitetes Werk erstellt und eigentlich auch nichts vorgetragen. Man wolle aber den Urhebern das Recht zur Betimmung über die Verwendung ihrer Werke nicht aus der Hand nehmen.

Die Authors Guild:engl: vertritt jedoch die Meinung, dass die Vorlesefunktion aus Büchern Hörbücher macht und deshalb wären dafür Tantiemen fällig.

Nach Amazons Kehrtwendung ist Aiken noch nicht rechtlos [sic!] überzeugt. Man müsse abwarten “wie das genau implementiert wird”, sagte er dem Tech Blog der “L.A. Times”.

Nun ja, da ist wohl noch einiges zu klären, auch auf rechtlicher Ebene, denn der Kindle ist bei weitem nicht das einzigste Gerät, welches Schrift in Ton umwandelt. So weist Apples Betriebssystem Mac OS X beispielsweise eine solche Funktion auf. Bei der “Text to speech”-Software gibt es in unterschiedlichen Versionen und Qualitätsstufen. Außerdem gibt es bereits solche Software als Freeware.

Durch den Rückzug von Amazon wird es wohl noch eine Weile dauern, bis auch gerichtlich geklärt wird, ob diese Vorlesesoftware illegal ist. Dabei muss man vor allem an jene Nutzer denken, die Sehbehindert sind und die durch die Vorlesefunktion weit mehr Informationen relativ schnell und unkompliziert erhalten können.

Quelle
Bei manchen Büchern soll Kindle stumm bleiben via Spiegel online