CfP für LIBREAS-Ausgabe #39, 2. Schwerpunkt Dekolonisierung

Der Call for Papers zum 2. Schwerpunkt Dekolonisierung der Libreas Ausgabe #39 wird an dieser Stelle hier nochmal in verkürzter Version veröffentlicht. Von seiner Thematik passt dieser sehr gut in den Black History Month, da die Kolonialgeschichte Deutschlands sehr stark mit der von Schwarzen Menschen bzw. People of Color verknüpft ist. „Antirassistisch und/oder dekolonial? Bibliotheken im Spannungsfeld antirassistischer und kritischer Auseinandersetzung mit dem eigenen kolonialen Erbe“, so lautete die Überschrift des Call for Papers vom 27.01.2021.

„Bibliotheken müssen sich wie alle Gedächtniseinrichtungen und eigentlich alle Institutionen der Frage stellen, wie in ihnen exkludierende, rassistische, aus der Zeit und der Logik des Kolonialismus stammende Muster nachwirken und was dies für ihre Gegenwart bedeutet. Das Ziel der Inklusivität, die diskriminierungsfreie Ausrichtung findet abstrakt weithin Zustimmung. Wenn es gut läuft, werden hier und da Sonderprogramme aufgelegt, die aber teils bereits durch ihren “Sonder”-Status Ein- und Ausgrenzungen in Gestalt einer nun wohlwollenden Diskriminierung reproduzieren. Solange die Entscheidungs- und Steuerungshoheit bei tradierten Akteur:innen und ohne Hinterfragen der scheinbar selbstverständlichen Rahmenbedingungen verbleibt, führt dies nicht zu einer Anerkennung auf Augenhöhe. Man baut Brücken. Aber ist man dabei auch bereit, das Gegenüber als das zu akzeptieren, als das es sich zeigt?“ […] Wir werden die Gedächtniseinrichtungen nicht retrospektiv dekolonisieren können. Was wir aber als Aufgabe einer engagierten Bibliothekswissenschaft sehen, ist, die Bibliotheken als unsere Bezugsinstitutionen auf die Herausforderungen der Gegenwart hin zu reflektieren und Gestaltungsmöglichkeiten für eine Zukunft zu entwickeln, die sensibel, differenziert und entschieden eine integrative, grundierende, ausgleichende Rolle übernimmt.“

Folgende Fragen können in einem Beitrag für den 2. Schwerpunkt der Libreas-Ausgabe  als Anregung dienen:

1.) Wir suchen die Spuren von Kolonialismus und Rassismen, die sich bis heute in den Strukturen und der Arbeit von Bibliotheken erhalten und die sich möglicherweise in digitalen Wissens- und Kommunikationsstrukturen reproduzieren.

 

2.) Wir möchten erfahren, wer sich aus welchen Blickwinkeln mit Fragen der Dekolonisierung, der Diversifizierung, der Alterisierung in und von Bibliotheken befasst. Wir suchen Best-Practice-Beispiele für Inklusions- und Öffnungsprozesse.

 

3.) Wir wollen Handlungsoptionen (und Utopien) zur Frage diskutieren, wie die Ordnungsmechanismen von Machtdiskursen durchbrochen werden können und wie epistemische Gewalt in öffentlichen Einrichtungen thematisiert werden kann.

 

4.) Und schließlich möchten wir gern auch die genuine Perspektive der Bibliotheks- und Informationswissenschaft betrachten und fragen, wie informationsethische Modelle, Methoden und Theorien am Schnittpunkt zu postkolonialen Forschungsfragen anwendbar sind.

Inhaltlich gibt es kaum eine Beschränkung und die Form des Beitrags ist ebens nicht reglementiert (https://libreas.eu/authorguides/). Die Einreichungsfrist ist der 30. Juni 2021.  (Kontakt: redaktion@libreas.eu / https://twitter.com/libreas). Der Call for Papers kam im Rahmen eines Libreas-Projektsseminars im WS 20/21 zustande, an dem Barseghyan, Lina Feller, Katharina Foerster-Kuntze, Fatima Jonitz, Amber Kok und Valentina de Toledo mitarbeiteten.

RDA wird kommen …

Am 05.12.2011 fand die 20. Sitzung des Standardisierungsausschusses statt. Ein wichtiger Top war die „Internationalisierung der deutschen Standards“ und u.a. die Umstellung auf den Resource description and access (RDA)-Standard.

Derzeit planen in den USA auch größere Bibliotheken nach dem RDA-Standard ihre Medien zu erfassen. Die Library of Congress, die National Library of Medicine und die National Agricultural Library wollen die RDA nach Beseitigung des bestehenden Anpassungsbedarfs offizell bis Januar 2013 (Ende der 18monatigen Testphase) einführen. Im November 2011 hat die LoC ihre Katalogisierung nach RDA begonnen.1 Die von der LoC erarbeiteten Anwendungsregeln sollen dann in Deutschland nachgenutzt werden. Die deutsche Übersetzung der RDA liegt auch bereits in einem ersten Entwurf vor.

Bereits seit letztem Jahr erarbeitet die DNB allgemeine Schulungsunterlagen. Dem folgt die Erarbeitung eines Workflows in Zusammenarbeit mit den Verbünden. Ziel ist es, einheitliche Anwendungsregeln für alle Verbünde zu schaffen2, die sie an denen der LoC orientieren und die kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen. Grundlage dafür ist eine deutsche Übersetzung der RDA.

Die Verbünde erklären sich grundsätzlich bereit, den Umstiegsprozess mitzutragen, wünschen sich jedoch, stärker eingebunden zu werden. Sie benötigen noch mehr Informationen, um Planungssicherheit zu haben.

Der Ausschuss vereinbart, vorhandene Informatinsstrukturen rund um das Projekt RDA auszubauen und den Umstieg auf RDA organisatorisch durch eine AG RDA zu unterstützen. Ansprechpartner der Verbünde bei Fragen rund um die RDA ist zudem die AG Kooperative Verbundanwendungen.

Das browser-basierte Web-Interface (RDA-Toolkit), welches das reine Regelwerk, zahlreiche Dokumente, Mappings und Schulungsmaterialien enthält, ist seit September 20103 kostenpflichtig und für die Nutzung muss eine entsprechende Lizenz erworben werden. Die Einzelplatzlizenz pro Bibliothek liegt derzeit bei 170 € / 195 USD im Jahr.

Frau Niggemann verhandelte im Auftrag des Standardisierungsausschusses mit den Verlegern um einen möglichst kostengünstigen Zugang zum Regelwerk RDA. Ziel war es, mit einem jährlichen Beitrag den Verbünden einen unbegrenzten Zugang zum RDA Toolkit zu ermöglichen. Auf der IFLA-Tagung im August 2011 führten die Verhandlungen zu der Empfehlung, dass die DNB und die Mitglieder des Standardisierungsausschusses ein Konsortium für 3 1/2 Jahre gründen sollten, um so den öffentlich finanzierten deutschen Bibliotheken einen unbeschränkten Zugriff zu ermöglichen.

Basis der Kalkulation ist die Statistik des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv), die Aufteilung der Gesamtsumme in Höhe von 200.000 USD pro Jahr sollen sich die Verbünde, die ekz sowie die beiden Staatsbibliotheken und die DNB teilen.

Es gab etliche Bedenken gegen die vorgelegte Regelung:

  • ein zu kurzer Zeitraum zwischen der Vorlage des Angebots und der Abstimmung, um innerhalb der Verbünde belastbare Absprachen zu treffen.
  • Bedarf des Toolkits zu gering bei Öffentlichen Bibliotheken (laut Vertreter der EKZ)
  • fehlende Absehbarkeit, in welchem Umfang die den Verbünden angeschlossenen Bibliotheken das Toolkit nutzen werden.
  • Startzeitpunkg der gemeinsamen Nutzung und Finanzierung des RDA-Toolkits ab Mitte nächsten Jahres ist für die Verbünde viel zu früh, da wirklicher Einsatz RDA in Verbünden nicht vor Mitte 2014 realistisch.

Generell steht man der vorgeschlagenen Regelung der Finanzierung über eine Nationallizenz aufgeschlossen gegenüber.

Für die Aufteilung der Gesamtsumme wird folgender Schlüssel zugrunde gelegt:
75 % (150.000,- USD) zahlen die Verbünde, jeweils 12,5 % (25.000,- USD) die ekz sowie die Deutsche Nationalbibliothek(9.000,- USD), die Bayerische Staatsbibliothek (8.000,- USD) und die Staatsbibliothek zu Berlin (8.000,- USD). Über die genaue Aufteilung des Verbundanteils in Höhe von 75 % einigen sich die Verbundzentralen untereinander.

Bei der Abstimmung gab es jedoch 4 Nein-Stimmen, so dass momentan das Modell einer Nationallizenz nicht weiterverfolgt wird.

In Deutschland plant die Deutsche Nationalbibliothek ab Mitte 2013 auf RDA4 umzusteigen. Eine Alternative zu RDA wird von keinem der Mitglieder des Standardisierungsausschusses gesehen, dennoch können sie noch nicht endgültig über eine Einführung des Standards im deutschsprachigen Raum entscheiden. Vorher muss in den beteiligten Einrichtungen und Verbundgremien darüber ein entsprechender Beschluss erfolgen. Ein entsprechendes Entscheidungsverfahren soll nun in Gang gesetzt werden, um in der 21. Sitzung dann endgültig über die Einführung von RDA entscheiden zu können.

Protokoll des 20. Sitzung des Standardisierungsausschusses

  1. Aktuelle Informationen der LoC []
  2. Dies ist besonders wichtig für die Fremddatenübernahme, die in Deutschland bei 80% liegt. []
  3. Eine Weile lang, konnte das Toolkit kostenlos getestet werden. []
  4. Informationen der DNB zu RDA []

Google Books Settlement ist gescheitert

Das kann teuer für Google werden. Wie Bob van Voris bei Bloomberg berichtet, hat der Richter Judge Denny Chin den 125-Millionen-Vergleich zwischen Google und der American Authors Guild, der Vertretung für amerikanische Autoren und Verleger, abgelehnt.

Chin begründet dies wie folgt:

While the digitization of books and the creation of a universal digital library would benefit many, the ASA would simply go too far. It would permit this class action–which was brought against defendant Google Inc. to challenge its scanning of books and display of “snippets” for on-line searching – – to implement a forward-looking business arrangement that would grant Google significant rights to exploit entire books, without permission of the copyright owners. Indeed, the ASA would give Google a significant advantage over competitors, rewarding it for engaging in wholesale copying of copyrighted works without permission, while releasing claims well beyond those presented in the case.

Problematisch für die Einigung war, dass auch Autoren und Urheber durch den Vergleich betroffen wären, die gar nicht bis jetzt in diesen Gerichtsstreit involviert sind. Durch den Vergleich würde eine Situation geschaffen, in der Google jedes Buch digitalisieren und zur Verfügungen stellen dürfte, bis jemand dies verbietet. Dies ist aus verschiedenen Gründen sehr problematisch. Bisher dürfen Digitalisierungen nur nach Erlaubnis durch den Urheber oder seinen Verteter vorgenommen werden (Opt-In). Durch das Settlement (Vergleich) würde die Erlaubnis vorausgesetzt bis der Urheber dieser widerspricht (Opt-Out). Jemand, der aber nicht dem Vergleich Zugestimmt hat, darf aber nicht davon betroffen sein.

Die Entscheidung zu diesem Settlement lässt seit Jahren auf sich warten. 2005 war Google von Autoren und Verlegern wegen massiven Urheberrechtsverletzungen (Digitalisierung großer Mengen urheberrechtsgeschützter Bücher und der Anzeige von sogenannten „Snippets“ online verklagt wurden. Im Ergebnis des Vergleiches würde eine Book Rights Registry gegründet, um die Rechteinhaber für den öffentlichen Zugang zu gewissen Büchern durch Google zu vergüten. Im Gegenzug würde das Settlement Google Immunität im Bezug auf das Copyright geben, so dass die Firma Millionen Bücher im Internet anbieten kann. Die daraus generierten Einnahmen sollten dann mit den Rechteinhabern geteilt werden.

Hilary Ware, Managing Cousnsel bei Google1,äußerte sich in einer ersten Reaktion sehr enttäuscht:

„Like many others, we believe this agreement has the potential to open up access to millions of books that are currently hard to find in the U.S. today,“ Ware said in a statement. „Regardless of the outcome, we’ll continue to work to make more of the world’s books discoverable online through Google Books and Google eBooks.“

Wäre das Settlement zustande gekommen, hätte so eine der größten Sammlungen der Welt von Online-Büchern entstehen können, die Zugang zu selten vorhanden Büchern hätte ermöglichen können.

Richter Chin wird dazu am 25. April eine entsprechende Pressekonferenz geben.

[Update]

„Ich rufe die Parteien dringend auf, ihren Vergleich dementsprechend zu ändern“, schloss der Richter seine 48-seitige Urteilsbegründung. Müsste der Konzern jedoch bei jedem Autoren oder Verlag einzeln die Zustimmung einholen, würde dies das Projekt „Google Books“ erheblich zurückwerfen. Richter Chin setzte einen neuen Termin für den 25. April an.

[Update]

Quellen:
NYC Judge Rejects Google Book Settlement, ABC-News
Voris, Bob van: Google’s $125 Million Digital-Library Settlement Is Rejected by U.S. Judge, Bloomberg.com
Hoffelder, Nate: Google Books Settlement Rejected by Judge, eBooknewser
Stirland, Sara Lai: New York Judge Rejects Google Books Settlement, Broadbandbreakfast.com
[Update]Digitalisierung von Büchern : US-Gericht stoppt Google-Pläne, n-tv.de[/Update]

Mehr dazu:
Richter Chins Begründung auf Scribd.com
google.books.settlement